Wurde Ihr Flug umgebucht? So haben Sie Anspruch auf Entschädigung
Es gibt stets Gründe: Berufliche Verpflichtungen, fehlende Reisedokumente, ein verpasster Anschlussflug, eine Verspätung am Flughafen - aber auch:
Gründe von Seiten der Fluggesellschaft wie technische Probleme, Überbuchung oder Wetterbedingungen.
Eine Flugumbuchung ist meist ärgerlich, kann jedoch zu einer Entschädigung führen. In einigen dieser Fälle haben Sie möglicherweise Anspruch, wenn Ihr Flug ohne Ihr Zutun umgebucht wird. Wir haben für Sie zusammengefasst, was Sie für die Rechtssicherheit beachten müssen.
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Ihr Flug wurde umgebucht und Sie sitzen nun am Flughafen fest? Keine Sorge, Sie haben Rechte, die Ihnen helfen, diese Unannehmlichkeiten auszugleichen.
Laut der EU-Verordnung 261/2004 stehen Ihnen Entschädigungen zu, wenn Ihre Reisepläne durch die Umbuchung erheblich beeinträchtigt werden.
Besonders wichtig: Wenn Sie weniger als 14 Tage vor Abflug über die Umbuchung informiert wurden, können Sie Anspruch auf finanzielle Entschädigung haben. Denn die Airline hat die Verpflichtung, Ihnen schriftlich mitzuteilen, dass es Probleme gibt.
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Flug umgebucht: Entschädigung je nach Flugdistanz und Verspätungsdauer
Entschädigungsansprüche bei Flugumbuchungen und Flugannullierungen ähneln sich, doch es gibt wichtige Unterschiede. Bei einer Annullierung können Sie zwischen einer vollständigen Rückerstattung und einer alternativen Beförderung wählen. Bei einer Umbuchung haben Sie ebenfalls Anspruch auf eine alternative Beförderung, jedoch spielt die Ankunftszeit eine entscheidende Rolle für die Höhe der Entschädigung. Wir haben für Sie einige Beispiele aufbereitet, die Ihnen genau die rechtliche Lage des EU-Rechts zeigen. Vorab, sehen Sie die aktuelle Entschädigungstabelle bei Umbuchungen.
Unser Lesetipp:
Entschädigung bei Flugumbuchung durch die Airline: Das steht Ihnen zu
Flugdistanz | Verspätungsdauer bei Ankunft | Entschädigungshöhe | Weitere Voraussetzungen |
Bis zu 1.500 km | Mehr als 2 Stunden | 250 EUR | Umbuchung weniger als 14 Tage vor Abflug |
1.500 bis 3.500 km | Mehr als 3 Stunden | 400 EUR | Umbuchung weniger als 14 Tage vor Abflug |
Über 3.500 km | Mehr als 4 Stunden | 600 EUR | Umbuchung weniger als 14 Tage vor Abflug |
Zusätzliche Leistungen, wenn Ihr Flug von der Fluggesellschaft umgebucht wurde
Unterstützungsleistungen: Bei einer Flugumbuchung stehen Ihnen gemäß der Fluggastrechte folgende Unterstützungsleistungen zu:
- Mahlzeiten und Erfrischungen im Verhältnis zur Wartezeit.
- Kommunikationsmöglichkeiten, wie zum Beispiel zwei Telefongespräche, Faxe oder E-Mails.
- Hotelunterbringung, falls ein Aufenthalt von einer oder mehreren Nächten notwendig wird.
- Transfer zwischen dem Flughafen und der Unterkunft (Hotel oder andere).
Recht auf Erstattung oder Weiterbeförderung: Wenn die Flugumbuchung für Sie nicht akzeptabel ist, haben Sie das Recht auf:
- Erstattung des Ticketpreises innerhalb von sieben Tagen, falls Sie die Umbuchung ablehnen.
- Alternativbeförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder zu einem späteren, für Sie passenden Zeitpunkt.
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Beispiel 1: Umbuchung innerhalb von 3 Stunden am Flughafen
Ausgangslage: Sophie hat einen Flug von Berlin nach Paris gebucht. Sie kommt pünktlich am Flughafen an, aber kurz vor dem Boarding erfährt sie, dass ihr Flug überbucht ist und sie nicht mitfliegen kann. Die Fluggesellschaft bucht sie auf den nächsten verfügbaren Flug um, der 3 Stunden später abfliegt.
Rechte und Entschädigung
- Unterstützungsleistungen: Während der Wartezeit muss die Fluggesellschaft Sophie kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen anbieten. Sie hat auch das Recht, kostenlose Kommunikationsmöglichkeiten (z.B. Telefonate, E-Mails) zu nutzen.
- Entschädigung: Da der Ersatzflug innerhalb von 3 Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit in Paris ankommt, hat Sophie keinen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Die Entschädigung wird hier bei Verspätungen von mehr als 3 Stunden für Flüge bis 1.500 km fällig.
- Erstattung oder Weiterbeförderung: Sophie akzeptiert die Umbuchung, da der neue Flug nur 3 Stunden später stattfindet und sie somit noch am gleichen Tag an ihr Ziel gelangt, erhält jedoch eine Entschädigung, die Sie jedoch ebenfalls selbständig anfordern muss!
Beispiel 2: Umbuchung am nächsten Tag
Ausgangssituation: Thomas hat einen Flug von Frankfurt nach New York gebucht. Schon kurz vor dem Einsteigen wird er darüber informiert, dass der Flug gestrichen wurde. Da heute kein passender Flug mehr zu finden ist, bucht die Fluggesellschaft ihn auf einen Flug am nächsten Tag um, der 24 Stunden später abfliegt. Das heißt: Thomas muss übernachten.
Rechte und Entschädigung
- Unterstützungsleistungen: Da die Umbuchung erst am nächsten Tag stattfindet, hat Thomas Anspruch auf eine Hotelunterbringung und Transfers zwischen dem Flughafen und dem Hotel. Er erhält auch Mahlzeiten und Erfrischungen sowie Kommunikationsmöglichkeiten.
- Entschädigung: Thomas hat Anspruch auf eine Entschädigung von 600 EUR gemäß, da die Verspätung mehr als 4 Stunden beträgt und der Flug über 3.500 km lang ist.
- Erstattung oder Weiterbeförderung: Thomas hat die Wahl zwischen der Erstattung des Ticketpreises innerhalb von sieben Tagen oder der Weiterbeförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt. In diesem Fall entscheidet er sich für die Weiterbeförderung am nächsten Tag.
Unser Lesetipp: So erhalten Sie Ihren Ticketpreis zurück
Beispiel 3: Ticketpreis-Rückerstattung, innerhalb von sieben Tagen nach Umbuchung
Ja, die Regelung der Rückerstattung innerhalb von sieben Tagen ist tatsächlich Teil der EU-Verordnung 261/2004. Das heißt, Sie haben Anspruch auf Ticketrückerstattung, wenn Sie eine Umbuchung nicht annehmen.
Denn wenn Sie als Fluggast von der Nichtbeförderung betroffen sind und beschließen, Ihre Reise nicht fortzusetzen, haben Sie Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises. Gemäß der Verordnung muss diese Erstattung innerhalb von sieben Tagen erfolgen.
Ausgangslage: Maria hat einen Flug von München nach London gebucht. Am Flughafen erfährt sie, dass der Flug überbucht ist und sie nicht mitfliegen kann. Die Fluggesellschaft bietet ihr eine alternative Beförderung am nächsten Tag an.
Maria's Entscheidung: Maria entscheidet sich gegen die alternative Beförderung und möchte stattdessen den Ticketpreis erstattet bekommen.
Rechte und Ansprüche
- Erstattung des Ticketpreises: Maria hat gemäß der EU-Verordnung 261/2004 das Recht, den vollständigen Ticketpreis innerhalb von sieben Tagen erstattet zu bekommen. Dies umfasst auch einen kostenlosen Rückflug zum ursprünglichen Abflugort, falls notwendig.
- Unterstützungsleistungen: Während der Wartezeit am Flughafen und bis zur endgültigen Klärung ihrer Rückreise hat Maria Anspruch auf Mahlzeiten, Erfrischungen, Kommunikationsmöglichkeiten und gegebenenfalls eine Hotelunterbringung und Transfers.
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Folgendes ist möglich: Umbuchung auf andere Airline
Es kann passieren, dass Sie zum Zielort kommen, jedoch nicht mit der Airline, mit der Sie gebucht haben. Ein mancher sagt, dass wäre ihm egal, während einige dies nicht wünschen - aus gutem Recht.
Folgendes müssen Sie beachten:
Wenn ein Flug annulliert oder erheblich verspätet wird, kann die ursprüngliche Fluggesellschaft Passagiere auf Flüge anderer Fluggesellschaften umbuchen, um Ihnen eine schnellstmögliche Beförderung zu Ihrem Endziel zu ermöglichen.
Sie haben dann diese Möglichkeiten und Bedingungen:
- Sie akzeptieren: Sie müssen der Umbuchung auf eine andere Fluggesellschaft zustimmen. Wenn Sie diese Option ablehnen, haben sie das Recht auf Rückerstattung des Ticketpreises innerhalb von sieben Tagen.
- Keine zusätzlichen Kosten: Sie dürfen keine zusätzlichen Kosten für die Umbuchung auf eine andere Fluggesellschaft tragen. Alle entstehenden Kosten müssen von der ursprünglichen Fluggesellschaft übernommen werden.
- Vergleichbare Beförderung: Die alternative Beförderung muss unter vergleichbaren Reisebedingungen erfolgen, was bedeutet, dass Sie in derselben Klasse reisen und ähnliche Ankunftszeiten haben sollten.
- Unterstützungsleistungen: Während der Wartezeit auf die alternative Beförderung haben Sie auch hier Anspruch auf die üblichen Unterstützungsleistungen wie Mahlzeiten, Erfrischungen und gegebenenfalls Hotelunterbringung.
Denken Sie daran: Bei einer Umbuchung auf eine andere Airline haben Sie Anspruch auf Entschädigung nach den gleichen Regelungen der EU-Verordnung 261/2004, wenn die Bedingungen für eine Entschädigung erfüllt sind. Außerdem können Sie die Umbuchung auf eine andere Airline ablehnen und stattdessen eine Rückerstattung des Ticketpreises verlangen.
Gründe für Flugumbuchungen durch Passagiere
Grund für Flugumbuchung | Entschädigung gemäß EU 261/2004? | Bemerkungen |
Krankheitsfall im engen Familienkreis | Nein | Passagier muss selbst umbuchen, keine Entschädigung. |
Änderung der Reisepläne | Nein | Auch hier muss selbst umgebucht werden, keine Entschädigung. |
Verpasster Anschlussflug | Nein | Keine Entschädigung, wenn Verspätung des Passagiers. |
Gründe für Flugumbuchungen durch Fluggesellschaften
Grund für Flugumbuchung | Entschädigung gemäß EU 261/2004? | Bemerkungen |
Technische Probleme | Ja | Entschädigung, wenn Umbuchung kurzfristig (weniger als 14 Tage vor Abflug) und erhebliche Verspätung bei Ankunft. |
Überbuchung | Ja | Entschädigung bei Nichtbeförderung und Umbuchung auf späteren Flug. |
Schlechtes Wetter | Nein | Außergewöhnliche Umstände entbinden die Fluggesellschaft von der Entschädigungspflicht. |
Streiks (Flughafenpersonal, Fluglotsen) | Nein | Außergewöhnliche Umstände, keine Entschädigung. |
Flugzeugdefekt | Ja | Entschädigung bei kurzfristiger Umbuchung und erheblicher Verspätung. |
Sicherheitsrisiken | Nein | Außergewöhnliche Umstände, keine Entschädigung. |
Personalmangel | Ja | Entschädigung bei kurzfristiger Umbuchung und erheblicher Verspätung. |
Verpasster Anschlussflug | Ja | Entschädigung bei Verspätung des vorherigen Fluges, wenn unter der Verantwortung der Airline. |
Politische Unruhen | Nein | Außergewöhnliche Umstände, keine Entschädigung. |
Insolvenz der Fluggesellschaft | Nein | Keine Entschädigung, Passagiere müssen anderweitige Ansprüche geltend machen. |
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FAQ zur Flugumbuchung
Wie viel kostet eine Flugumbuchung?
Die Kosten für eine Flugumbuchung können stark variieren. Bei einigen Fluggesellschaften können Sie mit einer Gebühr von 30 bis 200 Euro rechnen, abhängig von der Fluglinie, der Tarifklasse und dem Zeitpunkt der Umbuchung. Bei günstigen Tickets sind die Gebühren oft höher, während teurere Tarife manchmal kostenlose Umbuchungen erlauben. Schauen Sie sich die Bedingungen Ihrer Airline genau an, um Überraschungen zu vermeiden.
Kann man einen Flug auf eine andere Person umbuchen?
In den meisten Fällen ist das leider nicht möglich. Fluggesellschaften erlauben in der Regel keine Übertragung eines Tickets auf eine andere Person. Es gibt jedoch Ausnahmen: Einige Airlines bieten gegen eine Gebühr eine Namensänderung an. Diese Gebühr variiert je nach Fluggesellschaft und Tickettyp. Prüfen Sie die Richtlinien Ihrer Airline, wenn Sie den Namen ändern möchten.
Welche Rechte habe ich bei einer Flugumbuchung?
Wenn Ihre Airline Ihren Flug umbucht, haben Sie einige Rechte. Sie können wählen, ob Sie so schnell wie möglich oder zu einem späteren, für Sie passenden Zeitpunkt fliegen möchten. Außerdem haben Sie Anspruch auf Mahlzeiten, Erfrischungen und gegebenenfalls eine Unterkunft, wenn die Umbuchung eine Übernachtung notwendig macht. Informieren Sie sich direkt bei Ihrer Fluggesellschaft über Ihre Möglichkeiten.
Mein Flug wurde umgebucht, kann ich ihn stornieren?
Ja, Sie können Ihren Flug stornieren, wenn die neue Flugzeit für Sie nicht passt. In diesem Fall haben Sie das Recht auf eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises. Wenden Sie sich an Ihre Airline, um die Stornierung vorzunehmen und Ihr Geld zurückzubekommen.
Mein Flug wurde annulliert und umgebucht, erhalte ich eine Entschädigung?
Ja, wenn Ihr Flug annulliert und auf einen anderen Flug umgebucht wurde, steht Ihnen möglicherweise eine Entschädigung zu. Laut EU-Recht 261/2004 hängt die Höhe der Entschädigung von der Flugdistanz und der Verspätung ab. Zusätzlich zur Entschädigung können Sie eine Rückerstattung oder alternative Beförderung sowie Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten und Unterkunft verlangen.
Wer zahlt die Hotelkosten, wenn mein Flug umgebucht wurde?
Wenn Ihre Flugumbuchung eine Übernachtung notwendig macht, muss die Airline die Kosten für das Hotel übernehmen. Das schließt auch den Transport zwischen Flughafen und Hotel sowie Mahlzeiten und Erfrischungen ein. Heben Sie alle Quittungen auf und reichen Sie diese bei der Fluggesellschaft ein, um die Kosten erstattet zu bekommen.