Gutschein bei Flugverspätung: Verpflegung annehmen, Entschädigung fordern
should be lik this right?Am Flughafen-Schalter bekommen viele Passagiere zwei verschiedene Arten von Gutscheinen angeboten – und der Unterschied zwischen beiden kostet Sie zwischen 250 und 600 €, wenn Sie ihn nicht kennen.
Den Verpflegungsgutschein für Essen und Trinken während der Wartezeit dürfen und sollten Sie annehmen. Den Gutschein, den die Airline statt einer Geldentschädigung anbietet, lehnen Sie ab – er ist oft deutlich weniger wert als Ihr gesetzlicher Anspruch nach EU-Verordnung 261/2004.
Diese Seite zeigt Ihnen, welcher Gutschein welcher ist und was Sie in beiden Fällen tun.
Was ist ein Verpflegungsgutschein bei Flugverspätung?
Ab zwei Stunden Verspätung schreibt EU-Verordnung 261/2004 den Fluggesellschaften vor, Ihnen Mahlzeiten und Erfrischungen anzubieten. Dafür erhalten Sie am Check-in-Schalter oder per App einen Verpflegungsgutschein – einlösbar in einem Restaurant oder einer Cafeteria im Terminal.
Diesen Gutschein können Sie annehmen. Er zählt als Betreuungsleistung nach Artikel 9 EU-VO 261/2004 und lässt Ihren Anspruch auf Geldentschädigung unberührt.
Ein Entschädigungsgutschein folgt anderen Regeln:
| Gutscheintyp | Wofür? | Entschädigungsanspruch |
| Verpflegungsgutschein | Essen und Getränke am Flughafen | Bleibt bestehen |
| Entschädigungsgutschein | Ersatz für die Geldauszahlung | Erlischt mit Annahme |
Warum Airlines lieber Entschädigungsgutscheine ausstellen
Es gibt einen Grund, warum viele Airlines bei Flugproblemen zuerst mit Gutscheinen winken: Sie sparen Geld. Während eine rechtlich zugesicherte Entschädigung zwischen 250 und 600 € in bar beträgt, ist er oft deutlich weniger wert – oder mit Bedingungen verknüpft.
Oft folgt das Ganze einem solchen Szenario vor Ort bei einer Flugverspätung oder einem stornierten Flug.
Wir können Ihnen leider keine Auszahlung anbieten, aber wir haben einen Gutschein für Sie – als Entschuldigung.
Das klingt freundlich, ist aber eine Taktik. Denn viele kennen ihre Rechte nicht oder wollen den bürokratischen Aufwand vermeiden. Doch genau darauf spekulieren die Airlines.
Gutscheine = weniger Rechte für Sie
Der große Unterschied zwischen einem Gutschein und einer Entschädigungszahlung ist in dieser Hinsicht deutlich abzugrenzen, denn:
- Er kann verfallen. Manche sind nur ein Jahr gültig – wenn Sie in dieser Zeit nicht fliegen, bleibt Ihr Anspruch ungenutzt.
- Oft ist das, was Sie bekommen, an Bedingungen geknüpft. Viele Angebote gelten manchmal nur für bestimmte Flüge oder lassen sich nicht mit anderen Angeboten kombinieren.
- Das Angebot bei einer Verspätung ist oft geringer, als wenn der Flug annulliert wurde. Doch die EU-Verordnung sieht hierfür grundsätzlich einen ähnlichen Anspruch auf eine Entschädigung.
- Ihr Geld ist gebunden. Sie können den Gutschein nicht für Hotels, Mietwagen oder andere Reisekosten nutzen – sondern nur für künftige Flüge mit derselben Airline.
Gutschein statt Geld: Fünf Dinge, die Sie jetzt tun sollten
- Die EU-Fluggastrechteverordnung sieht vor, dass Sie eine Geldüberweisung oder Barzahlung erhalten müssen. Egal, ob der Flug verspätet war oder eine Annullierung vorlag. Nur wenn Sie dem ausdrücklich zustimmen, darf die Airline einen Gutschein ausstellen.
- Lehnen Sie den Gutschein ab, wenn er Ihnen als einzige Option präsentiert wird. Airlines versuchen oft, ihre Kosten zu minimieren, indem sie Ihnen einen Voucher anbieten – aber Sie sind nicht verpflichtet, ihn anzunehmen.
- Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung, falls die Airline sich weigert. Verlangen Sie ein offizielles Schreiben, in dem die Ablehnung einer Auszahlung begründet wird – oft bringt das die Airline zum Einlenken.
- Reichen Sie eine offizielle Beschwerde ein. Falls sich die Airline querstellt, fordern Sie Ihre Entschädigung schriftlich per E-Mail oder über das Beschwerdeformular der Fluggesellschaft.
- Lassen Sie Ihren Fall kostenlos prüfen und finden Sie heraus, wie viel Entschädigung Ihnen zusteht. Wir von AirAdvisor setzen Ihre Entschädigung durch – ohne Vorabkosten. Wir halten lediglich aus der gewonnenen Entschädigungssumme eine Provision. Gewinnen wir nicht, gibt es auch keine Kosten für Sie.
Praxisfälle: Gutschein abgelehnt – was Passagiere stattdessen bekamen
1. Flug storniert – Airline bietet nur einen 100-€-Gutschein statt 400 € Entschädigung
Es gibt diverse Formen von Annullierungen. Kurz vor knapp oder einigen Wochen vorab. Alles, was 14 Tage vor Flug stattfindet, ist meistens hinzunehmen. Doch innerhalb der 14-Tage-Frist kann eine Änderung zur Erstattung führen. Wenn Ihnen die Airline dann eine Nachricht mit dem Angebot eines 100-€-Fluggutscheins als „Entschuldigung“ sendet, ist Vorsicht geboten.
Rechtliche Lage: Nach EU 261 steht Ihnen eine Rückerstattung zu. Bei einem Flug zwischen 1.500 und 3.500 km beträgt die Entschädigung z.B. 400 € pro Person.
Was tun?
- Gutschein ablehnen und auf eine Auszahlung in Geld bestehen.
- Eine schriftliche Bestätigung der Stornierung mit Angabe des Grundes anfordern.
- Eine Forderung einreichen und eine Frist setzen.
- Mit dem Entschädigungsrechner Erstattung prüfen.
Flug wurde abgebrochen? Hier unsere Lesetipps für spezifische Fälle:
2. Überbuchung – Airline bietet 50-€-Gutschein, doch 600 € stehen zu
Am Gate wird Ihnen mitgeteilt, dass der Flug überbucht ist? Dann ist leider auch heute noch ein Problem. Wer sich nicht meldet, bekommt möglicherweise keinen Platz und soll mit einem 50-€-Voucher entschädigt werden.
Rechtliche Lage: Wird Ihnen gegen Ihren Willen das Boarding verweigert, gibt es eine Entschädigung von bis zu 600 € – abhängig von der Flugdistanz.
Was tun?
- Schriftliche Bestätigung der Nichtbeförderung und des Überbuchungsgrundes verlangen.
- Gutschein ablehnen – er ersetzt nicht die rechtmäßige Entschädigung.
- Formelle Entschädigungsforderung bei der Airline einzureichen.
Wann Airlines Ihnen Geld zahlen müssen
Wie Sie gesehen haben, gibt es diverse Gründe für eine Flugverspätung und verschiedene rechtliche Rahmen, die Sie davor schützen, den Fluggesellschaften hilflos ausgeliefert zu sein. Man nennt das auch Passagierrechte in der EU. Diese greifen dann, wenn:
- Ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet am Ziel ankommt.
- Ihr Flug weniger als 14 Tage vor Abflug storniert wurde.
- Sie wegen Überbuchung nicht mitfliegen durften.
Die Höhe der Entschädigung bei Flugverspätung, Flugannullierung oder Umbuchungen auf Ersatzflug. richtet sich aber auch nach der Flugstrecke:
- 250 € für Flüge bis 1.500 km.
- 400 € für Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km.
- 600 € für Flüge über 3.500 km.
Die Airline zahlt nicht, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen – Ereignisse, auf die sie keinen Einfluss hat, etwa ein medizinischer Notfall an Bord oder politische Instabilität am Zielort. Schlechtes Wetter gilt dagegen nur dann als außergewöhnlicher Umstand, wenn es sich um extreme Wetterereignisse handelt, nicht bei alltäglichem Regen oder Wind. Technische Probleme am Flugzeug fallen in der Regel in die Verantwortung der Airline.
Denken Sie also daran: Die Airline muss Ihnen eine Auszahlung in bar oder per Überweisung anbieten. Nur wenn Sie ausdrücklich zustimmen, darf Ihnen stattdessen ein Gutschein ausgestellt werden. Mit der Annahme des Gutscheins verlieren Sie den Anspruch auf Entschädigung als Fluggast. Ihre Fluggastrechte werden Ihnen somit abgekauft und das häufig zu einem günstigeren Betrag.
Unsere weiteren Lesetipps:
- Diese Entschädigung steht Ihnen Bei Nichtbeförderung zu
- Gibt es Entschädigung bei einem verpassten Anschlussflug?
- So erhalten Sie den Preis für Ihr Flugticket zurück
- Die EU-Verordnung 261: Kennen Sie Ihre Rechte als Passagier?
- Entschädigung für Flüge bei Streik
Praktische Tools, die Ihnen weiterhelfen
Unsere Liste KOSTENLOSER Tools finden Sie in den folgenden Links:
- Flugverspätungs-Check
- Kostenloser Entschädigungsrechner für Flugverspätungen
- Gratis Mustervorlage für Entschädigungen bei Flugverspätungen
Weitere Informationen, Antworten & Lesetipps
Zusätzliche Informationen, um Entschädigungen bei Flugverspätungen besser zu verstehen:
- Fristen für Entschädigungsansprüche bei Flugverspätungen
- Was sind Verzögerungsumkehrungen?
- Geschäftsreise: Vorgehen bei Flugverspätungen
Flugverspätungen nach Ursache
Lesen Sie mehr über die häufigsten Ursachen bei Flugverspätungen:
- Flugverspätungen wegen schlechten Wetterbedingungen
- Flugverspätung wegen Umleitung
- Flugverspätung wegen Flugzeugwartung
- Flugverspätung wegen Überbetankung
- Flugverspätung aufgrund außergewöhnlicher Umstände
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen einem Verpflegungsgutschein und einem Entschädigungsgutschein?
Ein Verpflegungsgutschein deckt Mahlzeiten und Getränke am Flughafen während der Wartezeit ab. Sie dürfen ihn annehmen – er berührt Ihren Entschädigungsanspruch nicht. Ein Entschädigungsgutschein wird als Ersatz für die Geldauszahlung nach EU 261 angeboten. Nehmen Sie ihn an, verzichten Sie auf Ihren Anspruch auf 250 bis 600 € in bar.
Muss ich den Gutschein ablehnen, den mir die Airline nach einer Verspätung anbietet?
Nicht jeden Gutschein. Einen Verpflegungsgutschein für Essen am Flughafen können Sie annehmen. Einen Gutschein, der als Ersatz für Ihre EU-Entschädigung angeboten wird, sollten Sie ablehnen – sofern Ihr Flug die Voraussetzungen erfüllt (mehr als drei Stunden Verspätung, EU-Flug, keine außergewöhnlichen Umstände).
Wie hoch ist die Entschädigung statt des Gutscheins?
Nach EU-Verordnung 261/2004 haben Sie Anspruch auf 250 € bei Flügen bis 1.500 km, 400 € bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km oder 600 € bei Flügen über 3.500 km. Voraussetzung: mehr als drei Stunden Verspätung bei der Ankunft und keine außergewöhnlichen Umstände.
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