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Mein Flug wurde gestrichen – Was kann ich tun?

Mein Flug wurde gestrichen – Was kann ich tun?

André Kern
Verfasst von André Kern
7 MInuten Lesezeit
Zuletzt aktualisiert:

Flugannullierungen sind nicht erst seit der Corona-Pandemie ein weitverbreitetes Problem für dutzende Reisende. Unvorhergesehene äußere Umstände können schnell dazu führen, dass eine Airline einen Flug streichen muss: Von Unwettern über Naturkatastrophen und technische Probleme bis hin zu streikenden Mitarbeitern sind die Gründe vielfältig und können zu jeder Tages- und Nachtzeit gemachte Reisepläne über den Haufen werfen. Insbesondere, wenn Sie als Passagier erst am Flughafen von der Streichung erfahren, können Sie schnell in Panik verfallen.

Fragen über Fragen schießen einem in so einer Situation durch den Kopf: Wie komme ich jetzt an mein Reiseziel? Bleibt mein Ticket gültig oder muss ich ein zweites Ticket bezahlen? Was passiert mit meinem Gepäck? Wer kann mir Auskunft geben? Sie sind mit diesen Fragen jedoch nicht allein – dieselben Probleme haben ein Dutzend Ihrer Mitreisenden auch. Lassen Sie sich aber von deren Aufregung nicht mitziehen, sondern handeln Sie stattdessen schnell und mit Bedacht. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über Ihre Fluggastrechte bei einer Flugstreichung und konkrete Tipps, was Sie in einem solchen Fall tun können.

 

Für alle Fälle gewappnet: Organisation vor dem Abflug

Bei aller Vorfreude auf eine Reise sind Sie immer gut damit beraten, bereits bei der Ticketbuchung und in der Vorbereitung auf den Abflug einige Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Diese werden Ihnen das Leben im Falle einer Annullierung erheblich leichter machen.

 

Absicherung bei der Buchung

Gerade, wer eine Ticketbuchung online vornimmt, übersieht oder überspringt häufig die Sektion mit den Reiseversicherungen, welche die jeweiligen Reiseanbieter zur Verfügung stellen. Die Policen sind meist einfach zu unübersichtlich oder zu kompliziert erklärt. Und was war noch einmal der Unterschied zwischen einer Reiserücktritts- und einer Reiseabbruchversicherung?

Auch wenn Sie natürlich niemals mit dem Schlimmsten rechnen möchten, so können eben jene Versicherungen im Notfall einen Schutz vor finanziellen Verlusten darstellen. Das gilt besonders, wenn es sich um ein teures Flugticket handelt. Wichtig hierbei zu wissen ist, dass eine Reiserücktrittsversicherung Sie in der Regel vor zusätzlichen Kosten schützt, sollten Sie eine Reise aus privaten Gründen nicht antreten können. Die Reiseabbruchversicherung hingegen garantiert Ihnen finanzielle Sicherheit und Erstattungen, wenn die Airline selbst oder eine höhere Gewalt die Streichung eines Fluges zu verantworten hat. Sind Sie sich über die konkreten Versicherungsfälle unsicher, fragen Sie am besten beim Versicherer nach, um eventuell verhängnisvolle Missverständnisse zu vermeiden.

 

Vor der Abreise

Als weitere Maßnahme können Sie sich per Mail oder SMS regelmäßig Updates über den Status Ihres Fluges senden lassen. Viele Airlines und Reiseveranstalter haben außerdem Apps, in denen Sie zu jeder Zeit den Status und die Details Ihrer Flugverbindung einsehen können. Im Falle von Verspätungen oder Annullierungen werden Sie auf diesem Wege sofort benachrichtigt. Halten Sie sich zusätzlich in den Tagen vor der Abreise stets über eventuelle Unwetterwarnungen, Streiks bei der Airline oder an den jeweiligen Flughäfen etc. auf dem Laufenden.

Bevor Sie sich auf den Weg zum Flughafen machen, sollten Sie am besten alle für den Flug wichtigen Dokumente an einem konkreten Ort aufbewahren oder abspeichern – inklusive des Flugplans, der Telefonnummer der Airline usw. Kommt es hart auf hart, haben Sie sofort alle wichtigen Daten griffbereit, um schnellstmöglich die für Sie relevanten Informationen zu bekommen, wie es weitergeht.

 

Ihr Flug wurde gestrichen: Was nun?

Wurde Ihr Flug entgegen aller Erwartungen tatsächlich gestrichen oder ist signifikant verspätet, wollen Sie am liebsten erst mal Ihrem Ärger Luft machen. Gleichzeitig weiß man dann nicht so richtig, wohin mit sich. Atmen Sie einmal tief durch und erinnern Sie sich an die folgenden Schritte, um das Beste aus Ihrer Situation zu machen.

 

Informieren Sie sich

Ihre allererste Priorität in diesem Moment ist zunächst herauszufinden, warum Ihr Flug überhaupt gestrichen wurde oder verspätet ist. Die Schlange am Informationsschalter der Airline wird sich wahrscheinlich innerhalb von Sekunden erheblich verlängern. Daher ist es meist die schnellere Variante, direkt bei der Airline anzurufen und Auskunft zu verlangen. Halten Sie dafür Ihre Flug- oder Buchungsnummer bereit, sodass der Mitarbeiter am anderen Ende der Leitung schnellstmöglich Ihre Flugdetails einsehen kann. Sollten Sie Ihr Gepäck bereits eingecheckt haben, können Sie auch nach den jeweiligen Gepäckbestimmungen der Airline fragen, damit Sie anschließend bei einer Umbuchung keine Probleme bekommen, Ihre Koffer wiederzufinden.

Finden Sie heraus, ob Ihnen eine Entschädigung für einen unterbrochenen Flug zustehtÜberprüfen Sie Ihren Flug

Wichtig: Für eventuelle Rückerstattungen und Entschädigungszahlungen ist es enorm wichtig festzustellen, ob die Airline Ihren Flug aus außergewöhnlichen Gründen oder selbstverschuldet gestrichen hat. Außergewöhnliche Gründe und Umstände sind beispielsweise politische Spannungen und Unruhen, Streiks, höhere Gewalt und auch akute Veränderungen durch COVID-19. Wird Ihr Flug aufgrund einer Reisewarnung oder eines zu hohen Ansteckungsrisikos gestrichen, zählt dies zurzeit als außergewöhnlicher Umstand. Es ist trotzdem möglich, eine Entschädigung zu erhalten.

 

Sind Umbuchungen möglich?

Nur weil Ihr Flug gestrichen wurde, heißt das noch lange nicht, dass Sie nicht trotzdem an Ihrem Reiseziel ankommen können. Sind Sie bereits am Telefon, können und sollten Sie am besten direkt nach Umbuchungsoptionen fragen. Zwar können Sie dies auch direkt am Flughafenschalter machen, doch wird dies wahrscheinlich einiges mehr an Zeit und Geduld von Ihnen abverlangen. Bedenken Sie: Bei der Reservierung von alternativen Flugmöglichkeiten zählt tatsächlich jede Minute. Je nachdem, wann Ihr neuer Flug stattfinden soll, gilt es nun, die Zeit bis dahin zu überbrücken.

 

Die Zeit bis zum nächsten Flug überbrücken: Hotels, Verpflegung und Co.

Wurde Ihr Flug auf den nächsten Tag verschoben, liegt es nun in der Verantwortung der Airline, die wartenden Passagiere zu verpflegen, für eine Unterkunft bis zum Abflug zu sorgen und Mittel zur Kommunikation mit beispielsweise wartenden Angehörigen am Zielflughafen zur Verfügung zu stellen. Sollten Ihnen von der Airline nicht direkt Übernachtungsmöglichkeiten und Transfers vermittelt und kostenlos angeboten werden, können Sie diese zunächst selbst buchen und sich rückwirkend von der Airline erstatten lassen. Heben Sie dafür unbedingt sämtliche Rechnungen und Kassenbons auf. Diese brauchen Sie unbedingt für den Erstattungsantrag.

Doch aufgepasst: Das Recht auf Betreuung bei Annullierungen oder massiven Verspätungen gilt für Sie als Passagier nur, wenn der Flug von einer in der EU ansässigen Airline durchgeführt wird oder der betreffende Abflughafen (nicht Zielflughafen) im EU-Gebiet liegt. In diesem Fall gilt die Europäische Fluggastrechteverordnung. Gleiches gilt auch für Entschädigungszahlungen, auf die wir im nächsten Punkt zu sprechen kommen werden.

Hier ein paar Beispiele:

1. Sie fliegen von Rom nach Berlin. Ihr Flug hat 4,5 Stunden Verspätung: Sie haben Anspruch auf eine Erstattung, da Start- und Zielflughafen in der Europäischen Union liegen.

2. Sie fliegen mit der Lufthansa von New York nach München. Die Fluggesellschaft ist europäisch, so dass sie trotz der Tatsache, dass der Abflughafen nicht in der EU liegt, eine Entschädigung zahlen muss.

3. Sie fliegen von Düsseldorf nach Moskau, schauen sich zwei Tage lang die Stadt an und fliegen dann weiter von Moskau nach St. Petersburg. Der Weiterflug ist 6 Stunden verspätet: Sie haben keinen Anspruch auf Erstattung, da es sich um einen Flug außerhalb der Europäischen Union handelt.

 

Rückerstattungen und Entschädigungen für einen gestrichenen Flug

Grundsätzlich gilt: Sagt die Airline Ihren Flug aus selbstverschuldeten Gründen ab, ist sie dazu verpflichtet, den Passagieren den Ticketpreis umgehend zurückzuerstatten, wenn diese nicht umbuchen möchten. Manche Fluglinien bieten stattdessen einen Gutschein an. Diesen müssen Sie jedoch nicht annehmen. Lehnen Sie einen Gutschein oder eine anderweitige Transportmöglichkeit ab, hat die Airline Ihnen den Ticketpreis innerhalb von sieben Tagen zurückzuerstatten – das ist per Gesetz geregelt. Um sicherzugehen, dass Sie Ihr Geld erhalten, können Sie dieses schriftlich bei der Airline einfordern. Musterschreiben dafür finden Sie ganz einfach im Internet, zum Beispiel beim Verbraucherschutz.

 

Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Entschädigungen

Unabhängig davon, ob Sie beim Ticketkauf eine Versicherung gekauft haben oder nicht: Fällt Ihr Flug unter die Richtlinien der Europäischen Fluggastrechteverordnung und wurde er nicht aus außerordentlichen Gründen (höhere Gewalt usw.) gestrichen, haben Sie außerdem ein Recht auf eine Entschädigungszahlung von bis zu €600 von der Airline. Die Airlines wissen das, werden Ihnen diese zusätzliche Zahlung jedoch nur höchst unwahrscheinlich von sich aus anbieten. Mit der Hilfe von AirAdvisor können Sie sofort oder auch rückwirkend (bis zu drei Jahre!) prüfen, ob Sie nach der Streichung oder Verspätung Ihres Fluges einen Anspruch auf Entschädigung haben und diese kinderleicht einfordern.

Tatsächlich dauert es auch gar nicht lange, bis Sie einen Antrag auf Rückerstattung gestellt haben, nur zwei bis drei Minuten, ohne Risiko und ohne Stress. Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie zu Beginn keinerlei Bankinformationen hinterlegen müssen und selbst eingegebene Daten sind auf der AirAdvisor-Webseite geschützt. Schon über 20.000 Kunden vertrauen dem Service und der Kundensupport kann in zehn verschiedenen Sprachen in Anspruch genommen werden. Außerdem ist AirAdvisor mit einer Komission von 30% Marktführer, sogar die Mehrwertsteuer ist hier schon inbegriffen.

Auch in schweren Zeiten, wie der momentanen Corona-Pandemie, haben wurden erfolgreich Rückerstattungen von Kunden eingefordert und auch erhalten.

 

Machen Sie das Beste aus Ihrer Situation

Ein gestrichener Flug ist niemals angenehm, muss aber kein Weltuntergang sein. Wenn Sie all Ihre Unterlagen beisammen haben, Ihre Rechte kennen und einen kühlen Kopf bewahren, werden Sie sicher auch solch unvorhergesehene Situationen gut meistern und schon bald wohlbehalten an Ihrem Zielort ankommen. Vergessen Sie nicht: Selbst, wenn ein gestrichener Flug ein legitimer Grund für Ärger ist, machen Sie diesem besser im Nachhinein Luft. Wütende Anschuldigungen des Flughafenpersonals gehen meist ins Leere und tragen nicht dazu bei, dass Sie schnell alle nötigen Informationen bekommen. Bewahren Sie Ruhe, informieren Sie sich lieber später über Ihre Handlungsmöglichkeiten und Ansprüche und wenden Sie sich schriftlich an die Airline oder an Hilfsorganisationen. Das bringt Ihnen wesentlich mehr und gestaltet die Situation am Flughafen deutlich angenehmer.

Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihre Reise und einen angenehmen Flug!

 Wurde Ihr Flug unterbrochen? Sie haben möglicherweise ein Recht auf Entschädigung – bis zu €600Überprüfen Sie Ihren Flug

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AirAdvisor ist erschienen in:

  • CNN
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