Koffer kaputt oder beschädigt nach dem Flug – was jetzt?
Riss im Gehäuse, abgebrochene Rollen, fehlender Griff?
Wer jetzt richtig reagiert, bekommt von der Airline Geld zurück – oft bis zu 1.900 Euro Entschädigung.
Hier erfahren Sie, was zählt – und wie Sie Ihre Entschädigung sichern.
Koffer kaputt? Die Rechte haben Sie (Schnellcheck)
Was zählt als „Kofferschaden“? | |
Rollen abgebrochen? | |
Griff abgerissen? | |
Risse im Stoff/Schaale? | |
Koffer komplett eingedrückt? | |
Kleine Kratzer? | |
Leichte Dellen im Hartschalenkoffer? | |
Schmutz oder Staub am Koffer? |
Was tun, wenn der Koffer nach dem Flug beschädigt ist?
Bestenfalls direkt handeln. Denn es gibt zwei typische Momente, in denen Sie den Schaden am Koffer bemerken: direkt am Gepäckband – oder erst später zu Hause. Für beide Fälle gelten unterschiedliche Vorgehensweisen.
Alle Schritte auf einen Blick:
Schritt | Handlung | Frist |
1 | Fotos vom Schaden machen | Sofort |
2 | Flugdaten und Gepäcknummer bereitlegen | Sofort |
3 | Schadensmeldung schreiben (E-Mail/Formular) | Spätestens 7 Tage nach Gepäckempfang |
4 | Belege beifügen (Fotos, Quittungen, PIR wenn vorhanden) | Gleich mit einreichen |
5 | Antwort abwarten oder nach 2 Wochen nachfassen | Nach ca. 14 Tagen |
Schadensmeldung direkt vor Ort - am besten sofort handeln
Wenn Sie einen Schaden direkt vor Ort feststellen, bleiben Sie am Flughafen und melden Sie den Schaden umgehend am zuständigen Schalter. In der Regel finden Sie hierfür den Lost & Found- bzw. Gepäckermittlungs-Schalter. In den meisten Fällen befindet sich dieser noch bevor Sie am “Zoll” durchlaufen, dort wo Koffer normalerweise kontrolliert werden.
Schritt 1: „Lost & Found“ bzw. Gepäckservice-Schalter
Melden Sie dort den Schaden unverzüglich und lassen Sie sich ein Schadensprotokoll ausstellen. Dieser Bericht wird meist als Property Irregularity Report (PIR) bezeichnet. Er dokumentiert den Schaden und bestätigt, dass das Gepäck in Obhut der Airline beschädigt wurde.
Wichtig: Verlassen Sie den Ankunftsbereich nicht, bevor Sie den Schaden gemeldet haben
Schritt 2: Schadensprotokoll (PIR) aufnehmen lassen
Am Serviceschalter wird ein PIR-Formular ausgefüllt, in dem Ihre Flugdaten, der Gepäcktyp und die Art des Schadens festgehalten werden. Sie erhalten eine Kopie mit einer Referenznummer (z.B. ein Code aus Buchstaben/Zahlen). Bewahren Sie diesen Beleg gut auf! Er dient später als Beweismittel und zur Nachverfolgung des Vorgangs.
Schritt 3: Schaden dokumentieren (Fotos, Notizen)
Vertrauen ist gut. Fotos sind besser. Machen Sie am besten sofort Fotos vom beschädigten Koffer, noch bevor Sie ihn weiter transportieren. Fotografieren Sie alle Schäden (Risse, Brüche, abgerissene Teile, zerstörte Schlösser etc.) deutlich. Notieren Sie sich auch, was genau beschädigt ist.
Heben Sie nun alles gut auf: Boardkarte, Gepäckabschnitt (das ist der Aufkleber mit Barcode - oft auf der Boardkarte oder direkt am Koffer/Gepäck) und das PIR-Dokument. So können wir später eine Entschädigung anfordern.
Achtung Fristen: Es gibt eine 7-Tage-Regel
Es gelten strenge Fristen, wenn Ihr Gepäck beschädigt wurde. Zentral ist die 7-Tage-Regel: Sie müssen der Airline innerhalb von 7 Tagen nach Entgegennahme des Gepäcks den Schaden mitteilen.
Haben Sie den Schaden vor Ort bemerkt - gut. Falls Nein, müssen Sie nun innerhalb dieser Frist reklamieren, sonst gibt es (auch, wenn Sie recht haben) keine Erstattung.
Zur Klarstellung: Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem Sie Ihr Gepäck erhalten.
Beispiel: Ihr Koffer kommt mit dem Flug in Frankfurt an und Sie nehmen ihn am 01.07. entgegen – dann muss die schriftliche Schadenanzeige spätestens am 08.07. bei der Airline sein.
Handelt es sich um verspätetes Gepäck (d.h. der Koffer wurde erst Tage nach dem Flug nachgeliefert) und ist dieser dann beschädigt, gilt die Frist 7 Tage ab Zustellung des Gepäcks. Für vermisstes und verlorenes Gepäck (also Gepäck, das gar nicht auftaucht) gelten 21 Tage – danach gilt der Koffer als verloren.
Mein Koffer ist kaputt, ich habe es zuhause (oder im Hotel) bemerkt
Wenn Sie den Schaden nicht direkt am Flughafen gemeldet haben, bleibt Ihnen eine Frist von 7 Tagen, um ihn schriftlich bei der Airline anzuzeigen. Schreiben Sie der Fluggesellschaft möglichst schnell – per E-Mail, Online-Formular oder Einschreiben. Wichtig ist nicht, wann Sie den Brief losschicken, sondern wann er bei der Airline eingeht. Achten Sie also auf einen Nachweis über den fristgerechten Eingang.
Was gehört in Ihre Meldung?
Beschreiben Sie, wann und wie Sie den Schaden bemerkt haben. Zum Beispiel: „Beim Auspacken im Hotel fiel auf, dass der Kofferboden durchgebrochen war.“ Fügen Sie unbedingt Fotos des Schadens, Ihre Flugdaten, das Datum der Gepäckannahme und die Gepäcknummer bei. Fordern Sie eine Reparatur, einen gleichwertigen Ersatz oder eine Kostenerstattung.
Je besser Ihre Beweise – desto besser Ihre Chancen
Da der Schaden erst später gemeldet wurde, müssen Sie nun nachvollziehbar darlegen, dass er nicht nach dem Flug entstanden ist. Die Airline könnte sonst behaupten, der Defekt sei auf dem Weg vom Flughafen nach Hause passiert – oder durch unsachgemäße Handhabung Ihrerseits.
Deshalb ist Ihre Beweissicherung jetzt entscheidend: Fotografieren Sie den Schaden aus verschiedenen Perspektiven, notieren Sie, wann genau Sie ihn bemerkt haben, und – wenn möglich – nennen Sie Zeugen, etwa Mitreisende.
Wie viel Entschädigung bekomme ich, wenn mein Koffer beschädigt wurde?
Sie erhalten bis zu 1.900 € pro Person von der Airline. Die Höhe der Entschädigung ist im Montrealer Abkommen geregelt. Ein weiterer wichtiger Punkt aus dem Montrealer Übereinkommen ist die Haftungshöchstsumme bei Gepäckschäden. Diese ist in sogenannten Sonderziehungsrechten (SZR) angegeben.
Aktuell (Stand 2025) liegt das Limit bei 1.288 SZR, was etwa 1.900 € entspricht
Wichtig dabei: Es handelt sich nicht um einen Pauschalbetrag, der Ihnen automatisch zusteht. Dieser Betrag ist die Obergrenze – also der maximale Rahmen, bis zu dem die Airline haften muss. Wie viel Sie am Ende tatsächlich bekommen, hängt davon ab, was genau beschädigt oder verloren wurde – und vor allem, welchen Zeitwert der Koffer samt Inhalt zum Zeitpunkt des Vorfalls hatte.
Das heißt auch: Selbst wenn Ihr Schaden höher liegt, kann die Airline bei regulärer Haftung nicht mehr als diese 1.900 € zahlen. Und zwar pro Person, nicht pro Gepäckstück. Wenn Sie also zwei aufgegebene Koffer haben, bleibt es trotzdem bei der Grenze von rund 1.900 Euro – nicht bei 2 × 1.900.
Es gibt eine Ausnahme: Sie können vor dem Flug wertvolle Gepäckstücke anmelden und gegen eine Gebühr eine höhere Haftungsgrenze vereinbaren. Das wird allerdings nur selten genutzt – viele wissen gar nicht, dass das überhaupt möglich ist.
Wie lange dauert es, bis ich eine Entschädigung bei beschädigten Gepäck erhalte?
Das ist unterschiedlich. Manche Airlines reagieren in wenigen Wochen, andere lassen sich mehr Zeit. Ryanair nennt 15 Werktage, also rund 3 Wochen. Bei Lufthansa oder Eurowings kann es auch 4 Wochen oder länger dauern – vor allem, wenn Dienstleister eingebunden sind. Wenn Sie nach 4 Wochen keine Rückmeldung erhalten haben, fragen Sie nach. Und: Behalten Sie Rückfragen im Blick, oft fehlen noch Informationen oder Belege.
Sie müssen kein Verschulden beweisen
Das Montrealer Übereinkommen – eine internationale Regelung, an die sich fast alle großen Airlines halten – sagt klar: Die Fluggesellschaft haftet, sobald Ihr Gepäck in ihrer Obhut beschädigt, verspätet oder verloren geht. Und das unabhängig davon, ob die Airline schuld war oder nicht. Sie müssen also nicht nachweisen, dass jemand schlampig mit Ihrem Koffer umgegangen ist – es genügt, dass der Schaden während des Transports entstanden ist.
War Ihr Flug zudem verspätet?
Vielleicht haben Sie schon einmal von der EU-Verordnung EG 261/2004 gehört. Diese regelt allerdings nur Entschädigungen bei Flugverspätungen, Annullierungen oder verpassten Anschlussflügen – nicht bei Gepäckschäden. Bei Problemen mit Ihrem Koffer greift fast immer das Montrealer Übereinkommen.
Unser Tipp: Sie können Entschädigungen bei Flugausfällen, Verspätungen und Nichtbeförderungen bis zu 3 Jahre rückwirkend anfordern - das geht auch online mit dem Entschädigungs-Checker.
Was zählt als Schaden – Kratzer, Dellen, Schrammen? Was nicht?
Nicht jeder Kratzer am Koffer bedeutet gleich, dass Sie Anspruch auf Ersatz haben. Die Realität ist: Flugreisen hinterlassen Spuren – und Airlines machen da klare Unterschiede.
Kleine Schrammen, oberflächliche Kratzer oder Staubspuren werden meist als normale Gebrauchsspuren gewertet. Gerade nach einem Flug mit Umladung, Gepäckbändern und Laderäumen gilt das als „normaler Verschleiß“ – also kein erstattungsfähiger Schaden.
Dellen oder Beulen, die zwar ärgerlich aussehen, aber den Koffer weiterhin funktionstüchtig lassen, werden in der Regel nicht ersetzt.
Viele Fluggesellschaften schließen solche sogenannten „Wear and Tear“-Schäden sogar ausdrücklich von der Haftung aus. Und das bedeutet: So lange Ihr Koffer noch funktioniert, wird es schwierig mit einer Entschädigung.
Wann gilt ein Koffer als beschädigt?
Immer dann, wenn die Nutzbarkeit oder die Sicherheit des Koffers beeinträchtigt ist. Also wenn Sie ihn eigentlich nicht mehr wie gewohnt verwenden können. Typische Fälle sind:
- abgebrochene Rollen oder Griffe
- ein gebrochenes Hartschalengehäuse
- ein aufgerissener Reißverschluss
- Risse oder Löcher im Material
- defekte Schlösser oder geplatzte Nähte, durch die der Koffer sich nicht mehr sicher verschließen lässt
Kurz gesagt: Wenn Sie Ihren Koffer beim nächsten Flug lieber zu Hause lassen würden, weil er nicht mehr richtig nutzbar ist, dann handelt es sich um einen echten Schaden – und damit um einen Fall für die Airline.
Mein Koffer hat nur ein paar Kratzer. Zählt das als Schaden?
In den meisten Fällen leider nicht. Kleine Kratzer, Dellen oder leichte Schrammen gelten als normale Gebrauchsspuren beim Transport – besonders auf Flugreisen. Solche optischen Mängel erkennen Airlines in der Regel nicht als entschädigungspflichtigen Schaden an.
Bekomme ich Entschädigung, wenn der Inhalt des Koffers beschädigt ist?
Ja, auch das kann unter die Haftung fallen. Wenn durch grobe Behandlung beim Transport z. B. eine Flasche Wein zerbricht und Ihre Kleidung ruiniert, oder Souvenirs zersplittert im Koffer liegen, dann dürfen Sie grundsätzlich Ersatz fordern – vorausgesetzt, Sie haben die Gegenstände ordentlich verpackt. Denn genau hier setzen viele Airlines an, um nicht zahlen zu müssen. Sie berufen sich auf sogenannte Mitverantwortung:
- War das Porzellan ungeschützt im Koffer?
- Lag das Parfüm zwischen den Schuhen?
Dann heißt es schnell, Sie hätten den Schaden selbst verschuldet. Was viele nicht wissen:
Bestimmte Inhalte sind von vornherein ausgeschlossen – fast alle Airlines nennen das ausdrücklich in ihren Beförderungsbedingungen. Dazu gehören etwa:
- Schmuck, Bargeld, Schlüssel
- wichtige Dokumente
- elektronische Geräte wie Laptops, Kameras oder Tablets
- verderbliche oder zerbrechliche Gegenstände
Diese Dinge gehören laut Vertrag ins Handgepäck. Ist so etwas im aufgegebenen Koffer und geht kaputt oder verloren, haftet die Airline in der Regel nicht.
Schaden | Wird ersetzt? |
Leichte Kratzer, Schrammen, Dellen |
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Abgebrochene Rollen, Risse, kaputte Griffe |
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Kaputter Reißverschluss, offener Koffer |
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Zerbrochene Flasche im Koffer |
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Laptop im Aufgabegepäck beschädigt |
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Bekomme ich den Neupreis des Koffers?
Meist nicht. Airlines zahlen in der Regel den Zeitwert, nicht den Neupreis – es sei denn, der Gegenstand war nachweislich neu. Wie hoch der Zeitwert ist, hängt vom Alter und Zustand des Koffers ab.
Stellen Sie sich das Ganze wie folgt vor:
Ihr Koffer war drei Jahre alt und kostete damals 200 Euro. Dann wird die Airline vermutlich nur noch 100 bis 120 Euro ersetzen – je nach Zustand. Wenn Ihr Koffer jedoch neu war oder der Schaden erst kurz nach dem Kauf passiert ist, können Sie mit guten Chancen den vollen Preis verlangen – vorausgesetzt, Sie legen einen Beleg vor (z. B. Quittung oder Kreditkartenabrechnung).
Was die Airline wissen will
Sie werden in der Regel gebeten, eine Liste der beschädigten oder verlorenen Gegenstände einzureichen – inklusive geschätztem Wert. Je mehr Sie belegen können, desto besser. Ideal sind:
- Kaufquittungen
- Rechnungen
- Kontoauszüge oder Kreditkartenbelege
Fehlt der Nachweis, bleibt Ihnen immer noch eine glaubhafte Schätzung. In seltenen Fällen akzeptieren Airlines sogar eine eidesstattliche Erklärung, wenn Sie z. B. wirklich keine Belege mehr finden – das ist aber eher die Ausnahme. Bleiben Sie bei den Angaben realistisch. Wenn der Koffer zehn Jahre alt war und schon sichtbar abgenutzt, wird niemand den Neupreis zahlen.
Reparatur, Ersatz oder Geld – was können Sie fordern?
Viele Airlines arbeiten mit Reparaturdiensten oder Partner-Shops zusammen. Dann erhalten Sie z. B. ein Angebot für eine Kofferreparatur oder einen Gutschein für einen Ersatzkoffer im Onlineshop. Aber Sie müssen das nicht annehmen. Sie haben das Recht auf Auszahlung in Geldform, wenn Sie das bevorzugen.
Die Airline bietet mir einen Gutschein oder einen Ersatzkoffer an. Muss ich das annehmen?
Nein, das müssen Sie nicht. Sie haben das Recht auf eine Auszahlung in Geld. Viele Airlines oder deren Dienstleister versuchen, Sie mit Gutscheinen oder Billig-Koffern abzuspeisen. Wenn das Angebot nicht dem Schaden entspricht, dürfen Sie ablehnen. Sie entscheiden, ob Sie den Vorschlag annehmen oder den Geldwert fordern.
Was ist mit Versicherungen?
Grundsätzlich gilt: Zuerst haftet die Airline. Sie ist verpflichtet, Schäden zu ersetzen – zumindest bis zur geltenden Höchstgrenze (derzeit etwa 1.900 € pro Person). Eine Reisegepäckversicherung kann dann sinnvoll sein, wenn Sie mit besonders wertvollen oder empfindlichen Dingen unterwegs sind – also mit Inhalten, die gar nicht unter die normale Airline-Haftung fallen (z. B. Elektronik, Schmuck, Kameras etc.). Auch wenn der Kofferschaden über die reguläre Entschädigungssumme hinausgeht, kann eine Versicherung den Rest abdecken.
Aber: Die Hausratversicherung ist in den meisten Fällen keine Hilfe. Nur wenn Ihre Police eine spezielle Außenversicherung enthält – und selbst dann meist nur bei Diebstahl oder bestimmten Schadensursachen – könnte ein Teil übernommen werden. Das sollten Sie im Zweifel prüfen.
Hier gehen die meisten Koffer kaputt und werden beschädigt
Laut einer Analyse wurden vor 2 Jahren weltweit rund 36,1 Millionen Gepäckstücke fehlgeleitet, beschädigt oder zu spät ausgeliefert. Das klingt gewaltig – und ist es auch. Umgerechnet trifft es etwa 7 von 1.000 Passagieren, also 0,7 % aller Fluggäste. Im Vergleich zum Vorjahr ist das sogar ein leichter Anstieg.
Doch nicht jede dieser Pannen bedeutet einen kaputten Koffer. Der Großteil sind Verspätungen, bei denen das Gepäck erst Stunden oder Tage später ankommt. Trotzdem: Rund 18 % dieser Fälle betreffen tatsächlich beschädigtes Gepäck, und weitere 5 % sind Totalverluste, bei denen der Koffer nicht wieder auftaucht.
Die Wahrscheinlichkeit, dass gerade Ihr Koffer betroffen ist, bleibt gering.
Statistisch liegt sie unter 1 % – also unter einem von 100 Koffern. Aber bei Milliarden Reisenden pro Jahr summiert sich das eben zu vielen Fällen. Und wenn es ausgerechnet Sie trifft, hilft Statistik nicht mehr weiter – dann zählt nur noch, dass Sie wissen, was Ihnen zusteht und wie Sie Ihre Ansprüche richtig geltend machen.
Soll ich den beschädigten Koffer behalten oder abgeben?
Ja, bewahren Sie ihn unbedingt auf – zumindest bis der Fall vollständig abgeschlossen ist. Entsorgen Sie den Koffer nicht und führen Sie keine Eigenreparatur durch, bevor Sie die Freigabe der Airline erhalten haben. In vielen Fällen will die Fluggesellschaft (oder ihr Dienstleister) den Koffer noch sehen, begutachten oder sogar zur Reparatur abholen. Auch beim Angebot eines Ersatzkoffers wird oft der alte als „Tauschobjekt“ eingefordert. Halten Sie ihn also bereit, bis alles geklärt ist.
Deckt meine Hausrat- oder Reisegepäckversicherung den Kofferschaden?
Die Hausratversicherung in der Regel nicht. Sie greift nur bei bestimmten Gefahren wie Diebstahl oder Feuer – nicht bei Flugschäden durch die Airline.Reisegepäckversicherungen können eine gute Ergänzung sein – z. B. wenn:
- der Schaden über der Airline-Haftungsgrenze von ca. 1.900 € liegt
- die Airline nicht zahlt
- Gegenstände beschädigt wurden, die sonst ausgeschlossen wären
Aber auch hier gilt: Erst die Airline kontaktieren. Die Versicherung ist Plan B, nicht Plan A. Und: Doppelt kassieren geht nicht – es wird nur der Differenzbetrag übernommen.
Musterbrief zur Schadensmeldung bei beschädigten Koffer
Absender (Ihre Daten angeben) + Ort und Datum nicht vergessen
(Sie können diesen Text natürlich anpassen. Wichtig ist, dass alle relevanten Informationen enthalten sind und der Anspruch deutlich formuliert wird.)
Senden Sie den Brief per Einschreiben oder als E-Mail (PDF-Anhang), je nachdem, was die Airline bevorzugt. Bewahren Sie eine Kopie des Schreibens und aller Anhänge für Ihre Unterlagen auf.
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