Flugrückerstattungen: Wie Sie Ihr Geld von einer Fluggesellschaft zurückerhalten
Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises, wenn eine Fluggesellschaft Ihren Flug kurzfristig storniert. Gemäß den EU-Gesetzen haben Sie jedoch auch Anspruch auf eine Rückerstattung, wenn Ihnen das Boarding verweigert wurde oder Ihr Flug stark verspätet war. Hier erfahren Sie, wann Sie eine Rückerstattung für einen Flug erhalten können, wie Sie Ihr Geld zurückbekommen und was Sie tun können, wenn die Fluggesellschaft nicht mit Ihnen kooperiert.
Wichtige Punkte
- Gemäß EU261 haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Rückerstattung, wenn Ihr Flug gestrichen oder um mehr als 5 Stunden verspätet ist oder Ihnen das Boarding verweigert wird.
- Rückerstattungen müssen innerhalb von 7 Tagen über Ihre ursprüngliche Zahlungsmethode erfolgen, und Sie dürfen niemals einen Gutschein akzeptieren, wenn Sie Bargeld bevorzugen.
- Auch Zusatzleistungen wie Sitzplatz-Upgrades, Gepäckgebühren und über die Fluggesellschaft gekaufte Extras sollten erstattet werden.
- Wenn Sie Ihren Flug selbst stornieren, können nur erstattungsfähige Flugpreise oder nicht genutzte Steuern und Gebühren zurückgefordert werden.
- Pauschalreisen werden gemäß der Pauschalreiseverordnung 2015/2302 von Ihrem Reiseveranstalter und nicht von der Fluggesellschaft erstattet.
Wenn Sie aus der EU abfliegen, unabhängig von der Fluggesellschaft, oder mit einer EU-Fluggesellschaft in die EU einreisen, sind Sie durch die Verordnung EU261 zum Schutz der Fluggastrechte geschützt. Diese Verordnung legt fest, dass Fluggesellschaften Ihnen eine Rückerstattung gewähren müssen, wenn Ihr Flug von einer der folgenden Situationen betroffen war.
Wann Ihnen eine Flugrückerstattung zusteht
Fluggesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, Ihnen in den folgenden Situationen Ihr Geld zurückzuerstatten:
- Wenn Ihr Flug gestrichen wird: Unabhängig davon, wann oder warum Ihr Flug gestrichen wird, können Sie zwischen einer vollständigen Rückerstattung oder einer Umleitung zu Ihrem Zielort wählen.
- Wenn Ihr Flug sich um fünf Stunden oder mehr verspätet: Wenn Ihr Flug nach einer Verspätung von 5 Stunden noch nicht gestartet ist, haben Sie Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung, auch wenn der Flug schließlich startet.
- Wenn Ihnen das Boarding verweigert wird: Wenn die Fluggesellschaft Ihren Flug überbucht hat und Sie nicht an Bord gehen dürfen, können Sie zwischen einer Umbuchung und einer Rückerstattung wählen.
In all diesen Fällen sollte die Rückerstattung innerhalb von 7 Tagen erfolgen und auf die ursprüngliche Zahlungsmethode, die Sie bei der Buchung Ihres Fluges verwendet haben, überwiesen werden. Wenn die Fluggesellschaft Ihre Flugrückerstattung nicht innerhalb von etwa 30 Tagen bearbeitet, können Sie Ihren Fall an die nationale Durchsetzungsstelle (NEB) des Luftfahrt-Bundesamts weiterleiten.
Wurde Ihr Flug unterbrochen? Sie haben möglicherweise ein Recht auf Entschädigung – bis zu €600Überprüfen Sie Ihren Flug
Extras und Zusatzleistungen, die in einer Ticketrückerstattung enthalten sind
Wenn Ihnen aufgrund einer Flugunterbrechung eine Ticketrückerstattung zusteht, sollte diese gemäß Artikel 8 der EU261 die vollen Kosten des Tickets zum Zeitpunkt des Kaufs umfassen. Die Europäische Kommission legt dies so aus, dass Folgendes enthalten ist:
- Gebühren für die Sitzplatzauswahl: Alle Beträge, die Sie für die Reservierung eines bestimmten Sitzplatzes gezahlt haben, sei es für einen Fensterplatz, einen Sitzplatz mit zusätzlicher Beinfreiheit, einen Platz in der ersten Reihe oder Sitzplätze zusammen mit Ihrer Familie.
- Gepäckgebühren: Vorausbezahlte aufgegebene Gepäckstücke sollten ebenso erstattet werden wie Übergepäckgebühren für zusätzliche Kilogramm oder zusätzliche Gepäckstücke, die Sie im Voraus gekauft haben.
- Priority Boarding oder Speedy Boarding: Wenn Sie für ein frühes oder vorrangiges Boarding bezahlt haben, sollte die Fluggesellschaft diese Kosten zurückerstatten, da die Dienstleistung nie erbracht wurde.
- Mahlzeiten während des Fluges und Sonderwünsche, einschließlich Getränke
- Gebühren für Sitzplatz-Upgrades: Alle zusätzlichen Beträge, die Sie für ein Upgrade Ihres Sitzplatzes von Economy auf Premium Economy, Business oder First Class bezahlt haben
- Service- und Buchungsgebühren, einschließlich von der Fluggesellschaft erhobener Zuschläge und Treibstoffzuschläge, auch wenn diese als „Servicegebühren” ausgewiesen sind. Nur unabhängige Buchungsgebühren von Dritten (die von Reisebüros oder Vergleichsseiten erhoben werden) können ausgeschlossen sein.
- Über die Fluggesellschaft gebuchte Flughafendienstleistungen wie Lounge-Zugang, Flughafentransfers oder Mietwagengutscheine, die in Ihrer Buchung über die Plattform der Fluggesellschaft enthalten sind, sind in der Regel erstattungsfähig, wenn sie mit dem stornierten Flug in Verbindung stehen.
Erstattung bei Stornierung Ihres Fluges
Ihre Erstattungsansprüche unterscheiden sich erheblich, wenn Sie sich entscheiden, Ihren Flug zu stornieren. In diesem Fall haben Sie keinen automatischen Anspruch auf Erstattung. Stattdessen hängen Ihre Optionen davon ab, welche Art von Ticket Sie gekauft haben und wie die Erstattungsrichtlinien der Fluggesellschaft lauten, und nicht von gesetzlichen Bestimmungen. So funktioniert es:
Erstattungsfähige vs. nicht erstattungsfähige Tickets
- Wenn Sie einerstattungsfähiges Ticket gekauft haben, können Sie jederzeit stornieren und erhalten eine Rückerstattung gemäß den Tarifbedingungen.
- Wenn Sie ein nicht erstattungsfähiges Ticket gekauft haben, erhalten Sie in der Regel den Grundpreis nicht zurück. Sie können jedoch weiterhin Steuern und Flughafengebühren zurückfordern, da diese Gebühren nur anfallen, wenn Sie den gebuchten Flug tatsächlich antreten. Beachten Sie jedoch, dass Fluggesellschaften bei der Bearbeitung dieser Rückerstattung möglicherweise eine geringe Verwaltungsgebühr abziehen.
Die 24-Stunden-Bedenkzeitregel
Die Fluggastrechte garantieren keine 24-stündige Bedenkzeit, aber mehrere große Fluggesellschaften bieten diese freiwillig als kundenfreundliche Regelung an.
Rückerstattungen bei Buchung über ein Reisebüro oder einen Dritten
Wenn Sie Ihren Flug über ein Reisebüro oder eine Online-Buchungsseite gebucht haben, bleiben Ihre Rückerstattungsrechte unverändert, aber die Rückerstattung Ihres Geldes kann länger dauern. Rechtlich gesehen ist es immer die Verantwortung der Fluggesellschaft, Ihnen den Preis zu erstatten, wenn ein Flug aus einem vermeidbaren Grund annulliert oder stark verspätet ist.
Wenn Sie Ihren Flug also über einen Drittanbieter gebucht haben, sendet die Fluggesellschaft die Rückerstattung in der Regel an den Vermittler und nicht direkt an Sie. Das bedeutet, dass der Vermittler letztendlich dafür verantwortlich ist, das Geld an Sie weiterzuleiten, was manchmal Wochen dauern kann. Wenn Ihre Fluggesellschaft angibt, dass sie Ihrem Reisebüro bereits eine Rückerstattung gewährt hat, wenden Sie sich direkt an Ihr Reisebüro.
Unterm Strich schuldet Ihnen die Fluggesellschaft die Rückerstattung, auch wenn Sie über einen Dritten gebucht haben.

Rückerstattungen für Codeshare-Flüge
Ein Codeshare-Flug liegt vor, wenn eine Fluggesellschaft das Ticket verkauft, aber eine andere Fluggesellschaft den Flug tatsächlich durchführt. So buchen Sie beispielsweise einen Flug mit Lufthansa, aber der Flug selbst wird von Air France durchgeführt.
In solchen Fällen ist die durchführende Fluggesellschaft (die Fluggesellschaft, die den Flug tatsächlich durchführt) rechtlich für die Bearbeitung von Rückerstattungen verantwortlich. Wenn also Ihr Flug mit Lufthanse-Code von Air France durchgeführt wird und gestrichen wird, muss Air France die Rückerstattung vornehmen, auch wenn auf Ihrer Buchungsbestätigung eine Lufthansa-Flugnummer angegeben ist.
Rückerstattungen für Anschlussflüge mit verschiedenen Fluggesellschaften
Wenn Ihre Reise mehrere Flugabschnitte umfasst, die von verschiedenen Fluggesellschaften im Rahmen einer Buchung durchgeführt werden, hängt Ihr Anspruch auf Rückerstattung vom endgültigen Zielort und der für die Störung verantwortlichen Fluggesellschaft ab.
- Wenn eine EU-Fluggesellschaft den betroffenen Flug durchführt (auch wenn das Ticket von einer anderen Fluggesellschaft ausgestellt wurde), fallen Sie unter die Verordnung EU261.
- Wenn eine Nicht-EU-Fluggesellschaft einen Flug von einem EU-Flughafen aus durchführt, sind Sie ebenfalls geschützt.
- Wenn die Störung auf einem Flug außerhalb der EU auftritt, der von einer Nicht-EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird, fallen Sie nicht unter die Verordnung (EG) Nr. 261/2004, können jedoch möglicherweise dennoch eine Rückerstattung gemäß den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft erhalten.
Können Sie eine Rückerstattung erhalten, wenn Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben?
Ja! Wenn Sie einen Anschlussflug aufgrund einer früheren Verspätung oder Annullierung derselben Buchung verpasst haben, haben Sie Anspruch auf eine Rückerstattung für den nicht genutzten Teil Ihrer Reise. Wenn Ihre Anschlussflüge jedoch separat gebucht wurden, sind Sie nicht versichert, da die verpasste Verbindung als separate Reise behandelt wird.
Wenn Sie Ihren Flug verpasst haben, weil Sie zu spät gekommen sind, können Sie in der Regel keine Rückerstattung gemäß EU261 geltend machen. Sie können jedoch möglicherweise Steuern, Gebühren oder einen Teil des erstattungsfähigen Flugpreises zurückerhalten oder zu einem reduzierten Preis einen späteren Flug buchen.
So erhalten Sie eine Rückerstattung für Flüge, die als Teil einer Pauschalreise gebucht wurden
Wenn Ihr annullierter oder geänderter Flug Teil einer Pauschalreise war, ist Ihre Rückerstattung durch die Verordnung über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen geschützt und nicht durch die Standard-Flugvorschriften der EU-Verordnung 261/2004. Diese Vorschriften bieten Ihnen einen stärkeren Schutz, da Ihre Buchung als ein einziger Vertrag gilt.
Wenn Ihr Flug in einer Pauschalreise enthalten ist, müssen Sie sich für Ihre Rückerstattung an den Reiseveranstalter (das Unternehmen, das Ihnen die Reise verkauft hat) wenden, nicht an die Fluggesellschaft. Der Grund dafür ist, dass Ihre Rückerstattung die gesamten Reisekosten abdeckt, einschließlich Flüge, Unterkunft und Extras wie Transfers oder Ausflüge.
Der Unterschied zwischen Barrückerstattungen und Gutscheinen
Fluggesellschaften bevorzugen oft die Ausstellung von Gutscheinen, da Sie dadurch gezwungen sind, zu einem späteren Zeitpunkt einen Flug bei ihnen zu buchen. Gemäß Artikel 8 der EU-Verordnung 261 sind Sie jedoch nicht verpflichtet, einen Gutschein anzunehmen. Tatsächlich rät die Europäische Kommission den Passagieren ausdrücklich, sich für eine Barrückerstattung zu entscheiden, wenn Sie dies bevorzugen.
Gutscheine mögen wie eine bequeme Option erscheinen, aber sie sind oft mit Einschränkungen, kurzen Verfallsdaten oder dem Verlust Ihrer Entschädigungsansprüche verbunden. Lesen Sie daher immer das Kleingedruckte, bevor Sie einen Gutschein annehmen, und denken Sie daran, dass das EU-Recht Ihr Recht auf Rückerstattung garantiert.

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Können Sie zusätzlich zur Rückerstattung eine Entschädigung erhalten?
Ja! In einigen Fällen haben Sie nicht nur Anspruch auf eine Rückerstattung, sondern auch auf eine Entschädigung. Je nach Situation sind Fluggesellschaften verpflichtet, bis zu 600 € zu zahlen, um die durch eine Flugunterbrechung verursachten Unannehmlichkeiten auszugleichen. Rückerstattungen und Entschädigungen sind jedoch zwei völlig verschiedene Dinge.
- Eine Rückerstattung deckt die Kosten für Ihr ungenutztes Ticket, während
- eine Entschädigung die durch die Fluggesellschaft verursachte Verspätung, Annullierung oder Zeitverlust anerkennt.
Wann Sie beides erhalten können
Sie können sowohl eine Entschädigung als auch eine Rückerstattung verlangen, wenn:
- Ihr Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert wurde und die Fluggesellschaft dafür verantwortlich war (z. B. aufgrund von Personalmangel oder technischen Problemen).
- Sie sind trotz Umbuchung mit mehr als 3 Stunden Verspätung an Ihrem Zielort angekommen.
- Ihnen wurde das Boarding unfreiwillig verweigert (z. B. aufgrund von Überbuchung) und Sie haben sich für eine Rückerstattung anstelle einer Umbuchung entschieden.
In diesen Fällen sollten Sie eine Rückerstattung für Ihr ungenutztes Flugticket PLUS eine Entschädigung für die Störung erhalten, sofern diese vermeidbar war.
Erhalten Sie Flugrückerstattungen automatisch oder müssen Sie diese beantragen?
In den meisten Fällen gewähren Fluggesellschaften keine automatischen Rückerstattungen, selbst wenn Sie Anspruch darauf haben. Das liegt daran, dass Fluggesellschaften in der Regel lieber Passagiere umbuchen, als Rückerstattungen zu gewähren. Wenn Sie also lieber Ihr Geld zurückhaben möchten, müssen Sie eine Rückerstattung bei der Fluggesellschaft beantragen, in der Regel über deren Website oder das Kundenserviceformular.
Was passiert, wenn Sie automatisch umgebucht wurden?
Wenn Ihr Flug gestrichen wurde und die Fluggesellschaft Sie automatisch umgebucht hat, können Sie den neuen Flug dennoch ablehnen und Ihr Geld zurückverlangen.
Fristen für die Beantragung von Flugrückerstattungen
Nach EU-Recht gibt es keine Frist für die Beantragung von Rückerstattungen, aber diese Vorschriften verpflichten die Fluggesellschaften, eine genehmigte Rückerstattung innerhalb von 7 Tagen zu gewähren. Dennoch haben viele Fluggesellschaften Fristen für die Beantragung von Flugrückerstattungen. In der Regel liegen diese zwischen 6 und 12 Monaten, aber jede Fluggesellschaft hat unterschiedliche Richtlinien. Informieren Sie sich daher in den Beförderungsbedingungen Ihrer Fluggesellschaft über die Einzelheiten.
So erhalten Sie eine Flugrückerstattung online
Um eine Rückerstattung für Ihren Flug zu erhalten, müssen Sie folgende Schritte unternehmen:
- Wenden Sie sich direkt an die Fluggesellschaft. Gehen Sie auf die Seite „Buchung verwalten” oder „Rückerstattungsantrag” der Fluggesellschaft. Viele Fluggesellschaften haben ein Online-Formular, über das Sie Ihren Anspruch einreichen können.
- Geben Sie wichtige Details zu Ihrem Flug an. Geben Sie Ihre Buchungsnummer, Flugnummer, ursprünglichen Reisedaten und einen Zahlungsnachweis an. Bewahren Sie Kopien von allem auf, z. B. Bestätigungs-E-Mails, Nachrichten oder Screenshots von Verspätungen und Annullierungen.
- Eskalieren Sie Ihren Fall, wenn die Fluggesellschaft Sie ignoriert. Wenn nach 2 oder 3 Wochen keine Fortschritte zu verzeichnen sind, wenden Sie sich an Ihre nationale Durchsetzungsstelle des Luftfahrt-Bundesamtes.

So erhalten Sie eine Flugrückerstattung über Ihre Bank oder Kreditkarte
Wenn Ihre Fluggesellschaft oder Ihr Reisebüro eine Rückerstattung verweigert, haben Sie technisch gesehen zwei Ausweichmöglichkeiten über Ihre Bank: eine Rückbuchung und eine Kreditkartenforderung gemäß EU-Verbraucherrecht. Beide Optionen können funktionieren, sind jedoch oft zeitaufwändig und mit einem gewissen Verwaltungsaufwand verbunden. Hier finden Sie alles, was Sie wissen müssen.
Erhalt Ihrer Rückerstattung durch eine Rückbuchung
Eine Rückbuchung ist ein freiwilliges Programm von Visa, Mastercard und American Express, das es Ihrer Bank ermöglicht, eine Zahlung rückgängig zu machen, wenn Sie die bezahlte Leistung nicht erhalten haben, z. B. bei einem annullierten Flug. In der Praxis wird die Rückerstattung von der Bank der Fluggesellschaft zurückgezogen, nicht direkt von der Fluggesellschaft selbst.
In der Regel haben Sie bis zu 120 Tage ab dem geplanten Flugdatum Zeit, um eine Rückbuchung zu beantragen, obwohl einige Banken diese Frist für zukünftige Reisen auf 540 Tage verlängern. Dies ist eine nützliche Option, wenn Ihre Fluggesellschaft nicht mehr reagiert, aber es gibt einige Einschränkungen.
Die Nachteile von Rückbuchungen
- Es handelt sich nicht um ein EU-weites gesetzliches Recht gemäß der Verordnung 261/2004, sodass Ihre Bank den Antrag ablehnen kann.
- Rückerstattungen können vorübergehend sein und rückgängig gemacht werden, wenn die Fluggesellschaft sie anficht.
- Zahlungen über Drittanbieter-Plattformen (wie PayPal) sind oft ausgeschlossen.
Während Rückbuchungen in eindeutigen Fällen helfen können, beispielsweise wenn eine Fluggesellschaft die Dienstleistung einfach nicht erbringt, sind sie kein garantierter Weg, um Ihr Geld zurückzubekommen, insbesondere wenn Sie über Reisebüros oder Pauschalangebote gebucht haben.
Erhalt einer Flugrückerstattung durch EU-Verbraucherkreditschutz
Für einen stärkeren Schutz können sich EU-Passagiere auf nationale Verbraucherkreditgesetze berufen, die die EU-Verbraucherkreditrichtlinie umsetzen. Diese Gesetze machen Ihren Kartenaussteller gemeinsam mit dem Händler (z. B. einer Fluggesellschaft) haftbar, wenn Sie mit Kreditkarte bezahlt haben und die von Ihnen gekaufte Dienstleistung nicht erhalten haben.
Das bedeutet, dass Ihre Bank möglicherweise eingreifen und Ihnen den Betrag direkt erstatten muss, wenn Ihre Fluggesellschaft sich weigert, Ihnen den Betrag zu erstatten, oder sogar insolvent wird. Dies wird durch das EU-Kreditrecht geregelt.
Allerdings können diese Ansprüche mehrere Monate dauern und erfordern Unterlagen wie Buchungsbestätigungen, Stornierungsmitteilungen und Nachweise über den Kontakt mit der Fluggesellschaft. Wenn Sie über einen Vermittler oder ein Reisebüro gebucht haben, können ebenfalls Schwierigkeiten auftreten, da der Vertrag technisch gesehen möglicherweise bei diesen liegt und nicht bei der Fluggesellschaft.
Aber warum sollten Sie Ihre Zeit und Mühe verschwenden?
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Faire Rückerstattungen von Fluggesellschaften in der EU
Hier sind einige Beispiele aus der Praxis, wie AirAdvisor Passagieren in ganz Europa geholfen hat, ihnen zustehende Rückerstattungen zu erhalten.
Fall 1: Stornierung durch Air Europa und Verweigerung eines Gutscheins
Ein Passagier, der einen Flug von Madrid nach Paris mit Air Europa gebucht hatte, musste aufgrund von Luftraumbeschränkungen eine Stornierung seines Fluges hinnehmen. Die Fluggesellschaft bot ihm anstelle einer Rückerstattung in bar einen Reisegutschein an und bestand darauf, dass der Gutschein die einzige verfügbare Option sei.
Was dann geschah
Der Passagier wandte sich an AirAdvisor, um Hilfe zu erhalten. Unser Team prüfte den Fall und bestätigte, dass Passagieren gemäß EU261 bei einer Flugstornierung eine Rückerstattung in bar angeboten werden muss, nicht nur ein Gutschein. AirAdvisor wandte sich an die Fluggesellschaft und reichte im Namen des Reisenden einen formellen Antrag auf Rückerstattung ein.
Das Ergebnis
Innerhalb weniger Wochen sicherte AirAdvisor eine vollständige Rückerstattung des ursprünglichen Ticketpreises und eine Entschädigungszahlung in Höhe von 250 €. Der Passagier sagte später: „Ohne AirAdvisor hätte ich am Ende einen nutzlosen Gutschein gehabt.“
Fall 2: Kurzfristige Annullierung durch Brussels Airlines
Ein Passagier, der von Madrid nach Brüssel fliegen wollte, erfuhr nur wenige Stunden vor Abflug, dass sein Flug mit Brussels Airlines aufgrund eines Problems mit der Besatzungsrotation annulliert worden war. Die Fluggesellschaft bot zunächst einen Flug zwei Tage später an, was jedoch nicht mit den Reiseplänen des Passagiers vereinbar war.
Was dann geschah
AirAdvisor überprüfte den Zeitablauf und bestätigte, dass die Annullierung im Einflussbereich der Fluggesellschaft lag. Das Team forderte sowohl eine Rückerstattung als auch eine Entschädigung gemäß Artikel 5 der EU-Verordnung 261, der Annullierungen weniger als 14 Tage vor Abflug abdeckt.
Das Ergebnis
AirAdvisor sicherte eine Entschädigungszahlung in Höhe von 400 € und eine vollständige Rückerstattung des nicht genutzten Tickets. Der Passagier sagte, der Prozess sei „so viel reibungsloser verlaufen als der Versuch, sich direkt an den Kundenservice zu wenden“.
Fall 3: Rückerstattung von Iberia Airlines
Ein Reisender buchte einen Flug von Lissabon über Madrid nach Athen mit Iberia Airlines, der am Abend vor dem Abflug annulliert wurde. Die Fluggesellschaft versprach eine Rückerstattung, führte diese jedoch auch nach mehreren Wochen nicht durch, sodass der Passagier sich über seine Rechte unsicher war.
Was dann geschah
AirAdvisor schaltete sich ein und verwies auf die Bestimmungen der EU-Verordnung 261, wonach Iberia bei Flugannullierungen innerhalb von sieben Tagen eine Rückerstattung leisten muss. Das Team kontaktierte die Rückerstattungsabteilung von Iberia und verfolgte die Angelegenheit beharrlich, bis die Gelder freigegeben wurden.
Das Ergebnis
Der Reisende erhielt eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises und 250 € Entschädigung für die kurzfristige Stornierung. Er berichtete: „AirAdvisor hat den Prozess klar und mühelos gestaltet. Nach wochenlangem Schweigen war das eine große Erleichterung.“
AirAdvisor, das weltweit führende Unternehmen für Flug- und Gepäckentschädigungen, hat bereits mehr als einer halben Million Passagieren dabei geholfen, ihre gesetzlichen Ansprüche geltend zu machen. Wenn Ihr Flug innerhalb Europas gestrichen wurde oder Ihre Rückerstattung noch nicht eingegangen ist, kann AirAdvisor Ihnen helfen, diese Verzögerung in ein faires finanzielles Ergebnis umzuwandeln.
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Quellen:
Offizielle rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen
1. Europäische Union. Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen. EUR-Lex. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32004R0261
2. Europäische Union. Richtlinie (EU) 2015/2302 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen. EUR-Lex. https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2015/2302/oj
3. Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO). Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen, 1999).https://www.icao.int/sites/default/files/secretariat/legal/CurrentListofParties/Mtl99_EN.pdf
4. Europäische Kommission. Portal für Fluggastrechte. https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/passenger-rights/air/index_en.htm
5. Europäische Kommission. Verzeichnis der nationalen Durchsetzungsstellen.https://transport.ec.europa.eu/document/download/d7b5dd33-4083-4faa-8132-b6dc8b3a1c07_en?filename=2004_261_national_enforcement_bodies.pdf
6. ABTA – The Travel Association. Stornierungen oder Änderungen Ihrer Reise.https://www.abta.com/help-and-complaints/failures
7. Air Europa. Allgemeine Beförderungsbedingungen. https://www.aireuropa.com/ot/en/aea/travel-information/terms-and-conditions/conditions-of-carriage.html
8. Brussels. Beförderungsbedingungen. https://www.brusselsairlines.com/bi/en/legal-notices/terms-and-conditions-conditions-of-carriage
9. Iberia. Allgemeine Beförderungsbedingungen. https://www.iberia.com/us/bills/conditions/
10. Air France. Codeshare-Haftung. https://wwws.airfrance.co.uk/information/legal/edito-notice-europeenne
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