1. Was versteht man unter einem annullierten Flug?
2. Flug storniert: Ihre Rechte in Kürze
3. EU-Entschädigung für annullierte Flüge im Überblick
4. Was sollte ich tun, wenn mein Flug gecancelt ist?
Ein Flug gilt als annulliert, wenn der ursprünglich gebuchte Flug nicht durchgeführt wurde und auf einen anderen Flug umgebucht wurde. Die Maschine hat nicht abgehoben oder musste nach dem Start zum Startflughafen zurückkehren. Die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 definiert den Begriff als „Nichtdurchführung eines geplanten Fluges, für den zumindest ein Platz reserviert war“.
Eine Stornierung der Buchung durch den Passagier ist keine Annullierung im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Wer sich für einen günstigen Tarif entscheidet, der die Umbuchung auf einen neuen Flug und/oder Stornierung ausschließt, hat am Ende auch kein Anrecht auf die Erstattung des vollen Flugpreises, wenn er den Flug selbst cancelt. Bucht der Kunde beispielsweise einen besonders billigen Tarif, erklärte er sich damit einverstanden, dass der Preis nicht erstattet wird, wenn er aus persönlichen Gründen die Buchung storniert.
Wird ein Flug von der Fluggesellschaft gecancelt, können Reisende entscheiden, ob sie kostenlos auf einen anderen Flug umgebucht werden wollen oder lieber auf die Reise verzichten. In diesem Fall können sie eine Erstattung des Ticketpreises verlangen. Unabhängig von der Entscheidung kann Ihnen auch eine EU-Entschädigung zwischen 125 Euro und 600 Euro zustehen.
Dies gilt auch bei Anschlussflügen. Es handelt sich natürlich nur um die Flüge, die auf einem Ticket und unter einer Buchungsnummer gebucht wurden. Falls Sie zwei separaten Flüge bei verschiedenen Airlines gebucht haben, können Sie keine Erstattung für den anderen Flug bekommen.
Das Wichtigste in Kürze:
Hat die Airline Ihren Flug gestrichen, muss sie Sie schnellstmöglich zu Ihrem Ziel befördern. Egal, ob mit dem Ersatzflug, dem Taxi, der Bahn oder dem Bus. Sollte Ihr Flug ausfallen, informieren Sie sich schnellstmöglich bei der Airline über eine alternative Beförderung. Es kommt leider oft vor, dass Airlines dem Passagier keine Wahl lassen, sondern nur die Erstattung des ursprünglichen Fluges anbieten. In diesem Fall hat der Kunde Anspruch, die Kosten des neuen Flugtickets erstattet zu bekommen.
Ist Ihr Flug annulliert? Sind Sie am Flughafen gestrandet? Während Sie warten, muss die Fluggesellschaft Sie mit Verpflegung (Snacks und Getränke) versorgen. Diese müssen unabhängig von den Gründen für den Flugausfall bereitgestellt werden. Sollte sich die Verspätung bis auf den nächsten Tag ziehen, muss die Airline sich um das Hotel und Transport vom und zum Flughafen kümmern.
Bei einem annullierten Flug können Sie Anspruch auf finanzielle Entschädigung von zwischen 125 Euro und 600 Euro pro Person haben. Die Höhe der Entschädigung hängt nicht vom Ticketpreis ab, sondern davon ab, wann Sie über die Annullierung informiert wurden, wie viel später einen Ersatzflug gibt (Verspätung am Zielort) und wie lang die Flugstrecke ist. Ihre Ansprüche auf Entschädigung können Sie bis zu drei Jahre rückwirkend einreichen.
Prinzipiell ist die EU-Entschädigung von der Erstattung des Ticketpreises unabhängig. Es spielt keine Rolle, ob es eine Pauschal- oder eine Dienstreise war und wie viel der Flug gekostet hat. Vorsicht: Die Entschädigung für die Unannehmlichkeiten steht dem Passagier zu, nicht dem Arbeitgeber oder der Person, die den Flug gebucht hat.
Die Fluggastrechte-Verordnung gilt für alle Flüge, die innerhalb der EU starten, egal von welcher Fluggesellschaft durchgeführt werden. Für Flüge von außerhalb der EU zu einem Flughafen in der EU gilt sie nur, wenn die ausführende Fluggesellschaft Ihren Sitz in Europa hat.
Die Voraussetzungen in Kürze:
Sie haben Ihren Flug bei einer Fluggesellschaft gebucht. Am Flughafen merken Sie jedoch, dass eine Maschine einer anderen Fluggesellschaft am Gate steht. Dies ist möglich, wenn Sie bei Ihrer Buchung um einen Codesharing-Flug handelt - es gibt einen operating carrier und marketing carrier. Beim Codesharing beauftragt eine Fluggesellschaft eine andere mit der Durchführung eines Fluges.
Wichtig zu beachten: Falls der Flug annulliert ist, haftet die ausführende Airline. Sie ist auch Ihr Ansprechpartner.
Manchmal informiert die Airline ihre Kunden schon Wochen oder Monate vor Abflug, dass der Flug ausfällt. Der Entschädigungsanspruch entfällt ganz, wenn Reisende mehr als 14 Tage davon informiert wurden. Kommt die Nachricht kurzfristiger oder erfahren Sie erst am Flughafen von der Annullierung, hängt der Anspruch und die Höhe der Entschädigung von der Flugstrecke und den Flugzeiten des Ersatzfluges ab.
Fall Nr. 1:
Fall Nr. 1:
Hält sich die Fluggesellschaft an diesen Rahmen, steht Ihnen keine Entschädigung zu. Wenn Ihr Ersatzflug später abfliegen oder landen soll, als oben angegeben, und Sie nicht rechtzeitig informiert wurden, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Kurz gesagt: Je früher Sie über die Umbuchung informiert werden, umso größere Unterschiede zur ursprünglich gebuchten Flugzeit müssen Sie akzeptieren.
In unserer Übersicht sehen Sie auf einen Blick, on Sie Anspruch auf Entschädigung für Ihren annullierten Flug haben.
Wann wurden Sie über den Flugausfall informiert? Wurde Ihnen ein Ersatzflug angeboten?
Zeitpunkt der Benachrichtigung: mehr als 14 Tage vor Abflug:
Zeitpunkt der Benachrichtigung: 7 – 14 Tage vor Abflug:
Zeitpunkt der Benachrichtigung: weniger als 7 Tage vor Abflug:
Egal ob Flugausfall oder Verspätung: Wichtig ist immer, dass die Airline selbst für diesen Fall verantwortlich ist, damit Sie als betroffener Passagier Anspruch auf eine Entschädigung haben. Liegen jedoch sogenannte „außergewöhnliche Umstände" vor, muss die Airline zwar ihre Kunden betreuen und die Weiterreise ermöglichen, aber keine Entschädigung zahlen.
Die EU-Fluggastrechte-Verordnung befreit Fluggesellschaften bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen von Entschädigungszahlungen. Was genau zu außergewöhnlichen Umständen gehört, wird jedoch nicht definiert. Sie machen die Ausführung des Fluges unmöglich und/oder stellen ein Sicherheitsrisiko dar. Einige Beispiele hierfür wären:
Einen Anspruch auf Entschädigung bejahen Gerichte in den folgenden Fällen:
Leider missbrauchen Airlines vermeintlich schlechtes Wetter oft als Ausrede, um keine Entschädigung für die Unannehmlichkeiten bezahlen zu müssen. Wenn andere Flüge trotz Unwetter planmäßig abheben und nur Ihr Flug an der Anzeigetafel als "annulliert" angezeigt wird, könnte das ein Zeichen dafür sein, dass auch Ihr Flug abheben hätte können. Bereits während der Wartezeit am Flughafen können Sie erste Schritte tätigen, um ihren Anspruch erfolgreich geltend zu machen.
Das Verfahren gegen die Airline kann oft stressig und frustrierend sein. Leider werden oft außergewöhnliche Umstände vorgeschoben, um dem Reisenden keine Entschädigung zahlen zu müssen. Wollen Sie sich selbst nicht mit der Fluggesellschaft herumstreiten, hilft unser Team Ihnen gerne weiter. AirAdvisor verfügt über Flugdatenbanken, durch die man genau erkennen kann, welche Flüge wann und wovon gestartet sind. Dies erleichtert die Durchsetzung möglicher Ansprüche enorm. Sie müssen nur Ihre Flugdaten in unseren Rechner eingeben und es wird Ihnen sofort angezeigt, ob Sie einen Anpruch haben. Die Prüfung ist vollkommen unverbindlich für Sie.
Bei AirAdvisor wird jeder Fall von Spezialisten bearbeitet. Sie als Passagier tragen keinerlei Kostenrisiko. Unsere Provision wird nur im Erfolgsfall abgezogen. Daher prüfen Sie am besten mit Hilfe unseres Entschädigungsrechners, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben.
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