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Schritt-für-Schritt zur Flugkostenrückerstattung – wie Sie bis zu 600 € einfordern können

Schritt-für-Schritt zur Flugkostenrückerstattung – wie Sie bis zu 600 € einfordern können

André Kern
Verfasst von André Kern
Zuletzt aktualisiert: November 22, 2024

Sie kennen das Szenario sicher: Sie haben gepackt und sind bereit für Ihre Reise, Ihre Vorfreude ist spürbar, aber dann hören oder lesen Sie die unliebsamen Worte: "Ihr Flug hat Verspätung."

Wussten Sie, dass Sie als Fluggast Anspruch auf eine Entschädigung für diese Verspätungen haben könnten? Hier kommen wir zum Thema Flugkostenrückerstattung. In diesem Artikel gehen wir auf die Feinheiten von Flugverspätungen ein, auf Ihre Rechte als Fluggast und darauf, wie Sie die Ihnen zustehende Entschädigung einfordern können.

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Flugkostenrückerstattung bei Verspätung – was tun, wenn ich betroffen bin?

Von einer Flugverspätung spricht man, wenn der Abflug oder die Ankunft eines Fluges später als geplant erfolgt. Verspätungen können von einem kleinen Ärgernis von wenigen Minuten bis hin zu erheblichen Verspätungen reichen, die mehrere Stunden dauern und manchmal sogar zur Annullierung des Fluges führen.

Die Auswirkungen dieser Verspätungen können für Fluggäste weitreichend sein. Sie bringen Pläne durcheinander, führen zu verpassten Anschlüssen und können zu unerwarteten Ausgaben wie Mahlzeiten, Hotelzimmern und alternativen Transportmöglichkeiten führen. Genau aus diesem Grund gibt es Regeln zur Flugkostenrückerstattung, wenn Sie von erheblichen Verspätungen oder Störungen betroffen sind – jemand sollte für diese Kosten aufkommen.

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Wurde Ihr Flug unterbrochen? Sie haben möglicherweise ein Recht auf Entschädigung – bis zu 600 €.

Genauer erläutert: Die EU-Verordnung EG 261/2004

Fast auf der ganzen Welt gibt es verschiedene Gesetze, die sicherstellen sollen, dass die Fluggesellschaften bei Flugverspätungen haften. Diese Gesetze, die je nach Region unterschiedlich ausfallen, bieten Fluggästen, die von erheblichen Verspätungen betroffen sind, einen Schutz.

Eine der strengsten dieser Rechtsvorschriften ist die EU-Verordnung 261/2004. Sie wurde 2004 vom Europäischen Parlament verabschiedet und gilt für Flüge, die von einem EU-Flughafen abfliegen oder von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden. Sie besagt, dass Sie bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden Anspruch auf eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro haben, abhängig von der Flugstrecke.

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Flugzeug von der Seite, am Landeanflug

Die Regel der Drei bei einer Flugkostenerstattung – auf die Dauer der Verspätung kommt es an

Nach der EU-Verordnung EG 261/2004 ist die magische Zahl, die Sie sich für die Flugkostenrückerstattung merken müssen, die Drei. Denn Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug mehr als drei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit am Zielflughafen ankommt. Und ja, die Betonung liegt hier auf dem Wort "ankommt".

Einzige Ausnahme sind außergewöhnliche Umstände: Zu diesen "außergewöhnlichen Umständen" gehören z.B. Wetterbedingungen, die den Flugbetrieb unsicher machen, Streiks, die den Betrieb einer Fluggesellschaft beeinträchtigen, unvorhergesehene Sicherheitsrisiken oder plötzliche technische Probleme, die nicht mit den allgemeinen Wartungs- und Präventionsmaßnahmen der Fluggesellschaft zusammenhängen.

Folgende Tabelle gewährt Ihnen einen Einblick in die Flugkostenrückerstattung:

Verspätung unter 3 Stunden

ab 3 - 4 Stunden Verspätung

ab 4 Stunden Verspätung

Ziel nicht erreicht

Flugentfernung

0 €

250 €

250 €

250 €

Flugentfernung von 1.500 km (alle Flüge)

0 €

400 €

400 €

400 €

Flugentfernung von über 1.500 km (innerhalb der EU)

0 €

400 €

400 €

400 €

Flugentfernung zwischen 1.500 km und 3.500 km (außerhalb der EU)

0 €

300 €

600 €

600 €

Flugentfernung über 3.500 km (außerhalb der EU)

Wahrheit oder Mythos – eine Aufklärung zum Thema Flugkostenerstattung bei Verspätung

Wenn es um Entschädigungen bei Flugverspätungen geht, kursieren unter Fluggästen viele Mythen und Missverständnisse. Häufig halten diese Irrtümer viele Fluggäste von der Einforderung einer Flugkostenerstattung bei einer Verspätung ab, die ihnen zusteht.

Mythos 1: Bei jeglicher Verspätung gibt es eine Flugkostenrückerstattung

Dies ist einer der am meisten verbreiteten Mythen. Wie bereits erwähnt, ist nicht jede Verspätung ein Grund für eine Entschädigung. Die Verspätung muss mindestens drei Stunden betragen, und selbst dann muss die Ursache für die Verspätung im Einflussbereich der Fluggesellschaft liegen. Ereignisse, die als "außergewöhnliche Umstände" eingestuft werden, entbinden die Fluggesellschaft von der Entschädigungspflicht.

Mythos 2: Sie können Ansprüche für Verspätungen geltend machen, die mehrere Jahre zurückliegen

Es ist zwar richtig, dass Sie Ansprüche für vergangene Verspätungen geltend machen können, jedoch ist das Zeitfenster nicht unbegrenzt. In den meisten EU-Ländern reicht diese Frist bis zu drei Jahre zurück.

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Hatten Sie einen verspäteten oder gestrichenen Flug in die oder aus der EU?

Mythos 3: Die Höhe der Flugkostenrückerstattung bei einer Verspätung hängt vom Ticketpreis ab

Die Höhe der Entschädigung, die Sie erhalten können, hat nichts mit dem Ticketpreis zu tun, den Sie bezahlt haben. Die Entschädigung richtet sich nach der EU-Verordnung EG 261/2004 ausschließlich nach der Flugstrecke und der Dauer der Verspätung.

Mythos 4: Fluggesellschaften zahlen automatisch eine Entschädigung für Verspätungen

Das entspricht bei weitem nicht der Wahrheit. Leider müssen Fluggäste oft die Initiative ergreifen und eine Entschädigung einfordern. Die Fluggesellschaften bieten selten, wenn überhaupt, freiwillige Entschädigungen an.

Mythos 5: Streiks des Flugpersonals sind nicht erstattungsfähig

Dieser Mythos besagt, dass Fluggäste keinen Anspruch auf eine Entschädigung haben, wenn die Flugverspätung oder -annullierung durch einen Streik des Flugpersonals verursacht wurde. Das ist nicht ganz richtig. Während "außergewöhnliche Umstände" wie Streiks, die sich der Kontrolle der Fluggesellschaft entziehen (z. B. Streiks der Flugsicherung oder der Treibstofflieferanten), die Fluggesellschaft von einer Entschädigung befreien, gelten Streiks des Personals der Fluggesellschaft im Allgemeinen als von ihr beeinflussbar. Wenn Ihr Flug aufgrund eines Streiks des Flugpersonals verspätet ist oder annulliert wurde, können Sie also sehr wohl Anspruch auf eine Entschädigung haben.

Menschen am Flughafen

Geld einfordern: Wie bekommen Sie eine Flugkostenrückerstattung?

Das Wissen um Ihre Rechte ist nur die halbe Miete. Der nächste und wohl wichtigste Schritt besteht darin, die Ihnen zustehende Entschädigung effektiv einzufordern.

Schritt 1: Prüfen Sie Ihre Anspruchsberechtigung

Im ersten Schritt müssen Sie herausfinden, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben. Sie können Online-Entschädigungsrechner nutzen, die grundlegende Informationen wie Ihre Flugnummer, die Dauer der Verspätung und das Flugdatum benötigen. Mit diesen Tools können Sie kostenlos feststellen, ob Ihre Verspätung einen Anspruch auf Entschädigung nach den einschlägigen Vorschriften begründet.

Schritt 2: Reichen Sie Ihre Forderung ein

Wenn Sie sicher sind, dass Ihre Verspätung für eine Entschädigung in Frage kommt, können Sie einen Antrag auf Entschädigung einreichen. Das Ausfüllen des Antragsformulars dauert normalerweise nicht länger als 5 Minuten. Hier geben Sie zusätzliche Details zu Ihrem Flug und der Störung an, die Sie erlebt haben. Diese Angaben sind für die weiteren Verhandlungen mit der Fluggesellschaft sehr wichtig.

Schritt 3: Warten Sie auf Ihre Entschädigung

Nachdem Ihr Antrag eingereicht und bearbeitet wurde, müssen Sie nur noch warten. Sobald die Fluggesellschaft der Zahlung der Entschädigung zugestimmt hat, warden Sie benachrichtigt.

Dokumente: Ihr Schlüssel zu einer erfolgreichen Forderung

Belege sind wichtig, um Ihren Anspruch zu untermauern. Heben Sie Kopien Ihrer Tickets, Bordkarten und anderer relevanter Dokumente auf. Wenn möglich, lass Sie sich von der Fluggesellschaft eine schriftliche Erklärung geben, in der die Ursache und die Dauer der Verspätung festgehalten sind. Diese Angaben sind entscheidend für eine erfolgreiche Forderung.

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Häufig gestellte Fragen

Wie kann ich eine Flugkostenrückerstattung beantragen, wenn mein Flug verspätet war?

Sie können eine Rückerstattung im Falle einer Verspätung beantragen, indem Sie sich direkt an die Fluggesellschaft wenden. Die meisten Fluggesellschaften bieten auf ihren Websites spezielle Formulare für diesen Zweck an. Sie können auch einen Musterbrief verwenden, der alle relevanten Informationen enthält.

Gibt es einen bestimmten Musterbrief für die Flugrückerstattung, den ich verwenden kann?

Ja, es gibt mehrere Musterbriefe für die Flugpreiserstattung, die Sie im Internet finden können. Diese sind so gestaltet, dass Sie alle relevanten Informationen eintragen können, die Sie für Ihren Entschädigungsantrag benötigen.

Wie lange kann ich nach der Flugverspätung eine Flugkostenrückerstattung beantragen?

In der Regel können Sie eine Rückerstattung bis zu drei Jahre nach dem Flug einfordern. Dies hängt jedoch von den spezifischen Gesetzen des Landes ab, in dem die Fluggesellschaft ihren Sitz hat.

Muss ich für die Rückerstattung der Flugkosten einen Anwalt beauftragen?

Es ist nicht zwingend erforderlich, einen Anwalt einzuschalten, um eine Flugpreiserstattung zu beantragen. Er kann jedoch hilfreich sein, um sicherzustellen, dass Sie alle Ihre Rechte kennen und diesie durchsetzen können.

Gibt es Fälle, in denen ich keine Flugkostenrückerstattung bei einer Verspätung bekommen kann?

Ja, es gibt bestimmte Fälle, in denen Sie keine Flugpreiserstattung bekommen können. Zum Beispiel, wenn die Fluggesellschaft nachweisen kann, dass die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände wie extremes Wetter oder einen Notfall zurückzuführen ist.

Was passiert, wenn die Fluggesellschaft sich weigert, meine Flugkosten zu erstatten?

Wenn sich die Fluggesellschaft weigert, Ihre Flugkosten zu erstatten, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle oder ein Gericht wenden. In vielen Fällen können Sie auch die Hilfe von spezialisierten Dienstleistern wie AirAdvisor in Anspruch nehmen, die sich auf die Durchsetzung von Fluggastrechten spezialisieren.

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