Flugausfall Entschädigung: Ihre Rechte bei Annullierung
Wenn Ihr Flug annulliert wird, steht Ihnen eine Entschädigung von 250 € bis 600 € zu. Dazu kommt die Erstattung des Ticketpreises oder ein kostenloser Ersatzflug.
Es gibt nur eine Voraussetzung: Die Airline hat Sie weniger als 14 Tage vor Abflug informiert.
Wie viel Ihnen genau zusteht und welche Sonderfälle gelten, lesen Sie hier.

Schnellcheck: Was Ihnen bei Flugausfall zusteht
Frage | Antwort |
Wann steht mir Entschädigung zu? | Wenn die Airline Sie weniger als 14 Tage vor Abflug über die Annullierung informiert hat. |
Wie viel kann ich bekommen? | 250 €, 400 € oder 600 € (je nach Flugstrecke) |
Bekomme ich auch mein Ticket erstattet? | Möglich. Erstattung und Pauschal-Entschädigung sind zwei getrennte Ansprüche. |
Ersatzflug oder Geld zurück? | Sie haben das Wahlrecht zwischen Ersatzflug und Erstattung des Ticketpreises. |
Wie lange habe ich Zeit? | 3 Jahre nach § 195 BGB |
Wer zahlt? | Immer die ausführende Airline, nie das Reisebüro. |
Wann gibt es Entschädigung bei Flugausfall?
Eine Entschädigung steht Ihnen zu, wenn die Airline Sie weniger als 14 Tage vor Abflug über die Annullierung informiert hat. Das gilt unabhängig vom Ticketpreis, der Airline oder dem Reiseanbieter, über den Sie gebucht haben. Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Der Flug startet in einem EU-Mitgliedsstaat oder fliegt mit einer EU-Airline in die EU.
- Die Information über die Annullierung kam weniger als 14 Tage vor Abflug.
- Es liegt kein außergewöhnlicher Umstand vor (z. B. Extremwetter, Streik Dritter).
Gut zu wissen: Die Rechtsgrundlage steht in Art. 5 Abs. 1 lit. c der EU-Verordnung 261/2004. Der EuGH hat im Urteil Sousa Rodríguez (C-83/10) klargestellt: Eine Annullierung liegt vor, wenn der Flug vollständig gestrichen wird, nicht nur stark verspätet ist. Dieser Unterschied ist juristisch wichtig.

Wie viel Entschädigung gibt es bei Flugausfall?
Wie viel Geld Ihnen zusteht, hängt davon ab, wie weit Sie fliegen. Je länger die Strecke, desto höher die Entschädigung. Ein Flug von Berlin nach Mailand bringt demnach weniger Rückzahlung als ein Flug von München nach Dubai. Denn in jedem Fall wird der Abflughafen mit dem Zielflughafen zusammengeführt. Die Entfernung zwischen beiden (in km) wird dann herangezogen, um die Entschädigungshöhe zu berechnen.
Flugausfall Entschädigung Tabelle & Berechnung
Flugstrecke | Volle Entschädigung |
bis 1.500 km | 250 € |
1.500–3.500 km (innereuropäisch über 1.500 km, oder andere Flüge bis 3.500 km) | 400 € |
über 3.500 km (außereuropäisch) | 600 € |
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So berechnet man die Entschädigung
Um zu verstehen, wie die Entschädigung berechnet wird, müssen Sie wissen, dass die Regelung immer den Start- und Zielflughafen heranzieht. Werfen Sie einen Blick auf Beispiel 1. Sie fliegen von Frankfurt nach Zagreb. Da die Strecke unter 1.500 km liegt, fallen Sie in Kategorie 1 mit 250 € Entschädigung. Mit zunehmender Entfernung steigt der Betrag. Ein Flug nach Zypern bringt Ihnen 400 €. Bei Langstreckenflügen über 3.500 km erhalten Sie schließlich 600 € (Beispiel 3).

Bekomme ich eine Entschädigung oder einen Ersatzflug?
Bei einer Annullierung haben Sie das Wahlrecht (Art. 8 EU 261), die Airline darf nicht über Ihren Kopf hinweg entscheiden. Sie dürfen nämlich zwischen Entschädigung oder Ersatzflug wählen. Das gibt Ihnen die Möglichkeit von der Reise zurückzutreten, wenn der angebotene Flug Ihnen zeitlich nicht passt. Drei Optionen stehen offen:
- Volle Ticket-Erstattung inklusive Steuern und Gebühren, ausgezahlt innerhalb von 7 Tagen.
- Ersatzbeförderung zum Zielflughafen, schnellstmöglich oder zu einem späteren Wunschtermin.
- Bei Pauschalreise läuft die Erstattung oft über den Reiseveranstalter
Unser Tipp: Akzeptieren Sie keine Gutscheine als Ersatz für die Pauschale. Diese lassen Sie meist mit weniger Geld dastehen.
Tipp von Anton Radchenko, Anwalt für Fluggastrechte und Gründer von AirAdvisor: Bietet die Airline einen Reisegutschein als Entschädigung an, sollten Sie konsequent ablehnen. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Auszahlung in bar nach Art. 7 EU 261. Gutscheine sind häufig befristet, an bestimmte Strecken gebunden und bei einer Insolvenz der Airline wertlos.
Wer informiert mich über die Flugannullierung und wann?

Wird Ihr Flug annulliert, ist die Airline verpflichtet, Sie zu informieren. Meist geschieht das per E-Mail oder SMS. Nur in seltenen Fällen finden Sie die Angaben ausschließlich in der Buchungs- oder Airline-App. Denn rechtlich entscheidend ist, dass die Information Sie tatsächlich erreicht.
Läuft die Nachricht über Ihr Reisebüro oder ein Online-Portal, gilt sie erst dann als zugestellt, wenn das Portal sie nachweislich an Sie weitergeleitet hat. Erfahren Sie jedoch erst am Flughafen vom Flugausfall, war die Airline fast immer zu spät dran. Genau das löst Ihren Entschädigungsanspruch aus.
Wann muss die Airline mich über einen Flugausfall informieren?
Die Airline muss Sie spätestens 14 Tage vor Abflug informieren, wenn Ihr Flug ausfällt. Geschieht das später, hängt der Anspruch davon ab, wie der angebotene Ersatzflug zeitlich liegt.
Mehr als 14 Tage vor Abflug
Erfahren Sie 14 Tage oder mehr vor Abflug von der Annullierung, gibt es keine Entschädigungspauschale. Zwischen Umbuchung und voller Erstattung des Ticketpreises können Sie aber weiterhin wählen.
Zwischen 7 und 14 Tagen vor Abflug
In diesem Zeitraum haben Sie Anspruch auf die Pauschale, wenn der Ersatzflug mehr als 2 Stunden früher startet oder Sie mehr als 4 Stunden später ans Ziel bringt.
Weniger als 7 Tage vor Abflug
Wird Ihr Flug kurzfristig gestrichen, sinken die Schwellen deutlich. Anspruch haben Sie schon dann, wenn der Ersatzflug mehr als 1 Stunde früher startet oder Sie mehr als 2 Stunden später als geplant ankommen.
Mir wurde kein Ersatzflug angeboten
Stellt die Airline gar keinen Ersatzflug, haben Sie automatisch Anspruch auf die Entschädigung (voraussetzung ist, dass kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt). Zusätzlich bekommen Sie den Ticketpreis erstattet.
14-Tage-Übersicht auf einen Blick:
Ihre Situation | Entschädigung gibt es ... |
Sie wurden mehr als 14 Tage vor Abflug informiert | nicht |
Sie wurden 7 bis 14 Tage vor Abflug informiert | nur, wenn der Ersatzflug mehr als 2 h früher startet oder mehr als 4 h später ankommt |
Sie wurden weniger als 7 Tage vor Abflug informiert | nur, wenn der Ersatzflug mehr als 1 h früher startet oder mehr als 2 h später ankommt |
Die Airline hat keinen Ersatzflug angeboten | immer |
Gut zu wissen: Auch wenn die Airline Ihren Flug streicht und einen Ersatzflug stellt, sind Sie nicht automatisch raus aus der Entschädigung. Es kommt darauf an, wie viel später Sie am Ziel ankommen.
Kommt der Ersatzflug nur leicht verspätet an, darf die Airline die Entschädigung um die Hälfte kürzen. Geregelt ist das in Art. 7 Abs. 2 EU 261. Entscheidend sind auch hier feste Zeiten, gestaffelt nach Streckenlänge.
Halbierte Entschädigung: wenn der Ersatzflug nicht pünktlich ankommt
Die Halbierung ist eine Ausnahme zugunsten der Airline. Stellt die Airline keinen Ersatzflug (oder kommt der Ersatzflug zu spät) bleibt es bei der vollen Entschädigung. Lehnen Sie den Ersatzflug ab und nehmen die Erstattung, gilt das Gleiche.
Flugstrecke | Ersatzflug ankommt höchstens | Halbierte Entschädigung |
bis 1.500 km | 2 Stunden später | 125 € |
1.500–3.500 km | 3 Stunden später | 200 € |
über 3.500 km | 4 Stunden später | 300 € |

Wann besteht kein Anspruch auf Entschädigung bei Flugausfall?
Außergewöhnliche Umstände entbinden die Airline von der Entschädigung. Aber nicht von Erstattung, Umbuchung oder Betreuung (Art. 5 Abs. 3 EU 261). Das heißt, es gibt Fälle, in welchen auch die Fluggesellschaft nicht zu Schadensersatz herangezogen werden kann. Beispielsweise bei Unwetter oder einen Risiko für Leib und Leben (durch beispielsweise politische Unruhen).
Tipp von Anton Radchenko, Anwalt für Fluggastrechte und Gründer von AirAdvisor: Berufen sich Airlines auf außergewöhnliche Umstände, ist Skepsis angebracht. Technische Defekte zählen nach EuGH-Rechtsprechung in den meisten Fällen nicht dazu, auch wenn die Fluggesellschaft das gern behauptet. Fordern Sie eine schriftliche Begründung und lassen Sie diese im Zweifel juristisch prüfen.
Wie fordere ich die Entschädigung ein?
Sie haben zwei Wege. Sie können sich um die Anforderung der Entshcädigung selbst kümmern. Das kann zeitaufwendig sein und oft ohne Vorkenntnisse zu Frustration führen. Die zweite Variante ist, sie lassen sich Ihre Entschädigungshöhe berechnen und diese einfordern.
- Haben Sie eine Bestätigung? Bestenfalls hat Ihnen die Airline etwas in die Hand gegeben, falls nicht, kein Problem. Sie können dennoch Ihre Entschädigung berechnen (anhand der Flugdaten).
- Dann folgt die Anforderung: Per E-Mail oder Online-Formular. Inhalt: Datum und Flugnummer, Buchungsnummer, Datum der Annullierungs-Information, klare Geldforderung über die Pauschale (z. B. 400 €). Frist 14 bis 30 Tage.
Unser Lesetipp: War Ihr Flug nicht annulliert, sondern stark verspätet? Die Regeln dafür finden Sie auf Flugverspätung Entschädigung.

Wie lange habe ich Zeit, meine Erstattung bei Flugausfall zu beantragen?
In Deutschland verjährt der Entschädigungsanspruch nach drei Jahren, geregelt in § 195 BGB. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattgefunden hat (§ 199 Abs. 1 BGB). Ein annullierter Flug am 14. Juni 2024 verjährt zum 31. Dezember 2027. Sie haben effektiv also ungefähr 3,5 Jahre Zeit.
Wie sieht ein echter Fall aus? Lufthansa, Frankfurt nach Atlanta, 600 €
- Strecke: Frankfurt (FRA) nach Atlanta (ATL), 7.366 km.
- Annullierung: vier Tage vor Abflug, ohne Begründung.
- Ersatzflug: elf Stunden später via Amsterdam.
- Entschädigung: 600 € pro Passagier.
Ein Geschäftsreisender wurde vier Tage vor Abflug per E-Mail über die Annullierung seines Direktflugs informiert. Lufthansa bot einen Ersatzflug über Amsterdam an, der elf Stunden später ankommen sollte. Da die Information unter sieben Tagen lag und der Ersatzflug die 2-Stunden-Schwelle weit überschritt, bestand voller Anspruch auf 600 €. Die Airline berief sich zunächst auf „operative Gründe" und bot einen Reisegutschein. AirAdvisor verwies auf die Rechtsprechung und forderte die volle Pauschale ein. Nach 21 Tagen zahlte Lufthansa, ohne Klage.
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Häufig gestellte Fragen zur Entschädigung bei Flugausfall
Muss ich den Ersatzflug annehmen?
Nein. Sie haben das Wahlrecht zwischen Ersatzflug und voller Ticket-Erstattung nach Art. 8 EU 261. Lehnen Sie den Ersatzflug ab und wählen die Erstattung, bleibt der Anspruch auf die volle Pauschale erhalten (sofern die 14-Tage-Frist nicht eingehalten wurde).
Kann ich für einen verlorenen Urlaubstag Schadensersatz fordern?
Aus der EU 261 nicht, die regelt nur die Entschädigung. Bei einer Pauschalreise kann nach § 651n BGB ein Anspruch auf Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit entstehen. Details unter Pauschalreise und Flugausfall.
Was passiert mit meinem aufgegebenen Gepäck bei Annullierung?
Bei sofortiger Erstattung wird das Gepäck am Abflugflughafen wieder ausgehändigt. Wurde es bereits transportiert, ist die Airline verpflichtet, es zurückzuholen.
Was wenn ich den Anschlussflug wegen der Annullierung verpasse?
Ist der Anschluss Teil derselben Buchung, haftet die Airline für die gesamte Reise: Sie haben Anspruch auf Ersatzbeförderung plus Pauschale.
Gilt die EU-Verordnung auch für Drittstaaten-Airlines?
Ja, sobald der Abflug aus der EU erfolgt. Eine Fluggesellschaft aus den USA, Asien oder Afrika, die in Deutschland startet, fällt vollständig unter die EU 261.
Was passiert bei mehrfacher Annullierung derselben Reise?
Jede einzelne Annullierung kann einen eigenen Pauschal-Anspruch auslösen. Werden Sie bei der Umbuchung erneut annulliert, kommt ein zweiter Anspruch dazu.
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