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Entschädigung für verspätetes Gepäck – das müssen Sie jetzt tun

Entschädigung für verspätetes Gepäck – das müssen Sie jetzt tun

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André Kern

Zuletzt aktualisiert:  

Wann gilt Gepäck als verspätet?

Sie geben Ihren Koffer ab (aufgegebenes Reisegepäck), landen und nach Ihrer Ankunft ist der Koffer nicht (zeitgleich) mit Ihnen am Zielflughafen. In der Praxis sprechen Airlines in der Regel von Gepäckverspätung, wenn der Koffer nicht auf dem Gepäckband erscheint und erst mit einem späteren Flug oder gar nicht nachkommt.

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Wichtig: Wird das Gepäck innerhalb von 21 Tagen nicht wieder aufgefunden, gilt es nach internationaler Definition offiziell als Gepäck-verloren. Doch innerhalb dieser 21 Tage spricht man von verspätetem (bzw. vermisstem) Gepäck, für das besondere Regeln gelten.

Sobald das Gepäck im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft verloren geht oder verspätet eintrifft – also ab Aufgabe am Schalter bis zur Ausgabe am Ziel – greift die Haftung der Airline nach Art. 17 Montrealer Übereinkommen. 

Ihre Rechte laut Montrealer Übereinkommen

Warum muss die Airline überhaupt zahlen? Welche Gesetze schützen Sie bei verspätetem Gepäck? Im Wesentlichen gibt es drei Säulen: das Montrealer Übereinkommen (internationales Flugrecht), die EU-Fluggastrechteverordnung (ergänzend in der EU) und das Pauschalreiserecht (falls Sie über einen Reiseveranstalter gebucht haben).

Ihr Flug war verspätet oder wurde gestrichen?Hatten Sie nicht nur einen verspäteten Koffer, sondern auch eine Flugverspätung sichert Ihnen bis zu 600 € Entschädigung – unabhängig vom Ticketpreis.Jetzt prüfen, ob Sie Anspruch haben!

Die Entschädigungshöhe bei Gepäckverspätung 

Wie viel Geld können Sie erwarten?

Die maximale Haftung liegt bei ca. 1.812 € pro Passagier (1.519 Sonderziehungsrechte/SZR) Diese Summe ist eine gesetzliche Obergrenze – auch wenn Ihr Gepäckinhalt deutlich teurer war. Diese Summe unterliegt Währungskursen und Anpassungen.

Pro Person gilt diese Grenze, nicht pro Gepäckstück. Wenn Sie also z.B. als Familie reisen, hat jede Person ihren eigenen Anspruch bis zur Höchstgrenze – selbst wenn das gesamte Familiengepäck an einer Person hängt, würde die Airline im Zweifel pro Passagier haften. 

Wir zeigen Ihnen das an einem Beispiel

Ein Familienkoffer mit Kleidung von 4 Personen geht verloren. Der Wert ist 2.500 €. Die Airline könnte bis 4 × 1.600 € erstatten. Wenn aber ein einzelner Koffer einer Person 2.500 € wert war, gibt es maximal 1.600 € Ersatz – der Rest bliebe Ihr Verlust, es sei denn Sie haben separate Reisegepäckversicherung.

Um einen Anspruch nach dem Montrealer Übereinkommen zu haben, müssen Sie rechtzeitig reklamieren (dazu gleich mehr bei Fristen) und der Schaden muss in der Obhut der Airline entstanden sein. Sobald Sie Ihr Gepäck am Check-in aufgegeben haben, haftet die Airline ab diesem Zeitpunkt bis zur Ausgabe am Ziel.

Fundbüro am Flughafen

So erhalten Sie Entschädigung für verspätetes Gepäck 

Im Gegensatz zu Flugverspätungen gibt es bei Gepäckproblemen keine pauschale Entschädigung nach dem Motto „X Euro ab Y Stunden Verspätung“, wie bei einer Flugverspätung

Stattdessen gilt: Ersatz des konkreten Schadens bis zur Höchstgrenze (Montreal-Limit). Das bedeutet, Sie müssen nachweisen, welche finanziellen Schäden Ihnen durch das verspätete Gepäck entstanden sind – die Airline erstattet diese tatsächlichen Kosten, soweit angemessen und belegbar. 

Gepäckverspätung: So sichern Sie sich Ihre Erstattung

  • Direkt zum „Lost and Found“-Schalter: Suchen Sie unverzüglich nach Ankunft den Gepäckservice-Schalter am Flughafen auf (oft „Lost & Found“ genannt). Melden Sie dort, dass Ihr aufgegebenes Gepäckstück nicht angekommen ist. Verlassen Sie den Flughafen keinesfalls, ohne den Vorfall gemeldet zu haben.
  • Property Irregularity Report (PIR) erstellen: Lassen Sie sich vom Servicepersonal ein sogenanntes Property Irregularity Report (PIR) ausstellen. Dieses Formular ist die offizielle Verlust-/Verspätungsanzeige für Ihr Gepäck. Darin werden Details zu Ihrem Gepäck (Aussehen, Marke, Farbe etc.) und Ihrer Reise erfasst. Bestehen Sie auf eine Kopie des PIR mit Referenznummer.
  • Gepäckanhänger und Boardingkarte bereithalten: Zeigen Sie am Schalter Ihren Gepäckabschnitt (Baggage Tag) vor – das ist der Aufkleber mit Barcode, den Sie beim Check-in erhalten haben und meist auf der Bordkarte klebt. Anhand der Registrierungsnummer kann das Bodenpersonal sofort im System nach Ihrem Koffer suchen. 
  • Nach Notfall-Kits oder Soforthilfe fragen: Erkundigen Sie sich, ob die Airline Ihnen vor Ort etwas zur Verfügung stellt. Manche Fluggesellschaften verteilen Übernachtungssets (mit Zahnbürste, T-Shirt etc.) oder bieten einen Sofortbetrag in Bar an, um erste Einkäufe zu tätigen. Fragen kostet nichts: „Bieten Sie ein Overnight-Kit oder eine pauschale Auslagen-Erstattung an?“ – Gerade große Airlines haben hier teils Kulanzregelungen.
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95 % aller vermissten Koffer tauchen wieder auf – oft schon nach wenigen Stunden oder Tagen. Bleiben Sie also ruhig, aber handeln Sie dennoch sofort. Jede Stunde zählt für die Suche. Wer seinen Koffer umgehend offiziell als fehlend meldet, erhöht die Chancen, dass er schneller gefunden und nachgeliefert wird.

Sie dürfen nun essenzielle Dinge kaufen (mit Bedacht)

Wenn Ihr Gepäck am Reiseziel fehlt und Sie keine Kleidung zum Wechseln oder Hygieneartikel haben, besorgen Sie sich das Nötigste. Kaufen Sie nur, was unabdingbar ist (z.B. Zahnbürste, Zahnpasta, Deo; einfache Wechselkleidung, Unterwäsche). 

Behalten Sie alle Quittungen! 

Diese Ausgaben können Sie später geltend machen. Beachten Sie die Schadensminderungspflicht: Sie sind verpflichtet, die Kosten gering zu halten und nur das Nötige zu kaufen. Zum Beispiel: Statt teurer Markenkleidung tut es auch preiswerte Kleidung für ein paar Tage.

Kontaktieren Sie vorab die Airline – für eine Kostenzusage 

Informieren Sie so bald wie möglich die Airline (nach der Meldung am Schalter) darüber, dass Ihr Gepäck verspätet ist. Fragen Sie nach, in welchem Rahmen Sie Ersatzkäufe tätigen dürfen und welche Kosten übernommen werden. Viele Airlines geben Ihnen Richtwerte, z.B. bis zu einem gewissen Betrag pro Tag. Lassen Sie sich den Namen des Hotline-Mitarbeiters geben und notieren Sie Uhrzeit des Gesprächs. So haben Sie einen Nachweis der erteilten Auskunft.

Erstattet wird oft nur ein Teil der Kosten für Kleidung

Eine gängige Praxis vieler Airlines ist es, Kleidungsstücke nur zur Hälfte zu erstatten, während Verbrauchsgüter (Hygieneartikel etc.) voll übernommen werden. Hintergrund: Kleidung können Sie dauerhaft nutzen, sie verbleibt in Ihrem Besitz – die Airline argumentiert, dass Sie dadurch keinen vollen „Verlust“ erlitten haben, sondern quasi einen Sachwert erhalten haben. 

Beispiel: Sie kaufen für 100 € Kleidung und 20 € Kosmetik. Die Airline könnte nur 50 € + 20 € = 70 € erstatten. Lufthansa gibt dies offen in ihren Richtlinien an: „Artikel, die weiterverwendet werden können (z.B. Kleidung), werden zu 50 % erstattet, Hygieneartikel zu 100 %“.

Reiseveranstalter informieren (bei Pauschalreise)

Sollten Sie im Rahmen einer Pauschalreise unterwegs sein, benachrichtigen Sie zusätzlich sofort Ihren Reiseleiter oder Reiseveranstalter über das fehlende Gepäck. Melden Sie den Mangel am besten schriftlich (z.B. per E-Mail an den Veranstalter oder via App), falls die Reiseleitung nicht erreichbar ist. Lassen Sie sich die Meldung bestätigen (Quittung, E-Mail-Bestätigung o.Ä.). 

Warum das wichtig ist? Bei Pauschalreisen gilt fehlendes Gepäck am Urlaubsort als Reisemangel, der zu Preisnachlass führen kann – aber nur, wenn er dem Veranstalter rechtzeitig gemeldet wird.

Was ist, wenn mein Gepäck beschädigt ankommt?

Kommt Ihr Gepäck beschädigt am Zielflughafen an (z. B. Koffer kaputt, Inhalt beschädigt), greift ebenfalls das Montrealer Übereinkommen. Wichtig: Melden Sie den Schaden sofort am Flughafen und lassen Sie ihn im PIR dokumentieren. Sie haben in diesem Fall Anspruch auf Reparatur, Ersatz oder Entschädigung. Reichen Sie zur Begründung Fotos der Schäden, Kaufbelege für beschädigte Gegenstände und ggf. Kostenvoranschläge für Reparaturen ein.

Was passiert, wenn ich mehrere Koffer aufgegeben habe, aber nur einer fehlt?

Die Entschädigung richtet sich nicht nach der Anzahl der Gepäckstücke, sondern pro betroffener Person. Fehlt also nur ein Koffer von mehreren, aber darin befinden sich alle wichtigen Dinge, haben Sie dennoch vollen Anspruch auf Kostenerstattung – bis zur Höchstgrenze von rund 1.812 €. Wichtig ist nur: Der Schaden muss nachvollziehbar und belegt sein.

Welche Rolle spielt der Kofferwert selbst – wird der auch ersetzt?

Ja, der Koffer als Gegenstand wird bei Verlust mitbewertet. Geben Sie auch hier den Kaufpreis, Zustand und ggf. Marke an. Bei beschädigten Koffern kann alternativ eine Reparatur erstattet oder ein gleichwertiger Ersatz verlangt werden.

3 Ursachen der Gepäckverzögerung 

Entscheidend ist, warum Ihr Gepäck verspätet ist, denn nicht in allen Fällen haftet die Fluggesellschaft. Typische Ursachen und was sie bedeuten:

  • Airline-Verschulden: Häufig wird Gepäck verspätet, weil es beim Umsteigen nicht rechtzeitig ins Anschlussflugzeug geladen wurde oder aus logistischen Gründen am Abflugort verblieben ist. Solche airline-bedingten Verzögerungen begründen grundsätzlich einen Erstattungsanspruch nach Fluggastrecht.
  • Externe Ursachen (Zoll/Sicherheit): Mitunter liegt es nicht an der Airline, dass Ihr Koffer verspätet kommt. Beispielsweise kann der Zoll Ihr Gepäck herausziehen, um den Inhalt zu kontrollieren, oder Sicherheitsbehörden halten einen Koffer zurück (etwa bei Verdacht auf gefährliche Inhalte). In solchen Fällen fällt die Verzögerung nicht in den Verantwortungsbereich der Airline.
  • Höhere Gewalt: In seltenen Fällen können außergewöhnliche Umstände (wie Streiks, Flughafenchaos oder extreme Wetterlagen) zu Gepäckproblemen führen. Dennoch gilt: Auch bei Streiks oder Systemausfällen haftet die Airline für Ihr Gepäck, da das Montrealer Übereinkommen keine Ausnahmen für höhere Gewalt vorsieht.
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Praxis-Tipp: Schon am Gepäckband können Sie oft erkennen, ob Ihr Koffer nur verspätet oder vielleicht gar nicht mitgeflogen ist. Bleibt das Band stehen und Ihr Koffer ist nicht dabei, begeben Sie sich umgehend zum Lost-&-Found-Schalter. Warten Sie nicht stundenlang in der Hoffnung – je früher gemeldet, desto besser. Was genau am Schalter zu tun ist, behandeln wir nun.

Was passiert, wenn der Koffer beschädigt ankommt und auch verspätet war?

In solchen Fällen gelten beide Ansprüche: Zum einen auf Erstattung der Ausgaben wegen Verspätung (z. B. Ersatzkleidung), zum anderen auf Reparatur oder Ersatz des Koffers wegen der Beschädigung. Wichtig: Die Beschädigung muss spätestens binnen 7 Tagen nach Erhalt bei der Airline schriftlich gemeldet werden.

Verspätetes Gepäck

Gepäck verspätet beim Heimflug vs. Rückflug – es gibt Unterschiede 

Wichtig: Sollte Ihr Gepäck auf dem Heimflug verloren gehen bzw. verspätet am Heimatflughafen ankommen, gelten etwas andere Vorzeichen. Auf der Rückreise haben Sie Ihren Kleiderschrank zu Hause, daher sind Ersatzkäufe meist nicht erforderlich (so die regulatorische Ansicht). 

Trotzdem: Melden Sie auch bei der Heimreise jeden Gepäckvorfall sofort per PIR am Flughafen. Sollte der Koffer gar nicht mehr auftauchen, benötigen Sie den Nachweis für spätere Entschädigungsforderungen wegen Gepäckverlust.

Beispiel: Gepäckverspätung auf der Hinreise in den Urlaub 

Stellen wir uns folgende Situation vor: Frau Müller fliegt nach Mallorca in den Sommerurlaub. Ihr Koffer kommt nicht mit dem Flug an. Sie meldet den Verlust sofort (PIR erstellt) und erhält den Koffer 48 Stunden später ins Hotel geliefert.

Tag 0 (Anreise, Koffer fehlt): Frau Müller meldet den fehlenden Koffer am Flughafen Palma. Sie hat nur das, was sie im Handgepäck trug. Noch am Abend kauft sie im Flughafen-Shop das Nötigste:

  • Zahnbürste, Zahnpasta, Deodorant: 15,00 € (Hygiene-Set)
  • Einfaches T-Shirt: 20,00 € (für den nächsten Tag)
  • 2er-Pack Unterwäsche: 10,00 €

Sie behält alle Quittungen und notiert sich die Ausgaben sofort in einer Notiz-App.

Tag 1: Ihr Gepäck ist noch nicht da. Sie kauft in einem nahegelegenen Geschäft:

  • Zahnbürste, Zahnpasta, Deodorant: 15,00 € (Hygiene-Se
  • Sommerkleid und Shorts (für Strand und Stadt): 50,00 €
  • Sonnencreme (da ihre im Koffer war): 12,00 €

Außerdem telefoniert sie mit der Airline-Hotline, die ihr bestätigt, dass notwendige Ausgaben erstattet werden und sie bitte Belege aufbewahren soll (sie notiert Name des Hotline-Mitarbeiters und Uhrzeit).

Tag 2: Der Koffer wird am Nachmittag ins Hotel geliefert. Frau Müller freut sich – nun hat sie ihre Sachen wieder. Insgesamt hat sie 107,00 € ausgegeben. Die voraussichtliche Erstattung beträgt also 27 € + 40 € = 67 €. Frau Müller bekommt also 67 € zurück. Den Rest der Kleidungskosten (40 €) trägt sie faktisch selbst, aber sie behält ja die Kleidung. Die Airline überweist den Betrag auf ihr Konto.

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Warum wurden Frau Müllers 107 € Ausgaben nicht komplett erstattet? – Wegen der 50%-Regel für Kleidung. Hätte Frau Müller nur Verbrauchsgüter gekauft, wären 100 % drin gewesen. In der Praxis versuchen viele Reisende, auch Kleidung ganz ersetzt zu bekommen, aber die meisten Airlines bleiben hier hart.

Gepäckverspätung auf der Rückreise

Wie bereits erwähnt, auf dem Heimweg fehlt oft die Grundlage für große Ersatzansprüche, weil Sie Zuhause alles Nötige haben. Trotzdem: Melden Sie das fehlende Gepäck (PIR) und behalten Sie die Belege von eventuell doch notwendigen Ausgaben. 

Spezialfall: Ihr Koffer war z.B. voller Mitbringsel/Geschenke und kam zu spät für eine Feier, oder Sie hatten wichtige Arbeitsutensilien im Aufgabegepäck, die Sie dringend brauchten – hier könnten Kosten entstehen (z.B. Sie mussten etwas neu kaufen, weil es im Koffer war). Solche Folgekosten versucht die Airline zwar oft abzuwehren („nicht vorhersehbar“), aber nach Montreal kann man argumentieren, auch das sei Schaden durch Verspätung. 

Die Praxis zeigt: Bei Rückreisefällen konzentriert man sich am besten darauf, den Koffer schnell zu bekommen. Die Airline liefert ihn in aller Regel per Kurier nach. 

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Tipp: Geben Sie am Lost&Found-Schalter eine Adresse, wo tagsüber jemand anwesend ist (z.B. Arbeitsplatz oder Nachbar), damit die Zustellung klappt. Finanziell werden Sie für die Wartezeit daheim selten etwas bekommen – außer Sie mussten wirklich Ausgaben tätigen (dann natürlich belegen und einreichen). Ist der Koffer nach 21 Tagen immer noch nicht da, gilt er als verloren und dann greift wiederum der volle Ersatzanspruch bis zur Höchstgrenze.

Laufende Status-Updates – wo ist mein verspäteter Koffer?

Viele Airlines bieten Online-Tracking für verspätetes Gepäck an. Beispielsweise ermöglicht Lufthansa die Abfrage des Gepäckstatus mit der PIR-Nummer. Abonnieren Sie E-Mail-Updates über den Status, wenn möglich. Speichern Sie diese Benachrichtigungen (oder machen Sie Screenshots). Sie belegen später, wie lange das Gepäck tatsächlich unterwegs war und wann es zugestellt wurde.

Drittstaaten: Was gilt außerhalb der EU?

Fliegen Sie etwa von Deutschland in die Türkei oder nach Thailand, greift ebenfalls das Montrealer Übereinkommen, solange mindestens ein Land (Start oder Ziel) Vertragsstaat ist. Reine Inlandsflüge innerhalb von Nicht-Vertragsstaaten unterliegen jedoch teils anderen Regelungen.

Musterbrief zur Entschädigungsforderung (verspätetes Gepäck)

Passen Sie die markierten Stellen an Ihre Situation an. Achten Sie auf Höflichkeit und Sachlichkeit – der Ton macht die Musik. Weisen Sie auf die Rechtsgrundlage hin (Montrealer Übereinkommen), damit die Airline merkt, dass Sie informiert sind. Setzen Sie eine konkrete Frist (üblich sind 14 Tage ab Erhalt des Briefs), um den Vorgang zu beschleunigen.

Betreff: Entschädigung wegen Gepäckverspätung – Flug [Flugnummer] am [Datum]
PIR-Referenz: [z. B. FRALH12345] | Buchungsnummer: [XXXX] 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Gepäck auf Flug [Flugnummer] von [Abflughafen] nach [Zielflughafen] am [Datum] wurde verspätet zugestellt. Der Verlust wurde am Flughafen gemeldet (PIR liegt bei). Mein Koffer (Beschreibung: [z. B. schwarzer Samsonite]) erreichte mich erst am [Datum] – [X] Tage verspätet.

In der Zwischenzeit sind mir notwendige Ausgaben entstanden, u. a. für Kleidung und Hygieneartikel (Belege im Anhang). Ich fordere daher die Erstattung von [Summe] € gemäß Art. 19 des Montrealer Übereinkommens. 

Erstattungsbetrag: [Summe] €
Bankverbindung: IBAN: [DE…], BIC: […], Kontoinhaber: [Ihr Name]

Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum [Datum + 14 Tage]. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. 

Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]
[Adresse, E-Mail, Telefonnummer]


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André Kern

De Verfasser:

André Kern

Stellung: Content-Stratege

André ist ein etablierter SEO-Experte und Content-Stratege mit einer umfangreichen Karriere in der Online-Inhaltsanalyse und der Erstellung. Seine Spezialisierung baut auf seinem beruflichen Werdegang als Finanzanlagenfachmann auf und seine Rolle als CEO im Bereich der Entwicklungspsychologie hat ihn dazu befähigt, fundierte Inhalte zu erstellen, die sowohl objektiv recherchiert als auch allgemein verständlich sind.

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