EU Verordnung 261: Ihre Rechte als Fluggast
Seit Stunden bereit, pünktlich am Flughafen, am Gate wartend und die letztendliche Nachricht, die sie hören: Der Flug findet nicht statt. Ob es sich um eine Verspätung oder eine Annullierung handelt, fast 84% Fluggäste sind sich oftmals nicht bewusst, dass sie durch die EU Verordnung 261 2004 rechtlich geschützt sind. Sie enthält klare Regeln, wonach die Fluggesellschaften verpflichtet sind, den Fluggästen bestimmte Rechte zu garantieren.
Gleichzeitig regelt die EG 261 2004 auch die Kriterien für eine Entschädigung - doch nicht nur Erstattungen sind hier möglich, auch Versorgungsleistungen können unter Umständen bezahlt werden. Ob Sie Anspruch haben und welche Rechte Ihnen zustehen, hängt von verschiedenen Punkten ab:
Der persönliche EU 261 Anspruch im Kurzüberblick:
- Flug muss mindestens 3 Stunden verspätet sein
- Flug muss gestrichen, überbucht, verspätet oder annulliert werden
- Reisender muss pünktlich am Bestimmungsort eingetroffen sein
- Reisende müssen rechtzeitig eingecheckt sein
- Entschädigungsleistungen sind bis zu €600 einforderbar
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Verspätung unter 3 Stunden | ab 3 - 4 Stunden Verspätung | ab 4 Stunden Verspätung | Nie am Ziel angekommen | Notwendige Entfernung |
0 € | €250 | €250 | €250 | Flugentfernung von 1.500 km (alle Flüge) |
0 € | €400 | €400 | €400 | Flugentfernung von über 1.500 km (innerhalb EU) |
0 € | €400 | €400 | €400 | Flugentfernung zwischen 1.500 km und 3.500 km (außerhalb der EU) |
0 € | 300 € | €600 | €600 | Flugentfernung über 3.500 km (außerhalb der EU) |
Was besagt die EU-Verordnung 261/2004: Ihre Rechte im Überblick
Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) wurde eingeführt, um Fluggäste vor eventuellen Unannehmlichkeiten wie Flugverspätungen, Flugausfall oder Überbuchungen zu schützen. Die EU Verordnung 261/04 ist demnach die Grundlage für den Schutz von Fluggästen vor solchen Ereignissen.
Im Laufe der Zeit, wurde die EU Verordnung 261 durch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erweitert, was zu einem Ausbau der Fluggastrechte geführt hat (z.B. auch im Hinblick auf die Verpflichtung zur Zahlung von Entschädigungen bei Personal-Streiks oder einem technischen defekt des Flugzeugs).
Kurz gesagt, sie erklärt Ihre Rechte - zumindest wenn es um den europäischen Luftraum geht. Gerade deshalb ist es wertvoll, zumindest die Grundpfeiler dieser Leistung und damit auch die Basis für mögliche Erstattungsansprüche zu kennen. Denn unter Umständen haben Sie mit EU 261 Anspruch auf Leistungen, die Ihnen bislang gar nicht bekannt sind, darunter auch Betreuungsleistungen innerhalb Ihrer Wartezeit.
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EU-Verordnung 261 2004: Bin ich im Recht?
Sie wissen nun, dass sie unter Umständen in den Geltungsbereich der Verordnung fallen - aber wie bei jeder Rechtsgrundlage gibt es gewisse Kernpunkte.Wer sich darauf berufen möchte, muss auf gewisse Punkt Rücksicht nehmen. Wir klären auf:
Anwendungsbereich der Eu-Verordnung 261/2004
- Die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 gilt für alle Flüge, die innerhalb der EU starten, unabhängig davon, wo die ausführende Fluggesellschaft ihren Hauptsitz hat.
- Auch Flüge aus Drittländern, die in der EU landen, unterliegen der Verordnung, vorausgesetzt, die Fluggesellschaft hat ihren Sitz in der EU.
Stellen Sie sich zur Verdeutlichung folgendes Reisebeispiel vor:
Sie fliegen mit Lufthansa von Rio de Janeiro nach München. Mit dreieinhalb Stunden Verzögerung wird die Landung vollzogen. In diesem Falle haben Sie Anrecht auf eine finanzielle Entschädigung für die durch die Flugverspätung entstandene Zeitverzögerung. Unter der Voraussetzung, dass Sie mit der LATAM Airlines Brasil (Sitz außerhalb der EU) geflogen wären, würde die EU 261 Entschädigung für Flugreisende nicht gelten - Sie hätten also keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen gegen die Fluggesellschaft, mit der Sie geflogen sind.
Anders sieht es aus, wenn Sie mit einer Airline fliegen, die ihren Sitz außerhalb der EU hat, jedoch innerhalb der EU - beispielsweise von Berlin nach Wien fliegt. Auch hier würde die Verordnung EG Nr 261 2004 greifen.
Flugroute | EU Fluggesellschaft | nicht-EU Fluggesellschaft |
innerhalb der EU | Ja | Ja |
EU-Flughafen - Nicht-EU-Flughafen | Ja | Ja |
Nicht-EU-Flughafen - EU-Flughafen | Ja | Nein |
außerhalb der EU | Ja | Nein |
Für wen gilt die EU Verordnung 261?
Es gibt selbstverständlich auch Aspekte in der Verordnung, die Sie als Fluggast betreffen. Im Allgemeinen ist die erste Hauptvoraussetzung ein gültiges Flugticket mit einer Buchungsbestätigung. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie in den Urlaub fliegen und eine Pauschalreise gebucht haben oder ob es sich um eine Geschäftsreise handelt (Weitere Details hier).
Zudem kann es möglich sein, dass Sie eine Erstattung erhalten, auch wenn Ihr Ticketpreis unter dem Erstattungsbetrag liegt. Bedenken Sie jedoch, dass Sie spätestens 45 Minuten vor der regulären Abflugzeit am Check-in-Schalter hindurch sind (Annullierungen bilden hier die Ausnahme), um für eine Erstattung nach EU Verordnung 261 04 in Frage zu kommen.
- Ihr Abflug wird innerhalb einer Frist von weniger als 14 Tagen vor dem Abflugdatum storniert.
- Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen Ihren Anschlussflug verpasst
- Die Annullierung Ihres Fluges ist auf ein Verschulden der Fluggesellschaft zurückzuführen.
- Die Crew oder das Flugzeug ist nicht bereit für den Flug.
- Störungen bei der Flugplanung
- Überbuchung (sie erhalten keinen Platz mehr im Flugzeug)
- technische Probleme mit dem Flugzeug
Möchten Sie überprüfen, ob Sie Anspruch auf eine Flugentschädigung nach der EU-Verordnung haben, geben Sie bitte Ihre grundlegenden Flugdaten auf unserer Website ein. Wir werden Sie dann umgehend informieren.
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Was gilt bei langen Wartezeiten am Flughafen?
Hätten Sie gewusst, dass Sie abgesehen von der Entschädigung auch eine Reihe anderer Rechtsansprüche geltend machen können, die in der EU Verordnung 261 04 festgelegt sind? Man nennt diese auch Versorgungsleistungen - diese werden von der Airline beglichen. Im Folgenden erläutern wir Ihnen einige der Rechte:
Kurzstreckenflug bis zu 1500 km: Sie haben Anspruch auf kostenlose Getränke, Snacks und die Nutzung von E-Mail, Fax und zwei Telefonaten bei einer Wartezeit von 2 Stunden oder einer Stornierung
Mittelstreckenflug von 1500-3500 km: Kostenlose Getränke, Mahlzeiten und die Möglichkeit, E-Mails, Faxe oder zwei Telefongespräche zu führen, sind verfügbar, wenn Sie 3 Stunden warten oder absagen.
Langstreckenflug ab 3500 km: Sie haben das Anrecht auf kostenlose Getränke, Mahlzeiten und die Möglichkeit, E-Mail, Fax oder zwei Telefongespräche ab 4 Stunden Wartezeit oder Stornierung zu nutzen.
Bei Überbuchung oder Wartezeiten ab 5 Stunden aufgrund von Annullierung oder großer Verspätung haben die Fluggäste Anspruch auf kostenlose Betreuungsleistungen sowie das Anrecht, den Flug zu stornieren und den vollen Flugpreis zurückzufordern. Wird ein Flug auf den nächsten Tag verschoben, muss die Fluggesellschaft für eine Hotelübernachtung nach der VO 261/2004 sorgen - hier sollten Sie sich vor Ort direkt an die Fluggesellschaft wenden.
In manchen Fällen wird einem eine Höherstufung in einer höheren Klasse angeboten, für die keine zusätzliche Zahlung verlangt werden kann. Wird der Flug in eine niedrigere Klasse herabgestuft, haben Sie Anspruch auf eine Erstattung von 30-70 % des ursprünglichen Flugpreises.
Außerdem haben Sie unabhängig von der Flugunterbrechung Anspruch auf zwei kostenlose Anrufe, Telexe, E-Mails oder Faxnachrichten.
Informationen zur EG-Verordnung 261: Ihr Anrecht auf Mitteilung
Wenn Ihr Flug ausgefallen oder verspätet ist oder Ihnen die Beförderung vorenthalten wird, so müssen die Luftfahrtunternehmen Sie im Rahmen der EU Verordnung 261 aus 2004 über Ihre Rechte informieren. Die Details dieser Verordnung finden Sie auf der offiziellen Erklärung der EU, zuständig für die Schadensregulierung.
Jedoch sind die Fluggesellschaften angehalten, Sie schriftlich über die EG-Verordnung 261 zu informieren, wenn Ihr Flug gestrichen wird. Ebenso müssen sie jedem betroffenen Fluggast eine schriftliche Mitteilung über die Regeln für Unterstützungs- und Ausgleichsleistungen zukommen lassen.
Wie bekomme ich meine Entschädigung?
Das Ziel eines vermeintlichen Anspruchs gemäß EU-Verordnung 261 in eine finanzielle Entschädigung umzusetzen, ist keineswegs eine simple Angelegenheit. Einige Fluggesellschaften ignorieren solche Ansprüche oder konstruieren Gründe, die eine Zahlung verweigern. Daher kann es notwendig sein, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um die Ansprüche durchzusetzen.
AirAdvisor kann bei diesem Prozess helfen. Mit 5 Jahren Erfahrung, fortschrittlicher Technologie und rechtlicher Unterstützung ist unser Unternehmen der Schlüssel zur Erlangung einer Entschädigung gemäß EU-Verordnung 261.
So funktioniert es:
- Wählen Sie das Flugproblem
- Geben Sie Ihre Flugdaten ein und erfahren Sie nach Prüfung die Höhe der möglichen Entschädigung nach der EU Verordnung Nr 261 2004
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Keine Entschädigungsleistungen: Was sind außergewöhnliche Umstände?
Es gibt jedoch Ausnahmen - beispielsweise dann, wenn die Fluggesellschaft im Fall der Nichtbeförderung aufgrund von Streiks Dritter keinen Einfluss auf die Umstände hat - so entsteht auch keine Entschädigungszahlung bei Flugverspätungen nach der EU-Verordnung Nr. 261 2004
Außergewöhnliche Umstände sind unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft liegen und für die sie daher nicht verantwortlich sind. Diese können zum Beispiel politische Unruhen (Sperrungen eines Flughafens), Naturkatastrophen, schlechtes Wetter, technische Probleme bei nicht von der Fluggesellschaft bereitgestellten Equipment (versteckte Herstellerfehler) und mangelhafte Sicherheitsbedingungen am Zielort einschließen.
Solange eine Fluggesellschaft diese Umstände nachweisen kann, sind sie von ihrer Pflicht zur Zahlung von Entschädigungsleistungen der EU-Verordnung Nr. 261/2004 befreit.
Häufig gestellte Fragen:
Was ist die EU-Verordnung 261?
Die EU-Verordnung 261 ist eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates, die im Februar 2004 in Kraft getreten ist. Sie besagt, dass Fluggäste Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben, falls ihnen die Beförderung verweigert oder ihr Flug gestrichen wird.
Wann muss eine Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen?
Fluggesellschaften müssen keine Entschädigung zahlen, falls die Flugunterbrechung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich der Kontrolle der Fluggesellschaft entziehen. Dies kann beispielsweise eine Naturkatastrophe, Streiks von Dritten oder höhere Gewalt sein - auch das regelt die EU Verordnung 261 aus dem Jahr 2004.
Wann gilt die Verordnung EU 261 2004?
Die EU-Fluggastrechte-Verordnung 261 2004 gilt, wenn ein Flug innerhalb der Europäischen Union stattfindet oder wenn der Flug von einem europäischen Flughafen abfliegt oder dort ankommt.
Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug annulliert wird?
Bei Annullierung Ihres Fluges haben Sie je nach den Gründen für die Annullierung und den Umständen des Falles Anspruch auf Unterstützungsleistungen und möglicherweise auf eine Entschädigung. Eine genaue Berechnung Ihres Anspruchs können Sie anhand Ihrer Flugdaten vornehmen.
Was sind zumutbare Flugzeitenänderungen?
Eine tatsächliche EU Recht Flugverspätung hängt von den spezifischen Bedingungen ab, doch in der Regel müssen die Fluggäste Verspätungen von bis zu 2 Stunden hinnehmen. Bei großer Verspätung, Nichtbeförderung und Annullierung können Sie unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Ausgleichsleistungen haben.
Was kann man tun, wenn Flugverschiebungen auftreten?
Falls eine Airline den Flug verschiebt, sollte man prüfen, ob man Anspruch auf Unterstützungsleistungen, wie z.B. eine Verpflegung oder eine Übernachtung hat (gemäß EU Verordnung EG 261 2004). Wenn man aufgrund der Flugverschiebung einen Anschlussflug verpasst, kann man unter Umständen eine Entschädigung erhalten.
Habe ich Anspruch auf Entschädigung bei einem verschobenen Flug?
Bei verschobenen Flug haben Fluggäste unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Entschädigung nach der gemeinsamen Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste. Hierbei ist es wichtig zu prüfen, ob die Bedingungen für die Nichtbeförderung und bei Annullierung erfüllt sind.
Entschädigungsrechner für Flüge:
In nur 3 Minuten prüfen, ob Sie Anspruch auf Entschädigung für Flugverspätungen haben.