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Montrealer Übereinkommen 2025: Gepäck, Schäden Verspätung & Entschädigung

Montrealer Übereinkommen 2025: Gepäck, Schäden Verspätung & Entschädigung

André Kern
Verfasst von André Kern
Zuletzt aktualisiert:

Was ist das Montrealer Übereinkommen?

Das Montrealer Abkommen ist ein internationales Abkommen, das die Regeln für die Haftung von Fluggesellschaften bei internationalen Flügen regelt – speziell, wenn es um Personenschäden, Gepäckverlust, Verspätungen oder Beschädigungen geht.  

Wenn auf Ihrem Flug ein Schaden entsteht, sind Sie also hierüber abgesichert: Denn Fluggesellschaften müssen Ihnen eine Entschädigung zahlen – oft sogar dann, wenn sie selbst keine Schuld trifft. Die Höhe dieser Zahlungen ist in einer besonderen Währung geregelt, den sogenannten Sonderziehungsrechten (SZR). 

Entschädigungsgrenzen gemäß dem Montrealer Übereinkommen

Schadensart

Höchstbetrag in SZR

Entspricht ca. in EUR

Rechtsgrundlage

Tod oder Körperverletzung eines Passagiers

151.880 SZR

ca. 181.200 EUR

Art. 21 MÜ

Verspätung bei der Personenbeförderung

6.303 SZR

ca. 7.520 EUR

Art. 22 Abs. 1 MÜ

Zerstörung, Gepräckverlust, Beschädigung oder Verspätung von Reisegepäck

1.519 SZR

ca. 1.812 EUR

Art. 22 Abs. 2 MÜ

Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verspätung bei Güterbeförderung

26 SZR pro kg

ca. 31 EUR pro kg

Art. 22 Abs. 3 MÜ

Sonderziehungsrechte (SZR) sind eine spezielle Kunstwährung, die vom Internationalen Währungsfonds (IWF) geschaffen wurde.

Sie bestehen nicht aus echtem Geld, sondern sind eine Art Recheneinheit, deren Wert auf einem Währungskorb basiert. In diesem Korb stecken aktuell fünf wichtige Währungen: US-Dollar, Euro, chinesischer Yuan, japanischer Yen und britisches Pfund.

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Aktueller Wechselkurs im Abkommen 

Laut den Daten des Internationalen Währungsfonds (IWF) beträgt der Wechselkurs 2025 (er verändert sich jedoch monatlich):​

Das bedeutet: Der Wert eines SZR schwankt täglich ein wenig, je nachdem, wie sich diese Währungen entwickeln. Er dient vor allem dazu, internationale Entschädigungen – wie beim Montrealer Übereinkommen – einheitlich und fair zu berechnen, egal aus welchem Land die Beteiligten kommen.

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Wichtig für Sie: Airlines dürfen diese Haftung weder ausschließen noch durch Vertragsklauseln verringern. Ihre Rechte nach dem Montrealer Übereinkommen gelten weltweit – egal, ob Sie in New York, Tokio oder Dubai unterwegs sind.

Wer ist an das Montrealer Abkommen gebunden?

Über 130 Länder weltweit (Vertragsstaaten) haben das Montrealer Übereinkommen unterzeichnet.  Dazu zählen alle Mitgliedstaaten der EU, die USA, Kanada, Australien, Japan und viele mehr​. Dank dieser breiten Anerkennung ist das Abkommen quasi globaler Standard im internationalen Flugverkehr

Wichtig: Das Montrealer Übereinkommen gilt nicht für jeden Flug

Sondern in der Regel nur für internationale Beförderungen, bei denen Abflug- und Zielland Vertragsstaaten des Abkommens sind. 

Vereinfacht heißt das: Start- und Landeflughafen müssen in zwei unterschiedlichen Ländern liegen, die beide dem Abkommen beigetreten sind (diese Länder nennt man auch Montrealer Übereinkommen Mitgliedstaaten oder Vertragsstaaten). Fliegeb Sie beispielsweise von Deutschland nach Kanada oder von den USA nach Japan, können Sie sich auf das Abkommen berufen:

Flugroute / Szenario

Gilt Montrealer Abkommen?

Frankfurt → New York (international, beide Vertragsstaaten)

 Ja

Berlin → Paris (innerhalb der EU)

 Ja

Frankfurt → München (reiner Inlandsflug in der EU)

 Ja

Berlin → Bangkok (Thailand ist kein Vertragsstaat)

 Ja

Bangkok → Berlin (Rückflug aus Nicht-Vertragsstaat)

 Ja

Istanbul → Antalya (Inlandsflug in Nicht-Vertragsstaat Türkei)

 Nein

Flug zwischen zwei Nicht-Vertragsstaaten (z.B. China → Thailand)

 Nein

Wann gilt das Montrealer Übereinkommen?

Wenn Sie einen Hin- und Rückflug buchen und Ihr Start- und Zielort im gleichen Vertragsstaat liegen, dann gilt das Montrealer Übereinkommen – auch wenn Ihr Reiseziel selbst kein Vertragsstaat ist. Dieses Prinzip nennt man Rundflugtheorie.

Beispiel: Sie fliegen von Frankfurt auf die Bahamas (kein Vertragsstaat) und wieder zurück nach Frankfurt – alles auf einem Ticket. Dann schützt Sie trotzdem das Montrealer Abkommen.

Wie ist es bei Inlandsflügen?

Reine Inlandsflüge fallen eigentlich nicht unter das Montrealer Abkommen. Aber innerhalb der EU gibt es eine Sonderregel: Fliegen Sie zum Beispiel mit Lufthansa innerhalb Deutschlands oder mit Air France innerhalb Frankreichs, gelten die Regeln des Montrealer Übereinkommens trotzdem. Das ist für Passagiere ein großer Vorteil.

Was passiert bei Flügen aus oder in Nicht-Vertragsstaaten?

Wenn einer der beteiligten Staaten kein Mitglied des Montrealer Übereinkommens ist, gilt es nicht. Stattdessen können andere Regeln greifen, etwa das ältere Warschauer Abkommen oder nationale landestypische Gesetze.

Welche Rechte sichert dir das Montrealer Übereinkommen?

Grundsätzlich regelt das Abkommen, wie bereits angedeutet, vier Hauptkategorien von Schadensfällen im Luftverkehr: Gepäckverlust (bzw. -beschädigung oder -verspätung), Personenschäden (Verletzung oder Tod von Passagieren), Verspätungsschäden bei Flügen und Schäden an Frachtgut​. Schauen wir uns diese Kategorien und die vorgesehenen Entschädigungen näher an.

Gepäckverlust, Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung

Nach dem Montrealer Übereinkommen verlorenes Gepäck am Flughafen gefunden

Wenn Ihr aufgegebenes Gepäck verloren geht, beschädigt wird oder stark verspätet ankommt, muss die Fluggesellschaft laut Montrealer Übereinkommen demnach eine Entschädigung zahlen. Allerdings gibt es eine feste Höchstgrenze: Sie erhalten maximal 1.519 Sonderziehungsrechte (SZR), was den bereits erwähnten 1.800 € entspricht. 

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Wichtig: Dieser Betrag ist die maximale Ersatzleistung pro Passagier – unabhängig davon, wie wertvoll Ihr Gepäck war. Ob Ihre Sachen 5.000 Euro oder nur 200 Euro gekostet haben, spielt dabei keine Rolle. Zudem deckt dieser Betrag sämtliche Schäden gemeinsam ab: Verlust, Beschädigung und Verspätung. Wenn Ihr Koffer also gar nicht ankommt oder beschädigt wird, können Sie bis zu etwa 1.800 Euro verlangen – aber nicht mehr.

Art des Problems

Haftung Airline

Maximaler Betrag

Gepäck verloren

Ja

ca. 1.800 Euro (1.519 SZR)

Gepäck beschädigt

Ja

ca. 1.800 Euro (1.519 SZR)

Gepäck verspätet angekommen

Ja

ca. 1.800 Euro (1.519 SZR)

Wertgegenstände wie Laptops oder Schmuck gehören laut Airline-Bedingungen nicht ins Aufgabegepäck. Verlieren Sie diese im Koffer, wird meist nichts ersetzt. 

Falls Ihr Gepäck sehr wertvoll ist, können Sie beim Check-in eine höhere Haftungssumme gegen Aufpreis vereinbaren. In der Praxis ist das kompliziert – eine Reisegepäckversicherung ist oft die bessere Lösung.

Wie bekomme ich Schadensersatz bei Kofferverlust?

Wenn Ihr Koffer verloren geht, lassen Sie am Flughafen sofort eine Verlustmeldung (PIR) erstellen. Danach müssen Sie den Verlust schriftlich innerhalb von 21 Tagen bei der Airline melden und Ersatzansprüche geltend machen.

Listen Sie den Inhalt Ihres Koffers möglichst genau auf – idealerweise mit ungefähren Werten oder Kaufbelegen – und fügen Sie Kopien aller wichtigen Dokumente bei (Ticket, PIR, Gepäckabschnitt).

Personenschäden bei Flugunfällen nach dem Montrealer Abkommen

Kommt es an Bord oder beim Ein- oder Aussteigen zu einem Unfall und werden Sie dabei verletzt oder stirbt ein Passagier, haftet die Fluggesellschaft nach dem Montrealer Übereinkommen. Dabei gilt ein zweistufiges System:

Bis zu 151.880 SZR (etwa 180.000 Euro, Stand 2025) muss die Airline verschuldensunabhängig zahlen. Das bedeutet: Egal, ob die Fluggesellschaft Schuld hat oder nicht – Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld sind bis zu dieser Summe abgesichert.

Situation

Haftung Airline

Höchstgrenze

Details

Unfall mit körperlicher Verletzung

Verschuldensunabhängig bis 151.880 SZR

ca. 180.000 Euro

Kein Schuldnachweis nötig

Schaden über 151.880 SZR

Haftung nur bei nachgewiesener Schuld

Unbegrenzt, wenn Airline schuldhaft ist

Airline muss eigene Unschuld beweisen

Nur psychische Schäden

Keine Haftung

Ohne körperliche Verletzung kein Ersatz

Gesundheitsschäden ohne Unfall

Keine Haftung

Natürlicher Tod oder Vorerkrankung ausgeschlossen

Das Montrealer Übereinkommen schützt nur bei körperlichen Verletzungen durch Unfälle. Rein psychische Schäden – etwa ein Schock ohne körperliche Folgen – werden nicht ersetzt. Auch gesundheitliche Probleme ohne Unfall (z. B. Herzinfarkt ohne äußere Einwirkung) fallen nicht unter die Haftung.

Menschen warten auf verspätetes Gepäck

Montrealer Abkommen bei Flugverspätungen

Das Montrealer Übereinkommen schützt Sie auch bei finanziellen Schäden durch Flugverspätungen. Es geht hier nicht um eine pauschale Entschädigung für verlorene Zeit, sondern um echte finanzielle Verluste, die Sie belegen müssen.

Wenn Sie wegen der Verspätung zusätzliche Hotelkosten haben oder ein Ticket für einen Anschlussflug verfällt, können Sie diese Ausgaben ersetzt verlangen.
Die Haftung der Airline ist dabei auf maximal 6.303 SZR (etwa 7.500 Euro) pro Passagier begrenzt.

Wichtig:

  • Sie müssen jede Ausgabe mit Belegen nachweisen.
  • Zeitverlust oder Ärger allein reichen nicht für eine Entschädigung.

Entlastung der Airline:

Fluggesellschaften können sich von der Haftung befreien, wenn sie nachweisen, dass sie alles Zumutbare getan haben, um die Verspätung zu verhindern (z. B. bei Unwettern oder Luftraumsperrungen).

Unterschied zur EU-Fluggastrechteverordnung:

Zusätzlich zu möglichen Erstattungen nach dem Montrealer Übereinkommen steht Ihnen bei Flügen innerhalb oder aus der EU eine pauschale Entschädigung nach der EU-Verordnung 261 von bis zu 600 Euro zu – unabhängig von einem konkreten Schaden.

Situation

Erstattung möglich

Maximalbetrag

Hinweis

Finanzielle Schäden durch Verspätung

Ja (z. B. Hotelkosten, Umbuchungskosten)

ca. 7.500 Euro (6.303 SZR)

Nur mit Belegen, Ärger oder Zeitverlust zählen nicht

Airline haftet nicht

Bei Nachweis außergewöhnlicher Umstände

z. B. Unwetter, politische Krisen

EU-Fluggastrechte zusätzlich

Ja

bis 600 Euro

Pauschale Zahlung bei langen Verspätungen

Unterlagen und Dokumente

Damit deine Forderung erfolgreich bearbeitet werden kann, solltest du der Airline folgende Dokumente zur Verfügung stellen (meist als Kopie/Scan):

  • Bordkarte/Ticket als Nachweis, dass du auf dem Flug warst.
  • Gepäckabschnitt (den Aufkleber mit Barcode, den du beim Einchecken bekommst) bei Gepäckproblemen.
  • Property Irregularity Report (PIR) vom Flughafen, falls vorhanden.
  • Schadensaufstellung in Schriftform: Liste, was passiert ist und welche Kosten du geltend machst.
  • Belege/Quittungen für alle Ausgaben, die du ersetzt haben möchtest.
  • Fotos (z. B. vom beschädigten Koffer oder vom Anzeigeboard mit „Cancelled/Delayed“ als Indiz).
  • Kommunikation: Falls du schon E-Mails mit Airline-Mitarbeitern hattest, Gesprächsnotizen etc.
  • Bankverbindung für die Erstattung.

Schriftliche Schadenanzeige an die Airline: So gehen Sie vor

Wenn Sie einen Schaden melden wollen, müssen Sie dies schriftlich und fristgerecht tun.
Nutzen Sie am besten E-Mail (mit Lesebestätigung), Online-Formulare (mit Screenshot) oder Brief/Fax (mit Einschreiben oder Sendeprotokoll).

Herauszufinden, wie viel Ihnen für einen unterbrochenen Flug zusteht, kann kompliziert seinWir sind hier, um Ihnen zu helfen. Lassen Sie uns Ihren Entschädigungsanspruch für Sie prüfen.Überprüfen Sie Ihren Flug

Fristen im Montrealer Abkommen 

Die Frist beginnt ab dem Tag, an dem Sie Ihr Gepäck erhalten oder es bereitgestellt wurde. Maßgeblich ist das Absendedatum Ihrer Reklamation. Verpassen Sie die Frist, kann Ihr Anspruch verloren gehen.

Art des Schadens

Frist zur Meldung

Gepäckbeschädigung

innerhalb von 7 Tagen

Gepäckverspätung

innerhalb von 21 Tagen

Gepäckverlust

innerhalb von 21 Tagen

Frachtbeschädigung

innerhalb von 14 Tagen

Frachtverspätung

innerhalb von 21 Tagen

Personenschaden

keine feste Frist, aber so früh wie möglich

Inhalt des Schreibens zur Airline

  • Geben Sie Ihre Flugdaten (Flugnummer, Strecke, Buchungscode, Gepäckschein) an.
  • Beschreiben Sie den Schaden knapp („Koffer beschädigt“, „Gepäck nicht angekommen“, „Flug 8h verspätet“).
  • Verweisen Sie klar auf das Montrealer Übereinkommen.
  • Fügen Sie Belege bei (z. B. Quittungen, Fotos, ärztliche Atteste).
  • Fordern Sie die Erstattung eines vorläufigen Betrags und setzen Sie eine angemessene Frist.
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Tipp: Bewahren Sie eine Kopie aller Schreiben und Belege auf und nutzen Sie die offiziellen Kontaktwege der Airline für Gepäckreklamationen.

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