Mein Flug wurde gestrichen – Was kann ich tun?
Flugstreichungen kommen immer noch vor - sogar auf deutschen Flughäfen. Oft werden weniger als 1% der Flüge von einer Fluggesellschaft gestrichen. Das bedeutet jedoch dennoch, dass Sie als Passagier davon betroffen sein können.
Besonders im Sommer werden Flüge gestrichen und es stellt sich die Frage, was Sie dagegen tun können.
Denn eines ist den wenigsten Passagieren bewusst: Sie haben Rechte - sogar das Recht auf eine finanzielle Entschädigung.
Was versteht man unter einem annullierten Flug?
Ein Flug gilt als annulliert, wenn der ursprünglich gebuchte Flug nicht durchgeführt wurde und auf einen anderen Flug umgebucht wurde. Die Maschine hat nicht abgehoben oder musste nach dem Start zum Startflughafen zurückkehren. Die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 definiert den Begriff als „Nichtdurchführung eines geplanten Fluges, für den zumindest ein Platz reserviert war“.
Eine Stornierung der Buchung durch den Passagier ist keine Annullierung im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 261/2004.
Wer sich für einen günstigen Tarif entscheidet, der die Umbuchung auf einen neuen Flug und/oder Stornierung ausschließt, hat am Ende auch kein Anrecht auf die Erstattung des vollen Flugpreises, wenn er den Flug selbst cancelt. Bucht der Kunde beispielsweise einen besonders billigen Tarif, erklärte er sich damit einverstanden, dass der Preis nicht erstattet wird, wenn er aus persönlichen Gründen die Buchung storniert.
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Flug storniert: Ihre Rechte in Kürze
Wird ein Flug von der Fluggesellschaft gecancelt, können Reisende entscheiden, ob sie kostenlos auf einen anderen Flug umgebucht werden wollen oder lieber auf die Reise verzichten. In diesem Fall können sie eine Erstattung des Ticketpreises verlangen. Unabhängig von der Entscheidung kann Ihnen auch eine EU-Entschädigung zwischen 125 Euro und 600 Euro zustehen.
Dies gilt auch bei Anschlussflügen. Es handelt sich natürlich nur um die Flüge, die auf einem Ticket und unter einer Buchungsnummer gebucht wurden. Falls Sie zwei separaten Flüge bei verschiedenen Airlines gebucht haben, können Sie keine Erstattung für den anderen Flug bekommen.
Das Wichtigste in Kürze:
- wird Ihr Flug gestrichen, können Sie eine Erstattung des Ticketpreises bekommen oder sich umbuchen lassen,
- werden Sie weniger als zwei Wochen über die Annullierung informiert, können Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben,
- Voraussetzung: Der Flug wurde nicht wegen außergewöhnlicher Umstände gestrichen.
Kostenlose Umbuchung und Erstattung des Ticketpreises
Hat die Airline Ihren Flug gestrichen, muss sie Sie schnellstmöglich zu Ihrem Ziel befördern. Egal, ob mit dem Ersatzflug, dem Taxi, der Bahn oder dem Bus. Sollte Ihr Flug ausfallen, informieren Sie sich schnellstmöglich bei der Airline über eine alternative Beförderung. Es kommt leider oft vor, dass Airlines dem Passagier keine Wahl lassen, sondern nur die Erstattung des ursprünglichen Fluges anbieten. In diesem Fall hat der Kunde Anspruch, die Kosten des neuen Flugtickets erstattet zu bekommen.
Recht auf Betreuungsleistungen bei Fluganullierung
Während Sie warten, muss die Fluggesellschaft Sie mit Verpflegung (Snacks und Getränke) versorgen. Diese müssen unabhängig von den Gründen für den Flugausfall bereitgestellt werden. Sollte sich die Verspätung bis auf den nächsten Tag ziehen, muss die Airline sich um das Hotel und Transport vom und zum Flughafen kümmern.
Ihr Flug wurde gestrichen? Prüfen Sie nun in unserem online-verfügbaren und kostenlosen Entschädigungsrechner Ihre Ansprüche auf Entschädigung.
Flug gestrichen - Ihr Recht auf Entschädigung
Bei einem annullierten Flug können Sie Anspruch auf finanzielle Entschädigung von zwischen 125 Euro und 600 Euro pro Person haben. Die Höhe der Entschädigung hängt nicht vom Ticketpreis ab, sondern davon ab, wann Sie über die Annullierung informiert wurden, wie viel später einen Ersatzflug gibt (Verspätung am Zielort) und wie lang die Flugstrecke ist. Ihre Ansprüche auf Entschädigung können Sie bis zu drei Jahre rückwirkend einreichen.
Prinzipiell ist die EU-Entschädigung von der Erstattung des Ticketpreises unabhängig. Es spielt keine Rolle, ob es eine Pauschal- oder eine Dienstreise war und wie viel der Flug gekostet hat.
Vorsicht: Die Entschädigung für die Unannehmlichkeiten steht dem Passagier zu, nicht dem Arbeitgeber oder der Person, die den Flug gebucht hat.
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Codesharing:
Sie haben Ihren Flug bei einer Fluggesellschaft gebucht. Am Flughafen merken Sie jedoch, dass eine Maschine einer anderen Fluggesellschaft am Gate steht. Dies ist möglich, wenn Sie bei Ihrer Buchung um einen Codesharing-Flug handelt - es gibt einen operating carrier und marketing carrier. Beim Codesharing beauftragt eine Fluggesellschaft eine andere mit der Durchführung eines Fluges.
Wichtig zu beachten: Falls der Flug annulliert ist, haftet die ausführende Airline. Sie ist auch Ihr Ansprechpartner.
Fristen bei der Annullierung des Fluges - Wann Sie informiert wurden, spielt eine wichtige Rolle!
Manchmal informiert die Airline ihre Kunden schon Wochen oder Monate vor Abflug, dass der Flug ausfällt. Der Entschädigungsanspruch entfällt ganz, wenn Reisende mehr als 14 Tage davon informiert wurden. Kommt die Nachricht kurzfristiger oder erfahren Sie erst am Flughafen von der Annullierung, hängt der Anspruch und die Höhe der Entschädigung von der Flugstrecke und den Flugzeiten des Ersatzfluges ab.
Fall 1. bei einer Annullierung des Fluges:
- Zeitpunkt der Benachrichtigung: 7 Tage bis zwei Wochen vor Abflug
- alternativer Abflug: max. 2 Stunden früher
- alternative Ankunft: max. 4 Stunden später
Fall Nr. 2, wenn der Flug gestrichen wurde:
- Zeitpunkt der Benachrichtigung: weniger als 7 Tage vor Abflug
- alternativer Abflug: max. 1 Stunde früher
- alternative Ankunft: max. 2 Stunden später
Hält sich die Fluggesellschaft an diesen Rahmen, steht Ihnen keine Entschädigung zu. Wenn Ihr Ersatzflug später abfliegen oder landen soll, als oben angegeben, und Sie nicht rechtzeitig informiert wurden, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Kurz gesagt: Je früher Sie über die Umbuchung informiert werden, umso größere Unterschiede zur ursprünglich gebuchten Flugzeit müssen Sie akzeptieren.
Flug anulliert - ist Ihr Fall berechtigt?
In unserer Übersicht sehen Sie auf einen Blick, on Sie Anspruch auf Entschädigung für Ihren annullierten Flug haben.
Wann wurden Sie über den Flugausfall informiert? Wurde Ihnen ein Ersatzflug angeboten?
Zeitpunkt der Benachrichtigung: mehr als 14 Tage vor Abflug:
- Abflugs- und Ankunftszeit des Ersatzfluges sind irrelevant - KEIN Anspruch auf Entschädigung.
Zeitpunkt der Benachrichtigung: 7 – 14 Tage vor Abflug:
- Ersatzflug fliegt maximal 2 Stunden früher ab ODER kommt maximal 4 Stunden später an - KEIN ANSPRUCH AUF ENTSCHÄDIGUNG,
- Ersatzflug fliegt mehr als 2 Stunden früher ab ODER kommt über 4 Stunden später an - ANSPRUCH AUF ENTSCHÄDIGUNG,
- kein Ersatzflug von der Airline angeboten - ANSPRUCH AUF ENTSCHÄDIGUNG.
Zeitpunkt der Benachrichtigung: weniger als 7 Tage vor Abflug:
- Ersatzflug fliegt maximal 1 Stunde früher ab oder kommt maximal 2 Stunden später an - KEIN ANSPRUCH AUF ENTSCHÄDIGUNG,
- Ersatzflug fliegt mehr als 1 Stunde früher früher ab oder kommt über 2 Stunden später an - ANSPRUCH AUF ENTSCHÄDIGUNG,
- kein Ersatzflug von der Airline angeboten - ANSPRUCH AUF ENTSCHÄDIGUNG.
Außergewöhnliche Umstände – kein Anspruch auf Entschädigung
Egal ob Flugausfall oder Verspätung: Wichtig ist immer, dass die Airline selbst für diesen Fall verantwortlich ist, damit Sie als betroffener Passagier Anspruch auf eine Entschädigung haben. Liegen jedoch sogenannte „außergewöhnliche Umstände" vor, muss die Airline zwar ihre Kunden betreuen und die Weiterreise ermöglichen, aber keine Entschädigung zahlen.
Die EU-Fluggastrechte-Verordnung befreit Fluggesellschaften bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen von Entschädigungszahlungen. Was genau zu außergewöhnlichen Umständen gehört, wird jedoch nicht definiert. Sie machen die Ausführung des Fluges unmöglich und/oder stellen ein Sicherheitsrisiko dar. Einige Beispiele hierfür wären:
- schlechtes Wetter/extreme Wetterverhältnisse, z. B. Aschewolke, Sturm, Eisregen, Nebel, Gewitter, starker Schneefall,
- Naturkatastrophen (z. B. Vulkanausbruch)
- politische Unruhen,
- terroristische Angriffe,
- Fluglotsenstreiks,
- medizinische Notfälle und Notlandungen,
- Flughafensperrungen, z. B. Drohnensichtung.
Einen Anspruch auf Entschädigung bejahen Gerichte in den folgenden Fällen:
- technische Probleme am Flugzeug,
- personenbezogene Probleme, z. B. Erkrankung eines Besatzungsmitglieds,
- organisatorische Probleme.
Wir setzen uns für Ihre Gerechtigkeit ein - ganz nach dem Recht!
Unser Team hilft ihnen, diese Gerechtigkeit zu erlangen, da wir selbst in ähnlichen Situationen waren.
Was sollte ich tun, wenn mein Flug gecancelt ist?
Leider missbrauchen Airlines vermeintlich schlechtes Wetter oft als Ausrede, um keine Entschädigung für die Unannehmlichkeiten bezahlen zu müssen. Wenn andere Flüge trotz Unwetter planmäßig abheben und nur Ihr Flug an der Anzeigetafel als "annulliert" angezeigt wird, könnte das ein Zeichen dafür sein, dass auch Ihr Flug abheben hätte können. Bereits während der Wartezeit am Flughafen können Sie erste Schritte tätigen, um ihren Anspruch erfolgreich geltend zu machen.
- Sammeln Sie alle Reiseunterlagen, z. B. Buchungsbestätigung, Bordkarten, sowie Quittungen für alle Zusatzkosten, die Ihnen durch die Verspätung entstanden sind, z. B. Taxi, Hotel oder Mahlzeiten,
- Bestehen Sie bei langen Wartezeiten auf Betreuungsleistungen am Flughafen, besonders wenn Sie Ihren Ersatzflug erst am nächsten Tag haben,
- Lassen Sie sich Ihre Verspätung und den Grund für den Flugausfall schriftlich von der Fluggesellschaft bestätigen,
- Überprüfen Sie, ob andere Flüge planmäßig starten können,
- Dokumentieren Sie den Verlauf Ihrer Verspätung inklusive der Uhrzeit zum Zeitpunkt des Öffnens der Türen nach Landung an Ihrem Zielort.
Flug gestrichen - was tun? Wie können Sie Ihre Rechte durchsetzen?
Das Verfahren gegen die Airline kann oft stressig und frustrierend sein. Leider werden oft außergewöhnliche Umstände vorgeschoben, um dem Reisenden keine Entschädigung zahlen zu müssen. Wollen Sie sich selbst nicht mit der Fluggesellschaft herumstreiten, hilft unser Team Ihnen gerne weiter. AirAdvisor verfügt über Flugdatenbanken, durch die man genau erkennen kann, welche Flüge wann und wovon gestartet sind. Dies erleichtert die Durchsetzung möglicher Ansprüche enorm. Sie müssen nur Ihre Flugdaten in unseren Rechner eingeben und es wird Ihnen sofort angezeigt, ob Sie einen Anpruch haben. Die Prüfung ist vollkommen unverbindlich für Sie.
Bei AirAdvisor wird jeder Fall von Spezialisten bearbeitet. Sie als Passagier tragen keinerlei Kostenrisiko. Unsere Provision wird nur im Erfolgsfall abgezogen. Daher prüfen Sie am besten mit Hilfe unseres Entschädigungsrechners, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben.
Bevor der Flug annulliert wurde: Absicherung bei der Buchung
Gerade, wer eine Ticketbuchung online vornimmt, übersieht oder überspringt häufig die Sektion mit den Reiseversicherungen, welche die jeweiligen Reiseanbieter zur Verfügung stellen. Die Policen sind meist einfach zu unübersichtlich oder zu kompliziert erklärt. Und was war noch einmal der Unterschied zwischen einer Reiserücktritts- und einer Reiseabbruchversicherung?
Auch wenn Sie natürlich niemals mit dem Schlimmsten rechnen möchten, so können eben jene Versicherungen im Notfall einen Schutz vor finanziellen Verlusten darstellen. Das gilt besonders, wenn es sich um ein teures Flugticket handelt. Wichtig hierbei zu wissen ist, dass eine Reiserücktrittsversicherung Sie in der Regel vor zusätzlichen Kosten schützt, sollten Sie eine Reise aus privaten Gründen nicht antreten können. Die Reiseabbruchversicherung hingegen garantiert Ihnen finanzielle Sicherheit und Erstattungen, wenn die Airline selbst oder eine höhere Gewalt die Streichung eines Fluges zu verantworten hat. Sind Sie sich über die konkreten Versicherungsfälle unsicher, fragen Sie am besten beim Versicherer nach, um eventuell verhängnisvolle Missverständnisse zu vermeiden.
Fazit: Rückerstattungen und Entschädigungen für einen gestrichenen Flug
Grundsätzlich gilt: Sagt die Airline Ihren Flug aus selbstverschuldeten Gründen ab, ist sie dazu verpflichtet, den Passagieren den Ticketpreis umgehend zurückzuerstatten, wenn diese nicht umbuchen möchten. Manche Fluglinien bieten stattdessen einen Gutschein an. Diesen müssen Sie jedoch nicht annehmen. Lehnen Sie einen Gutschein oder eine anderweitige Transportmöglichkeit ab, hat die Airline Ihnen den Ticketpreis innerhalb von sieben Tagen zurückzuerstatten – das ist per Gesetz geregelt. Um sicherzugehen, dass Sie Ihr Geld erhalten, können Sie dieses schriftlich bei der Airline einfordern. Musterschreiben dafür finden Sie ganz einfach im Internet, zum Beispiel beim Verbraucherschutz.
Unser Lesetipp:
- Entschädigung bei Flugverspätungen verstehen
- Diese Entschädigung steht Ihnen Bei Nichtbeförderung zu
- Gibt es Entschädigung bei einem verpassten Anschlussflug?
- So erhalten Sie den Preis für Ihr Flugticket zurück
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AirAdvisor hilft Ihnen gerne bei Ihrem Anspruch, damit Sie den Stress im Umgang mit Fluggesellschaften und komplizierten Gesetzen vermeiden können.
FAQ: EU-Recht bei gestrichenen oder gecancelten Flügen
Was tun, wenn der Flug gestrichen wurde?
Wenn Ihr Flug gestrichen wurde, sollten Sie zunächst die Airline kontaktieren. Informieren Sie sich über Ihre Rechte auf eine alternative Beförderung oder eine Rückerstattung. Achten Sie darauf, schriftliche Bestätigungen und Belege für alle Ausgaben aufzubewahren.
Flug abgesagt, was tun?
Bei einer Flugabsage haben Sie das Recht auf eine vollständige Rückerstattung oder einen Ersatzflug zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Sie können auch einen alternativen Flug zu einem späteren Zeitpunkt wählen. Wenden Sie sich direkt an die Airline, um Ihre Optionen zu besprechen.
Flug gestrichen, wer zahlt die Hotelkosten?
Wenn Ihr Flug gestrichen wurde und Sie aufgrund der Verspätung eine Übernachtung benötigen, muss die Airline gemäß EU-Recht 261 die Kosten für das Hotel sowie die Verpflegung übernehmen. Bewahren Sie alle Quittungen auf und reichen Sie diese mit ein.
Flugstornierung durch Airline – welche Rechte habe ich?
Wenn die Airline Ihren Flug storniert, haben Sie das Recht auf:
- Eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises
- Einen Ersatzflug zum frühestmöglichen Zeitpunkt
- Ein Alternativflug zu einem späteren Zeitpunkt Ihrer Wahl, sofern Plätze verfügbar sind
Bekommt man sein Geld zurück, wenn der Flug storniert wurde?
Ja, wenn Ihr Flug storniert wird, haben Sie Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises innerhalb von sieben Tagen. Dies gilt auch für nicht erstattbare Tickets.
Was passiert bei einer kurzfristigen Flugstornierung?
Wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem Abflugdatum storniert wird, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, zusätzlich zur Rückerstattung oder Umbuchung. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugstrecke und der Verspätungsdauer ab.
Welche Rechte habe ich bei einer Flugverspätung?
Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung, abhängig von der Ursache der Verspätung. Zusätzlich haben Sie Anspruch auf Verpflegung und gegebenenfalls Unterkunft.
Was ist, wenn die Airline auf „außergewöhnliche Umstände“ verweist?
Airlines sind von der Verpflichtung zur Entschädigung befreit, wenn die Verspätung oder Stornierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, wie z.B. extreme Wetterbedingungen oder Sicherheitsrisiken. Dennoch haben Sie Anspruch auf Betreuung und Rückerstattung oder Umbuchung.
Wie gehe ich vor, wenn die Airline nicht kooperiert?
Wenn die Airline Ihre Ansprüche ablehnt oder nicht reagiert, können Sie sich an die nationale Durchsetzungsstelle für Fluggastrechte oder eine Schlichtungsstelle wenden. Es gibt auch spezialisierte Dienstleister und Anwaltskanzleien, die Ihnen helfen können, Ihre Rechte durchzusetzen.
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