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Flugentschädigung und Erstattung - Ihre Fluggastrechte

Flugentschädigung und Erstattung - EU-Fluggastrechte kennen und einfordern

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Ihre Fluggastrechte - Kostenerstattung, Versorgungsleistungen und mehr

Die wenigsten wissen, dass sie bei einer Flugverspätung, -annullierung oder Überbuchung umfassende Rechte haben. Sie sind in der EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 geregelt. Dazu gehören vor allem eine Erstattung der Ticketkosten für den annullierten Flug sowie auch Versorgungsleistungen am Flughafen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Reisenden ebenfalls Anspruch auf Entschädigung für die ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten von bis zu 600 Euro pro Person von der Fluggesellschaft fordern können. 

Passagiere warten im Terminal

Flugentschädigung in Kürze 

Die Gründe für Verspätungen und Ausfälle sind vielfältig: Unwetter, Streiks, technische Probleme an der Maschine, politische Unruhen sind nur einige Beispiele. Knackpunkt beim Prüfen eines Entschädigungsanspruchs ist die Frage, ob sogenannte außergewöhnliche Umstände vorlagen, die sich auch durch Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen nicht vermeiden ließen. Konnte die Fluglinie das Ereignis weder beeinflussen noch vermeiden? In solch einem Fall ist die von Entschädigungszahlungen befreit.

Wenn keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, ist die Fluglinie verpflichtet, den Betroffenen eine pauschale Entschädigung für die ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten auszuzahlen. Haben Sie Ihren Zielflughafen erst mit einer Verspätung erreicht, wurde Ihr Flug kurzfristig annulliert oder wurden Sie wegen Überbuchung einfach nicht mitgenommen, können Ihnen je nach Flugdistanz zwischen 250 und 600 Euro Entschädigung zustehen. Grundlage ist hier die Fluggastrechte-Verordnung Nummer 261/2004 der Europäischen Union (EU). Diese Verordnung können Reisende für eine finanzielle Entschädigung heranziehen. Beachten Sie aber: Der Flug muss in einem europäischen Land starten oder mit einer europäischen Airline in der EU ankommen.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass die EU-Entschädigung dem Reisenden zusteht. Viele glauben, dass nur privat reisenden Gäste Anspruch auf Entschädigung haben. Dienstreisen seien ausgeschlossen. Die EU-Entschädigung kann aber nur dem Passagier ausgezahlt werden – dies gilt unabhängig davon, wer den Flug gebucht oder bezahlt hat. Dem Arbeitgeber oder der Person, die die Flüge bezahlt hat, steht nur die Erstattung der Ticketkosten zu.

Ihre Rechte bei Flugausfall: Umbuchung, Erstattung und Entschädigung

Wird ein Flug von der Airline annulliert, können Reisenden entscheiden, ob sie auf einen anderen Flug umgebucht werden wollen oder lieber auf den Flug ganz verzichten und eine Erstattung der Ticketkosten verlangen. Die Fluggesellschaft ist zur Erstattung des Ticketpreises verpflichtet, auch wenn keine Entschädigung im Rahmen der EU-Fluggastrechte-Verordnung zu zahlen ist. Entscheidet sich der Fluggast für den Ersatzflug, muss die Airline diese Umbuchung kostenlos anbieten.

Egal wie sich Reisenden entscheiden: Sie haben bei Flugausfall außerdem einen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung in Höhe von 250 bis zu 600 Euro (je nach Flugentfernung und Flugzeiten des Ersatzfluges).

Manchmal informiert die Airline ihre Kunden schon Wochen vor Abflug über eine Flugannullierung. Der Entschädigungsanspruch entfällt, wenn Reisende mindestens vierzehn Tage vor dem planmäßigen Abflug von der Fluglinie über den Ausfall informiert werden. Kommt die Nachricht über die Annullierung kurzfristiger, hängt der Anspruch von der Flugstrecke und den Flugzeiten des Ersatzfluges ab. 

Maschinen warten auf dem Vorfeld

Ihre Rechte bei Flugverspätung

Wie viel Geld der Passagier bekommt, richtet sich nach der Flugstrecke und nach der Dauer der Verspätung. In Kürze: Ab einer Verspätung von drei Stunden stehen den Reisenden je nach Flugdistanz (<1.500 km, zwischen 1.500 km und 3.500 km, >3.500 km) zwischen 250 und 600 Euro pro Person Entschädigung zu.

Wird der Flug um mehr als 5 Stunden vorverlegt, zählt das als Stornierung. Reisenden können in solch einem Fall entscheiden, ob sie lieber auf den Flug ganz verzichten und eine Ticketerstattung verlangen. 

Ihre Rechte bei Überbuchung

Fluggesellschaften verkaufen oft mehr Tickets, als Plätze in der Maschine vorhanden sind. Denn einige Reisende erscheinen nicht am Flughafen, weil sie spontan ihre Flüge stornieren, umbuchen oder einfach zu spät kommen. Um ungenutzte Kapazitäten zu vermeiden, kalkulieren Fluglinien Überbuchungen ein.

Erscheinen jedoch mehr Reisenden als erwartet, können einige nicht mitfliegen. Denjenigen, die freiwillig auf ihren Platz verzichten, bieten Fluglinien Umbuchungen an. Verzichtet niemand freiwillig, entscheidet die Airline, wer nicht mitdarf. Grundsätzlich gilt: Wer zuerst am Gate ist, der fliegt zuerst. Zurückgelassenen steht, – wie bei Verspätung oder Annullierung – Entschädigung im Rahmen der EU-Fluggastrechte-Verordnung zu. 

Flugzeug landet am Flughafen

Zusätzliche Kosten und Recht auf Betreuungsleistungen

Passagieren, die von Verspätung, Annullierung oder Überbuchung betroffen sind, stehen nicht nur pauschale Entschädigung und (eventuell) Erstattung des Ticketpreises zu. Solange die Passagiere noch nichts ans Flugziel gebracht sind, muss die Fluglinie sie mit Verpflegung versorgen und sich um die Unterbringung und Transport vom und zum Flughafen kümmern. Anspruch auf Verpflegung haben Reisenden sogar dann, wenn die Airline die Zahlung der EU-Entschädigung wegen außergewöhnlichen Umstände verweigern kann.

Leider betreuen die Fluglinien ihre Passagiere nicht immer so wie vom Gesetzgeber vorgesehen. Manchmal werden Reisenden, die z.B. ihren Anschlussflug verpasst haben, einfach am Flughafen allein gelassen und es wird ihnen keine alternative Beförderung angeboten. Passagiere, die Hotel oder den Ersatzflug dann selbst bezahlen, können aber anschließend Erstattung diesen Zusatzkosten von der Airline verlangen.

Wichtig zu beachten: Die Erstattung der zusätzlichen Kosten gibt es zusätzlich zu der pauschalen Entschädigung und zu der Erstattung des Ticketpreises.

So können Sie Ihre Rechte durchsetzen und Entschädigung oder Erstattung einfordern

Was zu tun, um Ansprüche geltend zu machen? Nicht immer zahlen Fluggesellschaften Entschädigung und Erstattung - auch weil viele Reisenden ihre Rechte nicht kennen. Auszahlungen sind vor allem nur auf schriftlichen Antrag möglich (per E-Mail oder Online-Formular). Nach Prüfung des Falles triff die Fluggesellschaft die Entscheidung, ob ein Anspruch auf Entschädigung oder Erstattung besteht.

Es kann ziemlich nervenaufreibend sein, einen Anspruch bei der Fluggesellschaft durchzusetzen. Zwar ist die EU-Verordnung EG 261/2004 auf Ihrer Seite, doch die Airlines sind meist alles andere als erfreut, Ihnen eine Summe zu zahlen, die meist den Ticketpreis übersteigt. Passagiere, die ihre Forderungen auf eigene Faust geltend machen, werden von den Fluggesellschaften oft vertröstet, ablehnt oder sogar komplett ignoriert, obwohl sie im Recht sind. Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche empfiehlt es sich daher professionelle Unterstützung zu suchen wie Fluggasthelferportalen oder die SÖP (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.).

Vertrauen Sie auf erfahrene Fluggastrechtsexperten wie AirAdvisor. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen zu helfen. Mit vier Jahren Erfahrung im Fluggastrecht und über 20 Tausend Kunden, die unserem Service bereits vertrauen, helfen wir Ihnen schnell, einfach und ohne Aufwand auf Ihrer Seite, dabei, Ihre Fluggastrechte durchzusetzen. Die Bürokratie nehmen wir Ihnen gerne ab.

 

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