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Fordern Sie bis zu 600€ für eine Flugunterbrechung durch einen Streik
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Es passiert leider immer wieder, dass die Mitarbeiter von Airlines einen Streik durchführen und damit den Flugverkehr teils massiv beeinflussen. So kommt es immer wieder zu Verspätungen und Ausfällen. Aber was, wenn ein Flug-Streik heute stattfindet, wenn Sie fliegen müssen? Da diese Ausfälle oftmals unvorhergesehen auftreten, ist es für Reisende auch schwer, sich entsprechend dagegen zu wappnen.
So bleibt beim Streik und Flug in Deutschland meist nur die Möglichkeit, im Nachhinein eine Rückerstattung anzufordern. Da die meisten Menschen davon aber nicht viel Ahnung haben und sich Ihrer Rechte nicht bewusst sind, unterlassen sie es, sich überhaupt darum zu kümmern.
AirAdvisor hilft Ihnen dabei, im Falle eines Streiks Ihre Möglichkeiten bezüglich Entschädigungen voll auszunutzen.
Fluglotsen-Streik und Flug annulliert, was tun dann die meisten?
Sie fragen sich natürlich, ob es beim Streik eine Flug-Erstattung gibt - wahrscheinlich schon!
Als Daumenregel gilt: Wenn die Mitarbeiter einer Fluggesellschaft streiken, d. h., die Flugbegleiter oder Piloten die Arbeit verweigern, dann ist die Grundlage für den Anspruch auf eine Entschädigung gegeben.
Die entsprechende EU-Verordnung EG261/2004 besagt, dass Fluggesellschaften mit einer Streik-Erstattung zum Flug haften müssen, wenn Ihre Passagiere etwaige Arten von Verspätungen, Annullierungen oder anderweitige Unannehmlichkeiten erleben, sofern diese von der Fluggesellschaft selbst verschuldet sind. Außerdem: auch wenn der Flug verspätet ist, sind Entschädigung bei Streik möglich!
Wurde Ihr Flug unterbrochen?Sie haben möglicherweise ein Recht auf Entschädigung – bis zu €600.Überprüfen Sie Ihren Flug
Was passiert, wenn ein Flug wegen Streik ausfällt? Sollten Sie sich in einer Situation wiederfinden, dass ein Streik am Flughafen sind (eventuell sogar am Gate) und wegen Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen nicht reisen können, müssen Sie wissen, dass bereits dort die Forderung auf eine Erstattung für den Flug bei Streik beginnt!
So sollten Sie dich die folgenden Punkte merken:
Beachten Sie, dass Ihnen eventuell keine Flug-Erstattung bei Streik zusteht, wenn nicht alle Mitarbeiter der Airline streiken andere Gründe wie politische Unruhen ursächlich sind.
In solchen Fällen hat man leider keinen Anspruch auf Rückerstattungen, da es sich um „außergewöhnliche Umstände“ handelt, die nicht von den Regularien umfasst sind und für die die Fluggesellschaft nicht verantwortlich gemacht werden kann.

Was sehr erfreulich ist, ist die Tatsache, dass der europäische Gerichtshof Streiks so klassifiziert hat, dass sie nicht als solch ein außergewöhnlicher Umstand gelten, sondern der Verantwortung der Fluggesellschaften unterliegen.
Das bedeutet für Sie und alle anderen Reisenden, dass bis zu 3 Jahre nach dem Streik noch eine Entschädigung von bis zu €600 erreicht werden kann.
Wenn Ihr Flug von einem Streik betroffen ist und Sie eine Annullierung, Verspätung oder Umbuchung erleben, dann haben Sie in der Regel auch Ansprüche, die Sie dringend geltend machen sollten! Bei Streiks Geld zurück für Flug- und Verpflegungskosten zu erhalten, ist absolut möglich!
Um herauszufinden, wann und wie viel Sie in Form einer Flug-Entschädigung bei Streik erhalten können, helfen folgende Informationen als Orientierung. Sie können eine Erstattung erhalten, wenn eine der folgenden Kriterien auf Ihren Flug zutrifft. Dabei kommt es u. a. darauf an:
Abhängig davon, welche der Kriterien auf Ihren Flug zutreffen, sind Erstattungen bei von Streik verursachten Unannehmlichkeiten von 125 € bis zu €600 möglich.
Es gibt sehr viele Reisende, die solche Unannehmlichkeiten durchleben, jedoch nie Gebrauch von Ihren Rechten machen. Das ist deswegen so, weil es sich hierbei um ein schwieriges und etwas komplexes Thema handelt, über das die meisten Reisenden einfach zu schlecht informiert sind.
Falls Sie mehr darüber erfahren möchten, lesen Sie auch unsere Guides zu allgemeinen Rechten von Passagieren sowie unseren spezialisierten Guide zu EU-Fluggastrechten.
Dort erhalten Sie wichtige Informationen, die Sie dabei unterstützen, bei Ihrem nächsten Flug besser gewappnet zu sein.
Da es sich eben um ein heikles Thema handelt, haben wir bei AirAdvisor es uns zur Mission gemacht, all den Reisenden, die Ihre Rechte leider nicht kennen, unter die Arme zu greifen und Ihnen auf Ihrem Weg eine gute Stütze zu sein – auch Jahre nachdem der eigentliche Streik stattgefunden hat.

Falls Sie sich jetzt Sorgen machen und sich fragen, “mein Flug ist wegen Streik annulliert, wer zahlt das?” und Sie zudem beunruhigt sind, dass für vergangene Streiks keine Flug-Streik-Entschädigung mehr zu holen ist, können wir Sie beruhigen. Beim Flug-Streik Geld zurück zu bekommen. Der Europäische Gerichtshof hat beschlossen, dass auch rückwirkend Erstattungen eingefordert werden können, sofern es sich beim Streik nicht um einen außergewöhnlichen Umstand gehandelt hat.
Das ist Ihre beste Chance, um Ihre Rechte doch noch geltend zu machen und Streik-Entschädigungen von bis zu €600 zu erhalten, wenn ein Streik Ihre Airline trifft.
Wir setzen uns für Ihre Gerechtigkeit ein - ganz nach dem Recht!Unser Team hilft ihnen, diese Gerechtigkeit zu erlangen, da wir selbst in ähnlichen Situationen waren.Überprüfen Sie Ihren Flug
Sie haben laut der EU-Verordnung EG 261 bei einem Streik den Anspruch auf verschiedene Leistungen, die von der Fluggesellschaft erbracht werden müssen, also können Sie was tun, wenn der Flug wegen Streik ausfällt.
So muss die Airline Ihnen während der Wartezeit Zugang zu Verpflegung (Essen & Trinken) sowie Kommunikationsmöglichkeiten bereitstellen (Telefon, Fax, E-Mail), wenn der Flug wegen Streik annulliert wird.
Des Weiteren sind Übernachtungsmöglichkeiten mit inbegriffen, falls Sie durch den Streik zu einer ungeplanten Übernachtung gezwungen werden. Ebenfalls in der Streik-Entschädigung vom Flug inbegriffen sind die Transportkosten zum und vom Hotel.
Streiks bei Fluggesellschaften kommen immer mal wieder vor und Sie haben in vielen Fällen das Anrecht darauf, eine Entschädigung zu erhalten.
AirAdvisor hilft Ihnen bei der gesamten Prozedur und erhöht Ihre Chancen auf eine Entschädigung um ein Vielfaches.
Wir helfen Ihnen gerne und erledigen die harte Arbeit für Sie!
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Als Daumenregel gilt: Wenn die Mitarbeiter einer Fluggesellschaft streiken, d. h., die Flugbegleiter oder Piloten die Arbeit verweigern, dann ist die Grundlage für den Anspruch auf eine Entschädigung gegeben.
Die entsprechende EU-Verordnung EG261/2004 besagt, dass Fluggesellschaften mit einer Streik-Erstattung zum Flug haften müssen, wenn Ihre Passagiere etwaige Arten von Verspätungen, Annullierungen oder anderweitige Unannehmlichkeiten erleben, sofern diese von der Fluggesellschaft selbst verschuldet sind.
Abhängig davon, welche der Kriterien auf Ihren Flug zutreffen, sind Erstattungen bei von Streik verursachten Unannehmlichkeiten von 125 € bis zu €600 möglich.
Von einem Streik bei betroffen?
Prüfen Sie, ob Ihnen eine Entschädigung bei Flugverspätungen zusteht!Automatischer Schutz. Keine Anträge. Kein Warten.

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