Flug gestrichen wegen Flugsicherung oder Fluglotsenstreik: was Ihnen zusteht
Im Januar und Februar 2024 führte ein Problem der Flugsicherung aufgrund ihrer Modernisierung in Frankreich zur Annullierung von mehr als 16.500 Flügen, und die Tatsache, dass „etwa 2,5 Millionen Flüge jährlich den französischen Luftraum passieren, könnte zu Reiseunterbrechungen in ganz Europa führen.“ Auch Flüge im Luftraum über Frankreich waren betroffen.
Wenn Ihr Flug wegen der Flugsicherung ausfällt oder sich stark verspätet, etwa bei einem Fluglotsenstreik oder bei Engpässen im Luftraum, gilt das in der Regel als außergewöhnlicher Umstand. Eine Geldentschädigung steht Ihnen dann meist nicht zu.
Was Ihnen aber immer zusteht: die volle Erstattung des Ticketpreises oder eine kostenlose Umbuchung, dazu Betreuung mit Verpflegung und bei Bedarf einer Übernachtung.
Eine wichtige Ausnahme entscheidet über bares Geld. Streikt das eigene Personal der Airline, ist das kein außergewöhnlicher Umstand und die Airline zahlt. Streiken dagegen Dritte wie die Fluglotsen, bleibt es bei Erstattung und Betreuung.
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Die Verantwortlichkeiten der Flugsicherung
Die Flugsicherung trägt die enorme Verantwortung, die Sicherheit der Flugzeuge am Boden und am Himmel zu gewährleisten. Die Männer und Frauen, die in der Flugverkehrskontrolle arbeiten, sind für einen bestimmten Bereich des Luftraums zuständig, den sie überwachen müssen.
Zu den Aufgaben der Flugsicherung gehören:
- die Steuerung der ankommenden und abfliegenden Flugzeuge
- Information und Unterstützung der Piloten
- Verhinderung von Unfällen
- Verfolgung der Flugzeuge innerhalb des jeweiligen Luftraums
Um unsere Sicherheit zu gewährleisten, setzt die Flugsicherung Regeln durch, die einen bestimmten Abstand zwischen den Flugzeugen vorschreiben, um Kollisionen zu vermeiden. Während der Hauptreisezeiten kann der Luftraum so überlastet sein, dass die Flugsicherung bestimmte Sicherheitsentscheidungen treffen muss, die leider zu Verspätungen und Flugausfällen führen.
Es ist jedoch wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Flugsicherung zwar Entscheidungen trifft, die sich auf die Annullierung von Flügen auswirken, dass sie aber keine Flüge annulliert.

Wer steuert die Flugsicherung, und warum das den Anspruch bestimmt
Den deutschen Luftraum steuert die DFS Deutsche Flugsicherung, europaweit koordiniert EUROCONTROL. Beide arbeiten unabhängig von den Fluggesellschaften. Fällt ein Flug auf Anweisung oder wegen einer Störung der Flugsicherung aus, liegt das außerhalb der Kontrolle der Airline. Die EU-Verordnung 261/2004 wertet das als außergewöhnlichen Umstand.
Die Folge: keine Geldentschädigung, aber Sie behalten Ihren Anspruch auf Erstattung, Umbuchung und Betreuung. Anders liegt der Fall nur, wenn der Ausfall in Wahrheit von der Airline selbst ausgeht, etwa durch einen Streik ihres eigenen Personals.
Fluglotsenstreik oder Airline-Streik: der Unterschied entscheidet über Geld
Bei einem Streik kommt es darauf an, wer streikt:
- Fluglotsen, Flughafen- oder Sicherheitspersonal (Dritte): das ist ein außergewöhnlicher Umstand. Sie bekommen keine Ausgleichszahlung, aber Erstattung, Umbuchung und Betreuung.
- Eigenes Personal der Airline (Piloten, Kabinenpersonal): das ist kein außergewöhnlicher Umstand. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein Streik der eigenen Beschäftigten ein internes Ereignis der Airline ist (EuGH, C-28/20, Urteil vom 23. März 2021). In diesem Fall steht Ihnen zusätzlich zur Erstattung eine Entschädigung von 250 € bis 600 € zu.
Airlines schieben einen Ausfall gern auf die Flugsicherung. Fragen Sie deshalb immer nach dem genauen Grund und lassen Sie ihn sich schriftlich bestätigen.
Ihre Rechte, wenn Ihr Flug annulliert wird
Auch wenn Sie keinen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben, haben Sie bei einer Annullierung Ihres Fluges aufgrund von Störungen durch die Flugsicherung Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung des Flugpreises, wenn Sie sich entscheiden, nicht zu reisen. Sie haben außerdem Anspruch auf eine kostenlose Umbuchung bei Ihrer derzeitigen oder einer anderen Fluggesellschaft.
Bei einer Annullierung durch die Flugsicherung muss die Airline Sie außerdem betreuen. Dazu gehören:
- Gutscheine für Mahlzeiten und Erfrischungen oder sogar Hotelübernachtungen, wenn Ihr umgebuchter Flug erst am nächsten Tag abfliegt
- Transport zum und vom Hotel
- Kommunikation, einschließlich E-Mails und Telefonanrufe
Weitere Informationen über Ihre Fluggastrechte finden Sie unter den folgenden Links.
Wo Sie Hilfe finden
Wenn Ihr Flug annulliert wird, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung. Während Sie für Flüge, die von der Flugsicherung annulliert wurden, wahrscheinlich keine Entschädigung erhalten, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung bei Annullierungen, die durch andere Gründe verursacht wurden.
Wurde Ihr Flug in den letzten 3 Jahren annulliert? Wussten Sie, dass Sie immer noch einen Anspruch auf Entschädigung geltend machen können?Sie könnten eine Entschädigung von bis zu 600 € von der Fluggesellschaft erhalten! Geben Sie unten die Daten Ihres Fluges ein, um zu sehen, ob Sie Anspruch haben.Anspruch prüfen
Praktische Tools, die Ihnen weiterhelfen
Unsere Liste KOSTENLOSER Tools finden Sie in den folgenden Links:
Weitere Informationen, Antworten & Lesetipps
Zusätzliche Informationen, um Entschädigungen bei Flugausfällen besser zu verstehen:
- Nachricht über Flugausfall erhalten? So gehen Sie vor
- Soll ich Bargeld oder Gutscheine für einen stornierten Flug akzeptieren?
- Rückerstattungen bei Flügen - Alles Wichtige auf einen Blick
- Geschäftsreise: Vorgehen bei Flugausfällen
- Hotelkosten bei Flugausfällen: So beantragen sie diese richtig
Ursachen & Gründe für Flugausfälle im Überblick
Mehr über die häufigsten Ursachen für Flugausfälle erfahren:
Häufige Fragen
Bekomme ich Entschädigung bei einem Fluglotsenstreik?
In der Regel nicht. Ein Streik der Fluglotsen gilt als außergewöhnlicher Umstand außerhalb der Kontrolle der Airline. Sie haben dann keinen Anspruch auf eine Geldentschädigung, aber auf volle Erstattung oder Umbuchung sowie auf Betreuungsleistungen.
Muss die Airline zahlen, wenn ihr eigenes Personal streikt?
Ja. Der Europäische Gerichtshof hat 2021 entschieden (C-28/20), dass ein Streik des eigenen Personals einer Airline kein außergewöhnlicher Umstand ist. Bei einem solchen Streik steht Ihnen zusätzlich zur Erstattung eine Entschädigung von 250 € bis 600 € zu.
Welche Rechte habe ich, wenn die Flugsicherung meinen Flug streicht?
Sie können zwischen voller Erstattung des Ticketpreises und einer kostenlosen Umbuchung wählen. Während der Wartezeit hat die Airline Sie zu betreuen, mit Verpflegung und, falls nötig, mit Übernachtung und Transfer.
Wer ist für die Flugsicherung in Deutschland zuständig?
Die DFS Deutsche Flugsicherung steuert den deutschen Luftraum, europaweit koordiniert EUROCONTROL. Beide sind unabhängig von den Fluggesellschaften, weshalb flugsicherungsbedingte Ausfälle meist als außergewöhnliche Umstände gelten.
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