Entschädigung bei Flugverspätungen auf Geschäftsreisen: Anspruch auf bis zu 600 €
Wenn Geschäftsreisepläne durch Flugverspätungen oder -annullierungen durchkreuzt werden, kann dies mehr als nur eine Unannehmlichkeit sein. Es kann bedeuten, dass Meetings verpasst werden, Produktivität verloren geht und zusätzliche ungeplante Ausgaben anfallen. Wie hoch ist die Entschädigung, die ich bei einer Flugverspätung während meiner Geschäftsreise erwarten kann? Abhängig von der Entfernung Ihres Fluges und der Dauer der Verspätung können Sie nach der Verordnung EU261 mit einer Entschädigung zwischen 250 € und 600 € rechnen.
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Wir bei AirAdvisor möchten Reisende über ihre Rechte aufklären und ihnen helfen, die Entschädigung zu erhalten, die sie verdienen. In diesem Artikel gehen wir auf Ihre Rechte als Flugpassagier während einer Geschäftsreise ein, klären die Anspruchsvoraussetzungen, gehen auf den Prozess der Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen ein und erklären, wie unser Team Ihnen helfen kann, diese Last zu tragen.
Entschädigung prüfenWas sind meine Rechte als Fluggast auf einer Geschäftsreise?
Wenn Sie eine Geschäftsreise antreten, kann es von unschätzbarem Wert sein, Ihre Rechte im Falle von Flugunterbrechungen zu kennen. Diese Rechte sind je nach Region unterschiedlich, beruhen aber in der Regel auf speziellen Gesetzen zum Schutz von Mitarbeitern auf Geschäftsreisen:
EU
Bei Flügen, die in der Europäischen Union starten oder landen, sind Ihre Rechte als Fluggast in der EU261 geregelt. Gemäß den Bestimmungen EU261 muss Ihr Flug bei der Ankunft mindestens 3 Stunden verspätet sein, damit Sie Anspruch auf eine Entschädigung bei Flugverspätung für Geschäftsreisende haben. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach Ihrer Flugstrecke und der Dauer der Verspätung, wobei die Entschädigung bis zu 600 € betragen kann.
Wenn Ihr Flug innerhalb der letzten 3 Jahre verspätet war, annulliert oder überbucht wurde, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 €.Überprüfen Sie Ihren Flug
Wann habe ich Anspruch auf eine Entschädigung?
Ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung für einen verspäteten Dienstflug haben, hängt von einigen wichtigen Faktoren ab:
- Zeit: Bei Ansprüchen nach EU261 muss die Verspätung bei der Ankunft mehr als 3 Stunden betragen. Bei dieser Berechnung wird die Zeit berücksichtigt, in der Sie Ihr endgültiges Ziel erreichen, und nicht nur die Verspätung beim Abflug. So wird sichergestellt, dass die Auswirkungen einer Verspätung bei der Berechnung des Anspruchs berücksichtigt werden.
- Abflughafen: Gemäß EU261 muss der Flug von einem Flughafen in der EU abgeflogen sein. Das bedeutet, dass Sie auch dann Anspruch auf eine Entschädigung haben, wenn Ihre Fluggesellschaft ihren Sitz nicht in der EU hat und Ihr Flug von einem Flughafen in diesen Regionen abgeflogen ist.
- Operierende Fluggesellschaft: Bei Flügen, die von außerhalb der EU auf einem Flughafen in der EU oder im Vereinigten Königreich ankommen, sind Sie ebenfalls durch die EU261-Verordnungen abgedeckt. Voraussetzung ist, dass die ausführende Fluggesellschaft in der EU ansässig ist.
Situationen, in denen die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen muss
In den folgenden Fällen sind Fluggesellschaften nicht verpflichtet, Geschäftsreisenden eine Entschädigung bei Flugverspätung oder Flugannullierung zu zahlen:
- Außergewöhnliche Umstände: Dies sind Fälle, in denen die Ursache für die Verspätung oder Annullierung außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegt. Zu solchen Situationen gehören z.B. schlechte Wetterbedingungen, Sicherheitsbedrohungen, politische Unruhen oder plötzliche, unvermeidbare Sicherheitsrisiken. Diese Ereignisse entbinden die Fluggesellschaft von der Zahlung einer Entschädigung, da sie außerhalb dessen liegen, was vernünftigerweise gesteuert oder verhindert werden konnte.
- Benachrichtigung: Wenn Sie mindestens 14 Tage vor dem geplanten Abflugdatum über die Flugannullierung informiert wurden, ist die Fluggesellschaft nicht verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen. Diese Regel soll den Fluggesellschaften die Flexibilität geben, ihre Flugpläne anzupassen, vorausgesetzt, sie geben den Fluggästen genügend Vorlaufzeit, um ihre Pläne zu ändern.
Auf welche anderen Leistungen habe ich im Falle einer Verspätung oder Annullierung Anspruch?
Abgesehen von der Entschädigung bei Verspätung oder Annullierung eines Dienstfluges sind die Fluggesellschaften verpflichtet, für Ihren Komfort bei langen Verspätungen zu sorgen. Dazu gehören Mahlzeiten und Erfrischungen, Zugang zu Kommunikationsmitteln (z.B. kostenlose Telefonate), Hotelunterbringung und Transport, wenn Sie über Nacht bleiben müssen. Bei erheblichen Verspätungen oder Annullierungen sollten die Fluggesellschaften außerdem die Wahl zwischen einer schnellstmöglichen Weiterreise zu Ihrem endgültigen Zielort oder der Erstattung Ihres Tickets anbieten.
Wer hat das Recht auf Entschädigung: Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?
Eine häufig gestellte Frage im Zusammenhang mit der Entschädigung bei Flugverspätungen auf Geschäftsreisen lautet: „Wer hat Anspruch auf die Entschädigung, der Arbeitgeber, der das Ticket gekauft hat, oder der Arbeitnehmer, der die Verspätung erlebt hat?“. Nach den gesetzlichen Bestimmungen hat der Fluggast, also der Arbeitnehmer, Anspruch auf die Entschädigung, auch wenn das Unternehmen das Ticket gekauft hat.
Bei einer Verspätung von mehr als 5 Stunden oder einer Annullierung, bei der eine Erstattung möglich ist, würde die Erstattung an die Partei gehen, die das Ticket bezahlt hat (in der Regel das Unternehmen), während die Entschädigung für die Unannehmlichkeiten der Verspätung oder Annullierung an den Mitarbeiter geht.
Wie kann ich eine Entschädigung für Flugverspätungen auf einer Geschäftsreise beanspruchen?
Der einfachste Weg, eine Entschädigung zu beantragen, ist ein spezieller Service wie der von AirAdvisor, der den gesamten Prozess in Ihrem Namen abwickelt und so die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Schadensersatzanspruchs erhöht. Alternativ können Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung auch direkt bei der Fluggesellschaft über deren Online-Antragsformular oder einen anderen speziellen Kundenbetreuungskanal einreichen.
Beantragen Sie die Entschädigung für Ihren Dienstflug mit AirAdvisor
Die Beantragung der Entschädigung für Ihren Geschäftsreiseflug kann ein komplexer Prozess sein, aber mit AirAdvisor ist der Prozess effizient und stressfrei:
- Reichen Sie Ihre Flugdaten ein: Geben Sie einfach Ihre Flugdaten in unser benutzerfreundliches Online-Formular „Entschädigungsprüfung“ ein, einschließlich Ihrer Flugnummer und des Reisedatums.
- Bewertung des Anspruchs: Unser ausgeklügeltes automatisiertes System prüft Ihren Anspruch anhand der von Ihnen gemachten Angaben schnell auf seine Berechtigung. Sie erfahren nahezu umgehend, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben.
- Wir kümmern uns um den Rest: Sobald Sie Ihren Anspruch eingereicht haben, können Sie sich zurücklehnen und uns die schwere Arbeit überlassen. Unser Expertenteam kümmert sich um den gesamten Prozess, korrespondiert mit der Fluggesellschaft und setzt sich vehement für Sie ein.
- Entschädigung erhalten: Wenn Ihr Anspruch erfolgreich ist, wird der Betrag direkt an Sie überwiesen, abzüglich unserer Gebühr, ohne versteckte Kosten oder Ausgaben. So einfach ist das!
War Ihr Flug über 3 Stunden verspätet oder wurde er gestrichen? Sehen Sie, ob AirAdvisor Ihnen eine Entschädigung herausholen kann.Überprüfen Sie Ihren Flug
Praktische Tools, die Ihnen weiterhelfen
Unsere Liste KOSTENLOSER Tools finden Sie in den folgenden Links:
- Flugverspätungs-Check
- Kostenloser Entschädigungsrechner für Flugverspätungen
- Gratis Mustervorlage für Entschädigungen bei Flugverspätungen
Weitere Informationen, Antworten & Lesetipps
Zusätzliche Informationen, um Entschädigungen bei Flugverspätungen besser zu verstehen:
- Fristen für Entschädigungsansprüche bei Flugverspätungen
- Was sind Verzögerungsumkehrungen?
- Soll ich Bargeld oder Gutscheine bei einer Flugverspätung akzeptieren?
Flugverspätungen nach Ursache
Lesen Sie mehr über die häufigsten Ursachen bei Flugverspätungen:
- Flugverspätungen wegen schlechten Wetterbedingungen
- Flugverspätung wegen Umleitung
- Flugverspätung wegen Flugzeugwartung
- Flugverspätung wegen Überbetankung
- Flugverspätung aufgrund außergewöhnlicher Umstände
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