Flugticket-Rückerstattung: So bekommen Sie eine Erstattung & Ihr Geld zurück
Ja, es gibt die Möglichkeit den Flugticket-Preis zurückerstattet zu bekommen.
Wir klären für Sie drei Fragen: Wann steht Ihnen die Flugticket-Erstattung zu, wie hoch fällt sie aus und wie fordern Sie das Geld ein?
Schnellcheck: Was bekommen Sie wann zurück?
Situation | Was bekommen Sie zurück? |
Airline storniert Ihren Flug kurzfristig | Ticketpreis komplett, oft + Entschädigung 250 bis 600 € |
Flug ab 5 Stunden Verspätung, Sie steigen nicht ein | Ticketpreis komplett |
Sie stornieren bei erstattungsfähigem Tarif | Ticketpreis abzüglich Bearbeitungsgebühr |
Sie stornieren bei nicht erstattungsfähigem Tarif | Nur Steuern und Flughafengebühren |
Sie können wegen Krankheit nicht fliegen | Steuern und Gebühren, ggf. Reiserücktrittsversicherung |
Streik der Airline selbst | Vollerstattung über EU 261 |
Sie verpassen den Flug selbst | Meist nur Steuern und Gebühren |
Wann bekomme ich eine Erstattung meines Flugtickets?
Eine Flugticket-Rückerstattung steht Ihnen immer dann zu, wenn die Airline für den ausgefallenen Flug verantwortlich ist. Drei Fälle lösen einen solchen Anspruch automatisch aus.
- Die Annullierung Ihres Fluges.
- Eine Verspätung von mehr als fünf Stunden, wenn Sie deshalb auf die Reise verzichten.
- Die Nichtbeförderung wegen Überbuchung.
In allen drei Fällen muss die Airline den vollen Ticketpreis innerhalb von sieben Tagen zurückzahlen, festgehalten in Artikel 8 der EUVerordnung 261/2004.
GUT ZU WISSEN: Zusätzlich gibt es Situationen, in denen Sie zumindest einen Teil zurückbekommen: bei Krankheit, bei Streik außerhalb der Airline-Verantwortung oder wenn Sie selbst stornieren. Hier hängt die Höhe vom Tarif Ihres Tickets ab.
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Wann bekomme ich keine Flugticket-Erstattung?
Eine Erstattung ist leider nicht in jeder Situation drin. Wenn Sie ein nicht erstattungsfähiges Ticket selbst stornieren, behält die Airline den Tarif-Anteil, zurück bekommen Sie dann nur Steuern und Gebühren. Ähnlich sieht es aus, wenn Sie den Flug aus eigenem Verschulden verpassen, etwa weil Sie zu spät am Gate waren.
Und dann gibt es noch die sogenannten außergewöhnlichen Umstände: schwere Unwetter, Sicherheitsrisiken, medizinische Notfälle oder Streiks. In solchen Fällen entfällt die Pauschal-Entschädigung von 250 bis 600 Euro. Ihr Ticket selbst können Sie sich aber trotzdem erstatten lassen.
Wie viel Geld bekomme ich vom Flugticket-Preis zurück?
Schauen wir uns das an einem konkreten Beispiel an. Angenommen, Sie haben ein Economy-Ticket von Berlin nach Mallorca für 189 Euro gebucht. Also eiin günstiger Tarif ohne Erstattungsoption. Der Ticketpreis setzt sich grob so zusammen:
Bestandteil | Betrag |
Flugpreis (Tarif der Airline) | 119,00 € |
Steuern und staatliche Gebühren | 42,50 € |
Kerosinzuschlag | 18,00 € |
Flughafengebühren | 9,50 € |
Gesamt | 189,00 € |
Wenn Sie dieses Ticket jetzt selbst stornieren, behalten Sie den Tarifanteil von 119 Euro nicht. Die Airline muss Ihnen aber Steuern, Zuschläge und Gebühren zurückzahlen. Denn diese Leistungen werden ja nicht mehr erbracht. In unserem Beispiel wären das 70 Euro (pro Ticket).
! Anders sieht es aus, wenn die Airline den Flug storniert: Dann steht Ihnen der volle Ticketpreis von 189 Euro zu und je nach Flugstrecke zusätzlich eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro.
Was unterscheidet eine Ticket-Rückerstattung von einer Entschädigung?
Die Rückerstattung ist Ihr eigenes Geld zurück, also der Preis, den Sie für das Ticket gezahlt haben. Die Entschädigung ist eine zusätzliche Pauschale zwischen 250 und 600 Euro pro Passagier, die nach EU 261 für den entstandenen Ärger gezahlt wird. Beides kann übrigens gleichzeitig anfallen.

Welche Bestandteile Ihres Tickets müssen erstattet werden?
Im Grunde gehört alles dazu, was Sie als Teil der Buchung gezahlt haben. Die Europäische Kommission hat das in ihren Auslegungsleitlinien ausdrücklich klargestellt.
Was alles zur Vollerstattung gehört:
Komponente | Erstattung |
Grundtarif des Tickets | Ja, vollständig |
Sitzplatzreservierung (Fenster, Beinfreiheit, Reihe 1) | Ja, vollständig |
Aufgegebenes Gepäck und Übergepäck | Ja, vollständig |
Priority Boarding und Speedy Boarding | Ja, vollständig |
Mahlzeiten und Sonderwünsche an Bord | Ja, vollständig |
Sitzplatz-Upgrades (Business, Premium Economy) | Ja, vollständig |
Buchungs- und Servicegebühren der Airline | Ja, sofern Airline-eigen |
Lounge-Zugang und Transfers (über Airline-Plattform) | Ja, wenn mit Flug verbunden |
Gebühren von Drittanbietern (Reisebüros, Vergleichsportale) | Nein, separate Anbieter |
Reiseversicherung (separat gekauft) | Nein, separate Police |
Bekommen Sie die Sitzplatzwahl auch zurück?
Ja, ohne Einschränkung. Wenn Sie 30 Euro für einen Fensterplatz gezahlt haben und der Flug fällt aus, muss die Airline die 30 Euro mit dem Ticketpreis erstatten. Viele Airlines wollen die Sitzplatzgebühr als nicht erstattungsfähige Servicegebühr einordnen. Die Auslegungsleitlinien der EU-Kommission stellen das anders klar. Was Sie für eine nicht erbrachte Leistung gezahlt haben, fließt zurück.
Was ist mit Buchungsgebühren?
Hier kommt es darauf an, wer sie erhebt. Erhebt die Airline selbst eine Servicegebühr, dann gehört sie zur Vollerstattung. Bei Buchungen über Expedia, Opodo oder ein klassisches Reisebüro behalten diese Vermittler ihre eigene Gebühr ein.
Bekomme ich mein Flugticket bei einer Verspätung erstattet?
Wenn die Verspätung am Abflugort fünf Stunden überschreitet, haben Sie das Recht, komplett auf die Reise zu verzichten. Diese Regel steht in Artikel 6 Absatz 1 c) der EU-Verordnung 261/2004.
Wenn Sie trotzdem fliegen und mit drei oder mehr Stunden Verspätung am Endziel ankommen, geht es in Richtung Entschädigung bei Flugverspätung. Die Pauschale von 250 bis 600 Euro kommt dann zusätzlich zum behaltenen Ticket.
Sie haben also zwei Wege: Entweder Geld zurück, weil Sie nicht fliegen, oder Pauschale plus Reise, weil Sie verspätet ankommen. Beides gleichzeitig geht nicht.
Wichtig für die Berechnung: Die Fünf-Stunden-Regel zählt ab geplanter Abflugzeit, nicht ab dem Moment, in dem Sie die Verspätung erfahren.
Bekomme ich mein Flugticket bei einer Annullierung erstattet?
Ja, immer. Bei einer Flug-Annullierung haben Sie nach Artikel 8 der EU-Verordnung 261 ein Wahlrecht: Entweder Sie nehmen einen kostenlosen Ersatzflug, oder Sie verlangen das volle Ticketgeld zurück. Diese Wahl steht Ihnen zu.
Lag die Annullierung im Übrigen weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug und war die Airline verantwortlich, kommt zur Rückerstattung eine pauschale Entschädigung von 250 bis 600 Euro pro Passagier hinzu.
Tipp von Anton Radchenko, Anwalt für Fluggastrechte und Gründer von AirAdvisor: Die Airline versucht bei einer Annullierung oft, mit einem Gutschein abzuwiegeln. Akzeptieren Sie das nur, wenn Sie ohnehin bei dieser Airline weiterbuchen wollten. Anspruch auf Bargeld bleibt nach EU 261 immer bestehen.
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Wie fordere ich meine Flugticket-Erstattung ein?
Schritt 1: Unterlagen sammeln.
Buchungsbestätigung, E-Ticket, alle E-Mails der Airline (Verspätungs- oder Annullierungs-Mitteilung), Screenshots der Abflugtafel, gegebenenfalls ärztliches Attest.
Schritt 2: Rückerstattungs-Formular
Sie können sich direkt an die Airline wenden oder den Entschädigungsrechner von AirAdvisor verwenden und direkt online Ihren Anspruch prüfen und absenden.
Schritt 3: Antrag mit Frist stellen.
Tragen Sie Buchungsnummer, Flugnummer, Datum und den geforderten Betrag ein. Beschreiben Sie den Vorfall in zwei bis drei Sätzen und setzen Sie eine Frist von 14 Tagen. Nutzen Sie den folgenden Musterbrief.
Bekomme ich mein Flugticket bei Krankheit erstattet?
Bei Krankheit ist die Airline gesetzlich nicht zur Tarif-Erstattung verpflichtet. Was Sie bekommen, sind die Steuern und Flughafengebühren. Doch der Tarif-Beitrag bleibt bei der Airline, sofern Sie nicht über eine Reiserücktrittsversicherung abgesichert sind.
Eine solche Versicherung übernimmt den Tarif, wenn ein unerwartetes Ereignis die Reise unmöglich macht. Krankheit zählt dazu, ebenso Unfälle und schwere Erkrankungen naher Angehöriger.
Denken Sie jedoch daran: Voraussetzung ist ein ärztliches Attest mit Diagnose und konkreter Reiseunfähigkeit am Abflugtag. Pauschale Krankschreibungen wie „arbeitsunfähig" reichen nicht, das Attest muss nachvollziehbar machen, warum die Reise nicht möglich war
Bekomme ich mein Flugticket bei Streik erstattet?
Ja, wenn der Flug ausfällt, immer. Die Frage ist nur, ob auch eine Entschädigung dazukommt. Bei einem Streik der Airline selbst (also Piloten oder Kabinenpersonal) gibt es Ticket-Rückerstattung plus Entschädigung von 250 bis 600 Euro. Der Europäische Gerichtshof hat im Urteil Krüsemann gegen TUIfly klargestellt, dass solche Streiks keine außergewöhnlichen Umstände sind.
Bei einem Streik von Dritten, etwa Fluglotsen oder Bodenpersonal, bekommen Sie nur das Ticketgeld zurück. Wenn Sie eine Umbuchung angeboten bekommen, können Sie sie ablehnen und stattdessen das Geld nehmen.
Mehr Details finden Sie im Ratgeber zur Entschädigung bei Streik der Fluggesellschaft.
Was tun, wenn die Airline meine Ticket-Erstattung ablehnt?
Nach Ablauf der 14-Tage-Frist haben Sie mehrere Eskalationspfade. Bei Streitwerten bis 5.000 Euro können Sie sich kostenlos an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) wenden. Voraussetzung ist eine vorherige Ablehnung durch die Airline oder Nichtreaktion. Die söp erstellt einen Schlichtungsvorschlag, in 60 Prozent der Fälle akzeptiert die Airline. Das Verfahren dauert zwei bis drei Monate.
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Welche Fristen gelten für die Ticket-Erstattung?
Nach Artikel 8 EU 261 muss die Airline innerhalb von sieben Tagen ab Antragsbearbeitung auszahlen. In der Praxis ist das jedoch meist langsamer. Im Schnitt zwei bis acht Wochen, bei komplexen Fällen drei Monate. Reagiert die Airline nach 30 Tagen nicht, ist das ein klarer Verstoß.
In Deutschland verjähren Erstattungsansprüche aus Flugverträgen erst nach drei Jahren zum Jahresende. Ein Flug vom 15. März 2024 verjährt am 31. Dezember 2027. In anderen EU-Ländern gelten andere Fristen: Frankreich bis zu fünf Jahre, die Niederlande zwei Jahre.
Tipp von Anton Radchenko, Anwalt für Fluggastrechte & Gründer von AirAdvisor: Alte Fälle aus 2024 sind heute noch einklagbar. Wer im Mai 2026 einen Flug von 2024 hat, der nie erstattet wurde, kann den Anspruch bis Ende 2027 durchsetzen. Ein vergessenes Ticket muss nicht verloren sein.
Bekomme ich mein Flugticket bei einer Pauschalreise erstattet?
Bei einer Pauschalreise ist nicht die Airline Ihr Vertragspartner, sondern der Reiseveranstalter. Das bedeutet: Selbst wenn die Airline den Flug annulliert, läuft Ihre Erstattung über den Veranstalter. Also über TUI, FTI, DER Touristik oder wen auch immer Sie gebucht haben.
Wenden Sie sich direkt dorthin, nicht an die Fluggesellschaft. Der Veranstalter ist nach dem Pauschalreiserecht verpflichtet, Ihnen entweder eine gleichwertige Alternative anzubieten oder den entsprechenden Reisepreis-Anteil zu erstatten.
Unser Lesetipp: Flug annulliert bei Pauschalreise

Bekomme ich mein Geld zurück, wenn ich über Expedia oder ein Reisebüro gebucht habe?
Ja, aber die Auszahlung nimmt einen Umweg. Die Airline überweist die Erstattung an Expedia, Opodo oder Ihr Reisebüro und der Vermittler leitet das Geld dann an Sie weiter. Dieser Zwischenschritt kann sich ziehen, manchmal Wochen oder sogar Monate. Setzen Sie deshalb auch dem Vermittler eine klare 14-Tage-Frist und dokumentieren Sie alles schriftlich.
Bekomme ich mein Ticket erstattet, wenn ich den Flug verpasse?
Das kommt darauf an, warum Sie ihn verpasst haben. Wenn Sie aus eigenem Verschulden zu spät am Gate stehen, verschlafen, im Stau gestanden, die Zeit falsch kalkuliert, verfällt der Tarif.
Zurückfordern können Sie dann nur noch Steuern und Flughafengebühren. Anders sieht es aus, wenn Sie einen Anschlussflug innerhalb derselben Buchung verpassen, weil der erste Flug Verspätung hatte: Dann greift EU 261, und Sie haben Anspruch auf Erstattung oder einen Ersatzflug.
Bekomme ich auch Mehrkosten wie Hotel oder Verpflegung erstattet?
Ja, aber das läuft als Schadensersatz neben der eigentlichen Ticket-Erstattung. Wenn Sie wegen einer Annullierung oder langen Verspätung am Flughafen festsitzen, muss die Airline für Verpflegung und gegebenenfalls eine Hotelübernachtung aufkommen, das ist Ihre sogenannte Betreuungsleistung.
Darüber hinausgehende Kosten wie Taxifahrten, verlorene Hotelbuchungen am Zielort oder entgangene Mietwagen-Tage können Sie als Schadensersatz geltend machen, müssen sie aber mit Belegen nachweisen. Welche Posten genau dazugehören, finden Sie im Ratgeber zur Flugkosten-Rückerstattung.
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