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Boarding verweigert? So erhalten Sie eine Entschädigung bei Nichtbeförderung

Boarding verweigert? So erhalten Sie eine Entschädigung bei Nichtbeförderung
André Kern
Verfasst von André Kern
Zuletzt aktualisiert: October 02, 2024

Allein 60 Millionen Menschen fliegen jährlich in Frankfurt am Main in ein anderes Land. Dabei erfährt zwischen 6 - 10 % aller Passagiere eine Nichtbeförderung.

Das heißt: Sie kommen nicht ins Flugzeug und dürfen nicht mitfliegen. Die Gründe hierfür sind vielseitig, oft liegt es an einer Überbuchung von Seiten der Fluggesellschaft.

Wir zeigen Ihnen, welche Rechte Sie in einem solchen Fall haben, wie und wann Sie eine Entschädigung erhalten und wie Sie in nur 2 Minuten Ihren Anspruch prüfen können.

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Das passiert, wenn Sie eine Nichtbeförderung bei Ihrem Flug erlebt haben

Sie sind nicht alleine. Denn insgesamt 6,3 % aller Fluggäste wurden allein im letzten Jahr nicht befördert. Oft wird es auch als "Denied Boarding" von internationalen Fluglinien bezeichnet. 

Das Problem: Sie besitzen ein gültiges Flugticket und dürfen dennoch nicht mitfliegen. Ihnen wird der Zutritt zum Flugzeug verweigert. Dies geschieht in der Regel aus einem Hauptgrund: Überbuchung. Doch ist dies nicht der einzige Grund (wir erklären später alle Gründe für eine mögliche Nichtbeförderung). Wir haben im Laufe des Artikels für Sie ein ausgiebiges Beispiel - mit all den Ansprüchen, die Ihnen zustehen.

Einem Mann wird am Flugsteig das Boarding verweigert

Doch vorab ist folgendes wichtig: 

Die Bedeutung einer Nichtbeförderung: Freiwillig oder unfreiwillig nicht mitgeflogen? 

Nichtbeförderung kann sowohl freiwillig als auch unfreiwillig erfolgen, und beide Szenarien haben unterschiedliche rechtliche Implikationen und Abläufe. 

Vorsicht bei: Freiwillige Nichtbeförderung

Definition: Bei freiwilliger Nichtbeförderung bittet die Fluggesellschaft Passagiere, freiwillig auf ihren Flug zu verzichten, oft im Falle einer Überbuchung oder anderen betrieblichen Notwendigkeiten. Doch damit würde man auch auf mögliche Entschädigungsansprüche verzichten. 

  • Angebot durch die Fluggesellschaft: Die Fluggesellschaft bietet Ihnen Vergünstigungen an, wie zum Beispiel Gutscheine, Meilen, Hotelübernachtungen oder Upgrades, wenn sie bereit sind, ihren Platz aufzugeben.
  • Zustimmung durch Passagiere: Sie stimmen dem Angebot zu und geben ihren Platz auf.
  • Keine gesetzliche Entschädigung: Freiwillige Passagiere haben dann kein gesetzliches Recht auf eine Entschädigung gemäß der EU-Verordnung 261/2004, da sie dem Verzicht auf ihren Platz zugestimmt haben.

Sind Sie also aktuell am Flughafen (und lesen das), müssen Sie sich überlegen, ob Sie dieses Angebot annehmen. 

tip

Unser Experten-Rat: Vergleichen mögliche Entschädigungsansprüche bei einer Nichtbeförderung mit dem Angebot, das Sie von der Airline erhalten. In den meisten Fällen ist das, was Sie vor-Ort erhalten, günstiger als der tatsächliche Anspruch auf eine Entschädigung (siehe Entschädigungstabelle).

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Unfreiwillige Nichtbeförderung: Die Airline sagt “Nein” zu Ihnen

Definition: Unfreiwillige Nichtbeförderung tritt auf, wenn die Fluggesellschaft Passagiere trotz bestätigter Buchung und ohne deren Zustimmung nicht befördert. Dies geschieht meist, wenn nicht genug Freiwillige gefunden werden.

  • Auswahl der Passagiere: Wenn sich nicht genügend Freiwillige melden, wählt die Fluggesellschaft willkürlich oder nach bestimmten Kriterien Passagiere aus, die nicht befördert werden.
  • Mitteilung an Passagiere: Betroffene Passagiere werden informiert, dass sie nicht fliegen dürfen.
  • Recht auf Entschädigung: Laut EU-Verordnung 261/2004 haben unfreiwillig nicht beförderte Passagiere Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung (250-600 Euro, abhängig von der Flugstrecke).
  • Betreuungsleistungen: Zusätzlich haben sie Anspruch auf Verpflegung, Hotelübernachtung (falls nötig) und alternative Beförderung oder Erstattung des Ticketpreises.

Zusammenfassung der Unterschiede

Aspekt

Freiwillige Nichtbeförderung

Unfreiwillige Nichtbeförderung

Initiator

Passagier stimmt freiwillig zu

Fluggesellschaft wählt Passagiere aus

Recht auf Entschädigung

Nein, da freiwillig

Ja, gemäß EU-Verordnung 261/2004

Vergünstigungen

Ja, durch die Fluggesellschaft angeboten

Finanzielle Entschädigung und Betreuung

Betreuungsleistungen

Ja, je nach Vereinbarung mit der Fluggesellschaft

Ja, Verpflegung, Hotel, alternative Beförderung oder Erstattung

Gut zu wissen: Nur eine Person kann nicht mitfliegen - zählt das auch?

Ja, wenn eine Person aufgrund von Überbuchung, Flugannullierung oder ähnlichen Umständen nicht mitfliegen kann, fällt dies unter die Regelungen der EU-Verordnung 261/2004. Auch in diesem Fall hat die betroffene Person Anspruch auf Entschädigung und Unterstützungsleistungen.

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Entschädigung bei Nichtbeförderung nach EU-Recht 261/2004

Die Höhe der Entschädigung, die Sie erhalten, wenn Ihnen das Boarding verweigert wurde, richtet sich auch nach der Flugdistanz. Zusätzlich erhalten Sie Unterstützungsleistungen, auf die Sie einen Anspruch haben:

  • Mahlzeit.
  • Nutzung eines Telefons.
  • Falls notwendig, Unterbringung und Transfer.

EU-Flagge

Boarding verweigert - hier finden Sie Ihre Entschädigung

Flugdistanz

Entschädigung

Entschädigung bei geringerer Verspätung

Flüge bis zu 1.500 km

250 EUR

125 EUR (bei Weiterbeförderung mit < 2 Stunden Verspätung)

Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km

400 EUR

200 EUR (bei Weiterbeförderung mit < 3 Stunden Verspätung)

Flüge innerhalb der EU über 1.500 km

400 EUR

200 EUR (bei Weiterbeförderung mit < 3 Stunden Verspätung)

Flüge über 3.500 km

600 EUR

300 EUR (bei Weiterbeförderung mit < 4 Stunden Verspätung)

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Boarding verweigert? Ein Fallbeispiel und wie Sie reagieren können

Da der Fall komplex werden kann, haben wir ein einfaches Beispiel für Sie aufbereitet, die Ihre Fluggastrechte nach dem EU-Recht zeigen. Denn es geht auch um den Begriff der Weiterbeförderung. 

Weiterbeförderung bezieht sich auf die Situation, in der ein Passagier trotz Nichtbeförderung oder Annullierung seines ursprünglich geplanten Flugs von der Fluggesellschaft eine alternative Beförderung zu seinem Endziel erhält. Hier ist ein konkretes Beispiel, um das Konzept der Weiterbeförderung zu verdeutlichen:

Ausgangslage:

Anna hat einen Flug von Berlin nach Madrid gebucht. Sie kommt pünktlich am Flughafen an, aber der Flug ist überbucht, und sie wird nicht an Bord gelassen.

Schritte der Weiterbeförderung:

  1. Suche nach Freiwilligen:

    Die Fluggesellschaft sucht zunächst nach Freiwilligen, die gegen eine Entschädigung bereit sind, auf ihren Platz zu verzichten. Anna meldet sich nicht freiwillig.
  2. Nichtbeförderung und Weiterbeförderung:

    Da Anna nicht freiwillig verzichtet hat, aber aufgrund der Überbuchung nicht fliegen kann, bietet die Fluggesellschaft ihr eine alternative Beförderung an.
  3. Angebot der Fluggesellschaft:

    Mahlzeiten und Getränke: Während der Wartezeit bietet die Airline Anna kostenlose Mahlzeiten und Getränke an.

    Nutzung eines Telefons: Anna kann kostenlos ihr Telefon nutzen oder E-Mails senden, um ihre Familie über die Verspätung zu informieren.

    Hotelunterbringung und Transfer: Falls notwendig, wird ihr eine Hotelunterbringung und Transfer zum und vom Flughafen angeboten.

Erstattung oder Weiterbeförderung:

  • Anna erhält die Wahl zwischen:

    Erstattung des Ticketpreises: Sie kann sich den Ticketpreis innerhalb von sieben Tagen erstatten lassen und, falls notwendig, einen kostenlosen Rückflug zu ihrem ursprünglichen Abflugort erhalten.

    Weiterbeförderung: Sie entscheidet sich für die Weiterbeförderung, also eine alternative Beförderung zum Endziel Madrid mit dem nächstmöglichen Flug oder einem späteren, einvernehmlich vereinbarten Zeitpunkt.

Alternative Flugbuchung:

  • Die Fluggesellschaft bucht Anna auf einen späteren Flug nach Madrid um. Dieser Flug hat eine Ankunftszeit, die nur 1 Stunde nach dem ursprünglich geplanten Flug liegt.

Entschädigung:

  • Da Annas neuer Flug weniger als 2 Stunden später in Madrid ankommt, erhält sie gemäß der EU-Verordnung eine reduzierte Entschädigung von 125 EUR (anstatt 250 EUR).
warning

Wichtig, wenn Ihnen die Fluggesellschaft die Mitnahme verweigert: Je nach Flugdistanz und Verspätung, kann sich natürlich die Höhe der Entschädigung bei einer Nichtbeförderung ändern.Wir übernehmen alle rechtlichen Kosten

Antrag einreichen und auf Entschädigung warten - das ist alles, was Sie tun müssen.Überprüfen Sie Ihren Flug

Sie haben keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn

  • Sie sich freiwillig bereit erklärt haben, auf Ihren Sitzplatz auf Antrag der Fluggesellschaft zu verzichten
  • Sie nicht rechtzeitig eingecheckt haben (die Frist für das Einchecken für Ihren Flug ist in Ihrer Buchungsbestätigung, auf der Website der Fluggesellschaft und in der Regel auf Ihrer Bordkarte angegeben)
  • Sie das Gate nicht rechtzeitig für das Sicherheits- und Boardingverfahren erreicht haben
  • einige der erforderlichen Reisedokumente fehlen
  • Sie ein Sicherheits- oder Gesundheitsproblem darstellten

Frau am Flughafen nach verweigertem Boarding

Darf die Airline das Boarding überhaupt verweigern?

Ja, unter bestimmten Umständen darf eine Airline das Boarding verweigern, wenn vertretbare Gründe vorliegen. Hier sind einige Beispiele:

Probleme bei der Abfertigung:

  • Die Airline muss sicherstellen, dass die Passagiere rechtzeitig einchecken können. Falls die Schlange beim Check-in zu lang ist und es absehbar wird, dass der Check-in nicht rechtzeitig abgeschlossen werden kann, sollten Passagiere das Personal informieren.

Zu spät am Gate:

  • Passagiere müssen pünktlich am Abfertigungsschalter erscheinen. Es ist wichtig, die angegebene Boarding-Zeit zu beachten. Wenn ein Passagier nicht rechtzeitig am Flugsteig ankommt und der Einsteigevorgang abgeschlossen ist, ist die Airline nicht verpflichtet, ihn mitzunehmen. In diesem Fall gibt es auch keine Entschädigung.

Ausweis oder Visum vergessen:

  • Wenn der Reisepass abgelaufen ist oder kein gültiges Visum vorliegt, kann die Airline die Beförderung verweigern. Probleme können auch auftreten, wenn das Ticket Schreibfehler enthält.

Sicherheitsrisiko:

  • Eine Airline kann einem Passagier die Beförderung verweigern, wenn dieser ein Sicherheitsrisiko für andere darstellt. Dies kann der Fall sein, wenn sich der Passagier gewalttätig verhält oder offensichtlich betrunken ist.

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Airline verweigert Beförderung: Ausgleichszahlung trotz Nicht-Erscheinens

Eine Frau wollte von Frankfurt nach Madrid fliegen. Einen Tag vor dem Flug versuchte sie, online einzuchecken, was jedoch nicht gelang. Die Airline teilte ihr mit, dass sie auf einen Flug am Vortag umgebucht worden sei, ohne dass sie informiert wurde. Da sie diesen Flug nicht angetreten hatte, wurde ihr Rückflug storniert. Sie verlangte eine Entschädigung für den verweigerten Rückflug.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH):

Der EuGH entschied (EuGH, Urteil vom 26. Oktober 2023, Az.: C-238/22), dass die Fluggesellschaft eine Ausgleichszahlung leisten muss, wenn sie die Nichtbeförderung im Voraus angekündigt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Passagier nicht zur Abfertigung erscheint und die Fluggesellschaft mehr als zwei Wochen vor dem geplanten Abflug die Beförderungsverweigerung mitgeteilt hat.

Entschädigung:

  • Die Passagierin hat Anspruch auf eine Entschädigung, obwohl sie nicht am Flughafen erschienen ist.
  • Die Fluggesellschaft ist zur Zahlung verpflichtet, da die Nichtbeförderung im Voraus angekündigt wurde.

Mann fordert Entschädigung für Nichtbeförderung

Gründe für Nichtbeförderung bei einem Flug

Grund

Beschreibung

Erstattung nach EU-Recht 261 möglich?

Überbuchung

Mehr Tickets verkauft als Sitzplätze vorhanden sind, um Ausfälle zu kompensieren.

Ja

Technische Probleme

Flugzeug wird durch ein kleineres Modell ersetzt, wodurch die Anzahl der Sitzplätze reduziert wird.

Ja, wenn nicht auf außergewöhnliche Gründe zurückzuführen

Sicherheitsbedenken

Passagiere, die als Sicherheitsrisiko eingestuft werden, können ausgeschlossen werden.

Nein

Gewichts- und Balanceprobleme

Optimierung des Gewichts und der Balance bei kleinen Flugzeugen kann Passagiere ausschließen.

Ja

Operationelle Gründe

Crew-Mitglieder müssen kurzfristig transportiert werden, um Dienstpläne einzuhalten.

Ja

Visum- oder Dokumentationsprobleme

Fehlende erforderliche Visa oder Dokumente für das Reiseziel.

Nein

Unvorhergesehene Ereignisse

Naturkatastrophen, politische Unruhen oder andere außergewöhnliche Ereignisse führen zu Änderungen an den Passagierlisten.

Nein

Experten-Tipp-Anleitung von AirAdvisor: So machen Sie Ihre Ansprüche geltend

Wenn Ihnen eine Nichtbeförderung bevorsteht, keine Sorge – AirAdvisor steht Ihnen zur Seite. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und eine faire Entschädigung zu erhalten. Nutzen Sie unseren kostenlosen Entschädigungsrechner und unsere kompetente Unterstützung. Hier sind die Schritte, die Sie befolgen sollten:

Schritt 1: Dokumentieren und Unterstützungsleistungen einfordern

Sammeln Sie alle relevanten Informationen wie Flugticket, Bordkarte, Mitteilungen der Fluggesellschaft und Fotos von Anzeigetafeln. Fordern Sie von der Fluggesellschaft die Ihnen zustehenden Unterstützungsleistungen ein: Mahlzeiten, Erfrischungen, Nutzung eines Telefons oder E-Mail sowie Hotelunterbringung und Transfers (falls notwendig).

Schritt 2: Entschädigung berechnen und Fluggesellschaft kontaktieren

Nutzen Sie unseren kostenlosen Entschädigungsrechner, um schnell Ihre mögliche Entschädigung zu berechnen. Geben Sie einfach Ihre Flugdaten ein. Der Rechner ermittelt, wie viel Ihnen zusteht – bis zu 600 EUR je nach Flugdistanz und Verspätung. 

Schritt 3: Unterstützung durch AirAdvisor

Reagiert die Fluggesellschaft nicht oder lehnt Ihre Ansprüche ab, kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen – ohne Kostenrisiko. Wir kümmern uns um die Kommunikation mit der Fluggesellschaft und vertreten Ihre Interessen.

Schritt 4: Rückwirkende Ansprüche prüfen

Sie können Ansprüche bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend machen. Nutzen Sie unseren Entschädigungsrechner, um auch vergangene Fälle zu überprüfen und Ihre Entschädigung zu berechnen.

Persönlicher Tipp

Bleiben Sie hartnäckig. Dokumentieren Sie alle Schritte sorgfältig und bewahren Sie Kopien Ihrer Korrespondenz auf. Die meisten Fluggesellschaften zahlen die Entschädigungen, wenn sie mit den rechtlichen Fakten konfrontiert werden.

Wir setzen uns für Ihre Gerechtigkeit ein - ganz nach dem Recht!Unser Team hilft ihnen, diese Gerechtigkeit zu erlangen, da wir selbst in ähnlichen Situationen waren.Überprüfen Sie Ihren Flug

Unser Lesetipp: 

Häufig gestellte Fragen:

Was passiert, wenn die Fluggesellschaft die Mitnahme verweigert?

Wenn die Fluggesellschaft Ihnen die Mitnahme verweigert, sei es wegen Überbuchung oder anderen Gründen, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung und Unterstützungsleistungen. Diese umfassen Mahlzeiten, Getränke, Kommunikation und gegebenenfalls eine Hotelunterbringung. Sie können zwischen einer Erstattung des Ticketpreises binnen sieben Tagen oder einer alternativen Beförderung zum Endziel wählen.

Was bedeutet die Ausgleichszahlung nach Art 7 der VO 261/2004?

Die Ausgleichszahlung nach Art 7 der EU-Verordnung 261/2004 legt die Höhe der Entschädigung fest, die Passagiere bei Annullierung, Verspätung oder Nichtbeförderung erhalten. Die Entschädigungshöhe variiert je nach Flugdistanz und beträgt 250 EUR für Flüge bis zu 1.500 km, 400 EUR für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km und 600 EUR für Flüge über 3.500 km. Die Zahlungen werden reduziert, wenn die Weiterbeförderung zu geringeren Verspätungen führt.

Welche Rechte habe ich, wenn mir der Flug verweigert wird, obwohl ich ein Ticket habe?

Wenn Ihnen der Flug trotz gültigem Ticket verweigert wird, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung und Betreuungsleistungen nach der EU-Verordnung 261/2004. Sie können zwischen einer Erstattung des Ticketpreises und einer alternativen Beförderung zum Endziel wählen. Die Entschädigung variiert je nach Flugdistanz und Verspätung bei der Ankunft.

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