Anschlussflug wegen Verspätung verpasst: Was Ihnen jetzt zusteht und was Sie tun sollten
Wenn Ihr erster Flug Verspätung hat und Sie deshalb den Anschluss verpassen, stehen Ihnen unter gewissen Bedingungen bis zu 600 Euro Entschädigung zu.
Zusätzlich übernimmt das Airline Hotel Verpflegung und einen Ersatzflug, solange Sie noch nicht am Endziel sind.

Schnellcheck: Anschlussflug wegen Verspätung verpasst
Frage | Antwort |
Wann habe ich Anspruch? | 3 Stunden später am Zielflughafen + eine Gesamt-Buchung (keine getrennte Flugbuchungen). |
Wie viel Geld? | 250 bis 600 Euro pro Person, je nach Gesamtdistanz |
Wer zahlt? | Die Airline, die den verspäteten Flug tatsächlich geflogen hat |
Was tun am Flughafen? | Foto der Abflugtafel, schriftliche Bestätigung, Belege sammeln |
Wartet der Flieger? | In aller Regel nein. Planen Sie nicht damit |
Frist? | 3 Jahre rückwirkend ab Jahresende |
Bekomme ich Entschädigung, wenn ich meinen Anschlussflug verpasse?
Ja, eine Entschädigung ist möglich, wenn Sie mit mindestens drei Stunden Verspätung am Endziel ankommen. Dazu können Sie die geplanten Abflug- und Ankunftszeiten mit den tatsächlichen Zeiten vergleichen. Beträgt die Differenz mehr als drei Stunden, können Sie im Entschädigungsrechner Ihre Ansprüche kostenlos prüfen.
Wichtig ist zudem, dass Ihre Flüge nicht getrennt gebucht wurden. Sie brauchen ein Gesamtticket. Denn wer getrennte, eng anliegende Flüge bucht, die eigentlich nicht „zusammengehören", fällt aus dem Anspruch.
Ein letzter Punkt ist ebenfalls wichtig: Der Flug fällt unter die EU-Fluggastrechte-Verordnung, weil er aus der EU startet oder mit einer EU-Airline in die EU geht. Sprich: Wir brauchen eine EU-Airline oder eine Airline, die hier landet, um die Entschädigung anzufordern.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Mindestens drei Stunden Verspätung beim tatsächlichen Erreichen des Endziels
- Eine durchgehende Buchung: eine Buchungsnummer, ein zusammenhängendes Ticket
- EU-Bezug: Abflug aus einem EU-Land oder Ankunft in der EU mit einer in der EU lizenzierten Airline
Welche Airline muss eigentlich zahlen?
Den Anspruch haben Sie gegenüber der Airline, deren Flug die Verspätung verursacht hat. War Ihr erster Flug verspätet, schreiben Sie also die Airline dieses ersten Fluges an, auch wenn der Anschluss bei einer ganz anderen Gesellschaft gebucht war. So besagt es die EU-Verordnung 261.
Wer haftet, wenn ich meinen Anschlussflug verpasse?
Wer haftet, hängt von Ihrer Buchung ab. Denn es kommt darauf an, ob Sie den Anschlussflug getrennt gebucht haben, oder ob es eine Gesamtrechnung ist. Getrennt bedeutet, dass Sie zwei separate Flüge (womöglich auch von verschiedenen Airlines) gebucht haben. Folgendes ist wichtig:

1. Ich habe eine durchgehende Buchung (ein Ticket, eine Buchungsnummer)
Hier haftet die Airline, deren Flug die Verspätung verursacht hat. War Ihr erster Flug verspätet, ist das die Airline dieses ersten Fluges, auch wenn der Anschluss bei einer ganz anderen Gesellschaft gebucht war.
Bei Codeshare gilt: Sie wenden sich nicht an die Airline, deren Logo auf dem Ticket steht, sondern an die Airline, die das Flugzeug tatsächlich geflogen hat (auf dem Boarding Pass gekennzeichnet). Diese eine Airline ist verantwortlich für das ganze Paket.
2. Ich habe zwei getrennte Tickets
In diesem Fall haftet jede Airline nur für ihren eigenen Flug. Die Airline des verspäteten Fluges schuldet Ihnen Entschädigung nur dann, wenn die Verspätung dieses einen Fluges für sich genommen die 3-Stunden-Schwelle gerissen hat. Den verpassten Anschlussflug müssen Sie selbst neu buchen, weil rechtlich keine durchgehende Beförderung vorlag.
3. Sie haben eine Pauschalreise gebucht
Hier haften in aller Regel zwei Parteien parallel: die Airline für die Verspätung, und der Reiseveranstalter nach deutschem Reiserecht für die Reisebeeinträchtigung. Beide Ansprüche schließen sich nicht aus, Sie können also gegen beide vorgehen.
Wie hoch ist die Entschädigung bei einem verpassten Anschlussflug?

Maßgeblich ist die Gesamtdistanz Ihrer Reise. Gemessen wird vom ersten Startflughafen bis zum endgültigen Zielflughafen, nicht von der einzelnen Teilstrecke, die sich verspätet hat.
Sie fliegen beispielsweise von Stuttgart über Frankfurt nach New York. Der Zubringerflug Stuttgart–Frankfurt verspätet sich, Sie verpassen den Anschluss und kommen erst mit vier Stunden Flugverspätung in New York an.
Für die Berechnung Ihrer Entschädigung zählt nun nicht die kurze Strecke Stuttgart–Frankfurt (rund 160 km), sondern die gesamte Distanz von Stuttgart bis New York (rund 6.500 km). Damit fallen Sie in die höchste Entschädigungskategorie und haben Anspruch auf 600 Euro.
Experten-Tipp vom CEO: Viele Passagiere melden zu wenig an, weil sie nur die verspätete Teilstrecke rechnen. Es zählt aber die gesamte Strecke von Ihrem Start- bis zum Endflughafen. Bei einer Verbindung wie München nach Bangkok via Doha sind das über 8.000 Kilometer und damit 600 Euro pro Person, nicht 250 Euro für die kurze Teilstrecke nach Doha. – Anton Radchenko, Gründer von AirAdvisor
Gesamtdistanz | Entschädigung pro Person | Beispiel-Route |
Bis 1.500 km | 250 Euro | Berlin nach Lissabon via Madrid |
1.500 bis 3.500 km, oder alle EU-internen Flüge | 400 Euro | Hamburg nach Athen via Wien |
Über 3.500 km, mit Start oder Ziel außerhalb der EU | 600 Euro | München nach Bangkok via Doha |
Bekommt jeder Mitreisende eine eigene Entschädigung?
Die Entschädigung steht jeder gebuchten Person zu, auch Kindern mit eigenem Ticket. Eine vierköpfige Familie auf einem Langstreckenflug kann also 2.400 Euro bekommen. Säuglinge ohne eigenes Ticket (Infant-Tarif, meist unter 2 Jahre, auf dem Schoß reisend) sind ausgenommen, weil sie keinen Sitzplatz und kein vollwertiges Ticket haben.
Wie bekomme ich bei Flugverspätung eines Anschlussfluges eine Entschädigung?
Die Entschädigung muss man anfordern. Das kann man mit viel Zeit selbst machen, geht jedoch auch mit spezialisierten Anbietern im Grunde automatisch.
- Selbst einfordern. Sie schreiben die Airline an, die den verspäteten Flug geflogen hat, schildern den Fall mit Datum, Flugnummern und Verspätungsdauer am Endziel, fügen Boarding Pass und alle Belege bei und fordern die Entschädigung nach EU-Verordnung 261/2004 ein.
- Mit AirAdvisor. Sie geben Flugnummer und Datum in den Entschädigungsrechner ein. AirAdvisor prüft Ihren Anspruch, übernimmt die komplette Korrespondenz mit der Airline und zahlt Ihnen den Betrag aus, sobald die Airline gezahlt hat. Sie zahlen nichts, wenn nichts kommt, und Sie zahlen eine Erfolgsbeteiligung, wenn das Geld da ist. Sie schreiben kein einziges Schreiben selbst, und der Weg ist in der Regel deutlich kürzer, weil die Airline weiß, dass professionell verfolgt wird.
Ab wann bekommen Sie das Geld?Sobald die Airline den Anspruch anerkennt, dauert die Auszahlung in der Regel zwei bis sechs Wochen. Wenn die Airline ablehnt oder schweigt, kann sich der Prozess auf mehrere Monate ziehen. Mit AirAdvisor ist die Zeit bis zur Auszahlung meist deutlich kürzer, weil das Verfahren routiniert läuft und Airlines die Bearbeitung ernster nehmen.
Überprüfen Sie Ihren Flug
Bei Anschluss-Konstellationen ist die Beweisführung komplexer, weil Sie zwei Flüge dokumentieren müssen, nicht nur einen. Wer wenig Erfahrung damit hat, schreibt oft mehrfach hin und her, bevor die Airline reagiert. Dann ist eine spezialisierte Bearbeitung der schnellere Weg. – Anton Radchenko, Gründer von AirAdvisor
Wartet der Anschlussflug, wenn mein erster Flug Verspätung hat?
In den meisten Fällen leider nicht. Der Anschlussflug startet zur geplanten Zeit, weil er einen festen Startplatz am Boden hat und andere Passagiere bereits an Bord sind. Die Airline würde mit dem Warten alle anderen Flüge in der Kette verzögern.
Es gibt Ausnahmen. Bei kleineren Drehkreuzen und wenn die ankommende Maschine viele Umsteiger an Bord hat, wartet die Airline manchmal 10 bis 20 Minuten.
Gut zu wissen: Planen Sie also nicht damit, dass der Anschluss auf Sie wartet. Stattdessen sollten Sie die Umsteigezeit großzügig kalkulieren, am besten 30 bis 60 Minuten über der Mindestumsteigezeit des Flughafens.
Habe ich Anspruch, wenn der Anschlussflug außerhalb der EU stattfand?
Ja, wenn der erste Flug aus einem EU-Land startete. Die EU-Verordnung gilt für die gesamte Reise, sobald der Startpunkt in der EU liegt. Entscheidend ist allerdings, dass beide Flüge unter einer einheitlichen Buchungsnummer laufen, nur dann wird die Verbindung als „eine Reise" gewertet (EuGH-Urteil Wegener, C-537/17).

Was passiert, wenn die Umsteigezeit von Anfang an zu kurz war?
Jeder Flughafen veröffentlicht eine eigene Mindestumsteigezeit, oft mit dem Kürzel MCT (Minimum Connecting Time). Sie nennt die Zeitspanne, die ein Passagier laut Airline-Vorgabe braucht, um vom ankommenden Flieger zum nächsten zu kommen, mit Sicherheits- und Passkontrolle, falls die nötig ist.
Hier sind einige Beispiele von internen Umsteigezeiten an Flughäfen. Wer danach kommt, wird meist direkt am Schalter bereits abgewiesen.
Flughafen | EU-intern | International |
Frankfurt | 60 min (Lufthansa, seit 2025) | 60 min |
München | 35 min | 50 min |
Wien | 25 min | 45 min |
Zürich | 35 min | 45 min |
Amsterdam Schiphol | 50 min | 50 min |
Paris CDG | 60 min | 90 min |
Prüfen Sie vor der Buchung die Mindestumsteigezeit Ihres Umsteigeflughafens. Wenn die geplante Umsteigezeit darunter liegt, ist Ihr Anspruch im Verspätungsfall in der Regel weg, weil die Buchung selbst fehlerhaft war. Großzügig planen ist günstiger als später streiten. – Anton Radchenko, Gründer von AirAdvisor
Was, wenn die Airline mich nach Hause schickt statt umzubuchen?
Sie müssen das nicht akzeptieren, wenn Sie tatsächlich weiterfliegen wollen. Bestehen Sie auf einer Ersatzbeförderung zum Endziel. Auch wenn die Airline die Beförderung verweigert. Wenn Sie zurückfliegen wollen, gilt das als Rücktritt und Sie bekommen den Ticketpreis erstattet. Die Airline ist nach Art. 8 EU 261 verpflichtet, Sie zu vergleichbaren Bedingungen zum ursprünglichen Endziel zu bringen, notfalls auf einem Flug der Konkurrenz, den sie selbst bucht und bezahlt.
Was muss ich tun, wenn ich den Anschlussflug verpasst habe?
- Schritt: Foto der Abflugtafel machen. Erfassen Sie Uhrzeit und Status Ihres ersten Fluges, bevor Sie irgendetwas anderes tun.
- Schritt: Zum Schalter der Airline gehen, die den verspäteten Flug betrieben hat. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, warum der Flug verspätet war. Eine Bestätigung per App, E-Mail oder ausgedrucktem Beleg reicht.
- Schritt: Auf Ersatzbeförderung bestehen. Die Airline muss Sie ans Endziel bringen, auch wenn sie dafür einen Flug einer anderen Gesellschaft buchen muss. Akzeptieren Sie keine pauschale Rückbuchung an den Startflughafen, sofern Sie tatsächlich weiterreisen wollen.
- Schritt: Quittungen für jede Auslage sammeln. Für Essen, Getränke, Hotel, Taxi, SIM-Karte und Telefonate. Falls die Airline am Schalter nichts anbietet, strecken Sie die Kosten selbst vor und holen sich das Geld später zurück, allerdings nur gegen Beleg.
- Schritt: Boarding Pass und Bordkarte aufheben, beide Flugscheine in Papierform oder digital. Sie sind der Nachweis für die zusammenhängende Buchung und damit für Ihren Entschädigungsanspruch.
Bekomme ich auch den Ticketpreis zurück?
Entschädigung und Ticketerstattung sind zwei verschiedene Dinge. Die Entschädigung ist ein pauschaler Ausgleich für die Unannehmlichkeit. Die Ticketerstattung ist die Rückzahlung des Preises, wenn der Flug seinen Zweck nicht erfüllt hat.
Wann bekommen Sie den Ticketpreis zurück?
Wenn Ihre Verspätung am Endziel mindestens fünf Stunden beträgt, haben Sie das Recht, von der Beförderung zurückzutreten. Die Airline muss dann den vollen Ticketpreis erstatten, und falls Sie schon Teilstrecken geflogen sind, einen Rückflug zum ursprünglichen Abflugort anbieten.
Kann ich Schadenersatz für Folgekosten verlangen, etwa eine verpasste Hotel-Nacht oder einen verfallenen Termin?
Ja, wenn der Schaden direkt aus der Flugverspätung resultiert. Dafür gilt das allgemeine Schadenersatzrecht, nicht die EU-Verordnung 261/2004. Belege sammeln und dem Schreiben an die Airline beifügen.
Was passiert mit meinem Gepäck beim verpassten Anschluss?
Wenn die Flüge in einer Buchung verknüpft sind, wird das Gepäck automatisch auf den nächsten verfügbaren Flug umgebucht. Bei getrennten Tickets müssen Sie das Gepäck selbst am Zwischenstopp abholen und neu aufgeben.
Geht das Gepäck verloren oder verspätet sich um mehr als 21 Tage, haftet die Airline nach Montrealer Übereinkommen mit bis zu rund 1.920 Euro pro Passagier. Lassen Sie jeden Verlust direkt am Schalter mit einem PIR (Property Irregularity Report) protokollieren — ohne diesen Beleg lehnen Airlines spätere Erstattungen fast immer ab.

Wann haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung?
Die Airline darf die Entschädigung verweigern, wenn der Grund für die Verspätung außerhalb ihrer Kontrolle lag. Das sind sogenannte außergewöhnliche Umstände. Der Begriff stammt aus der EU-Verordnung und wird nur in engem Rahmen anerkannt.
Was tatsächlich als außergewöhnlicher Umstand zählt: extremes Wetter, das den Flugbetrieb sperrt (zum Beispiel Gewitterzellen, Vulkanausbruch, Schneesturm), ein Streik von Flughafenpersonal, das nicht zur Airline gehört, Vogelschlag oder eine behördliche Sicherheitssperrung.
Welche Rechte haben Sie unmittelbar nach dem Verpassen eines Anschlussfluges?
Wenn ein verpasster Anschlussflug durch eine Verspätung oder Annullierung eines vorherigen Flugabschnitts innerhalb einer einzigen Buchung verursacht wurde, haben Sie Anspruch auf Hilfe von Ihrer Fluggesellschaft, einschließlich:
- Einem Sitzplatz auf dem nächsten verfügbaren Flug,
- einer Umbuchung zu einem späteren, für Sie günstigen Zeitpunkt oder
- einer Rückerstattung für den nicht genutzten Teil Ihres Tickets.
Wenn Sie einen Anschlussflug innerhalb einer einzigen Buchung verpassen und die Fluggesellschaft für die Störung verantwortlich ist, haben Sie gemäß Artikel 8 der EU261 das Recht, „zum frühestmöglichen Zeitpunkt” umgebucht zu werden.
Wenn Ihre Flüge jedoch auf separaten Tickets gebucht waren oder Sie nicht genügend Zeit für die Pass- und Sicherheitskontrolle eingeplant hatten oder zu viel Zeit im Terminal verbracht haben, kann die Fluggesellschaft Ihnen die Differenz zum Flugpreis sowie Umbuchungsgebühren in Rechnung stellen.
Fazit: Welche Fluggastrechte haben Sie bei einem verpassten Anschlussflug im Überblick?
Im Verspätungsfall haben Sie fünf also Fluggastrechte, die parallel laufen können:
- Entschädigung von 250 bis 600 Euro pro Person, bei Endziel-Verspätung ab drei Stunden
- Betreuung mit Essen, Getränken und Kommunikation, ab zwei Stunden Wartezeit
- Hotel und Transfer, wenn Sie über Nacht warten müssen
- Ersatzbeförderung zum nächstmöglichen Zeitpunkt, auch über andere Airlines
- Volle Ticketerstattung, wenn Sie bei mindestens fünf Stunden Verspätung zurücktreten
Diese Rechte gelten unabhängig von Ticketklasse, Buchungsart und Reisepreis. Auch ein günstiges 49-Euro-Ticket gibt Anspruch auf 600 Euro Entschädigung, wenn die Bedingungen erfüllt sind.
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