Fluggastrechte: Experten Guide
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Auf vielen Flughäfen herrscht am Wochenende und in der Ferienzeit Hochbetrieb. Die erhöhte Nachfrage hat allerdings oft zur Folge, dass die Flughäfen überlastet sind und es zu Unannehmlichkeiten wie Überbuchungen, Flugverspätungen oder -ausfällen kommen kann.
Als Fluggast haben Sie jedoch Rechte darauf, dass im Hintergrund einige Zahnräder ineinandergreifen, damit ein Flug reibungslos abläuft. Letztendlich haben Sie für genau das auch bezahlt. In der Tat haben Reisende bei Flugverspätungen oder -ausfällen aufgrund von Umständen, die in der Verantwortung der Fluggesellschaft liegen, gemäß der Fluggastrechte Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung. Welche Faktoren hierbei zu berücksichtigen sind, haben wir für Sie nachvollziehbar zusammengestellt.
Fluggastrechte einfordernDas Fluggastrecht: Warum gibt es eine Verordnung?
Stellen Sie sich vor, Sie sind von unvorhergesehenen Problemen wie langen Wartezeiten oder Flugannullierungen betroffen, die von der Fluggesellschaft hätten vermieden werden können.
Die EU Fluggastrechte sehen hierfür einen wichtigen Schutzmechanismus für Sie als Passagier vor, wenn der ursprünglich gebuchte Flug nicht wie erwartet stattfindet. Die komplette Bezeichnung der EU-Verordnung lautet: "Verordnung (EG) Nr. 261/2004" und wurde vom Europäischen Parlament erlassen. Vorgesehen ist eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen, die Sie als Fluggast unter bestimmten Voraussetzungen einfordern dürfen.
Sie gilt im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder Flugverspätungen. Hier sind dann mögliche Entschädigungen vorgesehen, die je nach Fall und Flugstrecke variieren können.
Doch nicht nur Entschädigungen, auch Betreeungsleistungen werden als Basisschutz geboten. Sie haben nichts erhalten? Wir helfen Ihnen Ihre Ansprüche zu überprüfen - sogar drei Jahre Rückwirkend!
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Die wichtigsten Fluggastrechte in Kürze:
- Entschädigung bei Nichtbeförderung gegen den eigenen Willen oder bei Annullierung des Fluges.
- Entschädigungszahlungen von €250 - €600
- Recht auf Betreuungsleistungen wie Verpflegung, Hotelübernachtungen und Transport zwischen Flughafen und Unterkunft
- Recht auf Informationspflicht der Fluggesellschaft über Annullierungen und Verspätungen.
- Welche Rechte Sie bei Annullierungen oder großen Verspätungen haben und wann Sie Ihren Flug umbuchen können
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Warum es wichtig ist, Fluggastrechte zu kennen und durchzusetzen
Den Fluggästen ist oft nicht bewusst, dass die Fluggesellschaften nach geltendem Recht für Störungen im Flugablauf finanziell haften, z. B. bei verspäteten EU-Flügen. Das heißt im Umkehrschluss, dass Betroffene häufig nicht von ihrem Recht Gebrauch machen.
Doch allein in Frankfurt am Main sind im Jahr 2021 insgesamt 24,81 Millionen Fluggäste am Flughafen gezählt worden. Gleichzeitig sind im Jahr 2021 lediglich 1.538 gemeldete Fälle (in ganz Deutschland) aufgrund der Fluggastrechte Verordnung eingegangen, wie das Luftfahrt-Bundesamt bestätigte.
Die Anzahl der Verspätungen und Annullierungen übersteigt jährlich die Anzahl der gemeldeten Fälle und der Grund für die geringen Meldungen ist auf die Unkenntnis der Fluggäste zurück zuführen. Es besteht nach wie vor der weit verbreitete Glaube, dass Entschädigungen nicht eingefordert werden können. Deshalb werden die Fluggesellschaften in den meisten Fällen auch nicht zur Zahlung aufgefordert - doch nach der EU-Fluggastrechteverordnung steht Ihnen sehr wohl eine Prüfung zu.
Nutzen Sie Ihre Rechte als Fluggast in der EU: Für wen gelten die Rechte?
Es ist jedoch ebenfalls wichtig zu betonen, dass nicht alle Fluggäste automatisch Anspruch auf Ausgleichsleistungen haben, insbesondere wenn der Grund für die Flugunterbrechung außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegt, z. B. bei extremen Wetterbedingungen oder politischen Unruhen (hierzu später im Artikel mehr).
Diese Voraussetzungen sollten erfüllt sein:
- Sie besitzen als Flugreisender ein gültiges Ticket und eine Buchungsbestätigung
- Die Verordnung gilt für Passagiere, deren Flug in der Europäischen Union startet. Dies gilt auch für Passagiere, deren Flug von einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft durchgeführt wird und die in der EU landen.
Dabei spielt es für Sie keine Rolle, ob Sie Ihre:
- Fluggastrechte für eine Pauschalreise geltend machen,
- einen sehr günstigen Flugpreis bezahlt haben,
- ein billiges (öffentliches) Flugangebot aus dem Internet angenommen,
- oder auf einer Geschäftsreise sind.
Eine Fluggastrechte Entschädigung gilt nicht für:
- Flugreisende, die unentgeltlich oder zu einem reduzierten Tarif fliegen, der nicht vollständig der Öffentlichkeit zugänglich ist.
- Fluggäste, die zu spät am Check-in waren.
Folgende Bereiche müssen ausgeschlossen sein, damit eine Entschädigung möglich ist:
- Ihr Flug ist durch außerordentliche Umstände (extremes Wetter, Naturkatastrophen, Streiks) außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft beeinträchtigt.
- Die Annullierung des Fluges von Seiten der Fluggesellschaft, die Verschiebung der Flugzeit oder die Umbuchung von der Fluggesellschaft erfolgte mehr als 14 Tage vor dem Abflug.
- Der Anspruch auf Entschädigung ist bereits verjährt. Das Recht auf Entschädigung verjährt in Deutschland nach drei Jahren am Ende des Jahres.
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Was es bei einem Streik der Fluggesellschaft zu beachten gilt:
Im Luftverkehr richten sich die Streiks sowohl gegen Fluggesellschaften als auch gegen Flughäfen oder die Flugsicherung.
Ein Streik bei einer Fluggesellschaft kann dazu führen, dass Flüge gestrichen werden oder sich erheblich verspäten. Falls ein Flug aufgrund eines Streiks einer Fluggesellschaft oder ihres Personals annulliert wird oder sich erheblich verspätet, ist die Airline grundsätzlich verpflichtet, den hiervon betroffenen Passagieren gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung eine Entschädigungsleitung zu gewähren.
Allerdings kann die Fluggesellschaft im Falle eines Streiks an einem Flughafen oder in der Flugsicherung nicht immer die Verantwortung für die Verspätungen oder Annullierungen übernehmen, da diese außerhalb ihrer Kontrolle liegen. Daher ist die Fluggesellschaft in diesen Fällen in der Regel nicht verpflichtet, den betroffenen Fluggästen eine Entschädigung zu zahlen. Normalerweise wird die Fluggesellschaft jedoch eine alternative Beförderung anbieten, um die Fluggäste so schnell wie möglich an ihr Ziel zu bringen.
AirAdvisor - Anwalt Fluggastrecht: Bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen eine Fluggesellschaft ist es ratsam, sich professionelle Hilfe zu holen. Ein Anwalt für Fluggastrechte kennt die Feinheiten und vor allem die Kontaktmöglichkeiten zu den diversen Airlines. Wir beantragen für Sie ein europäisches Fluggastrechte Formular nach der Verordnung 261/2004, welches für Ihre Fälle spezifisch verwendet wird, um Ihre Entschädigungsleistungen anzufordern.
Fluggastrechte einfordern: Was steht mir an Entschädigung zu?
Gute Nachrichten für alle, die ein wenig spät dran sind: Das EU Fluggastrechte Formular kann von AirAdvisor bis zu 3 Jahre rückwirkend eingereicht werden. Was Ihnen an Entschädigung zusteht, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Nachfolgend finden Sie eine kurze Übersicht mit den jeweiligen Fallbeispielen
EU Fluggastrechte Verspätung: Flugverspätung ab 3 Stunden
Verspätet sich Ihr Flug um mehr als drei Stunden, besteht die Chance, eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro zu erhalten, wenn die Airline für die Flugverspätung verantwortlich war.
Die Fluggesellschaft ist in diesem Fall verpflichtet, Ihnen Mahlzeiten anzubieten. Ihnen die Möglichkeit zu geben, zwei Telefongespräche zu führen oder E-Mails zu schreiben, und gegebenenfalls eine Übernachtung zu bezahlen, wenn der Flug erst am darauffolgenden Tag starten soll.
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Fluggastrechte bei Annullierung
Als Fluggast haben Sie im Falle einer Flugannullierung gemäß der EU Fluggastrechte Verordnung verschiedene Rechte. So ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Ihnen entweder den Flugpreis zu erstatten oder Ihnen eine alternative Beförderung anzubieten. Wird Ihr Flug jedoch ganz gestrichen, können Sie unter Umständen auch eine Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie der Entfernung des Fluges und der Annullierungszeit - mehr erfahren über Fluggastrechte Stornierung und Annullierung.
Fluggastrechte bei verpasstem Anschlussflug
Ihre Rechte hängen davon ab, ob die beiden Flüge getrennt oder als Teil einer Buchung gebucht wurden. Falls Sie einen Flugschein für beide Flüge gekauft haben und Sie den Anschlussflug verpasst aufgrund der Verspätung oder Annullierung des vorherigen Fluges nicht erreicht haben. Dann ist die Fluggesellschaft dazu verpflichtet, Sie auf den nächsten verfügbaren Flug zu Ihrem Zielort umzubuchen und Ihnen die erforderliche Unterstützung zu gewähren.
Wurden die Flüge jedoch getrennt voneinander gebucht, ist die Fluggesellschaft in der Regel nicht verpflichtet, Sie auf den nächsten Flug umzubuchen oder Ihnen eine Ausgleichszahlung zu leisten.
Fluggastrechte bei Nichtbeförderung
Falls eine Fluggesellschaft einem Fluggast die Beförderung verweigert, obwohl er alle erforderlichen Dokumente vorweisen kann und seine Buchung bestätigt ist, hat der Fluggast Anspruch auf eine alternative Beförderung zu seinem Zielort. Gleichzeitig stehen ihm Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Unterkunft und Möglichkeiten der Kommunikation zu. Ist eine alternative Beförderung nicht möglich, kann der Fluggast die Erstattung des Flugpreises verlangen.
Auch eine Entschädigung kann unter bestimmten Umständen möglich sein. Es ist jedoch zu beachten, dass die spezifischen Rechte je nach Strecke und Fluggesellschaft variieren können.
Das Recht auf Betreuungsleistungen:
Neben dem Entschädigungsanspruch können unter bestimmten Bedingungen auch ausreichende Pflegeleistungen beansprucht werden. Dazu gehören:
- Mahlzeiten und Erfrischungen
- Hotelunterbringung mit Transfer (bei Übernachtung)
- Telefongespräche
Wenn Ihr Flug annulliert wird, sich um mehr als 5 Stunden verspätet oder Ihnen die Beförderung verweigert wird, haben Sie die Wahl zwischen der Erstattung des Ticketpreises oder einer anderen Beförderung. Hierbei ist es unwichtig, warum der Flug nicht wie geplant durchgeführt stattfinden konnte.
Europäisches Fluggastrecht Rückerstattung - Übersicht möglicher Entschädigungsleistungen
Flugverspätung | Flugstrecke unter 1.500 km | Flugstrecke: 1.500 km in der EU | Flugstrecke: 1.500 - 3.500 km (zum Teil) außerhalb der EU | Flugstrecke: 3.500 km außerhalb der EU |
Zwischen 3 und 4 Stunden | €250 | €400 | €400 | €600 |
Über 4 Stunden | €250 | €400 | €400 | €600 |
Zielflughafen wurde nicht erreicht | €250 | €400 | €400 | €600 |
Fluggastrechte durchsetzen für Flüge aus der Schweiz, Norwegen, Island
Die Verordnungen für europäische Fluggastrechte sind auch in der Schweiz, Norwegen und Island gültig. Ihre Rechte gelten für sämtliche Flüge, die ein Luftfahrtunternehmen der EU unternimmt, ungeachtet dessen, wo der Flug herkommt oder wohin er geht. Fliegt man also mit einer EU-Fluggesellschaft, hat man unabhängig von Herkunft oder Zielort Anspruch auf bestimmte Rechte gemäß der Verordnung. Dasselbe gilt auch für Flüge, die innerhalb der EU starten - hier spielt die Herkunft der Airline keine Rolle.
Fluggastrechte für Flüge aus dem Vereinigten Königreich
Im Zuge des Brexit sind die britischen Fluggesellschaften nicht länger an die EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sondern vielmehr an die britische Verordnung UK 261 gebunden, wodurch die Fluggäste effektiv dieselben Rechte und Pflichten genießen. Demnach findet für alle Flüge von und nach dem Vereinigten Königreich und Deutschland entweder EU 261 oder UK 261 Anwendung.
Ungeachtet dessen, ob es sich um eine britische oder eine andere Fluggesellschaft handelt, unterliegen alle Flüge, die auf Flughäfen im Vereinigten Königreich starten oder landen, dem UK 261-System. Diese Regelung gilt auch für Flüge aus dem Vereinigten Königreich in Länder außerhalb der EU, wenn sie von einer britischen Fluggesellschaft durchgeführt werden.
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Airlines sind dazu verpflichtet den Fluggast zu informieren
Als Dienstleister müssen Airlines sicherstellen, dass ihre Fluggäste ausreichend über ihre Fluggastrechte informiert werden. Dazu zählt nicht nur die mündliche und schriftliche Mitteilung von Informationen bei der Abfertigung, sondern auch die Bereitstellung von klaren und vollständigen Informationen auf der Website der Fluggesellschaft.
Im Oktober 2015 hat das Landgericht Berlin ein wegweisendes Urteil (Az.: 52 O 102/15) gefällt, das verdeutlicht, wie wichtig es für Airlines ist, ihre Informationspflichten gegenüber ihren Kunden ernst zu nehmen. Hier wurden Informations- und Meldepflichten nicht ordnungsgemäß eingehalten und Entschädigungsleistungen mussten an den Fluggast gezahlt werden.
Mit AirAdvisor Fluggastrechte geltend machen
Als erfahrene Rechtsexperten auf dem Gebiet der Fluggastrechte wissen wir, wie schwierig es für Laien sein kann, Entschädigungen von Fluggesellschaften einzufordern. In vielen Fällen behindern, vertrösten oder weisen Fluggesellschaften ihre Passagiere ab, um Ausgleichszahlungen zu vermeiden.
Wir kümmern uns um Ihre Fluggastrechte bei Verspätungen sowie um Fluggastrechte bei Umbuchung, oder Annullierung und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche - ganz gleich, um welches Problem es sich handelt.
Außergewöhnlicher Umstand Fluggastrechte - Rechte bei unvorgesehenen Ereignissen
Die Fluggastrechteverordnung sieht vor, dass bei Unterbrechungen des Flugbetriebs aufgrund außergewöhnlicher Umstände keine Ausgleichszahlungen geleistet werden müssen. Dazu gehören Ereignisse, die trotz aller notwendigen Vorkehrungen nicht verhindert werden können, wie bei den sogenannten außergewöhnlichen Umständen:
- Schließung von Flughäfen oder des Luftraums,
- politische Instabilität,
- unvermeidbare Sicherheitsrisiken,
- medizinischer Notfall,
- Streiks des Personals der Flugsicherung, Probleme aufgrund eines Vogelschlags oder Unwetter.
Die Airlines sind allerdings nicht zwangsläufig von Entschädigungszahlungen befreit, wenn sie sich auf außergewöhnliche Umstände beziehen.
Nach dem Europäische Gerichtshof EUGH-Urteil vom 11. Juni 2020 müssen die Fluggesellschaften nachweisen, dass sie alle verfügbaren Maßnahmen ergriffen haben, um für die betroffenen Fluggäste eine schnellstmögliche anderweitige Beförderung sicherzustellen. Die Fluggesellschaften müssen belegen, dass sie sich um eine Umbuchung auf die eigenen oder andere Flüge bemüht gemacht haben. Ebenfalls werden alternative Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Taxi in Betracht gezogen, um die Fluggäste schneller an ihr Ziel zu bringen.
Es gibt jedoch Ausnahmen von der Regel, wenn die Fluggesellschaft das Problem hätte vermeiden können, z. B. bei unzureichender Enteisung im Winter. Es ist daher wichtig, dass die Fluggäste ihre Rechte nach der EU Verordnung kennen und sich bei Unklarheiten oder Fragen an erfahrene Rechtsexperten wenden.
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Häufig gestellte Fragen:
Was ist das Montrealer Übereinkommen?
Das Montrealer Übereinkommen ist ein internationales Abkommen, das 1999 in Kraft getreten ist und die Haftung von Fluggesellschaften im Falle eines Unfalls regelt. Das Übereinkommen sieht eine begrenzte Haftung der Fluggesellschaften für Schäden an Fluggästen, Gepäck oder Fracht bei Unfällen oder Zwischenfällen mit internationalen Flügen vor. Darüber hinaus legt es Mindeststandards für die Entschädigung der Opfer von Flugunfällen fest. Fast alle Staaten der Welt haben das Montrealer Übereinkommen unterzeichnet und damit einen wichtigen Beitrag zur Schaffung einheitlicher und international anerkannter Regelungen für den Luftverkehr geleistet.
Was versteht man unter erzwungenen Umbuchungen?
Nach der EU-Verordnung 261/2004 gilt eine Umbuchung als erzwungen, wenn eine Fluggesellschaft einen Fluggast auf einen anderen als den ursprünglich gebuchten Flug umgebucht hat und die Fluggesellschaft dies zu vertreten hat.
Eine erzwungene Umbuchung kann z. B. aufgrund von Annullierungen, Verspätungen oder Überbuchungen des ursprünglichen Fluges erfolgen.
Entschädigungsrechner für Flüge:
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