Montrealer Übereinkommen 2025: Gepäck, Schäden Verspätung & Entschädigung
Was ist das Montrealer Übereinkommen?
Das Montrealer Abkommen ist ein internationales Abkommen, das die Regeln für die Haftung von Fluggesellschaften bei internationalen Flügen regelt – speziell, wenn es um Personenschäden, Gepäckverlust, Verspätungen oder Beschädigungen geht.
Wenn auf Ihrem Flug ein Schaden entsteht, sind Sie also hierüber abgesichert: Denn Fluggesellschaften müssen Ihnen eine Entschädigung zahlen – oft sogar dann, wenn sie selbst keine Schuld trifft. Die Höhe dieser Zahlungen ist in einer besonderen Währung geregelt, den sogenannten Sonderziehungsrechten (SZR).
Entschädigungsgrenzen gemäß dem Montrealer Übereinkommen
Schadensart | Höchstbetrag in SZR | Entspricht ca. in EUR | Rechtsgrundlage |
Tod oder Körperverletzung eines Passagiers | 151.880 SZR | ca. 181.200 EUR | |
Verspätung bei der Personenbeförderung | 6.303 SZR | ca. 7.520 EUR | Art. 22 Abs. 1 MÜ |
Zerstörung, Gepräckverlust, Beschädigung oder Verspätung von Reisegepäck | 1.519 SZR | ca. 1.812 EUR | Art. 22 Abs. 2 MÜ |
Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verspätung bei Güterbeförderung | 26 SZR pro kg | ca. 31 EUR pro kg | Art. 22 Abs. 3 MÜ |
Sonderziehungsrechte (SZR) sind eine spezielle Kunstwährung, die vom Internationalen Währungsfonds (IWF) geschaffen wurde.
Sie bestehen nicht aus echtem Geld, sondern sind eine Art Recheneinheit, deren Wert auf einem Währungskorb basiert. In diesem Korb stecken aktuell fünf wichtige Währungen: US-Dollar, Euro, chinesischer Yuan, japanischer Yen und britisches Pfund.
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Aktueller Wechselkurs im Abkommen
Laut den Daten des Internationalen Währungsfonds (IWF) beträgt der Wechselkurs 2025 (er verändert sich jedoch monatlich):
- 1 SZR = 1,19307 EUR
Das bedeutet: Der Wert eines SZR schwankt täglich ein wenig, je nachdem, wie sich diese Währungen entwickeln. Er dient vor allem dazu, internationale Entschädigungen – wie beim Montrealer Übereinkommen – einheitlich und fair zu berechnen, egal aus welchem Land die Beteiligten kommen.
Wichtig für Sie: Airlines dürfen diese Haftung weder ausschließen noch durch Vertragsklauseln verringern. Ihre Rechte nach dem Montrealer Übereinkommen gelten weltweit – egal, ob Sie in New York, Tokio oder Dubai unterwegs sind.
Wer ist an das Montrealer Abkommen gebunden?
Über 130 Länder weltweit (Vertragsstaaten) haben das Montrealer Übereinkommen unterzeichnet. Dazu zählen alle Mitgliedstaaten der EU, die USA, Kanada, Australien, Japan und viele mehr. Dank dieser breiten Anerkennung ist das Abkommen quasi globaler Standard im internationalen Flugverkehr
Wichtig: Das Montrealer Übereinkommen gilt nicht für jeden Flug
Sondern in der Regel nur für internationale Beförderungen, bei denen Abflug- und Zielland Vertragsstaaten des Abkommens sind.
Vereinfacht heißt das: Start- und Landeflughafen müssen in zwei unterschiedlichen Ländern liegen, die beide dem Abkommen beigetreten sind (diese Länder nennt man auch Montrealer Übereinkommen Mitgliedstaaten oder Vertragsstaaten). Fliegeb Sie beispielsweise von Deutschland nach Kanada oder von den USA nach Japan, können Sie sich auf das Abkommen berufen:
Flugroute / Szenario | Gilt Montrealer Abkommen? |
Frankfurt → New York (international, beide Vertragsstaaten) |
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Berlin → Paris (innerhalb der EU) |
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Frankfurt → München (reiner Inlandsflug in der EU) |
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Berlin → Bangkok (Thailand ist kein Vertragsstaat) |
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Bangkok → Berlin (Rückflug aus Nicht-Vertragsstaat) |
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Istanbul → Antalya (Inlandsflug in Nicht-Vertragsstaat Türkei) |
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Flug zwischen zwei Nicht-Vertragsstaaten (z.B. China → Thailand) |
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Wann gilt das Montrealer Übereinkommen?
Wenn Sie einen Hin- und Rückflug buchen und Ihr Start- und Zielort im gleichen Vertragsstaat liegen, dann gilt das Montrealer Übereinkommen – auch wenn Ihr Reiseziel selbst kein Vertragsstaat ist. Dieses Prinzip nennt man Rundflugtheorie.
Wie ist es bei Inlandsflügen?
Reine Inlandsflüge fallen eigentlich nicht unter das Montrealer Abkommen. Aber innerhalb der EU gibt es eine Sonderregel: Fliegen Sie zum Beispiel mit Lufthansa innerhalb Deutschlands oder mit Air France innerhalb Frankreichs, gelten die Regeln des Montrealer Übereinkommens trotzdem. Das ist für Passagiere ein großer Vorteil.
Was passiert bei Flügen aus oder in Nicht-Vertragsstaaten?
Wenn einer der beteiligten Staaten kein Mitglied des Montrealer Übereinkommens ist, gilt es nicht. Stattdessen können andere Regeln greifen, etwa das ältere Warschauer Abkommen oder nationale landestypische Gesetze.
Welche Rechte sichert dir das Montrealer Übereinkommen?
Grundsätzlich regelt das Abkommen, wie bereits angedeutet, vier Hauptkategorien von Schadensfällen im Luftverkehr: Gepäckverlust (bzw. -beschädigung oder -verspätung), Personenschäden (Verletzung oder Tod von Passagieren), Verspätungsschäden bei Flügen und Schäden an Frachtgut. Schauen wir uns diese Kategorien und die vorgesehenen Entschädigungen näher an.
Gepäckverlust, Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung
Wenn Ihr aufgegebenes Gepäck verloren geht, beschädigt wird oder stark verspätet ankommt, muss die Fluggesellschaft laut Montrealer Übereinkommen demnach eine Entschädigung zahlen. Allerdings gibt es eine feste Höchstgrenze: Sie erhalten maximal 1.519 Sonderziehungsrechte (SZR), was den bereits erwähnten 1.800 € entspricht.
Wichtig: Dieser Betrag ist die maximale Ersatzleistung pro Passagier – unabhängig davon, wie wertvoll Ihr Gepäck war. Ob Ihre Sachen 5.000 Euro oder nur 200 Euro gekostet haben, spielt dabei keine Rolle. Zudem deckt dieser Betrag sämtliche Schäden gemeinsam ab: Verlust, Beschädigung und Verspätung. Wenn Ihr Koffer also gar nicht ankommt oder beschädigt wird, können Sie bis zu etwa 1.800 Euro verlangen – aber nicht mehr.
Art des Problems | Haftung Airline | Maximaler Betrag |
Gepäck verloren | Ja | ca. 1.800 Euro (1.519 SZR) |
Gepäck beschädigt | Ja | ca. 1.800 Euro (1.519 SZR) |
Gepäck verspätet angekommen | Ja | ca. 1.800 Euro (1.519 SZR) |
Wertgegenstände wie Laptops oder Schmuck gehören laut Airline-Bedingungen nicht ins Aufgabegepäck. Verlieren Sie diese im Koffer, wird meist nichts ersetzt.
Falls Ihr Gepäck sehr wertvoll ist, können Sie beim Check-in eine höhere Haftungssumme gegen Aufpreis vereinbaren. In der Praxis ist das kompliziert – eine Reisegepäckversicherung ist oft die bessere Lösung.
Wie bekomme ich Schadensersatz bei Kofferverlust?
Wenn Ihr Koffer verloren geht, lassen Sie am Flughafen sofort eine Verlustmeldung (PIR) erstellen. Danach müssen Sie den Verlust schriftlich innerhalb von 21 Tagen bei der Airline melden und Ersatzansprüche geltend machen.
Listen Sie den Inhalt Ihres Koffers möglichst genau auf – idealerweise mit ungefähren Werten oder Kaufbelegen – und fügen Sie Kopien aller wichtigen Dokumente bei (Ticket, PIR, Gepäckabschnitt).
Personenschäden bei Flugunfällen nach dem Montrealer Abkommen
Kommt es an Bord oder beim Ein- oder Aussteigen zu einem Unfall und werden Sie dabei verletzt oder stirbt ein Passagier, haftet die Fluggesellschaft nach dem Montrealer Übereinkommen. Dabei gilt ein zweistufiges System:
Bis zu 151.880 SZR (etwa 180.000 Euro, Stand 2025) muss die Airline verschuldensunabhängig zahlen. Das bedeutet: Egal, ob die Fluggesellschaft Schuld hat oder nicht – Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld sind bis zu dieser Summe abgesichert.
Situation | Haftung Airline | Höchstgrenze | Details |
Unfall mit körperlicher Verletzung | Verschuldensunabhängig bis 151.880 SZR | ca. 180.000 Euro | Kein Schuldnachweis nötig |
Schaden über 151.880 SZR | Haftung nur bei nachgewiesener Schuld | Unbegrenzt, wenn Airline schuldhaft ist | Airline muss eigene Unschuld beweisen |
Nur psychische Schäden | Keine Haftung | – | Ohne körperliche Verletzung kein Ersatz |
Gesundheitsschäden ohne Unfall | Keine Haftung | – | Natürlicher Tod oder Vorerkrankung ausgeschlossen |
Das Montrealer Übereinkommen schützt nur bei körperlichen Verletzungen durch Unfälle. Rein psychische Schäden – etwa ein Schock ohne körperliche Folgen – werden nicht ersetzt. Auch gesundheitliche Probleme ohne Unfall (z. B. Herzinfarkt ohne äußere Einwirkung) fallen nicht unter die Haftung.
Montrealer Abkommen bei Flugverspätungen
Das Montrealer Übereinkommen schützt Sie auch bei finanziellen Schäden durch Flugverspätungen. Es geht hier nicht um eine pauschale Entschädigung für verlorene Zeit, sondern um echte finanzielle Verluste, die Sie belegen müssen.
Wenn Sie wegen der Verspätung zusätzliche Hotelkosten haben oder ein Ticket für einen Anschlussflug verfällt, können Sie diese Ausgaben ersetzt verlangen.
Die Haftung der Airline ist dabei auf maximal 6.303 SZR (etwa 7.500 Euro) pro Passagier begrenzt.
Wichtig:
- Sie müssen jede Ausgabe mit Belegen nachweisen.
- Zeitverlust oder Ärger allein reichen nicht für eine Entschädigung.
Entlastung der Airline:
Fluggesellschaften können sich von der Haftung befreien, wenn sie nachweisen, dass sie alles Zumutbare getan haben, um die Verspätung zu verhindern (z. B. bei Unwettern oder Luftraumsperrungen).
Unterschied zur EU-Fluggastrechteverordnung:
Zusätzlich zu möglichen Erstattungen nach dem Montrealer Übereinkommen steht Ihnen bei Flügen innerhalb oder aus der EU eine pauschale Entschädigung nach der EU-Verordnung 261 von bis zu 600 Euro zu – unabhängig von einem konkreten Schaden.
Situation | Erstattung möglich | Maximalbetrag | Hinweis |
Finanzielle Schäden durch Verspätung | Ja (z. B. Hotelkosten, Umbuchungskosten) | ca. 7.500 Euro (6.303 SZR) | Nur mit Belegen, Ärger oder Zeitverlust zählen nicht |
Airline haftet nicht | Bei Nachweis außergewöhnlicher Umstände | – | z. B. Unwetter, politische Krisen |
EU-Fluggastrechte zusätzlich | Ja | bis 600 Euro | Pauschale Zahlung bei langen Verspätungen |
Unterlagen und Dokumente
Damit deine Forderung erfolgreich bearbeitet werden kann, solltest du der Airline folgende Dokumente zur Verfügung stellen (meist als Kopie/Scan):
- Bordkarte/Ticket als Nachweis, dass du auf dem Flug warst.
- Gepäckabschnitt (den Aufkleber mit Barcode, den du beim Einchecken bekommst) bei Gepäckproblemen.
- Property Irregularity Report (PIR) vom Flughafen, falls vorhanden.
- Schadensaufstellung in Schriftform: Liste, was passiert ist und welche Kosten du geltend machst.
- Belege/Quittungen für alle Ausgaben, die du ersetzt haben möchtest.
- Fotos (z. B. vom beschädigten Koffer oder vom Anzeigeboard mit „Cancelled/Delayed“ als Indiz).
- Kommunikation: Falls du schon E-Mails mit Airline-Mitarbeitern hattest, Gesprächsnotizen etc.
- Bankverbindung für die Erstattung.
Schriftliche Schadenanzeige an die Airline: So gehen Sie vor
Wenn Sie einen Schaden melden wollen, müssen Sie dies schriftlich und fristgerecht tun.
Nutzen Sie am besten E-Mail (mit Lesebestätigung), Online-Formulare (mit Screenshot) oder Brief/Fax (mit Einschreiben oder Sendeprotokoll).
Herauszufinden, wie viel Ihnen für einen unterbrochenen Flug zusteht, kann kompliziert seinWir sind hier, um Ihnen zu helfen. Lassen Sie uns Ihren Entschädigungsanspruch für Sie prüfen.Überprüfen Sie Ihren Flug
Fristen im Montrealer Abkommen
Die Frist beginnt ab dem Tag, an dem Sie Ihr Gepäck erhalten oder es bereitgestellt wurde. Maßgeblich ist das Absendedatum Ihrer Reklamation. Verpassen Sie die Frist, kann Ihr Anspruch verloren gehen.
Art des Schadens | Frist zur Meldung |
Gepäckbeschädigung | innerhalb von 7 Tagen |
Gepäckverspätung | innerhalb von 21 Tagen |
Gepäckverlust | innerhalb von 21 Tagen |
Frachtbeschädigung | innerhalb von 14 Tagen |
Frachtverspätung | innerhalb von 21 Tagen |
Personenschaden | keine feste Frist, aber so früh wie möglich |
Inhalt des Schreibens zur Airline
- Geben Sie Ihre Flugdaten (Flugnummer, Strecke, Buchungscode, Gepäckschein) an.
- Beschreiben Sie den Schaden knapp („Koffer beschädigt“, „Gepäck nicht angekommen“, „Flug 8h verspätet“).
- Verweisen Sie klar auf das Montrealer Übereinkommen.
- Fügen Sie Belege bei (z. B. Quittungen, Fotos, ärztliche Atteste).
- Fordern Sie die Erstattung eines vorläufigen Betrags und setzen Sie eine angemessene Frist.
Tipp: Bewahren Sie eine Kopie aller Schreiben und Belege auf und nutzen Sie die offiziellen Kontaktwege der Airline für Gepäckreklamationen.
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