AirAdvisor FAQ

Was bedeutet...

Wenn Sie ein Ticket kaufen, sendet Ihnen die Fluggesellschaft eine E-Mail, in der der Kauf des Tickets bestätigt wird. In den meisten Fällen sieht diese Bestätigung wie ein Ticket oder eine Zusammenfassung von Informationen oder ein Anhang einer E-Mail aus und enthält Informationen zu Ihrem Flug, z. B. Flugnummer, Datum und Uhrzeit des Abflugs/der Ankunft usw.

Eine Buchungsnummer entspricht dem Buchungscode, der Buchungsnummer, dem Ortungsdatensatz oder dem Passagiernamensdatensatz. Sie finden sie in Ihrer Buchungsbestätigung (E-Ticket). Das ist normalerweise eine Kombination aus 6 bis 8 Buchstaben und/oder Zahlen (z.B.: GVZL5S oder 49617966).

Der „Endbestimmungsort“ bezeichnet den Ort, der auf dem für die Registrierung vorgesehenen Ticket angegeben ist, oder, im Falle eines direkten Umsteigeflugs (der als Teil einer einzelnen Route und nicht als separat erworbenes Ticket gekauft wurde), das Ziel des letzten Flugs.

Beachten Sie, dass das endgültige Ziel immer zur Bestimmung der Flugstrecke verwendet wird, unabhängig davon, ob Sie einen Umstieg haben oder nicht.

Zum Beispiel, Sie reisen von Paris nach Moskau mit einem Umstieg in London. Ihr Flug von Paris nach London wurde storniert. In diesem Fall ist Moskau bei der Bestimmung der Länge Ihrer Route das endgültige Ziel und die Länge des Flugs richtet sich nach der Entfernung von Paris nach Moskau, abgesehen davon, dass Sie nach Moskau nicht geflogen sind.

Ein anderes Beispiel: Sie fliegen von Moskau nach New York mit dem ersten Anschlussflug in Istanbul und dem zweiten Anschlussflug in Paris. In diesem Fall ist das endgültige Ziel New York und die Verspätung in New York ist der Grund für die Entschädigung. Dabei ist es wichtig, dass das Ticket als ein gemeinsames Ticket und nicht als mehrere separate Tickets gekauft wurde, da sonst die Entfernung des Flugs für jeden Teil davon unterschiedlich ist.

Um der Länge Ihres Fluges nachzusehen, können Sie die vielen kostenlosen Ressourcen im Internet nutzen (zum Beispiel: www.distancefromto.net), aber unsere Webseite wird für Sie alles tun, sodass Sie sich keine Sorgen machen sollten.

 

Im September 2014 entschied das Europäische Gericht in der Sache Nr. C-452/13 über die Bestimmung der Ankunftszeit des Fluges. Das Gericht entschied, dass die „Ankunftszeit“, die zur Bestimmung der Länge des Fluges verwendet wird, den Zeitpunkt bezeichnet, zu dem eine der Türen des Flugzeugs geöffnet wird, weil der Passagier das Flugzeug erst danach verlassen kann.

 

Ausnahmen von den Regeln

1) Flüge aus einem Gebiet außerhalb der EU in die EU, die nicht von europäischen Fluggesellschaften angeflogen werden (z. B. ein Aeroflot-Flug von Moskau nach Paris), unterliegen nicht der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, der Rückflug wird jedoch abgedeckt. Wenn Sie jedoch einen Anschlussflug in Paris haben, von dem aus Sie mit einer Fluggesellschaft nach Dubai weiterreisen, unterliegt dieser Flug von Paris nach Dubai der Verordnung (EG) Nr. 261/2004.

2) Ausfall eines Flugs aufgrund Umständen höherer Gewalt (zum Beispiel: Streiks, Sicherheitsprobleme, schlechtes Wetter, das den Flug beeinträchtigte (aber nicht einfach schlechtes Wetter));

3) Fluggäste, die kostenlos oder mit einem Rabatt reisen, der den Bürgern im Allgemeinen nicht zur Verfügung steht, haben keinen Anspruch auf eine Entschädigung (zum Beispiel: Mitarbeiter der Fluggesellschaften, die mit einem Rabatt reisen). Die Saisontickets, Werbetickets, Ticketsausverkäufe sowie Tickets, die von Flyern von Treueprogrammen bezogen wurden, berechtigen Sie jedoch zur Entschädigung.

4) Flüge aus Gibraltar-Flughäfen

5) Hubschrauberflüge.

 

Im Moment ist das Vereinigte Königreich weiterhin verpflichtet, die Gesetze der Europäischen Union, einschließlich der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, einzuhalten. Sollte sich diesbezüglich etwas ändern, werden wir unsere Besucher und Kunden unverzüglich darüber benachrichtigen. 

 

Es gibt bereits zahlreiche Rechtsfälle, die belegen, dass technische Störungen nicht zu den Umständen höherer Gewalt zählen und die Fluggesellschaft wird daher nicht von der Pflicht zur Zahlung von Entschädigungen befreit. Die Wartung des Flugzeugs ist eine regelmäßige Verpflichtung der Fluggesellschaft und sollte permanent (täglich) durchgeführt werden.

Eine technische Störung kann eine Fluggesellschaft nur dann von der Entschädigungspflicht befreien, wenn sie aufgetreten ist, obwohl die Fluggesellschaft alle möglichen Maßnahmen ergriffen hat, um die Möglichkeit einer solchen Störung auszuschließen. Zum Beispiel, wenn die Fluggesellschaft rechtzeitig Teile ausgetauscht hat, die aufgrund des Verschuldens vom Hersteller defekt waren, und nicht aufgrund des Verschuldens der Fluggesellschaft.

 

Nein. Ein Lufthansa-Pilotenstreik ist beispielsweise ein interner Streik, weshalb die Fluggesellschaft die Zahlung einer Entschädigung aus diesem Grund nicht ablehnen kann.

Die Fluggesellschaft kann Entschädigungen im Falle der Hauptausnahmen von der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (siehe oben) und/oder bei Umständen höherer Gewalt (siehe unten) vermeiden. Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 legt nicht klar fest, um welche Umstände höherer Gewalt es sich handelt, nennt jedoch mehrere Beispiele (die Fluggesellschaft trägt die Beweislast für das Vorliegen von Umständen höherer Gewalt):

1) Außergewöhnliche Wetterbedingungen, die mit der Durchführung eines bestimmten Fluges nicht vereinbar sind (Schneesturm, starker Wind, Hurrikan, Vulkanausbruch), werden möglicherweise als Umstände höherer Gewalt erkannt, in den meisten Fällen gehört das übliche schlechte Wetter jedoch zu solchen Umständen NICHT.

2) Sicherheitsrisiken, unerwartete Sicherheitsmängel von Flügen und nur äußere Streiks (zum Beispiel: Streik von Fluglotsen), die den Betrieb der entsprechenden Fluggesellschaft beeinträchtigen. Die Probleme mit dem Personal und interne Streiks gehören zu den Umständen höherer Gewalt nicht und befreien die Fluggesellschaften nicht von der Zahlungspflicht, die Entschädigungen durchzuführen.

WICHTIG: Technische Ausfälle sind keine Umstände höherer Gewalt, weil die Fluggesellschaft sie vermeiden kann. Die Fluggesellschaften versuchen jedoch häufig, diesen Grund als Umstände höherer Gewalt geltend zu machen, um eine Entschädigung zu vermeiden.

3) Die Einreichung einer Klage vor Gericht ist auch durch die Verjährungsfrist begrenzt, die nicht in der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 geregelt ist, sondern vom Land des Gerichts abhängt (in Italien sind es beispielsweise 10 Jahre und in Großbritannien 6 Jahre).

 

Entschädigung in besonderen Fällen

Wenn der Passagier in eine niedrigere Klasse herabgestuft wurde als in dem von ihm gekauften Flugticket angegeben ist, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, die Rückerstattung innerhalb von 7 Tagen vorzunehmen:

(i) 30% der Ticketkosten, wenn die Flugentfernung weniger als 1500 km beträgt;

ii) 50% der Ticketkosten, wenn der Flug innerhalb der EU stattfindet und seine Länge mehr als 1500 km beträgt (mit Ausnahme der Flüge zwischen der EU und den französischen Außengebieten) oder wenn der Flug in einem beliebigen Gebiet stattfindet und seine Strecke mehr als 1500 km, jedoch weniger als 3500 km beträgt;

(iii) 75% der Ticketkosten für alle Flüge, die nicht unter die Bezeichnung der obigen Absätze (i) und (ii) fallen (einschließlich Flüge zwischen der EU und den französischen Außengebieten).

In der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ist nicht festgelegt, ob die Erstattung der Kosten des gesamten Flugtickets oder eines Teils davon, nach dem der Fluggast in der Klasse reduziert wurde, gilt. Daher zahlen einige Fluggesellschaften eine Rückerstattung nur für einen Teil des Fluges in der niedrigeren Klasse. Gleichzeitig sind die staatlichen Aufsichtsbehörden der Ansicht, dass die Erstattung aufgrund der vollen Ticketkosten berechnet werden soll.

 

Im Falle der Nichtbeförderung, Flugstornierung oder Verspätung hat der Passagier das Recht auf angemessene Unterstützung (zum Beispiel: Verpflegung, Unterkunft usw.).

Für Fälle mit Flugverspätungen gilt diese Regel, wenn eine Verspätung dauert:

1) 2 Stunden oder mehr für Flüge bis zu 1.500 km; oder

2) 3 Stunden für alle Inlandsflüge in der EU, die länger als 1.500 km sind. und für alle anderen Flüge von 1.500 bis 3.500 Kilometer; oder

3) 4 Stunden oder mehr für alle anderen Flüge.

Beachten Sie, dass das Recht auf eine ordnungsgemäße Unterstützung auch dann besteht, wenn der Flug ausfällt, auch wegen besonderer Vorkommnisse.

 

Ja. Die in der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 vorgesehene Entschädigung ist keine Kostenerstattung und sie schließen sich gegenseitig nicht aus. Sie haben daher einen Anspruch sowohl auf Entschädigung als auch auf Erstattung, vorausgesetzt, Sie haben nicht zugestimmt, den Flug ersetzen zu lassen, wenn die Fluggesellschaft Ihnen das angeboten hat.

Zum Beispiel: Ihr Flug von Frankfurt nach Moskau wurde storniert und die Fluggesellschaft bot Ihnen entweder (1) einen anderen Flug an, mit dem Sie nicht einverstanden waren, oder (2) bot keinen anderen Flug an. In solchen Fällen hat jeder Passagier das Recht, eine Rückerstattung des Wertes seines Flugtickets (einschließlich Flughafengebühren und -zahlungen) sowie die Zahlung einer Geldentschädigung zu verlangen (in diesem Fall 400 Euro pro Passagier).

 

Bei Nichtbenutzung eines Tickets, das einer Rückgabe oder einer Rückerstattung nicht unterliegt, haben Sie das Recht, die gezahlten Steuern zurückzuerhalten. In einigen Fällen kann der Ticketpreis abzüglich der Strafe für das Nichterscheinen erstattet werden. Es hängt alles von den jeweiligen Tickets und Buchungsregeln ab (einige “billig” Fluggesellschaften bieten keine Möglichkeit, die Ticketkosten zurückzuerhalten). Wenn Sie nicht zum Flug erschienen sind, empfehlen wir Ihnen, sich mit uns in Verbindung zu setzen, weil wir planen, einen Service für die Rückerstattung dieser Gebühren zu eröffnen, wenn dieser Service von den Passagieren ausreichend nachgefragt wird. 

Wird ein Passagier eine höhere Klasse als sein Ticket versetzt, hat die Fluggesellschaft kein Recht, hierfür zusätzliche Gebühren zu verlangen oder die Flugkosten auf eine andere Weise zu erhöhen.

Die Fluggesellschaften erheben zugunsten von Flughäfen Flughafengebühren von Fluggästen. Der Passagier ist verpflichtet, diese Gebühren und die damit verbundenen Zahlungen erst zu zahlen, wenn er den Flug macht. Andernfalls werden diese Gebühren nicht erhoben. Daher können Sie von der Fluggesellschaft die Rückerstattung der Gebühren verlangen, die Sie für den Flug bezahlt haben, den Sie nicht genutzt haben. Wenn Sie nicht zum Flug erschienen sind, empfehlen wir Ihnen, sich mit uns in Verbindung zu setzen, weil wir planen, einen Service für die Rückerstattung dieser Gebühren zu eröffnen, wenn dieser Service von den Passagieren ausreichend nachgefragt wird. 

Diese Kosten können von der Fluggesellschaft erstattet werden. Sie können ihre Rückerstattung beantragen, indem Sie eine separate Klage bei der Fluggesellschaft einreichen. AirAdvisor beschäftigt sich mit solchen Fällen noch nicht. Wenn Sie jedoch zu diesem Thema Beratung benötigen, wenden Sie sich an uns, um Tipps und Tricks zu erhalten. Mit anderen Worten, die in der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 vorgesehene Entschädigung ersetzt die Erstattung solcher Kosten nicht. AirAdvisor hat vor, die Dienstleistungen für die Erstattung solcher Kosten in der Zukunft einzuleiten.

Nein. Die Entschädigung dient ausschließlich dazu, den Passagier für die Unannehmlichkeiten und den Zeitverlust zu entschädigen (zusätzlich zu anderen Rechten, die der Passagier möglicherweise hat). Daher ersetzt oder deckt die Zahlung der Entschädigung nicht einen Teil der vom Passagier ausgegebenen Gelder oder andere Erstattungen angemessener Kosten (Hotelunterkunft, Mahlzeiten, Transport, 2 Telefongespräche, die die Fluggesellschaft kostenlos anbieten muss), die in der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 oder in anderen Akten vorgesehen sind. 

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sieht keine Besonderheiten in Bezug auf die Forderung der Entschädigung in Abhängigkeit vom Alter des Fluggastes vor. Auch ein Neugeborenes hat Anspruch auf die Entschädigung. Die einzige Voraussetzung ist, dass das Ticket bezahlt werden muss. Wenn also das Ticket für Ihre Kinder bezahlt wird, haben sie einen Anspruch auf eine Entschädigung und umgekehrt. Wenn Sie das Ticket nicht bezahlt haben, sondern nur Flughafengebühren und Steuern bezahlt haben, hat das Kind in diesem Fall leider keinen Anspruch auf die Entschädigung.

Zum Beispiel: Eine Familie aus 2 Erwachsenen und einer kleinen Tochter Natascha, 5 Jahre alt, und einem Baby, Vanya, 6 Monate alt, fliegen mit Air France (der Flug ist storniert oder verspätet) von Mumbai nach Paris und Moskau. In diesem Fall zahlte die Familie die vollen Kosten für 2 Tickets für Erwachsene und ein Kinderticket und bezahlte wahrscheinlich nur Flughafengebühren und Steuern (wenn kein separater Sitzplatz gekauft wurde). Somit haben 3 Personen einen Anspruch auf eine Entschädigung von jeweils 600 Euro für insgesamt 1.800 Euro.

Natürlich kann das Kind seine Interessen vor der Fluggesellschaft, den Aufsichtsbehörden und den Gerichten nicht vertreten. Deswegen muss der Antrag auf Entschädigung für das Kind von seinem Bevollmächtigten (z. B. Elternteil, Vormund usw.) gestellt werden. Es kann sein, dass Sie aufgefordert werden, einen Nachweis vorzulegen, der Ihre Beziehung und/oder Befugnis, im Namen eines solchen Kindes zu handeln. Dieser Nachweis muss zudem zur Überzeugung von AirAdvisor erbracht werden.

 

Ja, aber Sie müssen den Nachweis erbringen, dass Sie die Berechtigung / Einwilligung Ihrer Familienmitglieder dazu haben. Bitte beachten Sie, dass, wenn Sie nicht bestätigen, dass Sie die Befugnis oder das Recht haben, eine Entschädigung zu erhalten, diese jedem Familienmitglied auf seinem persönlichen Konto gutgeschrieben wird, auch wenn Sie alle Tickets bezahlt haben

Ja, Sie können eine Entschädigung sowohl für sich selbst als auch für Ihre Mitreisenden verlangen, müssen jedoch bestätigen, dass Sie die Berechtigung/Einwilligung der Mitreisenden dazu haben. Wenn Sie als Vertreter einer Gruppe von Reisenden (oder Ihrer Familie) auftreten möchten, müssen Sie dennoch sicherstellen, dass jedes Mitglied Ihrer Familie unsere Vollmacht unterzeichnet.

Bitte beachten Sie, dass eine Entschädigung auf das Konto jedes Passagiers gezahlt wird, wenn Sie nicht nachweisen, dass Ihre Mitreisenden andere Anweisungen gegeben haben.

 

Die Fluggesellschaft kann Sie nicht zwingen, einen Reisegutschein zu akzeptieren. Sie haben das Recht, eine Banküberweisung zu beantragen. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 muss „die in Absatz 1 genannte "Entschädigung in bar, durch elektronische Überweisung, Zahlungsanweisung oder Bankscheck oder nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Passagier durch Reisegutscheine und/oder andere Dienstleistungen gezahlt werden.“

 

Die meisten Passagiere haben Schwierigkeiten und Enttäuschungen beim Umgang mit Fluggesellschaften. Oft ist es schwierig, nur eine Antwort zu erhalten, und noch schwieriger, eine positive Entscheidung und eine finanzielle Entschädigung zu erhalten. Aus diesem Grund empfehlen wir, dass Sie diese schwierige Arbeit den Spezialisten von AirAdvisor anzuvertrauen, um sich von Kummer zu befreien. Wenn Sie innerhalb von 6 Wochen keine Antwort von der Fluggesellschaft erhalten haben, reichen wir in der Regel eine Klage bei der Aufsichtsbehörde, der Ihre Fluggesellschaft unterstellt ist, ein. In einigen Fällen überspringen wir diese Phase und wenden uns sofort an ein Schiedsgericht oder ein Gericht. Es hängt alles von der jeweiligen Fluggesellschaft und unseren Erfahrungen mit der ab. Unser Ziel ist es, in kürzester Zeit eine Entschädigung für Sie zu erhalten und nicht alle möglichen Einflussmöglichkeiten auf die Fluggesellschaft zu nutzen.

Manchmal ist die Fluggesellschaft, die den Flug bedient, nicht diejenige, bei der Sie das Ticket gekauft haben. Merken Sie sich, dass nur die Fluggesellschaft, die den Flug bedient, verantwortlich ist.

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 haben Fluggesellschaften in einigen Fällen das Recht, die Höhe der Entschädigung zu halbieren, wenn sie Ihnen einen Alternativflug unter bestimmten Bedingungen mit einer bestimmten Verspätung zum Zielflughafen angeboten haben:

 

Table of flight compensation by distance

Ja, Sie sind. Gemäß Verordnung (EG) Nr. 261/2004 muss jedes Ticket bezahlt werden. Sie gibt jedoch nicht an, wie und in welcher Währung die Tickets bezahlt werden müssen. Wenn Sie Ihre gesammelten Meilen zum Kauf eines Tickets verwendet haben, haben Sie dennoch einen Anspruch auf die Entschädigung.

Ja, jeder Passagier, dessen Flug verspätet, storniert wurde oder Nichtbeförderung hatte, kann einen Anspruch auf die Entschädigung, unabhängig davon, wer sein Ticket bezahlt hat, mit Ausnahme von Geschäftsreisenden, wenn das Ticket vom Unternehmen bezahlt wird und das im Vertrag zwischen dem Passagier und seinem Arbeitgeber klar angegeben ist.

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ist die Person, die einen Anspruch auf die Entschädigung hat, immer ein Passagier, unabhängig davon, wer das Ticket bezahlt hat. Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ist ausgelegt, den Zeitverlust des Passagiers und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten zu entschädigen, und nicht nur die Kosten des Flugscheins zu kompensieren. Daher hat die Person, die das Ticket bezahlt hat, kein Recht auf eine Kompensation, sondern dieses Recht gehört nur dem Passagier des Flugs. Es gäbe nur eine Ausnahme, wenn es eine Vereinbarung oder ein anderes Dokument zwischen einem Fluggast und dem Käufer eines Flugscheins gibt, das diese Rechte auf den tatsächlichen Käufer von einem Fluggast überträgt.

 

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ist der Antragsteller immer ein Passagier, unabhängig davon, wer sein Ticket bezahlt hat und aus welchen Gründen er geflogen ist. Der Zweck der Entschädigung, die in der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 vorgesehen ist, besteht nicht darin, die Kosten des Flugtickets zu erstatten, sondern den Passagier für seine Zeit und die Unannehmlichkeiten, die mit den Störungen seines Fluges verbunden sind, zu entschädigen. Daher kann die Person, die das Ticket bezahlt hat, aber kein Passagier ist, keine Entschädigung verlangen. Nur ein Passagier, der mit diesem Flug geflogen ist oder fliegen sollte, hat einen Anspruch auf die Entschädigung. Eine Ausnahme von dieser Regel können nur Fälle sein, in denen zwischen einem Arbeitnehmer und einem Unternehmen ein Vertrag oder ein anderes Dokument unterzeichnet wurde, wonach der Arbeitnehmer auf sein Recht auf die Entschädigung zugunsten des Arbeitgebers verzichtet.

Ja, Sie haben einen Anspruch auf die Entschädigung, wenn der Grund für die Verspätung eines Anschlussfluges mit der Verspätung Ihres ersten Fluges zusammenhängt. Auch wenn die Verspätung des ersten Fluges weniger als 3 Stunden betrug, die Ankunft am Zielflughafen sich jedoch um mehr als 3 Stunden verzögerte, haben Sie einen Anspruch auf die Entschädigung.

 

Über AirAdvisor

Natürlich können Sie die AirAdvisor-Dienstleistungen jederzeit abbestellen, indem Sie Ihre Vollmacht widerrufen. In diesem Fall werden wir die Arbeit an Ihrem Fall sofort einstellen. In diesem Fall müssen wir Ihnen die Kosten für die bereits geleistete Arbeit in Rechnung stellen.

Wir empfehlen Ihnen auch, uns sämtliche Korrespondenz und andere Informationen zur Verfügung zu stellen, die Sie von der Fluggesellschaft erhalten haben. Das gibt uns die Möglichkeit,  einen tieferen Einblick in Ihren Fall  zu bekommen und keine Zeit für parallele Kommunikation und duplizierende Handlungen zu verschwenden.

Einige Fluggesellschaften versuchen möglicherweise, Sie davon zu überzeugen, dass Ihr Fall nur geringe Erfolgschancen hat, damit Sie einer schnellen und billigen Beilegung des Streits zustimmen. Viele stimmen einem solchen Kompromiss zu, verlieren jedoch alle Rechte auf vollständige Entschädigung (z.B.: die Fluggesellschaft bietet einen Gutschein oder ein Kleinkredit für den nächsten Flug mit einer eingeschränkten Einlösemöglichkeit an). Der einzige Grund, warum Fluggesellschaften das tun, besteht darin, dass es für sie günstiger ist, Ihnen einen "virtuellen" Gutschein anstelle von Bargeld und dazu noch von niedrigerem Wert anzubieten.

Das Gesetz legt die Höhe der Entschädigung klar fest und sieht vor, dass diese standardmäßig in Euro gezahlt wird. Aus diesem Grund empfehlen wir, dass Sie uns die gesamte Kommunikation zum Fall übermitteln, damit wir Ihnen die Zahlung der maximalen Geldentschädigung ermöglichen können.

 

Wenn wir uns an eine Fluggesellschaft wenden und eine Entschädigung verlangen, müssen wir nachweisen, dass Sie das Recht auf eine Entschädigung haben und dass wir von Ihnen ordnungsgemäß ermächtigt sind, Ihre Interessen in dieser Angelegenheit zu vertreten. Das alles kann durch die folgenden Dokumente bestätigt werden:

(i) eine Kopie Ihres Tickets (n);

(ii) eine auf unserer Webseite unterzeichnete Vollmacht;

(iii) eine Kopie Ihres Passes oder eines anderen Ausweisdokumentes mit dem Muster Ihrer Unterschrift, damit man es mit der Unterschrift in unserer Vollmacht vergleichen und sicherstellen könnte, dass sie wirklich von Ihnen unterschrieben ist;

(iv) Bestätigung Ihrer Verspätung oder Stornierung des Fluges oder Nichtbeförderung (falls vorhanden, zum Beispiel: eine Bescheinigung oder eine E-Mail von der Fluggesellschaft oder dem Flughafen usw.). 

 

Unsere Provision beträgt 30% des Betrags der eingezogenen Entschädigung, die wir aus dem von der Fluggesellschaft erhaltenen Geld abziehen. Das bedeutet, dass unsere Leistungen nicht bezahlt werden, wenn Sie Ihre Entschädigung nicht erhalten. Sie müssen auch keine Zahlungen leisten, um unsere Dienstleistungen zu bezahlen.

 

Sie können teure Anwälte anheuern (in der Regel mit Stundenlohn) oder versuchen, selbst eine Entschädigung zu erhalten (auf unserer Webseite finden Sie sogar Tipps dazu). Aber obwohl es wie eine einfache Sache aussehen kann, ist es leider nicht so. Die Fluggesellschaften erschweren absichtlich die Auszahlung von Entschädigungen an Passagiere. Deswegen verlangen nur 2-4% der Bürger ihre Entschädigung, und noch weniger von ihnen erhalten zumindest eine Zahlung oder einen Gutschein für das Essen. Einige Fälle können ein Jahr oder länger dauern. Die Schwierigkeiten ergeben sich auch aus der Frage der Gerichtsbarkeit (der Passagier wohnt in einem Land und die Fluggesellschaft befindet sich in einem anderen) sowie aus der Anwendung des materiellen Rechts, wenn die Fluggesellschaft versucht, Gründe zu finden, um eine Entschädigung zu vermeiden.

Ehrlich gesagt, stellt niemand gewöhnliche Anwälte für solche Fälle ein. Manche Menschen versuchen, eine Entschädigung selbst zu erhalten, aber in solchen Fällen beträgt der Prozentsatz des Erfolgs nur 2%, und die Zeit, die dafür benötigt wird, ist viel länger.

Bevor Sie sich für eine Entschädigung bei einer Fluggesellschaft entscheiden, müssen Sie sich die folgenden Tatsachen sorgfältig überlegen:

 

(і) Das Einreichen eines Antrags über AirAdvisor.com dauert nur 3 Minuten. Danach fängt unser Team an, ihn sofort zu bearbeiten und für den Versand an die Fluggesellschaft vorzubereiten;

(ii) Zeit ist Geld für uns in AirAdvisor. Wir sind darauf ausgerichtet, in kürzester Zeit eine Entschädigung zu erhalten, weil unsere Leistungen nicht wie bei herkömmlichen Anwälten zeitabhängig vergütet werden. Aus diesem Grund haben wir eine eigene Software entwickelt, mit deren Hilfe wir für jeden Einzelfall die effektivsten Erhebungsverfahren auswählen können. Das ermöglicht uns, die Bearbeitung und Analyse von Fällen "manuell" zu minimieren und das so schnell wie möglich zu tun.

(iii) Die Fluggesellschaften verweigern die Entschädigung in 98% der Fälle . Daher dehnt sich der Vorgang in der Regel für eine lange Zeit. Um eine Entschädigung zu erhalten, ist es in der Regel erforderlich, die Klagen bei den Aufsichtsbehörden, Gerichten oder internationalen Schiedsgerichten einzureichen, dabei viele Dokumente in verschiedenen Sprachen zu erstellen und zu versenden, Gebühren zu zahlen und andere Kosten zu tragen. Überlegen Sie sich daher, ob Sie die Zeit, Geduld und Fähigkeiten haben, um ein positives Ergebnis zu erzielen.

(iv) Nachdem sich die Fluggesellschaft häufig die Anordnung der Aufsichtsbehörde über die Entschädigung geweigert hat, bleibt die letzte Möglichkeit, eine Klage beim Gericht einzureichen. In der Regel verlangen die Gerichte persönliche Anwesenheit bei den Sitzungen, sodass Sie entweder selbst teilnehmen oder einen Vertreter beauftragen müssen (und das sind zusätzliche Kosten).

(v) Wie Sie bereits wissen, gibt es eine ganze Reihe von Behörden, bei denen Sie sich beschweren können, um eine Entschädigung von der Fluggesellschaft zu erhalten. Die Liste und die Reihenfolge dieser Behörden variiert und hängt von der Fluggesellschaft ab. Darüber hinaus können die Fluggesellschaften ihre Verfahren und Richtlinien ändern. Nur aufgrund der Tatsache, dass AirAdvisor regelmäßig mit einer bestimmten Fluggesellschaft zusammenarbeitet, können wir das günstigste Szenario für Ihren Fall auswählen.

(vi) In der Praxis lehnen die Fluggesellschaften häufig die Zahlung von Entschädigungen auf Antrag der Bürger ab, erfüllen jedoch die AirAdvisor-Anforderungen. Das liegt an der Tatsache, dass sie wissen, dass AirAdvisor nicht auf halbem Weg anhält und immer alle möglichen Mittel, Verfahren und Instrumente einsetzt, um eine Entschädigung von der Fluggesellschaft zu erhalten.

(vii) AirAdvisor verfügt über umfangreiche Erfahrungen. Wenn wir beispielsweise wissen, dass eine Beschwerde an eine Aufsichtsbehörde bei einer bestimmten Fluggesellschaft keine positiven Auswirkungen haben wird, überspringen wir diese Phase des Einzugs und reichen direkt eine Klage beim Gericht ein. Wir tun das, weil unser Ziel darin besteht, in kürzester Zeit eine Entschädigung zu erhalten und nicht alle möglichen Behörden durchzugehen, an denen traditionelle Anwälte häufig interessiert sind und deren Leistungen stundenweise bezahlt werden.

Im Allgemeinen ist es sehr zeitaufwendig und erfordert häufig zusätzliche Kosten, einschließlich Rechtsbeistand. 

 

Die Einreichung eines Anspruchs bei einer Fluggesellschaft ist nur der erste Schritt in der Reihe von Behörden, Schiedsgerichten und Gerichten, an die wir uns wenden können. Wenn AirAdvisor während der Bearbeitung eines Falls eine Ablehnung erhält, sind wir nicht einmal verstimmt, weil wir über ein großes Rüstzeug von Mitteln verfügen, mit denen wir die Fluggesellschaft beeinflussen und zwingen können, eine Entschädigung auszuzahlen. Sobald AirAdvisor beispielsweise eine Ablehnung erhält, wenden wir uns unverzüglich an die Aufsichtsbehörde, um eine unabhängige Prüfung des Falls und der Fluggesellschaft als Ganzes durchzuführen. 

 

AirAdvisor ist eine Gesellschaft mit Hauptsitz in Polen, die Entschädigungen von Fluggesellschaften erhebt und Fluggästen professionelle Dienstleistungen erbringt, um von Fluggesellschaften Entschädigungszahlungen für Folgendes zu erhalten:

✓     Flugverspätung;

✓     Flugstornierung;

✓     verpassten Anschlussflug;

✓     Nichtbeförderung/Überbuchung.

Wir planen, einen neuen Service auf den Markt zu bringen - Rückerstattungen von Flughafengebühren und -zahlungen im Falle eines Nichterscheinens (wenn das Ticket gekauft wurde, aber der Passagier es nicht genutzt hat).

AirAdvisor bietet seinen Kunden (sowohl Privatpersonen als auch Gesellschaften) an, das Online-System unserer Webseite zu nutzen, um einen Online-Antrag auf die Geldentschädigung einzureichen. Es dauert nur 3 Minuten und besteht aus 3 Schritten:

  1. Sie melden einfach Ihren gestörten Flug (Datum, Flugnummer, was passiert ist und einige andere Details);
  2. Unsere Website prüft sofort und kostenlos Ihr Recht auf die Entschädigung für einen bestimmten Flug und informiert Sie über die Summe der Entschädigung (bis zu 600 €);
  3. Sie versehen unsere Vollmacht mit einer elektronischen digitalen Signatur, damit wir die Möglichkeit haben, Ihre Interessen zu vertreten und die Zahlung einer Entschädigung an Sie zu verlangen.

Wenn Ihr Recht auf die Entschädigung bestätigt ist, wird unser Team sofort die Zahlung von der Fluggesellschaft verlangen, mit der Bearbeitung Ihres Falls beginnen und, falls erforderlich, eine Klage beim Gericht einreichen.

Wir haben keine Vorauszahlung, wir arbeiten nur nach dem Prinzip «Kein Ergebnis - keine Zahlung». Unsere Provision wird nur berechnet, wenn Sie Ihren Fall gewinnen und wird nur von dem eingeforderten Betrag abgezogen.

Sobald wir Ihre Entschädigung erhalten, werden wir Sie darüber umgehend benachrichtigen. Dann teilen Sie uns mit, wie Sie das Geld bekommen möchten. Das ist alles.

 

Entschädigungsrechte

Die Gerichtsgebühren und sonstige Kosten richten sich nach dem Schiedsverfahren und dem Gericht, in dessen Zuständigkeit sich die Fluggesellschaft befindet. Daher ist es mit der Antwort auf diese Frage unmöglich, einen Gesamtbetrag anzugeben. Aber in keinem Fall übersteigen alle Kosten die Hälfte der Entschädigungssumme. .

Es ist wichtig zu verstehen, dass unsere Vergütung keine Gerichts- und sonstigen Kosten enthält. Alle diese mit Rechtsstreitigkeiten verbundenen Kosten (Kosten für Gerichtsverfahren/Schiedsverfahren, im Folgenden als „Prozesskosten“ bezeichnet) hängen nicht davon ab, ob Sie selbst eine Klage einreichen oder durch AirAdvisor. Wir bezahlen alle diese Kosten und ziehen sie zusammen mit unserer Provision bei der Auszahlung Ihnen einer Entschädigung ab.. 

 

Die beliebtesten Zahlungsmethoden sind Banküberweisungen, Zahlungen über Zahlungssysteme wie PayPal, Payoneer, Transferwise. Wenn Sie Ihre Entschädigung jedoch auf eine andere Weise erhalten möchten, teilen Sie es uns einfach mit und wir werden uns bemühen, Ihren Wunsch zu erfüllen. AirAdvisor bietet immer die bequemste und günstigste Zahlungsmethode an. Sie können jedoch frei entscheiden, wie Sie Ihr Geld erhalten möchten.

Die Fluggesellschaft erklärt sich bestenfalls bereit, eine Entschädigung nach dem Eingang Ihrer Forderung zu zahlen. Normalerweise dauert es bis zu 6 Wochen. Wenn Sie keine Antwort von der Fluggesellschaft erhalten oder die Zahlung einer Entschädigung verweigert wird, gehen wir zu anderen Schritten der Einziehung über. In solchen Fällen kann der Prozess bis zu einem Jahr dauern, weil die Aufsichtsbehörden, Schiedsgerichte und Gerichte möglicherweise zusätzliche Unterlagen und/oder Informationen zu Ihrem Fall anfordern, eine Begutachtung vereinbaren und mit anderen Fällen überladen sind.

Zeit ist Geld für uns. Aus diesem Grund sind wir nicht daran interessiert, die ganze Reihe von allen möglichen Einziehungsverfahren durchzugehen. Unser Ziel ist es, Ihnen die Zahlung der Entschädigung in kürzester Zeit zu sichern.

 

Mit der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.02.2004 wurden allgemeine Regeln für die Entschädigung festgelegt (manchmal auch als „Fluggastrechteverordnung 261/2004“ bezeichnet). Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 enthält allgemeine Regeln für die Erstattung und Unterstützung von Flügen für Fluggäste bei Flugstornierungen, Verspätungen und Nichtbeförderungen (einschließlich eines übermäßigen Ticketverkaufs). Das Dokument sieht eine Entschädigung in Höhe von €250 bis €600 je nach Flugentfernung vor.

Der Europäische Gerichtshof legt die Vorschriften sehr streng und direkt aus und lässt den Fluggesellschaften keine Möglichkeit, sich der Zahlung von Entschädigungen an Fluggäste zu entziehen. In der Sache von TUI Travel gegen Nelson, entschied der Europäische Gerichtshof, dass Flüge mit einer Verspätung von mehr als 3 Stunden den Passagieren die gleichen Rechte einräumen sollten wie im Fall einer Flugstornierung. Nach dieser Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs haben die Passagiere, deren Flüge um mehr als 3 Stunden verspätet sind, daher auch einen Anspruch auf die Geldentschädigung gemäß Verordnung (EG) Nr. 261/2004.

 

 

 

 

Nichtbeförderung:

Flugentfernung‘:

Entschädigung:

Unter 1500 km

EUR 250

1500-3500 km

EUR 400

Über 3500 km und innerhalb vom EU-Raum

EUR 400

Über 3500 km und außerhalb vom EU-Raum

EUR 600

* Im Falle eines indirekten Fluges (mit dem Umsteigen) werden die Flugentfernung und die Verzögerungszeit am Flughafen des Endbestimmungsorts vom Startflughafen bestimmt.

Flugstornierung:

Flugentfernung‘:

Entschädigung:

Falls ein alternativer Flug angeboten wurde, aber die Verzögerung am Endzielort trotzdem passierte*

Unter 1500 km

EUR 250

EUR 125

(Verspätung weniger als 2 Stunden)

1500-3500 km

EUR 400

EUR 200

(Verspätung weniger als 3 Stunden)

Über 3500 km und innerhalb vom EU-Raum

EUR 400

EUR 200

(Verspätung weniger als 4 Stunden)

Über 3500 km und außerhalb vom EU-Raum

EUR 600

EUR 300

(Verspätung weniger als 4 Stunden)

* Im Falle eines indirekten Fluges (mit dem Umsteigen) werden die Flugentfernung und die Verzögerungszeit am Flughafen des Endbestimmungsorts vom Startflughafen bestimmt.

 

Flugentfernung‘:

Verzögerungszeit‘:

Entschädigung:

Unter 1500 km

Über 3 Stunden

EUR 250

1500-3500 km

Über 3 Stunden

EUR 400

Über 3500 km und innerhalb vom EU-Raum

Über 3 Stunden

EUR 400

Über 3500 km und 

außerhalb vom EU-Raum

3-4 Stunden

Über 4 Stunden

EUR 300

EUR 600

* Im Falle eines indirekten Fluges (mit dem Umsteigen) werden die Flugentfernung und die Verzögerungszeit am Flughafen des Endbestimmungsorts vom Startflughafen bestimmt.

 

Jeder Passagier hat Anspruch auf Entschädigung (von €250 bis €600) in den folgenden Fällen:

1)  für alle Fluggesellschaften: 

✓    für Flüge von einem EU-Gebiet in ein anderes EU-Gebiet (lokale Flüge, die von einer beliebigen Fluggesellschaft durchgeführt werden);

✓     für Flüge aus dem EU-Gebiet in ein Gebiet außerhalb der EU (Abflug von einem Flughafen in der EU und Ankunft an einem Flughafen außerhalb der EU, die von einer beliebigen Fluggesellschaft durchgeführt werden);

2) nur für EU-Fluggesellschaften:

✓     aus dem Gebiet außerhalb der EU in das Gebiet der EU (Abflug vom Flughafen außerhalb der EU und Ankunft an einem von der europäischen Fluggesellschaft angeflogenen Flughafen im EU-Raum).

Zusätzliche Bedingungen:

a) der Passagier muss einen bestätigten gebuchten Sitzplatz auf dem Board haben; und

b) pünktlich zum Check-in, wie auf dem Ticket oder von der Fluggesellschaft angegeben ist, oder, wenn die Uhrzeit nicht angegeben ist, spätestens 45 Minuten vor der geplanten Abflugzeit erscheinen;

c) Die Entschädigung muss innerhalb der Verjährungsfrist geltend gemacht werden, die in der Gesetzgebung des jeweiligen Landes festgelegt ist (in den meisten Fällen beträgt die Verjährungsfrist in den EU-Ländern 3 Jahre, in einigen Ländern kann sie jedoch länger sein, z.B. in Großbritannien können Sie eine Klage gegen eine Fluggesellschaft für Flüge im Zeitraum von bis zu 6 Jahren einreichen).

Hauptausnahmen von der Verordnung (EG) Nr. 261/2004

1) Flüge aus einem Gebiet außerhalb der EU in die EU, die nicht von europäischen Fluggesellschaften angeflogen werden (z. B. ein Aeroflot-Flug von Moskau nach Paris), unterliegen nicht der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, der Rückflug wird jedoch abgedeckt). Wenn Sie jedoch einen Anschlussflug in Paris haben, von dem aus Sie mit einer Fluggesellschaft nach Dubai weiterreisen, unterliegt dieser Flug von Paris nach Dubai der Verordnung (EG) Nr. 261/2004.

2) Ausfall eines Flugs wegen der Umstände höherer Gewalt (zum Beispiel: Streiks, Sicherheitsprobleme, extreme Wetterbedingungen, das den Flug beeinträchtigte (aber nicht einfach schlechtes Wetter)

3) die Fluggäste, die kostenlos oder mit einem Rabatt reisen, der den Bürgern im allgemeinen Verfahren nicht zur Verfügung steht, haben keinen Anspruch auf die Entschädigung (zum Beispiel: Mitarbeiter der Fluggesellschaften, die mit einem Rabatt reisen). Die Saisontickets, Werbetickets, Ticketsausverkäufe sowie Tickets, die von Flyern von Treueprogrammen bezogen wurden, berechtigen Sie jedoch zur Entschädigung.

4) Flüge von Gibraltar-Flughäfen

5) Hubschrauberflüge.

 

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sieht keine Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen aus vorherigen Flügen vor (sogenannte „Verjährungsfrist“). Es gibt keine einheitliche Verjährungsfrist für alle EU-Länder. Daher richtet sich die Verjährungsfrist nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Nr. C-139/11 vom 22. November 2012 nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem Sie Ihren Anspruch geltend machen.

In den meisten Fällen kann ein Passagier eine Entschädigung für einen Flug verlangen, der vor 3 bis 5 Jahren stattgefunden hat oder hätte stattfinden sollen. In einigen Ländern kann diese Verjährungsfrist jedoch 10 Jahre oder mehr betragen. Wir empfehlen Ihnen deswegen, Ihre Anträge für frühere Flüge einzureichen, damit wir die Verjährungsfrist in diesem Einzelfall überprüfen und Sie über das Ergebnis informieren können (Ihre E-Mail kann Informationen zur Entschädigung für Hunderte von Euro enthalten, verpassen Sie also diese Gelegenheit nicht).

Jedes Land hat seine eigenen Fristen. In Großbritannien  sind es beispielsweise 6 Jahre (bestätigt durch eine gerichtliche Entscheidung in der Sache Dawson gegen Thomson Airways im Jahre 2014). Daher ist ein Anspruch auf die Entschädigung für einen Flug über 6 Jahre in Großbritannien nicht zufriedenstellend.

Es ist wichtig, dass die Bestimmung der Verjährungsfrist ab dem Datum des gestörten Flugs (dem Ankunftsdatum oder dem Datum des geplanten Abflugs für den Fall der Flugstornierung) beginnt und NICHT ab dem Datum, an dem der Anspruch an die Fluggesellschaft gesendet wurde,  und bis zum Datum der Klageschrift vor dem Gericht gegen die Fluggesellschaft zählt. Es ist daher sehr wichtig, die Forderung nach einer Entschädigung nicht zu verzögern, um dieses Recht nicht zu verlieren. Bitte beachten Sie, dass einige Fluggesellschaften eine langfristige Kommunikation mit Passagieren eingehen, um den Zeitpunkt der Einreichung einer Klage vor Gericht zu verschieben und somit auf die Beendigung der Verjährungsfrist zu warten, die dazu führt, dass der Passagier das Recht auf die Geltendmachung dieser Entschädigung verliert. Danach ist eine Entschädigung nicht mehr möglich.

Hier sind die bestehenden Verjährungsfristen in den EU-Ländern:

Land

Verjährungsfrist

Österreich

3 Jahre

Belgien

1 Jahr

Bulgarien

3 Jahre

Kroatien 

2 Jahre

Zypern

6 Jahre

Tschechien

3 Jahre

Dänemark

5 Jahre

Estland

10 Jahre

Finnland

3 Jahre

Frankreich

10 Jahre

Deutschland

3 Jahre

Griechenland

5 Jahre

Ungarn

2 Jahre

Irland

6 Jahre

Italien

2 Jahre

Lettland

3 Jahre

Littauen

10 Jahre

Luxemburg

10 Jahre

Malta

2 Jahre

Niederlande

20 Jahre

Norwegen

3 Jahre

Polen

3 Jahre

Portugal

20 Jahre

Rumänien

1 Jahr

Slowakei

4 Jahre

Slowenien

5 Jahre

Spanien

5 Jahre

Schweden

10 Jahre

Großbritannien 

6 Jahre

Zu den Flughäfen im "EU-Raum" gehören auch die folgenden Länder: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Darum gilt die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 für Flüge in/aus diesen Ländern.

Die Software unserer Webseite überprüft Ihr Recht auf die Entschädigung sofort und kostenlos, damit Sie sicherstellen können, ob Sie das Recht auf die Entschädigung haben oder nicht. Sie müssen lediglich Ihre Flugdaten auf der Hauptseite unserer Webseite eingeben. Das dauert nur ein paar Minuten. Sie erhalten das Ergebnis sofort .

Um die Flugverspätungszeit zu bestimmen, wird die anfängliche geplante Ankunftszeit gemäß Ihrem Ticket und der tatsächlichen Ankunftszeit am endgültigen Endbestimmungsort berechnet. Informationen zur «Ankunftszeit » und zum «Endbestimmungsort» sehen Sie bitte unten.

 

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