Entschädigung und Rückerstattung bei annulliertem Flug

Entschädigung und Rückerstattung bei annulliertem Flug

Anton Radchenko
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Anspruch auf Entschädigung bei Flugannullierung: Flugreisen verlaufen nicht immer wie geplant, und manchmal kommt es zu Flugausfällen. Wussten Sie, dass Sie nach der EU-Verordnung EC 261 das Recht haben, eine Entschädigung für einen annullierten Flug in Höhe von bis zu 600 € zu verlangen. Dies gilt auch dann, wenn die Fluggesellschaft einen Alternativflug angeboten hat. Lesen Sie mehr über Ihre Rechte als Fluggast und darüber, wie Sie eine Entschädigung für einen annullierten Flug und eine Rückerstattung erhalten.

Entschädigung bei Flugausfall durch Coronavirus: Für Flüge, die aufgrund von COVID annulliert wurden, besteht kein Anspruch auf Entschädigung, aber Sie haben das Recht auf eine Flugrückerstattung. Lesen Sie unten, wie Sie eine Flugrückerstattung beantragen können.

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Welche Rechte haben Passagiere im Falle einer Flugstornierung?

Stornierte Flüge sind vielleicht seltener als verspätete Flüge, aber es gibt immer mehr Fälle, in denen Flüge storniert werden, als man denken mag. Laut globalen Statistiken wurden in den letzten 30 Tagen etwa 44.000 Flüge gestrichen. Falls Sie schon einmal davon betroffen waren oder es jemals sein werden, müssen Sie wissen, welche Rechte Sie haben und wie Sie diese Rechte in Anspruch nehmen können. Sie müssen nicht einmal den langwierigen, nicht enden wollenden bürokratischen Prozess durchlaufen, um Entschädigungen zu erhalten. 

Wollen Sie herausfinden, wie? Sie müssen nur zwei Dinge tun: Erstens müssen Sie mehr über die Rechte von Passagieren erfahren und zweitens Fachleute zur Unterstützung heranziehen. Die meisten Menschen, die von einem Problem wie stornierten Flügen betroffen sind, berichten, dass die Fluggesellschaft ihre Entschädigung nicht zahlt oder nicht einmal auf ihre Forderung antwortet. Deshalb sind viele Passagiere verärgert und enttäuscht. Unsere erfahrenen Spezialisten setzen sich für die Rechte der Fluggäste ein und setzen ihre Ansprüche in allen Fällen und gegen alle Widerstände durch. Es ist viel einfacher, Entschädigungen für gestrichene Flüge zu erhalten, wenn man alle möglichen Szenarien gut kennt, die üblichen Ausreden der Fluggesellschaften, sowie die Konsequenzen.

EU-Zeichen

Mein Flug wurde storniert, was soll ich tun?

Flugstornierungen können Ihre Reisepläne wirklich zunichte machen, aber glücklicherweise haben Sie Anspruch auf Entschädigungen. Zuallererst müssen Sie die Ursache herausfinden - warum der Flug gestrichen wurde. Informieren Sie sich, was die Fluggesellschaft als Entschädigung anbietet: Umbuchung, Übernachtungsgutscheine, alternative Transportmöglichkeiten usw. Denken Sie jedoch daran, dass Sie gemäß der EU-Flugentschädigungsverordnung 261/2004 das Recht haben, eine finanzielle Entschädigung zu erhalten, wenn Ihr Flug storniert wurde. 

Theoretisch sollten diese einheitlichen Regelungen es den Fluggesellschaften unmöglich machen, sich ihren Verpflichtungen wegen Vertragsbruchs zu entziehen, aber in der Praxis gehen die Fluggesellschaften anders mit dieser Situation um. Die Fluggesellschaften nehmen sich in der Regel viel Zeit, um die Ansprüche zu bearbeiten, weil es nicht in ihrem Interesse liegt. Um sicherzustellen, dass der Anspruch bearbeitet wird und Sie eine Entschädigung für stornierte Flüge erhalten, sollten Sie dies professionellen Vermittlern anvertrauen, die sich regelmäßig mit solchen Fällen befassen und wissen, wie sie mit der Situation umgehen müssen, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

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Wann habe ich Anspruch auf eine Entschädigung für den stornierten Flug?

Sie haben Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihr Flug ein Linien-, Charter- oder Billigflug oder Teil eines Pauschalurlaubs war, in der EU gestartet oder in der EU gelandet ist und die ausführende Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat. 

Unter EU versteht die Verordnung die EU-Länder (Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Republik Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden), mit Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Réunion, Mayotte, Saint-Martin, Azoren, Madeira und den Kanarischen Inseln sowie Island, Norwegen und der Schweiz.

Nach den geltenden Rechtsvorschriften kann der Fluggast bei Stornierung eines Fluges zwischen den folgenden Optionen wählen:

  • schnellstmögliche Umbuchung auf das gleiche Ziel (unter vergleichbaren Bedingungen)
  • spätere Umbuchung nach Absprache mit dem Passagier zum gleichen Zielort unter vergleichbaren Bedingungen (vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Sitzplätzen)
  • eine Rückerstattung des Flugpreises sowie gegebenenfalls einen Rückflug zum Ort des ersten Abflugs. In diesem Fall sollte die Fluggesellschaft dem Passagier auch eine Möglichkeit bieten, zum Abflughafen zurückzukehren.

Sie als Fluggast können eine finanzielle Entschädigung erhalten, wenn die Umbuchungsoption im Vergleich zu Ihrem ursprünglichen Flug eine Verspätung von 2 Stunden oder mehr verursacht.

Entschädigung für den stornierten Flug

Die Fluggesellschaft ist gesetzlich verpflichtet, Entschädigungen für stornierte Flüge zu zahlen, es sei denn, eine oder mehrere der folgenden Bedingungen sind erfüllt:

  • Die Fluggesellschaft hat die Passagiere mindestens zwei Wochen vor dem Abflug über den stornierten Flug informiert
  • Die Fluggesellschaft informiert die Passagiere über den stornierten Flug zwischen einer und zwei Wochen vor dem Abflug und leitet die Passagiere um, damit sie:
    • nicht mehr als zwei Stunden früher abfliegen, als der stornierte Flug geplant war, und
    • nicht mehr als vier Stunden später ankommen als der stornierte Flug geplant war
  • die Fluggesellschaft benachrichtigt die Passagiere weniger als eine Woche vor dem Abflug und leitet die Passagiere um, damit sie die Möglichkeit haben:
    • nicht mehr als eine Stunde früher von dem stornierten Flug abzufliegen als geplant, und
    • nicht mehr als zwei Stunden später ankommen als der stornierte Flug geplant war
  • Die Stornierung wurde durch außergewöhnliche Umstände verursacht, die durch keine vernünftige Maßnahme hätten vermieden werden können.

Es gibt auch Umstände, auf die die Fluggesellschaft keinen Einfluss hat, wie extreme Wetterbedingungen, Aschewolken, Streiks und Geräteausfälle. Die Fluggesellschaften können die Zahlung von Ausgleichszahlungen in Fällen größerer Ausschlüsse von der Verordnung Nr. 261/2004 und/oder außergewöhnlicher Umstände verweigern. Die Verordnung Nr. 261/2004 enthält keine genaue Definition dessen, was unter außergewöhnlichen Umständen zu verstehen ist, nennt aber einige Beispiele (die Fluggesellschaft selbst hat die Beweislast für außergewöhnliche Umstände):

  1. Extreme Wetterbedingungen, die mit der Durchführung des betreffenden Fluges unvereinbar sind (Schneesturm, extremer Wind/Hurrikan, Vulkanausbruch), können als außergewöhnliche Umstände nachgewiesen werden, aber in den meisten Fällen ist einfach schlechtes Wetter NICHT ausreichend.
  2. Sicherheitsrisiken, unerwartete Flugsicherheitsmängel und nur externe Streiks (z.B. Fluglotsenstreik), die den Betrieb eines ausführenden Luftfahrtunternehmens beeinträchtigen. Personalprobleme der Fluggesellschaft und ein interner Streik der Fluggesellschaft sind keine außergewöhnlichen Umstände und befreien eine Fluggesellschaft nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der Entschädigung.
  3. Ein Anspruch verjährt außerdem durch die Verjährungsfrist, die länderspezifisch ist (z. B. beträgt sie in Italien 10 Jahre ab dem Ankunftsdatum und im Vereinigten Königreich 6 Jahre).

Was letztlich als außergewöhnlicher Umstand gilt, hängt von der Rechtsprechung des jeweiligen Landes ab, und dies kann den Fluggesellschaften Spielraum lassen, um die Zahlung von Entschädigungen zu vermeiden. 

 War Ihr Flug über 3 Stunden verspätet oder wurde er gestrichen? Sehen Sie, ob AirAdvisor Ihnen eine Entschädigung herausholen kann.Überprüfen Sie Ihren Flug

Wie viel Geld kann ich für einen stornierten Flug erhalten?

Der Geldbetrag, den Sie als Entschädigung erhalten, hängt von der Flugentfernung und der Abflug- und Ankunftszeit des Ersatzfluges ab. 

  • Flugentfernung des stornierten Fluges bis zu 15.00 km
  • Ersatzflug mit max. 2 Stunden Verspätung: 125 Euro
  • Eine Verspätung von mehr als 2 Stunden: 250 Euro
  • Flugentfernung des stornierten Fluges zwischen 1.500 km und 3.500 km
  • Ersatzflug mit max. 2 Stunden Verspätung: 125 Euro
  • Eine Verspätung von mehr als 2 Stunden: 250 Euro
  • Flugentfernung des stornierten Fluges zwischen 1.500 km und 3.500 km
  • Ersatzflug mit maximal 3 Stunden Verspätung: 200 Euro
  • Eine Verzögerung von mehr als 3 Stunden: 400 Euro
  • Flugentfernung des stornierten Fluges mehr als 3.500 km innerhalb der EU
  • Ersatzflug mit maximal 4 Stunden Verspätung: 200 Euro 
  • Eine Verzögerung von mehr als 4 Stunden: 400 Euro
  • Flugentfernung des stornierten Fluges mehr als 3.500 km außerhalb der EU
  • Ersatzflug mit maximal 4 Stunden Verspätung: 300 Euro
  • Ansonsten: 600 Euro Flug mit maximal 3 Stunden Verspätung: 200 Euro
  • Andernfalls: 400 Euro
  • Flugentfernung des stornierten Fluges mehr als 3.500 km innerhalb der EU
  • Ersatzflug mit maximal 4 Stunden Verspätung: 200 Euro 
  • Eine Verzögerung von mehr als 4 Stunden: 400 Euro
  • Flugentfernung des stornierten Fluges mehr als 3.500 km außerhalb der EU
  • Ersatzflug mit maximal 4 Stunden Verspätung: 300 Euro
  • Eine Verzögerung von mehr als 4 Stunden: 600 Euro

Herauszufinden, wie viel Ihnen für einen unterbrochenen Flug zusteht, kann kompliziert sein. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen. Lassen Sie uns Ihren Entschädigungsanspruch für Sie prüfen.Überprüfen Sie Ihren Flug

Auf welche zusätzlichen Dienstleistungen habe ich bei einer Flugstornierung Anspruch?

Es gibt einige zusätzliche Dienstleistungen, auf die Sie das volle Recht haben, auch wenn Sie eine Entschädigung beantragt haben. Diese Dienstleistungen umfassen:

  • eine Mahlzeit und ein Getränk (normalerweise in Form eines Essensgutscheins)
  • Bereitstellung eines Telefongesprächs oder Rückerstattung der Kosten für das Telefongespräch
  • eine Unterkunft und ein Taxi für die Hin- und Rückfahrt zum Flughafen im Falle längerer Verspätungen

Geld in Händen

Stornierte Flüge in die oder aus den Vereinigten Staaten

In den Vereinigten Staaten sind die Fluggesellschaften nicht verpflichtet, Passagiere bei Verspätungen oder Stornierungen von Flügen zu entschädigen, und so hat jede Fluggesellschaft ihre eigene Politik, wie sie mit dieser Situation umgeht. Die meisten Fluggesellschaften werden jedoch folgendes tun:

  • Sie kostenlos auf den nächsten Flug zu Ihrem Zielort umbuchen, solange der Flug noch Plätze frei hat.
  • Ihnen eine Rückerstattung für den nicht in Anspruch genommenen Flug (auch für nicht erstattungsfähige Tickets) und für die von Ihnen bezahlte Gepäckgebühr sowie für eventuell von Ihnen gekaufte Extras, wie z.B. eine Sitzplatzreservierung, zu gewähren
  • Sie auf den Flug einer anderen Fluggesellschaft verweisen, obwohl diese nicht dazu verpflichtet ist

Wenn die Fluggesellschaft Ihnen anstelle einer Rückerstattung einen Gutschein für zukünftige Reisen anbietet, sollten Sie sich bei der Fluggesellschaft nach eventuellen Einschränkungen erkundigen, wie z. B. Gültigkeitsdatum, Vorausbuchungsanforderungen und Beschränkungen der Sitzplatzanzahl. 

Denken Sie daran, dass einige Fluggesellschaften bereit sind, den Fluggästen Serviceleistungen anzubieten, wie z.B. die Bereitstellung eines Hotelzimmers, eines Taxis, eines Essensgutscheins oder die Rückerstattung aller anderen Kosten für Nicht-Flugtickets im Zusammenhang mit der Reise, aber sie sind dazu nicht gesetzlich verpflichtet. 

Stornierte Flüge von oder nach die Türkei

Das türkische Recht legt fest, unter welchen Umständen der Passagier das Recht hat, eine Entschädigung für einen stornierten Flug zu fordern. 

Bei stornierten internationalen Flügen haben die Passagiere Anspruch auf:

  • einen Gegenwert von 250 Euro in Türkischen Lira für alle Flüge von 1.500 Kilometern oder weniger,
  • einen Gegenwert von 400 Euro in Türkischer Lira für alle Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer,
  • einen Gegenwert von 600 Euro in Türkischen Lira für alle Flüge über 3.500 Kilometer

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Stornierte Flüge nach oder von Israel

Die israelische Gesetzgebung für Flugentschädigungen enthält spezifische Anweisungen bezüglich der Bedingung, die die Passagiere anspruchsberechtigt macht, und der Höhe der Entschädigung im Falle einer Flugstornierung.  Wenn Sie nicht mindestens zwei Wochen vor der geplanten Abflugzeit über die Stornierung Ihres Fluges informiert wurden, haben Sie unter folgenden Voraussetzung Anspruch auf eine Entschädigung:

  • Sie wurden über die Stornierung zwischen zwei (2) Wochen und sieben (7) Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit informiert, Ihnen wurde eine anderweitige Beförderung mit maximal zwei Stunden Verspätung (im Vergleich zur planmäßigen Abflugzeit des stornierten Fluges) angeboten, und die Länge der Verspätung bei der Ankunft beträgt weniger als vier (im Vergleich zur planmäßigen Ankunftszeit des stornierten Fluges) oder 
  • Sie wurden weniger als sieben (7) Tage vor der planmäßigen Abflugzeit über die Stornierung informiert und Ihnen wurde eine anderweitige Beförderung mit maximal 1 Stunde Verspätung (im Vergleich zur planmäßigen Abflugzeit des stornierten Fluges) angeboten, und die Länge der Verspätung bei der Ankunft beträgt weniger als 2 Stunden (im Vergleich zur planmäßigen Ankunftszeit des stornierten Fluges).

Die Höhe der Entschädigung wird wie folgt festgelegt:

Flugdistanz (in KM.)

Ankunftszeit

Höhe der Entschädigung

Bis zu 2.000

Innerhalb von 4 Stunden nach der geplanten Zeit

Mehr als 4 Stunden abweichend von der geplanten Zeit

640(in NIS)*

1280(in NIS)*

Bis zu 4.500

Innerhalb von 5 Stunden nach der geplanten Zeit

Mehr als 5 Stunden abweichend von der geplanten Zeit

1025(in NIS)*

2050(in NIS)*

Über 4.500

Innerhalb von 6 Stunden nach der geplanten Zeit

Mehr als 5 Stunden abweichend von der geplanten Zeit

1540(in NIS)*

3080(in NIS)*

*NIS ist die israelische Landeswährung - der neue israelische Schekel, 1NIS = 0,25 EURO (Stand August 2020)

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Wie beantragen Sie eine Entschädigung für einen stornierten Flug?

Geld für einen stornierten Flug zu erhalten, ist gar nicht so einfach. Und Sie werden mir zustimmen, wenn Sie schon einmal in einer solchen Situation waren. In Ländern wie den USA gibt es dafür keine gemeinsame Gesetzgebung.

In europäischen Ländern, in denen die Flugentschädigungsverordnung 261/2004 in Kraft ist, können sich die Fluggesellschaften immer noch auf "außergewöhnliche Umstände" (höhere Gewalt) berufen, um die Zahlung von Entschädigungen zu verweigern. Wenn Sie jedoch alle rechtlichen Kriterien für eine Entschädigung erfüllen, dann sollten Sie unbedingt darauf bestehen, Geld zu erhalten. Sie können die Forderung selbst einreichen, aber leider erhalten nur sehr wenige Menschen das Geld tatsächlich, wenn sie die Situation allein bewältigen wollen. Sie können auch einen Anwalt beauftragen, aber die Kosten werden sich sicher nicht lohnen. Am sichersten ist es, einen spezialisierten Vermittler zu beauftragen.

AirAdvisor ist ein solcher Vermittler und erhält nur 30% der eingenommenen Entschädigung, inklusive Mehrwertsteuer. Wenn wir die Entschädigung nicht kassieren, werden wir nicht bezahlt. Es kostet Sie also nichts. Sie müssen nur ein paar einfache Fragen beantworten, um den Antrag einzureichen und uns Daten über den stornierten Flug übermitteln. Auf diese Weise können Sie viel Zeit und Geld sparen. Wenn der Fall vor Gericht gebracht werden muss, dann wird sich unser Anwaltsteam auch darum kümmern. Sie müssen sich nur zurücklehnen, entspannen und auf das Ergebnis warten.