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Vorsicht: Airlines sparen mit Gutscheinen – holen Sie sich Ihre Entschädigung

Vorsicht: Airlines sparen mit Gutscheinen – holen Sie sich Ihre Entschädigung

André Kern
Verfasst von André Kern
Zuletzt aktualisiert: March 11, 2025

Flug gestrichen, massiv verspätet oder überbucht – und statt Geld bietet Ihnen die Airline einen Gutschein an? 

Klingt vielleicht nach einer schnellen Lösung, ist aber selten eine gute Idee. Denn während die Fluggesellschaft ihre Kosten minimiert, verzichten Sie möglicherweise auf hunderte Euro, die Ihnen eigentlich stattdessen zustehen.

Das ist eine gängige Praxis und grundsätzlich erlaubt. Doch Sie haben laut EU-Verordnung 261/2004 weitergehende Rechte, die Sie wissen sollten. Denn nicht immer ist es die beste Entscheidung, ein solches Angebot anzunehmen.

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Warum Airlines lieber Gutscheine ausstellen

Es gibt einen Grund, warum viele Airlines bei Flugproblemen zuerst mit Gutscheinen winken: Sie sparen Geld. Während eine rechtlich zugesicherte Entschädigung zwischen 250 und 600 € in bar beträgt, ist er oft deutlich weniger wert – oder mit Bedingungen verknüpft.

Oft folgt das Ganze einem solchen Szenario vor Ort bei einer Flugverspätung oder einem stornierten Flug

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Wir können Ihnen leider keine Auszahlung anbieten, aber wir haben einen Gutschein für Sie – als Entschuldigung.

Das klingt freundlich, ist aber eine Taktik. Denn viele kennen ihre Rechte nicht oder wollen den bürokratischen Aufwand vermeiden. Doch genau darauf spekulieren die Airlines. 

Gutscheine = weniger Rechte für Sie

Der große Unterschied zwischen einem Gutschein und einer Entschädigungszahlung ist in dieser Hinsicht deutlich abzugrenzen, denn: 

  • Er kann verfallen. Manche sind nur ein Jahr gültig – wenn Sie in dieser Zeit nicht fliegen, bleibt Ihr Anspruch ungenutzt.
  • Oft ist das, was Sie bekommen, an Bedingungen geknüpft. Viele Angebote gelten manchmal nur für bestimmte Flüge oder lassen sich nicht mit anderen Angeboten kombinieren.
  • Das Angebot bei einer Verspätung ist oft geringer, als wenn der Flug annulliert wurde. Doch die EU-Verordnung sieht hierfür grundsätzlich einen ähnlichen Anspruch auf eine Entschädigung. 
  • Ihr Geld ist gebunden. Sie können den Gutschein nicht für Hotels, Mietwagen oder andere Reisekosten nutzen – sondern nur für künftige Flüge mit derselben Airline.

5 Tipps, wenn Ihnen ein Gutschein statt einer Entschädigung angeboten wird

  1. Die EU-Fluggastrechteverordnung sieht vor, dass Sie eine Geldüberweisung oder Barzahlung erhalten müssen. Egal, ob der Flug verspätet war oder eine Annullierung vorlag. Nur wenn Sie dem ausdrücklich zustimmen, darf die Airline einen Gutschein ausstellen.
  2. Lehnen Sie den Gutschein ab, wenn er Ihnen als einzige Option präsentiert wird. Airlines versuchen oft, ihre Kosten zu minimieren, indem sie Ihnen einen Voucher anbieten – aber Sie sind nicht verpflichtet, ihn anzunehmen.
  3. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung, falls die Airline sich weigert. Verlangen Sie ein offizielles Schreiben, in dem die Ablehnung einer Auszahlung begründet wird – oft bringt das die Airline zum Einlenken.
  4. Reichen Sie eine offizielle Beschwerde ein. Falls sich die Airline querstellt, fordern Sie Ihre Entschädigung schriftlich per E-Mail oder über das Beschwerdeformular der Fluggesellschaft.
  5. Lassen Sie Ihren Fall kostenlos prüfen und finden Sie heraus, wie viel Entschädigung Ihnen zusteht. Wir von AirAdvisor setzen Ihre Entschädigung durch – ohne Vorabkosten. Wir halten lediglich aus der gewonnenen Entschädigungssumme eine Provision. Gewinnen wir nicht, gibt es auch keine Kosten für Sie.

2 Erfahrungsberichte aus der Praxis: Gutschein vs. Entschädigung bei Flugproblemen

1. Flug storniert – Airline bietet nur einen 100-€-Gutschein statt 400 € Entschädigung

Es gibt diverse Formen von Annullierungen. Kurz vor knapp oder einigen Wochen vorab. Alles, was 14 Tage vor Flug stattfindet, ist meistens hinzunehmen. Doch innerhalb der 14-Tage-Frist kann eine Änderung zur Erstattung führen. Wenn Ihnen die Airline dann eine Nachricht mit dem Angebot eines 100-€-Fluggutscheins als „Entschuldigung“ sendet, ist Vorsicht geboten.

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Rechtliche Lage: Nach EU 261 steht Ihnen eine Rückerstattung zu. Bei einem Flug zwischen 1.500 und 3.500 km beträgt die Entschädigung z.B. 400 € pro Person.

Was tun?

  • Gutschein ablehnen und auf eine Auszahlung in Geld bestehen.
  • Eine schriftliche Bestätigung der Stornierung mit Angabe des Grundes anfordern.
  • Eine Forderung einreichen und eine Frist setzen.
  • Mit dem Entschädigungsrechner Erstattung prüfen.

Flug wurde abgebrochen? Hier unsere Lesetipps für spezifische Fälle:

2. Überbuchung – Airline bietet 50-€-Gutschein, doch 600 € stehen zu

Am Gate wird Ihnen mitgeteilt, dass der Flug überbucht ist? Dann ist leider auch heute noch ein Problem. Wer sich nicht meldet, bekommt möglicherweise keinen Platz und soll mit einem 50-€-Voucher entschädigt werden.

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Rechtliche Lage: Wird Ihnen gegen Ihren Willen das Boarding verweigert, gibt es eine Entschädigung von bis zu 600 € – abhängig von der Flugdistanz.

Was tun?

  • Schriftliche Bestätigung der Nichtbeförderung und des Überbuchungsgrundes verlangen.
  • Gutschein ablehnen – er ersetzt nicht die rechtmäßige Entschädigung.
  • Formelle Entschädigungsforderung bei der Airline einzureichen.

Wann Airlines Ihnen eigentlich Geld zahlen müssen

Wie Sie gesehen haben, gibt es diverse Gründe für eine Flugverspätung und verschiedene rechtliche Rahmen, die Sie davor schützen, den Fluggesellschaften hilflos ausgeliefert zu sein. Man nennt das auch Passagierrechte in der EU. Diese greifen dann, wenn: 

  • Ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet am Ziel ankommt.
  • Ihr Flug weniger als 14 Tage vor Abflug storniert wurde.
  • Sie wegen Überbuchung nicht mitfliegen durften.

Die Höhe der Entschädigung bei Flugverspätung, Flugannullierung oder Umbuchungen auf Ersatzflug. richtet sich aber auch nach der Flugstrecke:

  • 250 € für Flüge bis 1.500 km.
  • 400 € für Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km.
  • 600 € für Flüge über 3.500 km.

Es gibt nur wenige Gründe, wenn die Airline nicht bezahlen muss. Sie waren zu spät am Check-In und haben illegale Gegenstände dabei und brauchen sehr lange an der Sicherheitskontrolle. Dann erstatten Sie nicht. Auch wenn Sie einen Anschlussflug getrennt gebucht haben und die Beförderung zeitlich nicht passt. Als letzter Punkt: außergewöhnliche Umstände. 

Denken Sie also daran: 

Die Airline muss Ihnen eine Auszahlung in bar oder per Überweisung anbieten. Nur wenn Sie ausdrücklich zustimmen, darf Ihnen stattdessen ein Gutschein ausgestellt werden. Mit der Annahme des Gutscheins verlieren Sie den Anspruch auf Entschädigung als Fluggast. Ihre Fluggastrechte werden Ihnen somit abgekauft und das häufig zu einem günstigeren Betrag. 

Unsere weiteren Lesetipps: 

Praktische Tools, die Ihnen weiterhelfen

Unsere Liste KOSTENLOSER Tools finden Sie in den folgenden Links:

Weitere Informationen, Antworten & Lesetipps

Zusätzliche Informationen, um Entschädigungen bei Flugverspätungen besser zu verstehen:

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