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Lufthansa EU 261 Verordnung: Entschädigung & Ansprüche

André Kern
Verfasst von André Kern
Zuletzt aktualisiert: February 12, 2024

Falls du Schwierigkeiten mit Lufthansa, Störungen am Flughafen, Verspätungen, Annullierungen oder Streiks hast, kann es sein, dass du über die EU Verordnung 261 geschützt bist. 

Deine Ansprüche und Fluggastrechte garantieren dir ganz klar definierte Leistungen - wir zeigen dir, was dir als Lufthansa Fluggast in Situationen, die außerhalb deiner Kontrolle liegen, rechtlich zusteht.

Wie sich die EU261-Verordnung auf Lufthansa auswirkt

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (EU261) ist eine europäische Verordnung, die dir als Fluggast im Falle von Verspätungen, Flugannullierungen, Streiks und Nichtbeförderung bestimmte Rechte zugestehen soll. 

  • Die Höhe der Lufthansa Entschädigung kann zwischen 250 und 600 Euro variieren, abhängig von der Flugdistanz und der Dauer der Verspätung.

Hier ist eine tabellarische Darstellung, die die verschiedenen Entschädigungsniveaus nach der EU261-Verordnung für Lufthansa darstellt:

Flugdistanz

Mögliche Entschädigung

Weniger als 1.500 km

Bis zu 250 €

Zwischen 1.500 und 3.000 km

Bis zu 400 €

Mehr als 3.500 km

Bis zu 600 €

Diese maßgebliche Verordnung wurde 2004 eingeführt und ist ein wichtiger Eckpfeiler der Fluggastrechte in der EU und darüber hinaus. Grundsätzlich finden wir hier alle Möglichkeiten bei Lufthansa Entschädigungen einzufordern, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

  • EU261 gilt für alle Flüge innerhalb der EU, 
  • sowie für Flüge, die von der EU nach außerhalb starten 
  • oder von einem Drittland in die EU führen und von einer EU-Airline durchgeführt werden.

Nach dieser Regelung hast du also unter Umständen Anspruch auf Unterstützung und - in bestimmten Fällen - auf eine finanzielle Entschädigung. Je nach Dauer der Verspätung kann dies von einfachen Erfrischungen und Unterkünften bis hin zu finanzieller Entschädigung reichen.

Es ist wichtig zu wissen, dass EU261 Ausnahmen für "außergewöhnliche Umstände" vorsieht, z. B. extreme Wetterbedingungen oder Sicherheitsrisiken, für die Fluggesellschaften nicht haftbar gemacht werden können. In solchen Fällen kann keine Entschädigung verlangt werden.

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EU261 und Lufthansa - was die Airline dir zugestehen muss

Generell stellt EU261 also sicher, dass Fluggesellschaften, darunter auch Lufthansa, ihre Verpflichtungen gegenüber Fluggästen ernst nehmen und sie bei Störungen fair behandeln. Diese Verpflichtungen lassen sich im Wesentlichen in drei Kategorien einteilen - Information, Unterstützung und Entschädigung:

Informationspflicht: Lufthansa muss dich als Fluggast über deine Rechte gemäß der EU261 -Verordnung informieren. Das bedeutet, dass du eine schriftliche Benachrichtigung erhältst, in der deine Rechte bei Störungen wie Flugausfällen, erheblichen Verspätungen oder Überbuchungen erläutert werden (müssen!). 

Unterstützungsleistungen: Bei erheblichen Verspätungen (zwei Stunden oder mehr), Flugannullierungen oder Nichtbeförderung ist Lufthansa verpflichtet, dir als Fluggast Unterstützungsleistungen anzubieten. Dazu gehören Mahlzeiten und Erfrischungen, zwei kostenlose Telefongespräche, Faxe oder E-Mails sowie eine Hotelunterkunft und der Transport zwischen Flughafen und Hotel, falls erforderlich.

Entschädigung: Das Herzstück der EU261-Verordnung ist die Entschädigungspflicht - bei Flugausfällen, erheblichen Verspätungen von über drei Stunden oder Nichtbeförderungen aufgrund von Überbuchungen hast du als Passagier unter bestimmten Bedingungen Anrecht auf eine finanzielle Entschädigung von Lufthansa. Die Höhe der Entschädigung variiert je nach Flugdistanz und Dauer der Verspätung und kann zwischen 250 und 600 Euro liegen.

Umbuchung: Wenn ein Flug ausfällt oder überbucht ist, hat Lufthansa die Verpflichtung, dich als Passagier auf den nächstmöglichen Flug umzubuchen. Wenn die Umbuchung auf einen anderen Tag fällt, ist Lufthansa außerdem verpflichtet, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung zu übernehmen.

Rückerstattung: Sollte ein von Lufthansa durchgeführter Flug annulliert werden und keine geeignete Alternative angeboten werden können oder sollte sich ein Flug um mindestens fünf Stunden verspäten, hast du möglicherweise Anspruch auf eine vollständige Erstattung.

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Lufthansa Erstattung: Finde heraus, ob du betroffen ist

Du schwebst mit Lufthansa auf Wolke sieben, nur um dann mit Verspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderung auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt zu werden? Kein Problem. Die EU261-Verordnung lässt dich sanft wie ein Fallschirm auf dem Boden der Fluggastrechte landen, wenn du von folgenden Dingen betroffen bist:

  • Flugverspätungen mit Lufthansa : Ist dein Flug mit Lufthansa mehr als drei Stunden Verspätung hat, kannst du eine Beschwerde gemäß der EU261-Verordnung einreichen.
  • Flugannullierungen durch Lufthansa: Wenn dein Flug storniert, insbesondere innerhalb von 14 Tagen vor dem geplanten Abflugdatum, hast du das Recht, eine Entschädigung von Lufthansa zu verlangen.
  • Nichtbeförderung durch Lufthansa: Wird dir die Beförderung verweigert, zum Beispiel wegen Überbuchung, darfst du eine Beschwerde nach EU261 bei Lufthansa  einreichen.
  • Verpasste Anschlussflüge aufgrund von Lufthansa: Falls du einen Anschlussflug aufgrund einer Verspätung oder Annullierung eines früheren Fluges mit Lufthansa verpasst, hast du möglicherweise Anspruch auf eine Ausgleichszahlung oder alternative Reisemöglichkeiten.
  • Streiks bei Lufthansa: Wenn ein Streik von Lufthansa oder einer dritten Partei deinen Flug beeinträchtigt hat, hast du unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung. Ob ein Streik als außergewöhnlicher Umstand gilt, hängt davon ab, ob es das Flugpersonal (der Airline) oder Bodenpersonal (des Flughafens) betrifft.

Hinweis zu besonderen Umständen:

Die EU261-Verordnung berücksichtigt "außergewöhnliche Umstände", unter denen Lufthansa nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sein kann. Diese Umstände beziehen sich auf Ereignisse, die sich der Kontrolle der Fluggesellschaft entziehen und trotz aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermieden werden können (extreme Wetterbedingungen, wie Schneestürme oder Hurrikane, Sicherheitsrisiken, unerwartete technische Probleme, Streiks außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft und politische Instabilität).

Wie man eine Beschwerde gemäß EU261 bei Lufthansa einreicht

Die Einreichung einer Beschwerde gemäß EU261 bei Lufthansa kann im Falle einer Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung notwendig werden. Wir helfen dir gerne hierbei und können dir bei der Anforderung deiner Ansprüche gegenüber Lufthansa helfen. Hier sind die Schritte, die man durchlaufen muss:

Schritt 1: Bestätige, dass dein Flug unter die EU261-Verordnung fällt. Vergewissere dich, dass dein Flug entweder in der EU abfliegt oder von einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft durchgeführt wird.

Schritt 2: Überprüfe die Ursache für die Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung. Wenn sie auf "außergewöhnliche Umstände" zurückzuführen ist, hast du möglicherweise keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.

Schritt 3: Sammle alle relevanten Informationen und Unterlagen, z. B. Flugtickets, Bordkarten und alle Mitteilungen von Lufthansa über die Störung.

Schritt 4: Setze dich mit uns in Verbindung und reiche deine Forderung ein. Du solltest deinen Fall ausführlich schildern und alle relevanten Unterlagen beifügen.

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Häufig gestellte Fragen zu Lufthansa Erstattung nach EU 261

Wie funktioniert die Lufthansa Entschädigung bei Flugproblemen?

Wenn es zu erheblichen Flugproblemen mit Lufthansa kommt, wie beispielsweise Flugverspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderung, haben Passagiere nach EU261 das Recht auf Entschädigung. Der genaue Betrag hängt von der Entfernung des Fluges und der Dauer der Verspätung ab.

Was kann ich tun, wenn Lufthansa keine Entschädigung zahlt?

Wenn Lufthansa die Entschädigung ablehnt, können Passagiere eine formelle Beschwerde bei der nationalen Durchsetzungsstelle des Landes einreichen, in dem der Vorfall stattfand. Es besteht auch die Möglichkeit, juristische Schritte einzuleiten oder einen spezialisierten Dienstleister wie AirAdvisor zur Durchsetzung der Ansprüche zu beauftragen.

Welche Erstattung kann ich bei einem Flugausfall von Lufthansa erwarten?

Im Falle einer Flugannullierung hat der Fluggast gemäß EU261 Anspruch auf eine vollständige Erstattung des Ticketpreises oder eine alternative Beförderung zum Endziel. Darüber hinaus kann der Fluggast unter bestimmten Umständen einen finanziellen Ausgleich verlangen, dessen Höhe von der geplanten Flugstrecke abhängt.

Was sind meine Rechte, wenn mein Lufthansa Flug annulliert wurde?

Wenn dein Flug von Lufthansa annulliert wird, hast du gemäß EU261 das Recht auf eine vollständige Erstattung oder eine Umbuchung auf einen anderen Flug. Außerdem kannst du je nach den Umständen und dem Zeitpunkt der Annullierung eine Entschädigung erhalten.

Wie bekomme ich eine Kostenerstattung von Lufthansa für meine Ausgaben?

Falls dein Flug erheblich verspätet war oder annulliert wurde und dir unvermeidbare Ausgaben wie Mahlzeiten und Unterkunft entstanden sind, kannst du bei Lufthansa eine Erstattung beantragen. Bewahre alle Quittungen auf und reiche sie zusammen mit deinem Antrag ein.

Wie lange dauert die Erstattung von Lufthansa in der Regel?

Die Dauer bis zur Erstattung kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der aktuellen Arbeitsbelastung bei Lufthansa und der Art der Beanstandung. Generell sollte man aber mit einem Zeitraum von mehreren Wochen bis zu einigen Monaten rechnen.

Wie kann ich eine Reklamation und Erstattung bei Lufthansa einreichen?

Um eine Beschwerde und Rückerstattung bei Lufthansa einzureichen, musst du normalerweise ein spezielles Formular ausfüllen, bei dem wir von AirAdvisor dir gerne helfen. Achte darauf, dass du alle relevanten Informationen und Belege für deine Forderung bereithältst.

Was sind meine Entschädigungsrechte, wenn Lufthansa meinen Flug storniert?

Wenn Lufthansa deinen Flug annulliert, hast du gemäß EU261 Anspruch auf eine vollständige Erstattung oder eine Umbuchung auf einen anderen Flug. Darüber hinaus kannst du je nach den Umständen eine finanzielle Entschädigung erhalten.

Welche Entschädigung steht mir zu, wenn mein Lufthansa Flug verspätet war?

Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden haben Passagiere gemäß EU261 das Recht auf Entschädigung von Lufthansa. Der genaue Betrag hängt von der Flugdistanz ab: bis zu 250 € für Flüge bis 1500 km, bis zu 400 € für Flüge zwischen 1500 und 3500 km und bis zu 600 € für Flüge über 3500 km.

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AirAdvisor ist erschienen in:

  • CNN
  • Forbes
  • USA Today
  • Mirror