Entschädigung bei Flugverspätung: Ihre Ansprüche einfach erklärt
Bei einer Flugverspätung ab drei Stunden am Zielflughafen stehen Ihnen 250 € bis 600 € Entschädigung zu. Diese Fluggastrechte gelten für fast alle Flüge ab einem EU-Flughafen, plus Flüge in die EU mit einer EU-Airline. Welche Summe genau, hängt von der Flugstrecke ab. Wir zeigen Ihnen, was Sie tun müssen.
Schnellcheck: Entschädigung bei Flugverspätung beantragen
Frage | Antwort |
Ab wann steht mir Entschädigung zu? | Ab 3 Stunden Verspätung am Zielflughafen |
Wie viel bekomme ich? | 250 €, 400 € oder 600 €, je nach Flugstrecke |
Wie lange habe ich Zeit? | 3 Jahre nach BGB § 195 |
Wer zahlt die Entschädigung? | Immer die ausführende Airline |
Was zählt als Verspätung? | Die Ankunftszeit am Ziel, nicht der Abflug |
Wie bekomme ich mein Geld zurück? |
Wann steht mir Entschädigung bei Flugverspätung zu?
Ihr Anspruch entsteht in dem Moment, in dem Ihr Flieger mindestens drei Stunden später am Ziel landet als ursprünglich geplant. Eine Bedingung gibt es allerdings: Die Airline muss die Verzögerung auch zu verantworten haben.
Damit Sie tatsächlich Geld sehen, müssen drei Punkte zusammenkommen:
- Abflug von einem EU-Flughafen, oder Flug in die EU mit einer EU-Airline.
- Ankunft am Ziel mindestens drei Stunden später als geplant.
- Verspätungsgrund liegt im Verantwortungsbereich der Airline.
Treffen alle drei Punkte zu, steht Ihnen eine pauschale Ausgleichszahlung zu. Wie hoch diese im Einzelfall ausfällt, richtet sich nach der zurückgelegten Flugstrecke.
Wie hoch ist die Entschädigung bei einer Flugverspätung?
Die Höhe der Entschädigung richtet sich allein nach der Flugstrecke, nicht etwa nach dem Ticketpreis oder den Hotelkosten. Entscheidend ist die Entfernung zwischen Start- und Zielflughafen, also schlicht die Frage, wie weit Sie fliegen. Genau diese Distanz bestimmt am Ende, wie hoch Ihre Erstattung ausfällt. Es gibt drei feste Stufen, die Sie sich gut merken können.
Flugverspätung & Entschädigungs-Tabelle

Flugstrecke | Entschädigung |
bis 1.500 km | 250 € |
1.500 bis 3.500 km (innereuropäisch über 1.500 km, andere Flüge bis 3.500 km) | 400 € |
über 3.500 km (außereuropäisch) | 600 € |
So berechnen Sie Ihre Entschädigung, wenn der Flug verspätet ist
Gemessen wird immer die Luftlinie zwischen Abflug- und Zielort. Zwischenstopps oder Umwege zählen nicht. Warum überhaupt die Entfernung entscheidet, hat einen einfachen Grund. Je länger der Flug, desto größer der Stress für Sie.
Drei Stunden warten vor einem Kurzflug nach Mailand sind eben nicht dasselbe wie drei Stunden warten vor einem Zehn-Stunden-Flug nach Tokio. Genau diesen Unterschied bilden die drei Entschädigungsstufen ab. An Beispielen verdeutlicht, sieht das wie folgt aus (wenn sich der Flug um mind. 3 Stunden verspätet hat):
- Berlin nach Paris (1.054 km): 250 €
- Frankfurt nach Athen (1.802 km): 400 €
- München nach New York (6.479 km): 600 €
Ab wie vielen Stunden Verspätung gibt es Geld zurück?

- 0 bis 2 Stunden: keine Entschädigung, aber Mehrkosten erstattungsfähig
- 2 bis 3 Stunden: keine Entschädigung, aber Betreuungspflicht
- ab 3 Stunden: Entschädigung 250 €, 400 € oder 600 €
- ab 5 Stunden Abflug: zusätzlich Ticketrückerstattung möglich

Schritt für Schritt: Was tun bei einer Flugverspätung?
- Am Gate bleiben. Warten Sie auf offizielle Ansagen. Checken Sie stetig die Flugzeiten.
- Betreuung einfordern. Ab zwei Stunden Verspätung muss die Airline kostenlos Verpflegung, Getränke, zwei Telefonate oder E-Mails und bei langer Wartezeit ein Hotel anbieten.
- Beweise sichern. Boardingpass aufheben, Foto der Anzeigetafel machen, Screenshot aus einer Flight-Tracker-App speichern.
- Belege sammeln für Mehrkosten wie Taxi, Hotel oder Verpflegung. Diese sind separat erstattungsfähig.
- Nichts unterschreiben am Gate. Kein Gutschein im Tausch gegen den Pauschalanspruch. Manche Verzichtserklärungen sind als Service-Formular getarnt.
- Nach der Reise den Anspruch schriftlich geltend machen, bei der Airline direkt oder über einen Dienstleister.
Wichtig: Die Entschädigung nach EU-Verordnung-261 und die Erstattung Ihrer Mehrkosten sind zwei verschiedene Dinge. Beides können Sie parallel verlangen.
Welche Entschädigung gibt es bei 1 Stunde Flugverspätung?
Bei einer Stunde Verspätung gibt es leider keine Erstattung. Denn die Drei-Stunden-Schwelle ist nicht erreicht. Sie können aber Ihre Mehrkosten zurückfordern. Ein Taxi nach Hause, weil der ÖPNV nicht mehr fährt, ist erstattungsfähig. Sammeln Sie die Belege und reichen Sie diese später ein.
Gut zu wissen: Verpassen Sie wegen einer kleinen Verspätung Ihren Anschlussflug, kann daraus trotzdem ein voller Entschädigungsanspruch werden. Entscheidend ist die Verspätung am Endziel. Mehr dazu im Ratgeber zum verpassten Anschlussflug.
Was steht mir bei 2 Stunden Flugverspätung zu?
Ist Ihr Flug 2 Stunden verspätet, besteht noch kein Anspruch auf Entschädigung. Aber jetzt greift die Betreuungspflicht der Airline. Sie muss kostenlos Verpflegung und Getränke bereitstellen, zwei Telefonate oder E-Mails ermöglichen, bei längerer Wartezeit auch ein Hotel. Die Airline muss das übrigens von sich aus anbieten, nicht erst auf Nachfrage (was oft nicht der Fall ist).
Die Zwei-Stunden-Schwelle gilt für Kurzstrecken bis 1.500 km. Bei Mittelstrecken zwischen 1.500 und 3.500 km greift die Betreuung erst ab drei Stunden, bei Langstrecken über 3.500 km ab vier Stunden.
Welche Entschädigung bekomme ich bei 3 Stunden Flugverspätung?
Ist der Flug bereits 3 Stunden verspätet, dann besteht Entschädigungsanspruch. Ab hier muss die Airline entweder 250 €, 400 € oder 600 € (je nach Flugstrecke) bezahlen.
Denken Sie daran: Es zählt die Ankunftszeit, nicht der Abflug. Wenn Ihr Flug zwei Stunden später startet, aber den Rückstand unterwegs aufholt und planmäßig ankommt, greift die Regelung nicht. Wenn er pünktlich startet, aber beispielsweise in der Luft umgeleitet wird und dreieinhalb Stunden später landet, haben Sie Anspruch.
Die drei Stunden zählen am Zielflughafen, nicht am Gate. Lassen Sie sich beim Aussteigen die offizielle Ankunftszeit von der Crew bestätigen.
Das ist Ihr stärkster Beweis, falls die Airline später streitet. – Mirco Lehr, Anwalt für Fluggastrechte von AirAdvisor
Welche Entschädigung bekomme ich bei 4 Stunden Flugverspätung?
Bei den Pauschalen ändert sich nichts mehr. Aber: Bei Langstrecken über 3.500 km gibt es die vollen 600 € erst ab vier Stunden Ankunftsverspätung. Liegt sie zwischen drei und vier Stunden, darf die Airline auf 300 € kürzen (Art. 7 Abs. 2 EU 261).
Ab fünf Stunden Abflugverspätung kommt eine zusätzliche Option dazu: Sie können vom Vertrag zurücktreten und den vollen Ticketpreis erstattet bekommen. Auch wenn Sie nicht mehr fliegen. Die Pauschale bleibt davon unberührt.
Gut zu wissen: Festgelegt hat das der Europäische Gerichtshof im sogenannten Sturgeon-Urteil (C-402/07), und seitdem gelten diese Fluggastrechte einheitlich in der gesamten EU.
Unsere Lesetipps:

Wie fordere ich die Entschädigung ein?
- Vorab Ihren Anspruch prüfen: Notieren Sie Verspätungsdauer am Zielflughafen, Flugstrecke und Verspätungsgrund. Der Entschädigungsrechner zeigt Ihnen in drei Minuten, ob Sie Anspruch haben.
- Schriftliche Forderung an die Airline: Wir kontaktieren die Airline, setzen Fristen, sammeln Beweise und treiben den Fall in Ihrem Namen voran.
- Bei Ablehnung gehen wir weiter: Mauert die Fluggesellschaft, übernehmen wir die rechtliche Eskalation bis hin zur Klage. Sie tragen kein Kostenrisiko, auch keine Anwalts- oder Gerichtskosten.
- Geld zurück erhalten: Sobald die Airline zahlt, überweisen wir Ihnen den Betrag direkt auf Ihr Konto, abzüglich unserer Erfolgsprovision. Kommt kein Geld rein, zahlen Sie auch nichts.
Unser Lesetipp: Wurde Ihr Flug komplett gestrichen statt nur verspätet? Dann gelten andere Regeln. Hier erfahren Sie alles zur Annullierung und Entschädigung.
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Wann besteht kein Anspruch auf Entschädigung?

Außergewöhnliche Umstände entbinden die Airline von der Entschädigung. Nicht aber von Betreuung oder Erstattung. Es gibt also Fälle, wo die Airline nicht bezahlen muss. Die Liste ist aber überschaubar: Extremwetter, politische Instabilität, Sicherheitsrisiken, Vogelschlag und behördliche Anordnungen.
Was Airlines gerne als außergewöhnlichen Umstand verkaufen, was aber keiner ist:
- Streiks der eigenen Crew
- Technische Defekte am Flugzeug, in den meisten Fällen (EuGH-Urteil Wallentin-Hermann, C-549/07)
- Personalausfälle der Airline
- Folgeverspätung, weil dieselbe Maschine schon vorher zu spät dran war
Welche weiteren Rechte habe ich? Betreuung, Erstattung, Umbuchung
Neben der Entschädigung stehen Ihnen zwei weitere Rechte zu, die parallel gelten und nicht miteinander verrechnet werden dürfen.
- Betreuungspflicht (Art. 9 EU 261): Verpflegung, Getränke, Telefonate, Hotel und Transfer bei längerer Wartezeit oder Übernachtung. Die Airline muss aktiv anbieten, der Passagier muss nicht erst nachfragen.
- Erstattung oder Umbuchung (Art. 8 EU 261): Bei einer Verspätung von 5 Stunden oder einer Annullierung können Sie zwischen voller Ticketrückerstattung oder kostenfreier Umbuchung wählen. Auch hier gilt die Flugverspätung Erstattung zusätzlich zur Pauschale.
Was sind Mehrkosten?
Mehrkosten sind zusätzliche Ausgaben, die Ihnen direkt durch die Verspätung entstehen, etwa ein Taxi nach Hause, weil der letzte Zug weg ist, oder eine spontane Hotelübernachtung am Flughafen. Heben Sie unbedingt alle Belege auf, ohne Quittung lässt sich später nichts erstatten.
Was ist Betreeungspflicht?
Die Betreuungspflicht beschreibt das, was die Airline während einer Verspätung für Sie tun muss, ganz unabhängig von einer späteren Entschädigung. Die Fluggesellschaft muss Sie z.B. kostenlos mit Mahlzeiten und Getränken versorgen, die der Wartezeit angemessen sind. Außerdem stehen Ihnen zwei Telefonate oder E-Mails zu.

Frist für Entschädigung nach Flugverspätung
Drei Jahre haben Sie Zeit, so sieht es § 195 BGB vor. Die Frist beginnt aber erst mit dem Ende des Flugjahres (§ 199 Abs. 1 BGB). Effektiv ergeben sich daraus bis zu dreieinhalb Jahre, in denen Sie Ihre Pauschale fordern können.
Stellen Sie sich das Ganze so vor: Ein Flug am 14. Juni 2024 verjährt zum 31. Dezember 2027. Bis dahin können Sie schreiben, mahnen, eskalieren oder klagen. Manche Airlines verweisen auf die Zwei-Jahres-Frist nach dem Montrealer Übereinkommen. Für die EU-261-Pauschale stimmt das nicht. Hier gilt deutsches Verjährungsrecht (BGH, X ZR 113/11). Lassen Sie sich davon nicht abspeisen.

So bekam eine Familie aus München 600 € zurück
Im Mai 2025 startete eine Familie ihren Flug von München nach Charlotte mit 3,5 Stunden Verspätung. Sie verpasste den Anschluss nach Cincinnati und zwei weitere Umbuchungen.
Beim dritten Versuch hieß es am Gate, das Boarding sei abgeschlossen, obwohl die Passagierin pünktlich da war. American Airlines argumentierte, die Erstverspätung sei betrieblich bedingt gewesen und damit nicht entschädigungspflichtig.
Der EuGH hat aber wiederholt klargestellt: Betriebliche Probleme sind in der Regel keine außergewöhnlichen Umstände (Wallentin-Hermann, C-549/07). AirAdvisor verifizierte die geplante gegen die tatsächliche Ankunftszeit, berechnete die Strecke auf 7.367 km (also 600-€-Kategorie) und widerlegte die Airline-Position mit Verweis auf EuGH-Rechtsprechung.
Am Ende erhielt jede Passagierin 600 €, ohne Vorabkosten und ohne Gerichtsverfahren.
- Strecke: München (MUC) nach Charlotte, North Carolina (CLT). 7.367 km.
- Verspätung: Über 3,5 Stunden in München, mehrere verpasste Anschlussflüge.
- Entschädigung: 600 € pro Passagier.

Heben Sie diese Dokumente für eine Entschädigungsforderung auf
Natürlich müssen Sie einige Dinge bei Ihrer Anforderung vorlegen, sodass Sie Ihr Geld zurückbekommen. Was Sie vorlegen müssen, wird über die Regulation der Fluggastrechte bestimmt.
Denken Sie daran: Fehlt etwas bei der Einreichung Ihrer Entschädigung, kann sich die Rückzahlung verzögern.
- Flugticket und Buchungsbestätigung
Das Flugticket und die Buchungsbestätigung sind die wichtigsten Dokumente. Sie enthalten alle relevanten Informationen zu Ihrem Flug, einschließlich Flugnummer, Abflug- und Ankunftszeit sowie Buchungscode. - Bordkarte
Die Bordkarte dient als Nachweis, dass Sie tatsächlich auf dem verspäteten Flug gebucht waren und eingecheckt haben. Bewahren Sie Ihre Bordkarte bis zur endgültigen Klärung des Anspruchs auf. - Bestätigung der Verspätung
Eine schriftliche Bestätigung der Verspätung durch die Fluggesellschaft ist hilfreich. Fragen Sie am Flughafen nach einer schriftlichen Erklärung des Grundes und der Dauer der Verspätung. - Foto der Anzeigetafel
Ein Foto der Anzeigetafel, das die Verspätung dokumentiert, kann ein wertvoller Beweis sein. Es zeigt die genaue Verzögerung und die entsprechenden Flugdaten. - Kommunikation mit der Fluggesellschaft
Alle E-Mails und Briefe, die Sie von der Fluggesellschaft bezüglich der Verspätung erhalten haben, sollten aufbewahrt werden. Diese Korrespondenz kann den Verlauf des Vorgangs und die Reaktion der Fluggesellschaft belegen. - Quittungen für Ausgaben
Sollten Sie aufgrund der Verspätung zusätzliche Ausgaben gehabt haben (z.B. Verpflegung, Übernachtung, Transport), bewahren Sie alle Quittungen auf. Diese Kosten können unter bestimmten Umständen ebenfalls erstattet werden. - Ausweisdokumente
Kopien Ihres Reisepasses oder Personalausweises werden oft benötigt, um Ihre Identität zu bestätigen und die Anspruchsberechtigung zu überprüfen. - Verspätungsbericht
Ein offizieller Verspätungsbericht des Flughafens oder der Fluggesellschaft kann ebenfalls hilfreich sein, um die Dauer und den Grund der Verspätung zu dokumentieren.
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Häufige Fragen zur Flugverspätung & Entschädigung
Habe ich Anspruch, wenn die Airline mich auf einen späteren Flug umgebucht hat
Ja, sofern Ihre tatsächliche Ankunft drei oder mehr Stunden hinter dem ursprünglichen Plan liegt. Die Buchungs-Historie ist egal, nur die finale Ankunftszeit zählt. Auch eine Umbuchung auf eine andere Airline ändert daran nichts.
Muss ich die Entschädigung in Deutschland versteuern?
Nein. Eine Ausgleichszahlung nach EU 261 gilt als Schadensersatz für entgangene Reisezeit und ist steuerfrei. Anders ist es nur, wenn Sie die Reise rein geschäftlich gebucht haben und das Geld auf das Geschäftskonto fließt. Im Zweifel klären Sie das mit Ihrer Steuerberatung.
Bekomme ich auch für Kinder oder Mitreisende Geld?
Ja, jeder Passagier hat einen eigenen Anspruch, unabhängig vom Alter. Auch ein Kleinkind mit eigenem Sitzplatz bekommt die volle Pauschale. Forderung gebündelt einreichen, alle Boardingpässe vorlegen.
Wer zahlt das Reisebüro oder die Airline?
Immer die ausführende Airline. Auch wenn Sie über ein Reisebüro, ein Buchungsportal oder im Rahmen einer Pauschalreise gebucht haben.
Brauche ich einen Anwalt?
Nein. Sie können den Anspruch selbst stellen, kostenlos über die SÖP eskalieren oder einen AirAdvisor mit Erfolgsprovision beauftragen. Vor dem Amtsgericht (Streitwerte unter 5.000 €) gilt kein Anwaltszwang.
Wie hoch ist der Schadenersatz bei Flugverspätungen?
Der Schadenersatz richtet sich nach der Flugdistanz und der Dauer der Verspätung. Bei Kurzstreckenflügen (bis 1.500 km) beträgt die Ausgleichszahlung 250 €, bei Mittelstreckenflügen (1.500 km bis 3.500 km) 400 € und bei Langstreckenflügen (über 3.500 km) 600 €.
Habe ich Anspruch, wenn die Airline mich auf einen späteren Flug umgebucht hat?
Ja, sofern Ihre tatsächliche Ankunft drei oder mehr Stunden hinter dem ursprünglichen Plan liegt. Die Buchungs-Historie ist egal, nur die finale Ankunftszeit zählt. Auch eine Umbuchung auf eine andere Airline ändert daran nichts.
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