Mein Flug wurde um einen Tag verschoben, wer zahlt die Hotelkosten?
Nichts kann unsere Pläne schneller durchkreuzen als die Bekanntgabe einer Flugverspätung. Während wir frustriert in den Lounges der Flughäfen auf der ganzen Welt sitzen, werden die Auswirkungen dieser Verspätungen erst richtig spürbar. Was wir oft übersehen, ist die Kaskade von Ereignissen, die sich ereignen und die mehr als nur unseren Zeitplan durcheinander bringen.
Unser Thema hier: Wer zahlt eigentlich unsere Hotelkosten, wenn der Flug sich verspätet oder gar ganz ausfällt? Wir klären auf.
Flugverspätungen und Hotelkosten - beide stehen in Verbindung
Die Hotelkosten, d.h. die Kosten für die Buchung eines Zimmers in einem Hotel, gehören zu den wichtigsten Ausgaben, die Reisende effizient verwalten müssen. Die meisten Hotels haben bestimmte Check-in-Zeiten und Stornierungsrichtlinien. Wenn du aufgrund einer Flugverspätung zu spät ankommst, kann es sein, dass dir der gesamte Tag in Rechnung gestellt wird.
Eine Flugverspätung ist im Grunde genommen eine Situation, in der ein Flug später als geplant startet oder landet. Diese Verspätungen können verschiedene Gründe haben, z. B. Wetterbedingungen, technische Störungen, Staus im Flugverkehr oder Sicherheitsprobleme. Während eine Verspätung von ein paar Minuten deine Pläne nicht wesentlich verändert, kann eine längere Verspätung oder ein Flugausfall deinen Reiseplan auf den Kopf stellen und vor allem Hotelkosten können hier einen erheblichen Anteil ausmachen. Denn es gibt verschiedene Gründe:
- Man selbst kommt zu spät im Hotel an.
- Die Flugverspätung war so ausgiebig, dass man irgendwo übernachten musste.
- Der Flug war überbucht und man wurde nicht transportiert.
Hinweis: Bedenke, dass du bei Flugverspätungen möglicherweise einen weiteren Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € hast!
Flugverspätung um einen Tag - Auswirkungen auf deine Hotelkosten
Stell dir ein hypothetisches Szenario einer eintägigen Flugverschiebung vor:
Angenommen, du hast eine Reise zu deinem Traumziel geplant. Du hast deinen Flug und dein Hotel gebucht, deine Reiseroute detailliert ausgearbeitet und bist bereit für die Reise. Dann passiert das Unerwartete: Dein Flug wird um einen Tag verschoben.
Du hast wahrscheinlich ein nicht erstattungsfähiges Hotelzimmer gebucht. Dein Traumurlaub ist gerade etwas teurer geworden, ohne dass er überhaupt begonnen hat. Wenn du einen Flughafentransfer gebucht hast oder einen Mietwagen reserviert hast, müssen auch diese Termine verschoben werden, was zu zusätzlichen Gebühren oder sogar zu Stornierungskosten führen kann. Was also sind die Gesetze?
Wurde Ihr Flug unterbrochen? Sie haben möglicherweise ein Recht auf Entschädigung – bis zu €600.
Allgemeine Regeln und Gesetze: Wer zahlt Hotel bei Flugausfall?
Unter den verschiedenen Gesetzen und Vorschriften, die sich auf Flugreisen beziehen, ist eine der wichtigsten für europäische Fluggäste die EU-Verordnung 261/2004. Diese Verordnung regelt die Rechte von Fluggästen bei Nichtbeförderung, Flugannullierungen oder großen Flugverspätungen.
- Wenn du von einem EU-Flughafen abfliegst oder mit einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft an einem EU-Flughafen ankommst und dein Flug sich um mehr als drei Stunden verspätet, hast du unter Umständen Anspruch auf Betreuung und Unterstützung.
- Dazu gehören in der Regel Mahlzeiten und Erfrischungen, zwei kostenlose Telefongespräche, E-Mails oder Faxe und bei Bedarf auch die Übernachtung und die Fahrten zwischen dem Flughafen und dem Hotel.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Bereitstellung einer Hotelunterkunft in der Regel dann gilt, wenn die Verspätung eine Übernachtung erforderlich macht. Einfacher ausgedrückt:
“Wenn du wegen einer Verspätung erst am nächsten Tag an deinem Ziel ankommst, sollte die Fluggesellschaft einspringen und ein Hotelzimmer für dich organisieren.”
Übrigens: Die EU 261 Entschädigung für Annullierungen (eine Pauschalzahlung, die je nach Flugdistanz und Dauer der Verspätung zwischen 125 und 600 € liegen kann) gilt jedoch nicht, wenn die Fluggesellschaft dich mindestens 14 Tage vor der geplanten Abflugzeit über die Annullierung informiert hat oder wenn die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände wie schlechtes Wetter oder Sicherheitsbedenken zurückzuführen ist.
Deine Rechte sind in der EU gesichert - auch die Hotelkosten bei Flugausfall
Die EU-Verordnung 261 schreibt vor, dass die Fluggesellschaft bei großen Flugverspätungen (in der Regel mehr als drei Stunden), Annullierungen, die eine Wartezeit über Nacht zur Folge haben, oder bei Überbuchung verpflichtet ist, den betroffenen Fluggästen "Betreuung und Unterstützung" zu bieten. Dazu gehören:
- Der Tageszeit angemessenes Essen und Trinken (dies wird oft in Form von Gutscheinen angeboten).
- Zugang zur Kommunikation, z. B. ein paar Telefonanrufe oder eine E-Mail.
- Falls aus zeitlichen Gründen erforderlich, eine Übernachtungsmöglichkeit.
- Der Transport zwischen dem Flughafen und der Unterkunft wird von der Fluggesellschaft organisiert.
Diese vierte Verpflichtung - die Beförderung - gilt insbesondere dann, wenn die Fluggesellschaft aufgrund der Verspätung oder Annullierung eine Unterkunft für dich arrangiert. In diesem Fall muss die Fluggesellschaft nicht nur die Kosten für die Hotelübernachtung übernehmen, sondern auch die Kosten für den Transport vom Flughafen zum Hotel und zurück zum Flughafen, wenn du deinen neuen Flug antreten musst.
Normalerweise erfüllen die Fluggesellschaften diese Verpflichtung auf verschiedene Weise:
- Sie organisieren einen Shuttleservice zwischen dem Flughafen und dem Hotel.
- Partnerschaften mit Hotels, die einen kostenlosen Shuttle-Service anbieten.
- Erstattung der angemessenen Transportkosten (z. B. Taxikosten), wenn die Passagiere ihren Transport selbst organisieren müssen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Art der Beförderung von Faktoren wie der Entfernung zwischen Flughafen und Hotel, der örtlichen Verfügbarkeit von Dienstleistungen und der Anzahl der betroffenen Passagiere abhängen kann.
Flug verschoben - wann werden Hotelkosten erstattet?
Die Verspätungsdauer und ihre Auswirkungen auf deine Hotelbuchung werden im Folgenden grob aufgeschlüsselt:
- 1 Stunde Verspätung: Bei einer einstündigen Verspätung wird die Fluggesellschaft wahrscheinlich keine Hotelunterkunft zur Verfügung stellen. Auf deine bestehende Hotelbuchung hat diese Verspätung keine Auswirkungen, es sei denn, du sollst innerhalb dieser Stunde einchecken.
- 2-stündige Verspätung: Ähnlich wie bei einer 1-stündigen Verspätung ist auch bei einer 2-stündigen Verspätung in der Regel keine Hotelübernachtung durch die Fluggesellschaft erforderlich. Was deine bestehende Buchung angeht, könnte sich die Verspätung auf deinen Check-in auswirken, wenn du um diese Zeit ankommst, aber in der Regel entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
- 3-stündige Verspätung: Wenn deine Flugverspätung mehr als drei Stunden beträgt, hast du gemäß EU 261 Anspruch auf Betreuungsleistungen der Fluggesellschaft, die auch einen Hotelaufenthalt umfassen können, wenn du aufgrund der Verspätung erst am nächsten Tag ankommst. Für dein im Voraus gebuchtes Hotel könnte diese Verspätung einen verspäteten Check-in bedeuten. Du könntest dein Hotel über deine verspätete Ankunft informieren.
- 5 Stunden Verspätung: Wenn deine Verspätung eine Übernachtung oder eine späte Ankunft an deinem Zielort bedeutet, sollte die Fluggesellschaft für eine Hotelunterkunft sorgen. Wenn du bereits ein Hotel gebucht hast, solltest du dich unbedingt mit dem Hotel in Verbindung setzen, um dich über deine Situation zu informieren und seine Richtlinien für verspätete Check-ins oder mögliche Stornierungen zu erfahren.
- 10 Stunden Verspätung: Eine Verspätung dieser Länge bedeutet mit ziemlicher Sicherheit eine Übernachtung, so dass die Fluggesellschaft gemäß EU 261 für deine Hotelunterkunft sorgen muss. Was deine bestehende Buchung anbelangt, würden dir im Grunde genommen die Kosten für einen Tag entgehen, und es ist wichtig, dass du das Hotel über deine Situation informierst, um zu verhindern, dass es den Rest deiner Buchung storniert.
Hotelkosten bei Flugausfall - deine Rechte als Fluggast einfordern
Die EU-Verordnung 261/2004 verpflichtet die Fluggesellschaften, Fluggäste zu betreuen und zu unterstützen, wenn sich ihr Flug um drei Stunden oder mehr verspätet. Die Verpflichtung der Fluggesellschaft, ein Hotelzimmer zur Verfügung zu stellen, tritt jedoch nur in Kraft, wenn die Verspätung eine Übernachtung erforderlich macht.
Aber was genau bedeutet "eine Übernachtung ist notwendig"?
In der Regel wird eine Übernachtung als notwendig erachtet, wenn die Verspätung dich zwingt, über Nacht am Flughafen zu bleiben, d.h., dass du dein Ziel aufgrund der Verspätung erst am nächsten Tag erreichen kannst. Das kann daran liegen, dass du deinen Anschlussflug verpasst hast und der nächste verfügbare Flug erst am nächsten Tag geht, oder dass sich dein Flug so sehr verspätet hat, dass es den Passagieren nicht zuzumuten ist, am Flughafen zu warten.
Wenn dein Flug zum Beispiel um 20 Uhr starten sollte, sich aber bis 3 Uhr morgens verspätet, ist in der Regel eine Übernachtung erforderlich, da die neue Flugzeit in den frühen Morgenstunden des nächsten Tages fällt. In solchen Fällen sollte dir die Fluggesellschaft gemäß der EU-Verordnung 261/2004 eine Hotelunterkunft zur Verfügung stellen oder zumindest deine angemessenen Hotelkosten erstatten, wenn du das Hotel selbst buchen musstest.
Wenn die Fluggesellschaft nicht für das Hotel zahlt: Was du tun kannst
Es ist eine unangenehme Situation: Dein Flug hat Verspätung oder wird sogar gestrichen und die Fluggesellschaft stellt keine Hotelunterkunft zur Verfügung. Trotz der gesetzlichen Verpflichtung nach der EU-Verordnung 261 müssen sich Fluggäste manchmal selbst um eine Unterkunft kümmern. In solchen Fällen kannst du die entstandenen Kosten bei der Fluggesellschaft geltend machen.
Bevor du auf eigene Faust eine Hotelunterkunft buchst, solltest du dir von der Fluggesellschaft schriftlich bestätigen lassen, dass sie keine Unterkunft zur Verfügung stellen kann. Bewahre diese Bestätigung und alle Quittungen für die Unterkunft und die Kosten für Essen und Getränke gut auf, um diese später einzufordern.
Das durchschnittliche Jahresgehalt eines Fluggesellschafts-CEO beträgt 2,6 Millionen €.
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Häufig gestellte Fragen
Wer trägt die Hotelkosten bei Flugverspätungen?
Wenn eine Flugverspätung zu einer notwendigen Übernachtung führt, muss in den meisten Fällen die Fluggesellschaft die Kosten für die Hotelunterbringung übernehmen.
In welchen Fällen hat man bei Flugverspätungen Anspruch auf eine Hotelübernachtung?
Wenn eine Flugverspätung dazu führt, dass du am Flughafen übernachten musst, oder wenn dein Flug auf den nächsten Tag verschoben wurde, muss die Fluggesellschaft für eine Hotelunterkunft sorgen.
Was solltest du tun, wenn die Fluggesellschaft keine Hotelunterkunft anbietet?
Wenn die Fluggesellschaft keine Unterkunft zur Verfügung stellt, können Fluggäste selbst eine Unterkunft buchen und die Kosten dafür geltend machen. Sie sollten jedoch die Quittungen aufbewahren und beachten, dass die Kosten angemessen sein sollten.
Wird der Transport zwischen Flughafen und Hotel von der Fluggesellschaft übernommen?
Ja, wenn die Fluggesellschaft aufgrund von Flugverspätungen eine Hotelunterkunft zur Verfügung stellt, muss sie auch für den Transport zwischen Flughafen und Unterkunft sorgen.
Was ist bei Flugstornierungen und Hotelkosten zu beachten?
Bei Flugstornierungen ist die Fluggesellschaft verpflichtet, den Fluggästen eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen, wenn eine Übernachtung notwendig ist. Das gilt unabhängig vom Grund für die Annullierung.
Kann ich eine Entschädigung für Flugverspätungen und Hotelkosten verlangen?
Ja, die EU-Verordnung 261/2004 sieht eine finanzielle Entschädigung für Flugverspätungen von mehr als drei Stunden vor, zusätzlich zu der Verpflichtung, Hilfe zu leisten und, falls nötig, eine Unterkunft zu finden.
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