Anschlussflug verpasst: So erhalten Sie Entschädigung
Einen Anschlussflug zu verpassen, ist für jeden Reisenden auf seiner Reise ärgerlich!
Doch wer in Europa landet oder abfliegt - ist womöglich rechtlich geschützt: Bis zu 600 € gibt es für einen verpassten Flug, der eine längere Verspätung bei Ihrer endgültigen Ankunft verursacht hat.
Reviews.io 4,6/5 basierend auf 20.438 Bewertungen
Wir helfen Fluggästen schon seit mehr als 7 Jahren. Wir haben bereits mehr als 370.000 Passagieren geholfen, eine Entschädigung zu erhalten.
Prüfen Sie in nur 2 Minuten Ihre Entschädigung für einen verpassten Anschlussflug.
Jetzt verpassten Anschlussflug prüfenSie haben Ihren Anschlussflug verpasst - so müssen Sie vorgehen
Verpasster Anschlussflug? EU-Recht 261/2004 könnte Ihr Rettungsanker sein. Je nach Szenario.
Beachten Sie: Wir haben alle Fallbeispiele im Laufe des Artikels für Sie aufgeführt. Denn es gibt Unterschiede. Wann Sie Entschädigung erhalten und wann nicht. Wann die Fluggesellschaft verantwortlich ist und wann man tatsächlich keine Ansprüche stellen kann.
Möchten Sie Ihre Ansprüche auf Entschädigung online prüfen? Dann nutzen Sie unseren kostenlosen Entschädigungsrechner.
Anschlussflug verpasst wegen Verspätung: Hier ist Ihr Recht auf einen Blick
Ihre Rechte nach EU-Recht 261 sind klar geregelt. Diese Verordnung tritt in Kraft, wenn Sie:
- von einem EU-Flughafen starten und von einer beliebigen Fluggesellschaft durchgeführt werden
- auf einem EU-Flughafen ankommen und von einer EU-Fluggesellschaft betrieben werden
- an Ihrem Zielflughafen mehr als drei Stunden Verspätung haben (Nach diesem Gesetz gehören zu den EU-Flughäfen auch Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz).
Entschädigungssätze nach EU-Verordnung 261 bei einem verpassten Anschlussflug
Entfernung des Fluges | Verspätung bei Ankunft | Entschädigung |
Bis 1.500 km | Mehr als 2 Stunden | 250 € |
1.500 km bis 3.500 km | Mehr als 3 Stunden | 400 € |
Über 3.500 km | Mehr als 4 Stunden | 600 € |
Voraussetzungen für Entschädigung: Flugverspätung, Annullierung und Nichtbeförderung
Letztendlich hängt Ihr Anspruch auf Entschädigung von der Ursache des verpassten Anschlussfluges ab. Gleichermaßen entscheidend ist die Frage, ob die Fluggesellschaft alles in ihrer Macht Stehende getan hat, um die Verspätung zu verhindern.
Dabei ist es wichtig, die verschiedenen Szenarien zu verstehen:
Verspätungen, die zu einem verpassten Anschlussflug führen, müssen eine gewisse Dauer überschreiten, damit ein Anspruch entsteht. Bei Nichtbeförderung aufgrund von Überbuchung stehen Ihnen ähnliche Rechte zu. Hier eine Übersicht:
- Flugverspätung: Wenn Ihr Flug eine erhebliche Verspätung hat, die zum Verpassen Ihres Anschlussfluges führt, und diese Verspätung in der Verantwortung der Fluggesellschaft liegt, besteht ein Entschädigungsanspruch.
- Annullierung: Wird Ihr Flug annulliert und Sie verpassen dadurch Ihren Anschlussflug, können Sie ebenfalls eine Entschädigung verlangen, sofern die Airline nicht mindestens 14 Tage im Voraus informiert hat.
- Nichtbeförderung: Falls Sie aufgrund von Überbuchung nicht befördert werden und dadurch den Anschlussflug verpassen, haben Sie einen klaren Anspruch auf Entschädigung.
Finden Sie heraus, ob Ihnen eine Entschädigung für einen unterbrochenen Flug zusteht.Entschädigungsanspruch kostenlos online prüfen
Checkliste: Anschlussflug verpasst wegen Verspätung
- Prüfen Sie die Flugnummer und die Fluggesellschaft: Ist Ihre Fluggesellschaft eine EU-Airline? Startet oder landet Ihr Flug in der EU?
- Dokumentieren Sie die Verspätung oder Annullierung: Achten Sie auf genaue Zeiten und Gründe, die Ihnen die Fluggesellschaft nennt.
- Fordern Sie Verpflegung und Unterstützung: Ab einer gewissen Wartezeit muss die Fluggesellschaft Ihnen Verpflegung, Unterkunft und Transport anbieten.
- Heben Sie alle Belege auf: Falls Sie selbst für Essen, Unterkunft oder alternative Transportmittel zahlen müssen, bewahren Sie die Quittungen auf.
- Reichen Sie Ihren Entschädigungsanspruch ein: Nutzen Sie unseren kostenlosen Online-Entschädigungsrechner bei einem verpassten Anschlussflug.
Fallbeispiele: Jeder Fall für jeden Passagier bei einem verpassten Anschlussflug
1. Wenn die Airline schuld ist: Verspätung des ersten Fluges
Nehmen wir an, Sie haben einen Flug von Frankfurt nach Madrid gebucht, mit einem Anschlussflug nach Lissabon. Der erste Flug verspätet sich um drei Stunden aufgrund eines organisatorischen Fehlers der Fluggesellschaft. Dadurch verpassen Sie Ihren Anschlussflug nach Lissabon.
- Entschädigung möglich: In diesem Fall ist die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich. Sie haben daher Anspruch auf Entschädigung, sofern die Verspätung mehr als drei Stunden beträgt. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Gesamtdistanz Ihres Flugs ab.
2. Wenn Sie Selbst Flüge getrennt gebucht haben
Grund zur Verwirrung stellt sich oft ein, wenn es um getrennt gebuchte Flüge geht. Viele Reisende fragen sich, welche Rechte sie haben, wenn sie einen Anschlussflug verpassen, der nicht im selben Buchungsvorgang enthalten war. Dabei ist es entscheidend, die Unterschiede zwischen solchen unabhängigen Buchungen und Flügen, die von der Airline als zusammenhängend betrachtet werden, zu verstehen.
Unabhängige Buchungen: Keine Verbindung zwischen den Airlines – was sind Ihre Rechte?
Weswegen die Situation bei getrennt gebuchten Flügen komplexer ist, liegt daran, dass die EU-Verordnung 261 hauptsächlich Flüge abdeckt, die innerhalb einer einzigen Buchung durchgeführt werden.
- Wenn Sie zwei Flüge unabhängig voneinander buchen, beispielsweise einen Flug von Berlin nach Paris mit Airline A und einen Anschlussflug von Paris nach New York mit Airline B, gelten diese Flüge als getrennte Reisen.
- Wichtig zu beachten: Bei getrennten Buchungen gibt es keine rechtliche Verpflichtung der ersten Airline, für den verpassten Anschlussflug Entschädigung zu leisten. Ihre Rechte auf Entschädigung nach der EU-Verordnung 261 greifen nur, wenn die Verspätung oder Annullierung den ursprünglich gebuchten Flug betrifft. Sollte Ihr erster Flug verspätet sein und Sie den zweiten Flug verpassen, müssen Sie sich um eine neue Buchung kümmern – in der Regel auf eigene Kosten.
3. Wenn man Flüge verschiedener Airlines auf eigene Faust kombiniert
All dies hat auch eine Kehrseite: Wenn Sie Flüge verschiedener Airlines selbst kombinieren, tragen Sie die Verantwortung für eventuelle Anschlussverluste. Dies bedeutet, dass Sie bei der Planung Ihrer Reise sicherstellen müssen, dass genügend Zeit zwischen den Flügen bleibt, um das Risiko eines verpassten Anschlusses zu minimieren.
Wenn Sie beispielsweise einen Flug von London nach Frankfurt mit Airline X buchen und dann selbstständig einen Anschlussflug von Frankfurt nach Tokio mit Airline Y.
Verspätet sich der erste Flug, sind Sie selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig beim zweiten Flug einzuchecken. In solch einem Fall wäre die Fluggesellschaft des ersten Fluges nicht zur Entschädigung verpflichtet, da es sich um zwei getrennte Buchungen handelt.
Doch Achtung: Bei einer Verspätung des ersten Fluges - haben Sie vielleicht Anspruch auf Entschädigung - ganz unabhängig vom Anschlussflug.
Herauszufinden, wie viel Ihnen für einen unterbrochenen Flug zusteht, kann kompliziert sein. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen. Lassen Sie uns Ihren Entschädigungsanspruch für Sie prüfen.Überprüfen Sie Ihren Flug
Risiken bei getrennt gebuchten Flügen - Übersicht
Risiko | Folge | Empfohlene Maßnahmen |
Verspätung des ersten Fluges | Verpasster Anschlussflug, keine Entschädigung | Längere Umstiegszeit einplanen |
Keine Entschädigung nach EU-Verordnung | Eigenverantwortung für die Kosten einer neuen Buchung | Reiseversicherung abschließen |
Unterschiedliche Airlines | Keine Haftung bei Verspätung des ersten Fluges | Einheitliche Buchung bei einer Airline bevorzugen |
4. Sie haben über einen Online-Reiseanbieter mehrere Flüge gekauft
Wenn Sie Ihre Flugverbindungen über einen Online-Reiseanbieter wie Opodo buchen, kann die Situation ein wenig anders sein, insbesondere wenn die Flüge als einzelne Segmente und nicht als durchgehendes Ticket gebucht werden.
- Erstens, wenn die Flüge als einzelne Tickets gekauft werden, also jede Verbindung eine separate Buchung darstellt, gelten sie nicht automatisch als verbundene Flüge im Sinne der EU-Verordnung 261. Das bedeutet, dass bei einem verpassten Anschlussflug aufgrund einer Verspätung des vorherigen Fluges die Verantwortung zur Lösung und etwaigen Entschädigung nicht zwingend bei den Fluggesellschaften liegt. Jeder Flug wird in diesem Fall als eigenständige Reise behandelt.
- Zweitens, wenn Sie jedoch ein zusammenhängendes Ticket buchen, auch bekannt als „Interline-Buchung“, wo mehrere Flugsegmente unter einer einzigen Buchungsnummer zusammengefasst sind, betrachtet man diese als eine durchgehende Reise. In einem solchen Fall wäre die Fluggesellschaft oder der Reiseanbieter verantwortlich dafür, Sie auf den nächsten verfügbaren Flug umzubuchen, sollte eine Verbindung verpasst werden. Außerdem können Sie unter Umständen Ansprüche nach EU-Recht geltend machen, falls die Verzögerung bestimmte Kriterien erfüllt.
- Drittens ist es entscheidend, die Buchungsbedingungen genau zu prüfen. Viele Reiseanbieter, einschließlich Opodo, bieten Optionen für die Buchung von Flugpaketen an, die wie durchgehende Tickets behandelt werden. Es lohnt sich, vor der Buchung nach solchen Optionen zu fragen und sicherzustellen, dass alle Flüge unter einer Buchungsnummer zusammengefasst sind, um im Falle von Problemen geschützt zu sein.
5. Der Reiseanbieter hat mehrere Flüge kombiniert
Grund zur Besorgnis entsteht oft, wenn ein Reiseanbieter Flüge kombiniert und dabei knappe Zeitpläne erstellt.
Verantwortung des Reiseanbieters: Welche Ansprüche haben Sie, wenn der Anbieter Flüge zu eng plant?
Dabei ist es von Bedeutung, den Unterschied zwischen selbst kombinierten Flügen und Flügen zu verstehen, die durch einen Reiseanbieter als Teil einer Pauschalreise oder eines durchgehenden Tickets verkauft wurden.
Wenn der Anbieter Flüge kombiniert und dabei nur einen knappen Zeitpuffer lässt, trägt er die Verantwortung für eine reibungslose Reise.
Weswegen dies relevant ist: Wenn Sie eine Reise buchen, bei der Flüge knapp hintereinander liegen, und der erste Flug verspätet ankommt, sodass der Anschlussflug verpasst wird, ist der Reiseanbieter in der Pflicht. Der Anbieter hat sicherzustellen, dass die Flugverbindung realistisch ist. Wenn dies nicht der Fall ist, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung oder alternative Reisepläne, die der Anbieter ohne zusätzliche Kosten für Sie arrangieren muss.
Entschädigungsszenarien:
- Fehlerhafte Planung durch den Anbieter: Wenn der Anbieter die Flüge so plant, dass der Zeitpuffer unzureichend ist, und dies zu einem verpassten Anschlussflug führt, haftet der Anbieter. Sie haben Anspruch auf eine alternative Beförderung und möglicherweise auf eine Entschädigung.
- Verspätung aufgrund externer Umstände: Wenn die Verspätung durch „höhere Gewalt“ wie extreme Wetterbedingungen verursacht wurde, könnte der Anbieter nicht haften. In solchen Fällen greift die Entschädigungspflicht möglicherweise nicht, doch der Anbieter ist trotzdem verpflichtet, Sie an Ihr Ziel zu bringen, etwa durch Umbuchungen.
- Verantwortung des Reisenden: Wenn der Reisende eigenständig zu spät am Gate erscheint oder andere vermeidbare Verzögerungen verursacht, trägt er die Verantwortung für das Verpassen des Anschlussfluges. In diesem Fall haftet der Anbieter nicht.
6. Technische Probleme: Gründe für eine Verspätung, die zur Entschädigung berechtigen
Ein weiteres Szenario könnte wie folgt aussehen: Ihr Flug von München nach Paris hat eine technische Störung, die zu einer zweistündigen Verzögerung führt. Diese Zeit reicht aus, um den Anschlussflug nach New York zu verpassen.
Technische Probleme fallen in der Regel in den Verantwortungsbereich der Airline, es sei denn, es handelt sich um außergewöhnliche Umstände, wie zum Beispiel ein versteckter Herstellungsfehler. Wenn die technische Störung zu einer Verspätung führt, die mehr als drei Stunden beträgt, steht Ihnen eine Entschädigung zu.
Abflug | Ziel | Gesamte Flugdistanz | Verpasster Anschlussflug | Entschädigung |
München | Paris | 1.400 km | New York | 600 € |
Wetterbedingungen: Wie die EU-Verordnung bei „höherer Gewalt“ greift
Ein letztes Beispiel betrifft das Wetter, ein häufiger Grund für Flugverspätungen. Stellen Sie sich vor, Sie fliegen von London nach Amsterdam und dann weiter nach Kopenhagen. Aufgrund eines schweren Sturms wird Ihr Flug nach Amsterdam stark verspätet, und Sie verpassen den Anschlussflug nach Kopenhagen.
In solchen Fällen greift die EU-Verordnung 261 nicht, wenn die Verspätung auf „höhere Gewalt“ zurückzuführen ist, wie extreme Wetterbedingungen. Diese Umstände liegen außerhalb der Kontrolle der Airline, weshalb keine Entschädigungspflicht besteht.
Fordern Sie mit AirAdvisor Ihre Entschädigung an und erhalten Sie bis zu €600. Finden Sie heute heraus, wie viel Ihnen zusteht.Überprüfen Sie Ihren Flug
Häufig gestellte Fragen:
Ist eine Umsteigezeit von 1 Stunde ausreichend?
Eine Umsteigezeit von 1 Stunde kann knapp sein, besonders an großen Flughäfen oder bei internationalen Flügen, wo zusätzliche Sicherheits- und Passkontrollen erforderlich sind. Prüfen Sie vorab die Mindestumsteigezeit für Ihren Flughafen, da diese je nach Größe und Infrastruktur des Flughafens variieren kann.
Was passiert, wenn die Umsteigezeit zu knapp bemessen ist?
Wenn die Umsteigezeit nicht ausreicht und Sie Ihren Anschlussflug verpassen, müssen Sie sich an die Airline wenden. Hat die Airline die zu kurze Umsteigezeit geplant, muss sie Sie kostenlos umbuchen und Ihnen gegebenenfalls Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten oder Hotelunterkünfte anbieten.
Weitere Schritte: Was tun, wenn die Airline nicht zahlt?
Sollte die Fluggesellschaft Ihrer Forderung nicht nachkommen, haben Sie das Recht, den Fall an die nationale Durchsetzungsstelle zu eskalieren oder rechtliche Schritte einzuleiten. Erkundigen Sie sich über mögliche Alternativen wie Schlichtungsstellen oder spezialisierte Anwälte für Fluggastrechte.
Was ist mit Betreuungsleistungen bei einem verpassten Anschlussflug?
Unabhängig vom Grund der Flugstörung sind Airlines verpflichtet, den betroffenen Passagieren Betreuungsleistungen anzubieten. Diese beinhalten Mahlzeiten und Erfrischungen, zwei kostenfreie Telefonate, E-Mails oder Faxnachrichten und gegebenenfalls auch eine Unterbringung im Hotel sowie den Transport zwischen Flughafen und Unterkunft, falls eine Übernachtung notwendig ist.
Falsche oder fehlende Information: Was tun, wenn die Airline nicht richtig informiert?
Sollten Sie feststellen, dass Sie von der Airline nicht korrekt oder unzureichend über Ihre Rechte informiert wurden, können Sie sich an die nationale Durchsetzungsstelle wenden, die in jedem EU-Mitgliedstaat vorhanden ist. Es ist auch ratsam, direkt bei der Airline Beschwerde einzulegen und, falls nötig, die Unterstützung von Verbraucherschutzorganisationen zu suchen.
Was tun, wenn man den Anschlusszug nach dem Flug verpasst?
Sollten Sie den Anschlusszug nach Ihrem Flug verpassen, hängt es von Ihrem Ticket ab, ob die Airline oder das Bahnunternehmen für eine alternative Beförderung aufkommt. Wenn der Zug Teil eines Rail & Fly-Angebots ist, sollten Sie sich an den zuständigen Service wenden, um eine Umbuchung zu arrangieren.
Wartet ein Anschlussflug auf verspätete Passagiere?
Anschlussflüge warten in der Regel nicht auf verspätete Passagiere, da Flugpläne und Abflugzeiten streng eingehalten werden müssen. In Ausnahmefällen kann ein Anschlussflug jedoch warten, wenn viele Passagiere betroffen sind und dies logistisch machbar ist.
Entschädigungsrechner für verpasste Anschlussflüge:
In nur 3 Minuten prüfen, ob Sie Anspruch auf Entschädigung für Flugverspätungen haben.