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Flugzeitenänderungen: Entschädigungen und Rechte für Reisende

Flugzeitenänderungen: Entschädigungen und Rechte für Reisende

André Kern
Verfasst von André Kern
Zuletzt aktualisiert: March 21, 2024

Ein paar Stunden davor, einige Tage davor - es ist nicht ganz ungewöhnlich, dass sich Flugzeiten ändern. Jeder, der schon einmal gereist ist, weiß, wie frustrierend das sein kann, gerade weil man sich auf die bekannten Flugzeiten einstellt und mit ihnen plant.

Ob es nun darum geht, dass sich der Abflug unerwartet verzögert oder dass ein Flug vorverlegt wird und man plötzlich in Eile ist, um rechtzeitig am Flughafen zu sein - die emotionale Achterbahn, die man bei Flugänderungen durchlebt, ist wahrlich herausfordernd.

Dabei sind jedoch nicht nur die Geduldsnerven, sondern auch das Portemonnaie betroffen:

Entstehen zusätzliche Kosten, oder steht mir womöglich sogar bei Flugzeitenänderungen eine Entschädigung zu?

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Flugzeiten geändert: Entschädigungszahlungen und ihre Kriterien

Die Entschädigung bei Flugzeitenänderung kann anfänglich verwirrend wirken, da es sicherlich einige Einzelfälle gibt. Dabei spielen der Zeitpunkt der Information über die Änderung und die Dauer der Verlegung eine entscheidende Rolle. Sprich es liegt eine gewisse Verantwortung bei der Airline, dir eine Meldung bzw. eine Mitteilung zu geben.

Wir werden im Folgenden auf die verschiedenen Zeitfenster eingehen, in welchen du als Passagier über Flugzeitenänderungen informiert werden musst, und die jeweiligen Entschädigungsansprüche erläutern.

Kurzübersicht: Was kann ich tun, wenn mein Flug verschoben wird?

  • Eine Reisepreisminderung beantragen.
  • Eine Umbuchung auf einen alternativen Flug verlangen.
  • Eine vollständige Rückerstattung des Reisepreises fordern.
  • Bei Entschädigungsansprüchen aufgrund von Flugverspätungen oder Flugannullierungen, die nicht durch höhere Gewalt verursacht wurden, eine Entschädigungszahlung einfordern.

Passagiere steigen ins Flugzeug

Flugzeiten geändert: Entschädigung und Rechte im Überblick

0 bis 7 Tage vor Abflug

Sollten Reisende erst innerhalb von sieben Tagen vor dem geplanten Abflug über die Flugzeitenänderung informiert werden, kann dies erhebliche Unannehmlichkeiten mit sich bringen. In solch kurzfristigen Fällen haben Passagiere das Recht auf eine vollständige Entschädigung, sofern der Flug mindestens eine Stunde früher abhebt oder zwei Stunden später am Zielort landet.

8 bis 14 Tage vor Abflug

Wird man zwischen acht und vierzehn Tagen vor dem Abflug über die Flugverlegung in Kenntnis gesetzt, haben Passagiere immer noch Anspruch auf Entschädigung. Allerdings sind die Voraussetzungen in diesem Zeitraum etwas anders. Die Flugzeitenänderung Entschädigung beträgt lediglich 50 % der gesamten Summe, wenn der Flug mehr als zwei Stunden früher startet oder mehr als vier Stunden später am Zielort ankommt. Diese Regelung berücksichtigt die längere Vorlaufzeit, die Passagieren zur Verfügung steht, um sich auf die Änderungen einzustellen.

Mehr als 14 Tage vor Abflug

In Fällen, in denen Fluggesellschaften oder Reiseveranstalter ihre Kunden mehr als 14 Tage im Voraus informieren, haben sich die Flugzeiten geändert, besteht leider kein Anspruch auf Entschädigung. Diese Regelung basiert auf der Annahme, dass Passagiere genügend Zeit haben, um ihre Reisepläne entsprechend anzupassen und sich auf die geänderten Flugzeiten einzustellen.

Flugzeitenänderung Entschädigung bei Umbuchung: Wie hoch ist der Anspruch

Die Höhe der Entschädigung bei Flugumbuchungen hängt von verschiedenen Faktoren ab, wobei die geflogene Strecke eine zentrale Rolle spielt. Die Ticketkosten sind dabei nicht entscheidend für die Entschädigungshöhe. Es gibt drei Entschädigungskategorien, die sich nach der Länge der Flugstrecke richten und in den Fluggastrechten geregelt sind.

  • Strecken bis zu 1.500 km: €250 Entschädigung
  • Strecken zwischen 1.500 und 3.000 km: €400 Entschädigung
  • Langstrecken über 3.000 km: €600 Entschädigung

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Ausnahmen von der Entschädigungspflicht

Es gibt jedoch Situationen, in denen Fluggesellschaften keine Entschädigung zahlen müssen. Dazu zählen sogenannte außergewöhnliche Umstände, die nicht im Einflussbereich der Fluglinie liegen und in der EU-Verordnung 261 geregelt sind. Beispiele dafür sind Vogelschlag, Vulkanausbrüche oder extreme Wetterbedingungen. In solchen Fällen sind die Fluggesellschaften von der Entschädigungspflicht befreit, da sie für das Zustandekommen der Umstände keine Verantwortung tragen.

Flugzeug steht am Flughafen

Flug verschoben: Entschädigung einfordern

Ist der Flug verschoben und Sie möchten eine Entschädigung bei Flugzeitenänderung anfordern, gibt es natürlich auch Pflichten, die eingehalten werden müssen. Damit wir Ihnen dabei helfen können Ihre Entschädigungsansprüche zu geltend zu machen, werden folgende Bereiche Vorausgesetzt:

  • Ordentlicher und zeitlich korrekter Check-In (falls freigegeben)
  • Der Flug liegt nicht länger als 3 Jahre in der Vergangenheit
  • Der Flug startete in der EU oder landete in der EU

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Reisemängel und erhebliche Flugzeitänderungen:

Erhebliche Flugzeitänderungen können als Reisemangel angesehen werden. In vielen Fällen haben Gerichte auf Basis der früheren Rechtslage entschieden, dass eine Flugzeitänderung von mindestens fünf Stunden als Reisemangel gilt. Sobald ein Reisemangel festgestellt wird, hat der Urlauber das Recht, den Reisepreis zu mindern. Da Urlauber zum Zeitpunkt der Flugverschiebung häufig bereits den gesamten Reisepreis an den Veranstalter überwiesen haben, können sie somit eine Erstattung verlangen.

Nach der bisherigen Rechtsprechung wurde ab der fünften Stunde der Flugverschiebung für jede angefangene Stunde ein Nachlass von 5 Prozent auf den Tagesreisepreis gewährt. Zum Beispiel: Wenn eine 14-tägige Reise 1.400 Euro kostet und der Abflug sich um 10 Stunden verschiebt, beträgt der Nachlass 30 Euro.

In der Vergangenheit waren einige Gerichte jedoch strenger und haben Flugverschiebungen von mehr als vier Stunden innerhalb des Anreisetages als zumutbar angesehen.

Es ist wichtig für Kunden zu wissen, dass der Reiseveranstalter sie in jedem Fall darüber informieren muss – beispielsweise per E-Mail oder Brief –, dass der Flug verlegt wird.

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Flugänderung: Rechte & Entschädigung für Reisende

Flugzeitenänderungen, insbesondere Vorverlegungen, können nicht nur für Verärgerung sorgen, sondern auch Stress und Chaos verursachen. Stellen Sie sich vor, Ihre sorgfältig geplanten Reisepläne geraten durcheinander, weil Sie plötzlich viel früher am Flughafen sein müssen, als ursprünglich geplant. Sind die Flugzeiten geändert, gibt es Rechte - doch ebenfalls einen gewissen Unterschied:

Rechte bei Flugzeitenänderung: Vorverlegung von Flügen

Gemäß der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs werden Vorverlegungen eines Fluges um mehr als eine Stunde als Annullierung im Sinne der Fluggastrechteverordnung eingestuft (EuGH, Urteile vom 21.12.2021 in den Rechtssachen: C-146/20, C-188/20, C-270/20 und C-263/20). Vorverlegungen können erhebliche Unannehmlichkeiten für Fluggäste verursachen, weshalb in diesen Fällen Ansprüche gemäß der Fluggastrechteverordnung geltend gemacht werden können.

Flug verschoben Rechte für Reisende: Verlegung des Fluges auf einen späteren Zeitpunkt

Der Europäische Gerichtshof hat bisher nicht abschließend geklärt, wie eine Verschiebung eines Fluges auf einen späteren Zeitpunkt im Sinne der Fluggastrechteverordnung einzustufen ist. In einem Urteil vom 21.12.2021 (Rechtssache C-395/20) entschied der Gerichtshof lediglich, dass eine Verschiebung eines Fluges um zwei Stunden und 50 Minuten keine Annullierung darstellt. Vielmehr scheint der Gerichtshof solche Fälle als Verspätung im Sinne der Fluggastrechteverordnung behandeln zu wollen. 

Flughafen Terminal

Flugzeiten geändert: Stornierung persönlich oder durch Airline

Persönliche Stornierung

Wenn Reisende aus persönlichen Gründen ihre Flugzeiten ändern oder den Flug stornieren möchten, gelten die Stornierungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft oder des Reiseveranstalters. Abhängig von den Bedingungen und der gebuchten Tarifart können Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren anfallen.

Stornierung durch die Airline

Wenn die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter den Flug storniert oder die Flugzeiten erheblich ändert, haben Reisende bestimmte Rechte und können unter Umständen Entschädigungen erhalten. 

Rechte bei Flugzeitenänderung: Umgang mit der Verschiebung des Rückflugs 

Gelegentlich erfahren Reisende erst während ihres Urlaubs von einer erheblichen Verschiebung ihres Rückflugs. In solchen Fällen können verschiedene Optionen in Betracht gezogen werden:

Reisepreisminderung: Eine Verschiebung des Rückflugs kann als Reisemangel angesehen werden. Reisende sollten ihren Reiseleiter unverzüglich darüber informieren, dass sie mit der Änderung nicht einverstanden sind, und eine Lösung verlangen. Wenn der Veranstalter keine Abhilfe schafft, können Passagiere eine Minderung des Reisepreises geltend machen.

Alternativflug buchen: Eine weitere Option besteht darin, selbstständig einen Alternativflug zur ursprünglichen Abflugzeit zu buchen und dem Veranstalter die zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen. Diese Lösung ist jedoch bei vielen Reisenden weniger beliebt, da sie den Ersatzflug vorfinanzieren und anschließend die Erstattung beim Veranstalter einfordern müssen – notfalls durch rechtliche Schritte.

Herauszufinden, wie viel Ihnen für einen unterbrochenen Flug zusteht, kann kompliziert sein. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen. Lassen Sie uns Ihren Entschädigungsanspruch für Sie prüfen.Überprüfen Sie Ihren Flug

Flugzeitenänderung bei Pauschalreisen

Ein Großteil der Flüge sind Pauschalreisen. Gerade hier hat man grundsätzlich und in den meisten Fällen eine enge Zeitspanne eingeplant. Die Termine sind fix, der Urlaub steht und womöglich werden Hotel und Mietauto zeitgenau gebucht. Was also tun, wenn Flugzeiten sich bei einer Pauschalreise zum Nachteil ändern?

Wir geben Ihnen einen Einblick in Ihre Rechte bei Flugzeitenänderung: Entschädigung bei Pauschalreisen: 

Reisekündigung bei Flugzeitenänderung der Pauschalreise

Sollten Reisende vor Beginn des Urlaubs von einer erheblichen und zugleich unzumutbaren Flugzeitenänderung erfahren, besteht die Möglichkeit, von der Reise zurückzutreten und die bereits geleisteten Zahlungen zurückzufordern. Hierbei müssen jedoch bestimmte Kriterien erfüllt sein: 

Die Abänderung der Flugzeiten wird dann als zu groß gewertet, wenn sich der Abflug um mindestens vier Stunden hinauszögert. Ob eine derartige Veränderung als unzumutbar eingestuft wird, hängt von den individuellen Umständen ab (die manchmal nicht deutlich abzugrenzen sind). Ist die Flugzeitenänderung zumutbar, kann die Reise dennoch storniert werden, jedoch müssen dann Stornogebühren gemäß § 651h BGB entrichtet werden.

Ersatzflug organisieren

In Fällen, in denen sich die Flugzeitenänderung maßgeblich verändert und gleichzeitig unzumutbar ist, kannst du versuchen, selbst einen Ersatzflug zu ersuchen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Reiseveranstalter zuvor aufgefordert wurde, einen Ersatzflug bereitzustellen, sich jedoch geweigert hat. In solchen Fällen kannst du die Kostenübernahme gemäß § 651k Abs. 2 BGB vom Veranstalter einfordern, auch wenn diese höher ausfallen als bei einer möglichen Reisepreisminderung.

Reisepreisminderung aushandeln

Sollte eine Änderung der Buchung des Fluges nicht möglich sein, ist es ratsam, zeitnah den Reiseveranstalter zu kontaktieren, um eine Reisepreisminderung auszuhandeln. Dies sollte im Rahmen von vier Wochen nach der Reise geschehen. Gemäß der vorhandenen Frankfurter Tabelle beträgt die Reisepreisminderung 5 % des Reisepreises pro Tag für Verschiebungen von mehr als vier Stunden. Für jede darauffolgende Stunde erhöht sich die Minderung um 5 % des durchschnittlichen Tagespreises der Reise. Die maximale Reisepreisminderung beträgt jedoch insgesamt 20 % des Gesamtpreises.

Flugzeug wird beladen am Flughafen

Flugzeitenänderungen Pauschalreise: Maßnahmen bei Betroffenheit des ersten und letzten Reisetages

Da es eine ganze Reihe von verschiedenen Einzelfällen gibt, finden sich diverse Regelungen. Es geht darum, die verschiedenen Optionen abzuwägen. Wir haben ein Beispiel: Stell dir vor, dass nur der erste und der letzte Reisetag von einer Flugzeitänderung betroffen sind, dann können Reisende die Umbuchung als bloße Unannehmlichkeit akzeptieren, sofern dies durch eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Reisebestätigung geregelt ist.

Eine Bestimmung, die es erlaubt, die angegebenen Flugzeiten ohne jegliche Rechtfertigung oder triftige Gründe zu ändern, ist allerdings unzureichend und damit ungültig. Auf jeden Fall ist eine rechtzeitige Benachrichtigung über die geänderte Flugzeit erforderlich.

Tipp: Der ADAC bietet eine Tabelle zur Preisminderung bei Reisemängeln als Orientierungshilfe bei der Bestimmung des vom Reiseveranstalter zurückzufordernden Prozentsatzes.

Flugzeitenänderung nicht akzeptieren: Vorgehen bei Beförderungsverweigerung und Ansprechpartner 

Sicherlich bemerkst du, dass es einige Dinge gibt, die du selbst in die Hand nehmen musst: Im Falle einer Pauschalreise solltest du den Veranstalter sofort über die Verweigerung der Beförderung informieren, am besten in Anwesenheit von Zeugen. Eine entsprechende schriftliche Mängelbestätigung des Veranstalters kann hilfreich sein. Es genügt, wenn der Reiseleiter die Mängelanzeige mit "zur Kenntnis genommen" kennzeichnet.

Dies kann im Zweifelsfall sehr hilfreich sein.

Folgende Stellen sollten informiert werden:

  • Bei einer Pauschalreise: den Veranstalter, bei dem die Reise gebucht wurde.
  • Hotel/Unterkunft, um die geänderte Ankunftszeit mitzuteilen.
  • Mietwagenfirma, falls das Auto am Zielort nicht zum vereinbarten Zeitpunkt übernommen werden kann.

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Flugzeitenänderung Entschädigung: Pauschalreise

Reisende haben nach dem Reiserecht verschiedene Ansprüche. Sie können bei unzumutbaren Flugzeiten von der Reise zurücktreten und das Geld zurückverlangen oder eine prozentuale Erstattung des Reisepreises (Reisepreisminderung) fordern, abhängig von der Flugzeitänderung. 

In solchen Fällen sollten Reisende direkt ihren Reiseveranstalter kontaktieren. Entschädigungsansprüche nach der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 bestehen auch bei Pauschalreisen. Erhalten Reisende eine Entschädigung von der Fluggesellschaft, muss diese auf eine Reisepreisminderung angerechnet werden.

Kostenübernahme für Hotel und Mietwagen bei Umbuchungen 

Bei separaten Buchungen von Flug, Hotel oder Mietwagen gelten die einzelnen Verträge unabhängig voneinander. Ändern sich die Flugzeiten und Reisende können daher nicht rechtzeitig im Hotel sein oder ihren Mietwagen in Empfang nehmen, sind sie selbst für eine Erstattung verantwortlich.

Häufig gestellte Fragen

Dürfen die Flugzeiten einfach geändert werden?

Fluggesellschaften und Reiseveranstalter dürfen die Flugzeiten ändern, allerdings müssen sie die Reisenden rechtzeitig über solche Änderungen informieren. Je nach den geltenden Gesetzen und Vorschriften sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Reisevertrags können Reisende bei erheblichen Flugzeitenänderungen Anspruch auf eine Reisepreisminderung, eine Umbuchung oder eine vollständige Rückerstattung des Reisepreises haben.

Wann muss ich eine Änderung der Flugzeiten akzeptieren?

Reisende müssen Flugzeitenänderungen in der Regel akzeptieren, wenn sie als zumutbar gelten. Zumutbarkeit kann von Fall zu Fall variieren und hängt von Faktoren wie der Dauer der Verschiebung und den geltenden Gesetzen und Vorschriften ab. Bei erheblichen Flugzeitenänderungen haben Reisende möglicherweise Anspruch auf eine Reisepreisminderung, eine Umbuchung oder eine vollständige Rückerstattung des Reisepreises.

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