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Entschädigung bei Flugausfall: So bekommen Sie Ihr Geld zurück

Entschädigung bei Flugausfall: So bekommen Sie Ihr Geld zurück

Anton Radchenko
Dieser Artikel wurde von einem zugelassenen Rechtsanwalt Anton Radchenko auf allgemeine Richtigkeit überprüft.
Zuletzt aktualisiert: November 19, 2024

Haben Sie es gewusst: Bei Flugausfall haben Sie womöglich Anspruch auf eine Entschädigung!

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Entschädigung bei Flugausfall einfordern: So geht's

Es stimmt: Ist Ihr Flug kurzfristig ausgefallen, erhalten Sie eine Entschädigung. Verankert ist dieses Gesetz in der EU-Verordnung 261/2004. Mit aktuell etwa 3.907 Flugausfällen, wächst die Zahl der Annullierungen in Deutschland zunehmend, wie das Luftfahrt-Bundesamt mitteilt.

Sind Sie von einem Flugausfall betroffen? Dann warten bis zu 600 € Entschädigung auf Sie, wenn die Fluggesellschaft Ihnen nicht innerhalb von 14 Tagen (also vorab) mitgeteilt hat, dass der Flug ausfallen wird. Selbst dann, wenn die Airline Ihnen (danach) einen Alternativflug angeboten hat.

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Auf einen Blick: Entschädigung bei Flugausfällen

Es gibt einige Regeln - oder sagen wir Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit die Entschädigungsansprüche nach der EU-Verordnung auch gültig sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie mit Lufthansa, SunExpress, Eurowings oder TUI fliegen. Folgendes ist jedoch zu berücksichtigen - was trifft auf Sie zu?

Abflug von einem EU-Flughafen:

  • Die Verordnung gilt für alle Flüge, die von einem Flughafen in einem EU-Mitgliedsstaat abfliegen, unabhängig von der Fluggesellschaft.

Ankunft an einem EU-Flughafen:

  • Die Verordnung gilt auch für Flüge, die an einem Flughafen in einem EU-Mitgliedsstaat ankommen, sofern die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat.

Ihre Rechte bei Flugausfall - das steht Ihnen zu

  • Sie dürfen sich das Ticket erstatten lassen - oder haben das Recht einen Ersatzflug zu erhalten. 
  • Wichtig: Ist der Flug annulliert mehr als 14 Tage zuvor? Dann muss Ihnen die Airlines das schriftlich mitteilen. Hat die Fluggesellschaft das verpasst - haben Sie Anspruch auf Entschädigung
  • Bei kurzfristigen Flugausfällen gilt die EU-Regelung sofort (wenn Sie beispielsweise bereits am Flughafen sind).
  • Der Ticketpreis spielt keine Rolle, genauso wenig, ob Sie eine Pauschalreise gebucht haben.
  • Versorgung: Bereits nach 2 Stunden Wartezeit haben Sie das Recht auf Versorgungsleistungen wie Getränke und Snacks. 
  • Für die Kostenerstattung bei Flugausfall: Sammeln Sie alle Belege (über Rechnungen, Mahlzeiten und Getränke während der Wartezeit).
tip

Gut zu wissen: Sie haben 3 Jahre rückwirkend Zeit, um Ihre Entschädigung bei Flugannullierung einzufordern.

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Entschädigung bei Flugausfall

Die Höhe der Erstattung bei einem Flugausfall

Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugentfernung und der Verspätung des Ersatzfluges ab. 

Und warum? Weil  die damalige  Gesetzgebung davon ausging, dass ein Flug über 3.500 km (z.B. nach Miami oder Dubai) mit mehr persönlichem Aufwand und Zeitverlust verbunden ist als ein Flug nach Wien, Paris oder Mailand - und deshalb spielt auch die Flugentfernung eine Rolle. Wir erläutern dies anhand der folgenden Tabelle: 

Flugentfernung des stornierten Fluges

Ersatzflug mit maximaler Verspätung

Entschädigungshöhe

Bis zu 1.500 km

Max. 2 Stunden

125 Euro

 

Mehr als 2 Stunden

250 Euro

Zwischen 1.500 km und 3.500 km

Max. 2 Stunden

125 Euro

 

Mehr als 2 Stunden

250 Euro

Zwischen 1.500 km und 3.500 km

Max. 3 Stunden

200 Euro

 

Mehr als 3 Stunden

400 Euro

Mehr als 3.500 km innerhalb der EU

Max. 4 Stunden

200 Euro

 

Mehr als 4 Stunden

400 Euro

Mehr als 3.500 km außerhalb der EU

Max. 4 Stunden

300 Euro

 

Mehr als 4 Stunden

600 Euro

Eine Rückerstattung bei Flugausfall anhand realer Beispiele und Erfahrungen 

Wir machen es kurz und bündig: Sie müssen daran denken, dass Sie einen Ersatzflug bekommen können, wenn Ihr Ursprungsflug ausfällt. Dieser Ersatzflug ist jedoch ebenfalls an Bedingungen geknüpft (und muss pünktlich sein) - sprich, fällt Ihr Flug aus und Sie werden auf einen anderen Flug umgeschrieben - und dieser hat Verspätung: ganz genau - hier gibt es ebenfalls eine Rückerstattung. Folgende Beispiele erklären es: 

Flugausfall mit Ersatzflug: Bis zu 1.500 km 

Lisa wollte nach Paris reisen, aber ihr Flug von Frankfurt wurde storniert. Der Ersatzflug hatte eine Verspätung von nur 1 Stunde und 30 Minuten, daher erhielt sie 125 Euro Entschädigung.

  • Stornierter Flug: Frankfurt (FRA) nach Paris (CDG) - 478 km
  • Ersatzflug: Abflug 1 Stunde und 30 Minuten später
  • Rückerstattung: 125 Euro

Flugausfall mit Ersatzflug und 3 Stunden Verspätung: Bis zu 1.500 km

Johannes plante einen Wochenendtrip nach Amsterdam. Sein Flug von Berlin wurde annulliert, und der Ersatzflug hatte eine Verspätung von 3 Stunden. Johannes erhielt 250 Euro Entschädigung.

  • Stornierter Flug: Berlin (TXL) nach Amsterdam (AMS) - 577 km
  • Ersatzflug: Abflug 3 Stunden später
  • Rückerstattung: 250 Euro

Flugausfall mit Ersatzflug: Zwischen 1.500 km und 3.500 km

Anna wollte in den sonnigen Süden nach Lissabon fliegen. Ihr Flug von Hamburg wurde storniert, aber der Ersatzflug verspätete sich um 2 Stunden und 45 Minuten. Sie erhielt 200 Euro Entschädigung.

  • Stornierter Flug: Hamburg (HAM) nach Lissabon (LIS) - 2.230 km
  • Ersatzflug: Abflug 2 Stunden und 45 Minuten später
  • Rückerstattung: 200 Euro

Flugausfall mit hohem Zeitverlust: Mehr als 3.500 km außerhalb der EU

Sabine freute sich auf ihren ersten Besuch in den USA. Ihr Flug von München nach New York wurde storniert, aber der Ersatzflug verspätete sich um 3 Stunden und 45 Minuten. Sie erhielt 300 Euro Entschädigung.

  • Stornierter Flug: München (MUC) nach New York (JFK) - 6.524 km
  • Ersatzflug: Abflug 3 Stunden und 45 Minuten später
  • Entschädigung: 300 Euro

Flugannullierung mit 5 Stunden Verspätung:  Mehr als 3.500 km außerhalb der EU

Peter wollte eine Geschäftsreise nach Japan unternehmen. Sein Flug von Berlin nach Tokio wurde storniert, und der Ersatzflug hatte eine Verspätung von 5 Stunden. Peter erhielt 600 Euro Entschädigung.

  • Stornierter Flug: Berlin (TXL) nach Tokio (NRT) - 8.920 km
  • Ersatzflug: Abflug 5 Stunden später
  • Entschädigung: 600 Euro

überfüllter Düsseldorfer Flughafen

14 Tage-Regelung für die Entschädigung bei Flugannullierung erklärt

Wir haben bereits die 14-Tage-Regelung mehrfach erwähnt. Da sie so entscheidend ist bei einer Flugannullierung, zeigen wir noch einmal die genauen Bedingungen auf.

warning

Denken Sie daran: Sie müssen normalerweise frühzeitig informiert werden. Ist dies nicht der Fall, wird die Wahrscheinlichkeit höher, dass Sie anspruchsberechtigt sind und die Flugannullierung prüfen sollten.

Wir arbeiten auf Basis von Erfolgshonoraren: Kein Gewinn - keine Gebühren für SieAirAdvisor hilft Ihnen gerne bei Ihrem Anspruch, damit Sie den Stress im Umgang mit Fluggesellschaften und komplizierten Gesetzen vermeiden können.Überprüfen Sie Ihren Flug

Tabelle zur 14-Tage-Regelung bei Flugannullierung Entschädigungen

Zeitraum der Benachrichtung

Ankunftszeit des Ersatzfluges

Entschädigungsanspruch

Mehr als 14 Tage vorher

Zeiten des Ersatzfluges sind irrelevant

Nein

7 – 14 Tage vorher

Maximal 2 Stunden früher oder 4 Stunden später

Nein

7 – 14 Tage vorher

Über 2 Stunden früher oder 4 Stunden später

Ja

Weniger als 7 Tage vorher

Maximal 1 Stunde früher oder 2 Stunden später

Nein

Weniger als 7 Tage vorher

Über 1 Stunde früher oder 2 Stunden später

Ja

Weniger als 14 Tage vorher

Kein Ersatzflug angeboten

Ja

Gut zu wissen: Zu spät am Flughafen und der Flug wurde gecancelt? 

Auch Sie haben Pflichten bei einer Flugstornierung. Wenn Sie zu spät eingecheckt haben, kann dies ein Grund sein, weshalb Sie keinen Anspruch haben.

eine Familie auf dem Flughafen, nachdem ihr Flug annulliert worden ist

Hier gibt es bei Flugstornierung keine Entschädigung: Unwetter, Streik und Co. 

Nun zu den Ausnahmen: Nicht jede Flugannullierung führt automatisch zu einer Entschädigung. Wir bezeichnen diese Fälle als außergewöhnliche Umstände. Dazu kann eine Vielzahl von Problemen gehören, die letztendlich nicht in die “Macht” der Fluggesellschaft gehören. Einfach ausgedrückt: Die Airline kann hier nichts dafür und somit entfällt die Entschädigungspflicht: 

  • Flugausfall und Unwetter: Schwere Wetterbedingungen wie starke Stürme, Schnee, dichte Nebel oder extreme Hitze können die Sicherheit des Fluges gefährden.
  • Flugannullierung und Streik: Arbeitsniederlegungen von Fluglotsen, Flughafenpersonal oder sogar von der eigenen Fluggesellschaft zählen zu den außergewöhnlichen Umständen.
  • Flugstornierung und Politische Instabilität: Unruhen, Aufstände, Terroranschläge oder andere Formen der politischen Instabilität in einem Land können dazu führen, dass Flüge gestrichen werden.
  • Flugausfall aufgrund Sicherheitsrisiken: Sicherheitsbedenken, wie zum Beispiel unerwartete technische Probleme oder Sicherheitswarnungen, können eine Annullierung notwendig machen.
  • Flughafenschließungen: Wenn ein Flughafen aus Gründen wie Naturkatastrophen, Bombendrohungen oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen geschlossen wird, kann die Fluggesellschaft nicht für die Annullierung verantwortlich gemacht werden.

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Checkliste für Entschädigungsanspruch bei Flugannullierung

Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung bei Fluganullierung?

Frage

Erstattung möglich und Höhe

Waren Sie rechtzeitig am Check-in?

Ja, falls alle anderen Bedingungen erfüllt sind

Hat die Fluggesellschaft Ihnen nicht mehr als 14 Tage vor Abflug Bescheid gegeben?

Ja, falls alle anderen Bedingungen erfüllt sind

Hat die Fluggesellschaft Sie zwischen 7 und 14 Tagen vor Abflug benachrichtigt?

Nein, wenn der Ersatzflug maximal 2 Stunden früher abfliegt oder maximal 4 Stunden später ankommt

- Wenn ja, ist der Ersatzflug mehr als 2 Stunden früher gestartet oder mehr als 4 Stunden später gelandet?

Ja, 250 € bis 600 € je nach Flugstrecke

Hat die Fluggesellschaft Sie weniger als 7 Tage vor Abflug benachrichtigt?

Nein, wenn der Ersatzflug maximal 1 Stunde früher abfliegt oder maximal 2 Stunden später ankommt

- Wenn ja, ist der Ersatzflug mehr als 1 Stunde früher gestartet oder mehr als 2 Stunden später gelandet?

Ja, 250 € bis 600 € je nach Flugstrecke

Wurde Ihnen kein Ersatzflug angeboten?

Ja, 250 € bis 600 € je nach Flugstrecke

Außergewöhnliche Umstände

Frage

Erstattung möglich und Höhe

Wurde der Flug aufgrund von Unwetterbedingungen gestrichen?

Nein

Gab es einen Streik des Flughafenpersonals oder anderer relevanter Arbeitskräfte?

Nein

War die Annullierung auf politische Instabilität oder Sicherheitsrisiken zurückzuführen?

Nein

Wurde der Flug aufgrund von Flughafenschließungen gestrichen?

Nein

Betreuung und Unterstützung

Frage

Verpflichtung der Fluggesellschaft

Hat die Fluggesellschaft Ihnen Verpflegung und Kommunikation zur Verfügung gestellt?

Ja

Wurde Ihnen bei Bedarf eine Unterkunft angeboten?

Ja

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Musterbrief für Entschädigungsanspruch bei Flugannullierung

[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[PLZ, Stadt]
[E-Mail-Adresse]
[Telefonnummer]
[Datum]
[Name der Fluggesellschaft]
[Adresse der Fluggesellschaft]
[PLZ, Stadt]

Betreff: Entschädigungsanspruch gemäß EU-Verordnung EC 261/2004 für die Annullierung des Fluges [Flugnummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich einen Entschädigungsanspruch gemäß der EU-Verordnung EC 261/2004 aufgrund der Annullierung meines Fluges geltend machen.

Flugdetails:

  • Flugnummer: [Flugnummer]
  • Buchungsnummer: [Buchungsnummer]
  • Abflugdatum: [Abflugdatum]
  • Abflughafen: [Abflughafen]
  • Zielflughafen: [Zielflughafen]

Am [Datum der Annullierung] wurde ich darüber informiert, dass mein oben genannter Flug annulliert wurde. Mir wurde ein Ersatzflug angeboten, der jedoch [x Stunden früher/später] als der ursprünglich geplante Flug abflog/ankam.

Gemäß der EU-Verordnung EC 261/2004 habe ich Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von [Höhe der Entschädigung in Euro] Euro, da die Fluggesellschaft mich weniger als [Anzahl der Tage] Tage vor Abflug über die Annullierung informiert hat und der angebotene Ersatzflug nicht innerhalb der zulässigen Zeitvorgaben lag.

Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiterAlle Ihre Daten werden vertraulich behandelt.Überprüfen Sie Ihren Flug

Zusätzlich habe ich folgende Ausgaben aufgrund der Annullierung gehabt:

  • [Beispiel: Hotelübernachtung, Verpflegung, alternative Transportmittel, etc.]
  • Gesamtkosten: [Summe der Ausgaben in Euro]

Ich bitte Sie daher, mir die gesetzlich vorgeschriebene Entschädigung von [Höhe der Entschädigung in Euro] Euro sowie die zusätzlichen Ausgaben in Höhe von [Summe der Ausgaben in Euro] Euro innerhalb von 14 Tagen auf folgendes Konto zu überweisen:

Bankverbindung:

  • Kontoinhaber: [Ihr Name]
  • IBAN: [Ihre IBAN]
  • BIC: [Ihr BIC]

Für den Fall, dass ich innerhalb der genannten Frist keine Rückmeldung oder Zahlung erhalte, sehe ich mich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten oder einen Fluggastrechte-Dienstleister einzuschalten.

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Bemühungen und eine schnelle Bearbeitung meines Anliegens.

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihr Name]

Wir setzen uns für Ihre Gerechtigkeit ein - ganz nach dem RechtUnser Team hilft ihnen, diese Gerechtigkeit zu erlangen, da wir selbst in ähnlichen Situationen waren.Überprüfen Sie Ihren Flug

Häufig gestellte Fragen:

Habe ich Anspruch auf Entschädigung bei Flugausfall, wenn ich eine Pauschalreise gebucht habe?

Ja, auch bei Pauschalreisen haben Sie Anspruch auf Entschädigung nach der EU-Verordnung EC 261/2004, wenn Ihr Flug ausfällt. 

Wie hoch ist die Entschädigung für einen Flugausfall bei einer Pauschalreise?

Die Entschädigung hängt von der Flugdistanz ab und liegt zwischen 250 € und 600 €.

Welche Schadenersatzansprüche habe ich bei einem Flugausfall?

Neben der standardmäßigen Entschädigung können Sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen, wenn Ihnen zusätzliche Kosten durch den Flugausfall entstanden sind, wie zum Beispiel Hotelübernachtungen oder alternative Transportmittel.

Gibt es eine Obergrenze für den Schadenersatz bei einem Flugausfall?

Schadenersatzansprüche sind nicht auf eine bestimmte Summe begrenzt, müssen aber durch entsprechende Belege nachgewiesen werden.

Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung, wenn mein Flug gecancelt wurde?

Sie haben Anspruch auf Entschädigung, wenn die Fluggesellschaft Sie weniger als 14 Tage vor Abflug über die Stornierung informiert hat und der Ersatzflug nicht die zulässigen Zeitvorgaben einhält

Was ist eine Flugausfallentschädigung und wie kann ich sie beanspruchen?

Eine Flugausfallentschädigung ist eine Entschädigung, die Sie nach der EU-Verordnung EC 261/2004 für einen ausgefallenen Flug erhalten können. 

Bekomme ich eine Entschädigung bei einem Flugausfall aufgrund von außergewöhnlichen Umständen?

Nein, bei außergewöhnlichen Umständen wie Unwetter oder Streiks sind Fluggesellschaften von der Pflicht zur Entschädigung befreit.

Bekomme ich eine Entschädigung für verlorene Urlaubstage bei einem Flugausfall?

Neben der standardmäßigen Entschädigung können Sie unter bestimmten Umständen auch Schadenersatz für verlorene Urlaubstage geltend machen, insbesondere wenn der Flugausfall dazu führt, dass Sie erhebliche Teile Ihres Urlaubs verpassen.

Wie beweise ich, dass mir Urlaubstage durch den Flugausfall verloren gegangen sind?

Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen auf, wie Buchungsbestätigungen und Nachweise über Ihre Reisepläne. Diese können helfen, Ihren Anspruch zu belegen.

Was passiert, wenn mein Flug annulliert wurde und mir ein Ersatzflug angeboten wird?

Wenn Ihnen ein Ersatzflug angeboten wird, prüfen Sie die Abflug- und Ankunftszeiten. Sie haben Anspruch auf Entschädigung, wenn der Ersatzflug mehr als 1 Stunde früher abfliegt oder mehr als 2 Stunden später ankommt als ursprünglich geplant (bei Benachrichtigung weniger als 7 Tage vor Abflug).

Muss ich den Ersatzflug annehmen, wenn mein Flug annulliert wurde?

Nein, Sie können wählen, ob Sie den Ersatzflug annehmen oder eine Rückerstattung des Ticketpreises verlangen möchten. Wenn der Ersatzflug die zulässigen Zeitvorgaben nicht einhält, haben Sie zusätzlich Anspruch auf Entschädigung.

Wie hoch ist die Entschädigung, wenn mein Flug gecancelt wurde?

Die Entschädigung beträgt je nach Flugstrecke zwischen 250 € und 600 €. Zusätzlich können Sie Anspruch auf Betreuung und Unterstützung haben, wie Verpflegung und gegebenenfalls Unterkunft.

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