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Es ist immer unglücklich, wenn ein Flug abgesagt oder gestrichen wird. Gut hierbei ist jedoch, dass das EU-Recht hier greift und all denjenigen hilft, die bei so einem Zwischenfall ein Anrecht auf Entschädigungen haben. Das gilt vor allem dann, wenn es sich um eine Verspätung oder eine Annullierung handelt.
Im allerbesten Fall erhält man in solchen Fällen sogar bis zu €600 pro Person.Jetzt Anspruch prüfen
Als Faustregel gilt ,dass Flugpassagiere durch das EU-Recht geschützt sind. Hierbei handelt es sich um die sogenannte Verordnung EG 261.
Was das zur Folge hat, ist, dass finanzielle Ansprüche gegenüber den Fluggesellschaften geltend gemacht werden können. Das gilt vor allem dann, wenn die Flugbegleiter streiken. Ist ein Streik die Ursache der Flugannullierung, gibt es definitiv Zuversicht für alle betroffenen Passagiere.
Es ist hierbei nicht entscheidend, ob der Streik ein Lufthansa-Spanien-Streik, ein Lufthansa-Streik am Flughafen München, ein Lufthansa-Streik nach Frankreich ist, da für all diese Arten von Streik die gleichen Regelungen zum Schutz der Fluggäste gelten..
Die Informationen zu den aktuellsten Streiks kann man sich an verschieden Orten holen. So lassen sich beispielsweise bei Verdi die Streiks der Lufthansa überprüfen. Ebenfalls kann man sich dieselben Infos auf der offiziellen Lufthansa-Website einholen, welche Sie unter diesem Link aufrufen können.
Die Art und Weise, wie dies funktioniert, ist, dass Sie den Ort Ihres Reisestarts sowie Ihr Reiseziel eingeben und dann die Ergebnisse gezeigt bekommen, die Ihnen zeigen, ob es einen Lufthansa-Streik in Paris, Lufthansa-Streiks in Berlin oder auch am Flughafen in Hamburg Streiks der Lufthansa gibt.
Sie benötigen also nur die Reisestrecke, d.h., Reisestart und -ziel, um die entsprechenden Infos zu erhalten.

Ein Recht auf Erstattung aufgrund von Streiks gibt es in folgenden Fällen:
Bei Lufthansa-Streiks dreht es sich generell darum, dass Piloten, Flugbegleiter, Mechaniker und weitere Mitarbeiter ihre Arbeit niederlegen.
Verursacht die Lufthansa Ihnen durch einen Streik erhebliche Unannehmlichkeiten, ist die Fluggesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu verpflichtet, diese Unannehmlichkeiten mit Entschädigungszahlungen wieder gutzumachen.

Zum Unmut vieler betroffenen Passagiere zählen nicht alle Szenarien als Ursache, die mit einem rechtlichen Anspruch auf Entschädigungen untermalt werden kann. Dazu gehören zum Beispiel Fälle, in denen folgende Aspekte ursächlich sind:
Tritt einer dieser Fälle ein, dann ist im Allgemeinen von einem „außergewöhnlichen Umstand“ die Rede. Anders ausgedrückt, bedeutet das, dass alle Einflüsse, die in ihrer Entstehung nicht der Fluggesellschaft ankreiden sind, das Recht auch eine Entschädigung invalidieren.
Möchten Sie wissen, ob eine Streikentschädigung von Lufthansa für Sie von Relevanz ist? Der AirAdvisor-Entschädigungsrechner zeigt es Ihnen in wenigen Sekunden!
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Es ist immer etwas schwierig, eine genaue Zahl zu nennen, wenn es darum geht, wie hoch eine eventuelle Entschädigung ausfallen kann. In der Regel gibt es aber durchaus realistische Chancen, dass man bis zu €600 für jede Person bekommen kann.
Lufthansa-Flüge-Streik: Entschädigung aufgrund von Flugannullierung
Wie bereits erwähnt, gibt es für Flugausfälle eine Vielzahl von möglichen Ursachen, die dazu führen können, dass ein Flug letztendlich vollständig abgesagt wird. Wenn Sie mithilfe einer Suchmaschine wie Google Lufthansa-Streiks oder andere News finden, die für Sie relevant sind, sollten Sie genauer hinschauen.
Hier könnte nämlich ein Fall vorliegen, bei dem Ihnen die Lufthansa-Streik-Fluggastrechte zu einer Erstattung verhelfen können.
Bei der Bewertung solch einer Situation bezieht man sich in der Regel auf folgende Punkte:
Diesen Aspekten zufolge gibt es Entschädigungen von bis zu 125 € und manchmal sogar €600.
Lufthansa-Streik-Entschädigung bei Flugverspätungen
Lufthansa-Streiks können sehr lange Verzögerungen zur Folge haben und die Zeit der Ankunft entsprechend verspäten.
Der Lufthansa-Streik-Preis ist hierbei sehr wichtig, weil er besagt, wie viel Geld Sie zurückerhalten. Dabei unterliegen Verspätungen sowie auch annullierte Flüge bestimmten Regeln. Dabei ist es wichtig, ob die Flugstrecke mehr oder weniger als 1500 km oder 3500 km beträgt und ob er in der EU oder außerhalb der EU stattfindet.
Die Erstattung beträgt in den meisten dieser Fälle ungefähr €250 - €600.
Was auch von Ihnen beachtet werden sollte, sind mögliche Entscheidungen der Flugbegleiter, Sie eventuell nicht durch das Boarding kommen zu lassen und Ihnen damit den Zutritt zum Flug zu verweigern. Bei einer sogenannten Nichtbeförderung liegt oft eine Überbuchung vonseiten der Airline zugrunde, was Ihnen wiederum das Recht auf eine Entschädigung einbringt.

Bei Lufthansa-Flugstreiks haben Sie meist ein Anrecht auf „Betreuungsleistungen“. Das sind von der Fluggesellschaft verrichtete Leistungen, die Ihnen entgegengebracht werden müssen.
Dazu gehören:
Unser Guide zu Fluggastrechten in der EU ermöglicht Ihnen hier noch weitere Einblicke.
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Streiks bei der Lufthansa kommen immer mal wieder vor und Sie haben in vielen Fällen das Anrecht darauf, eine Entschädigung zu erhalten.
AirAdvisor hilft Ihnen bei der gesamten Prozedur und erhöht Ihre Chancen auf eine Entschädigung um ein Vielfaches.
Wir helfen Ihnen gerne und erledigen die harte Arbeit für Sie!
Falls ein Flug wegen Streiks gecancelled wurde, hilft die Verordnung EG 261 Fluggästen dabei, eine Erstattung zu erhalten.
Folgende Situationen rechtfertigen Ihren Anspruch auf Erstattungen:
Ihnen stehen hierbei Gelder in Höhe von bis zu €600 zu. Das hängt jedoch davon ab, wie genau die Einzelheiten bei Ihrem Flug bewertet werden, bezüglich der Ursachen.
Kurz gesagt: Bei Ursachen, an denen die Lufthansa nicht Schuld ist. Dazu zählt man:
Diese „außergewöhnliche Umstände“ sind leider nicht unumgänglich, sorgen aber dafür, dass man als Flugpassagier eventuell keine Entschädigung erhält.
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