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Kennen Sie Ihre Fluggastrechte in der Europäischen Union?

Ihre Fluggastrechte in der Europäischen Union

7 MInuten Lesezeit

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Flugreisen sind in der heutigen globalisierten Welt eine Notwendigkeit. Sie sind der schnellste und sicherste Weg, um große Entfernungen zu überbrücken. Aufgrund des zunehmenden Luftverkehrsaufkommens und der strengen Sicherheitsvorschriften stoßen Passagiere jedoch manchmal auf Probleme. Die Annullierung oder Verspätung von Flügen, ein verpasster Anschlussflug oder die Nichtbeförderung könnten Ihre Pläne erheblich behindern oder sogar zunichtemachen.

Für Passagiere in der EU gibt es allerdings Verordnungen, die Ihnen als Reisenden bestimmte Rechte zugestehen, die in einigen Fällen auch Entschädigungen beinhalten. Das umfassendste Normenpaket, das am besten internationale Standards abdeckt, ist die europäische Fluggastrechte-Verordnung (EG) 261/2004. Beunruhigende Statistiken zeigen jedoch, dass mehr als 85 % der Reisenden ihre Fluggastrechte nicht kennen. In diesem Artikel gehen wir daher auf einige grundlegende Passagierrechte in der EU ein.

So reagieren Sie im Falle eines Verstoßes

Bevor wir zu spezifischen Fluggastrechten kommen, sollten Sie wissen, was zu tun ist, wenn Sie Probleme mit dem Flug hatten. Wenn Sie nicht handeln und keine schriftlichen Belege haben, bekommen Sie möglicherweise keine Entschädigung.

Fragen Sie als Erstes die Fluggesellschaft nach Informationen, wenn es ein Problem mit Ihrem Flug gibt. Wenn es sich um eine Annullierung oder Verspätung handelt, bitten Sie das Personal der Fluggesellschaft um eine schriftliche Notiz zu dem Problem. Bitte bewahren Sie auch Quittungen für alles auf, was Sie gekauft haben, während Sie warten mussten: Essen, Transport, Unterkunft und andere Notwendigkeiten können unerwartete Kosten verursachen.

Was deckt die EU-Verordnung grundsätzlich ab?

In der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 heißt es, dass Fluggesellschaften für Probleme bei Flugreisen verantwortlich sind, es sei denn, dass Dinge, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen, das Problem verursachen. Diese Regelungen sind äußerst passagierfreundlich und machen die Fluggesellschaften sowohl rechtlich als auch finanziell verantwortlich. Das umfangreiche Rechtspaket erstreckt sich auf Flüge, die von einem EU-Flughafen abfliegen, unabhängig von der Fluggesellschaft abfliegen, sowie auf ankommende Flüge, die von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden. Unter diese Regelungen fallen auch Flughäfen aus Island, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich. Ebenfalls betroffen sind die Regionen bzw. Inseln Französisch-Guayana, Martinique, Mayotte, Guadeloupe, La Réunion, Saint-Martin, Madeira, die Azoren und die Kanarischen Inseln.

Flugprobleme, die nicht der Kontrolle von Fluggesellschaften unterliegen, führen zu den meisten und wichtigsten Fehlinterpretation der Fluggastrechte-Verordnung. Die Europäische Kommission hat daher zusätzliche Leitlinien zur Klärung der Gesetze erstellt. Eines dieser Probleme sind Streiks des Personals von Fluggesellschaften. Im Jahr 2018 entschied der Europäische Gerichtshof dahin gehend, dass ein Streik durchaus in der Kontrolle des Unternehmens liegen kann.

Welche Rolle spielt die Länge eines Fluges?

In den meisten Fällen hängt der Wert einer möglichen Entschädigung für einen unterbrochenen Flug oder ein anderes Problem mit der Flugdistanz zusammen. Es gibt drei grundlegende Kategorien, in die Ihr Flug eingeteilt werden kann:

  • Kurzstreckenflüge bis zu 1.500 km
  • Mittelstreckenflüge mit einer Reichweite von 1.500 km bis 3.500 km
  • Langstreckenflüge über 3.500 km

Die Art der Entschädigung, welche die Fluggesellschaft dem Passagier anbieten muss, hängt dabei von der Länge des Fluges ab.

Passagierrechte für verspätete Flüge

Es gibt zwei Ebenen der Verantwortung der Fluggesellschaften im Falle einer Flugverspätung. Die erste Ebene ist die Entschädigung für den verspäteten Flug, die andere Ebene sind zusätzliche Dienstleistungen, die die Fluggesellschaft für die Unannehmlichkeiten erbringen muss.

Müde Passagierin wartet auf Updates bezüglich ihres Fluges

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Wenn Ihr Flug zwischen drei und vier Stunden Verspätung hat, können Sie €250 erhalten, wenn Ihr Zielort innerhalb von Kurzstreckenflügen liegt. Für die Entfernung von Mittelstreckenflügen zwischen 1.500 und 3.500 km erhalten Sie €400. Handelt es sich um einen Langstreckenflug über EU-Grenzen hinaus, also eine Flugstrecke über 3.500 km, bekommen Sie €600. Die genannten Beträge steigen nicht, wenn es sich um eine längere Verzögerung handelt.

Mit Airadvisor beantragen Sie problemlos eine solche Entschädigung. Füllen Sie dafür einfach den kurzen Fragebogen online aus und Airadvisor erledigt den Rest.

Ausgleichszahlungen für verspätete Flüge schließen andere Rechte nicht aus. Bei Flügen, die mehr als zwei Stunden Verspätung haben, sollte die Fluggesellschaft zudem für eine angemessene Verpflegung, Kommunikation und Unterkunft sorgen, falls sich der Flug auf den nächsten Tag

verschiebt. Sie können auch den Transport zur Unterkunft oder nach Hause abrechnen, wenn Sie vom Flughafen in Ihrer Heimatstadt reisen.

Fluggesellschaften bieten oft Gutscheine für Essen und Getränke an. Andernfalls können Sie sich selbst darum kümmern und die Quittung behalten – aber übertreiben Sie es nicht. Die meisten Fluggesellschaften erstatten weder Luxusunterkünfte noch alkoholische Getränke.

Ebenfalls sollten Fluggesellschaften Ihnen die Kosten für zwei Anrufe im Falle einer Flugverspätung erstatten. Beachten Sie jedoch, die veränderten Rahmenbedingungen. Anders als 2004, als die EG 261-Verordnung erlassen wurde, könnten dank heutiger kostenloser Online-Kommunikation und niedrigen Roaming-Kosten Erstattung eventuell nicht mehr ausgezahlt werden.

Für Transport und Unterkunft wählen die Fluggesellschaften in der Regel ein Hotel in der Nähe.

Falls die Verspätung mindestens fünf Stunden beträgt, können Sie eine Rückerstattung der vollen Ticketkosten erhalten oder einen Rückflug zum ursprünglichen Abflughafen beantragen. In diesem Fall haben Sie zusätzliche Rechte. Im Falle einer Umbuchung sind Sie berechtigt, in einer höheren Klasse als der ursprünglichen zu fliegen. Falls dies nicht möglich ist, können Sie eine Entschädigung in Höhe des Nennwerts des Ticketpreises erhalten.

Passagierrechte bei annullierten Flügen

Die Kenntnis Ihrer Passagierrechte ist bei gestrichenen Flügen von entscheidender Bedeutung. Gemäß EU-Verordnung haben Sie das Recht auf eine Entschädigung, unabhängig davon, ob Ihnen die Fluggesellschaft eine Alternative anbietet.

Gestrichene Flüge für Paris, London, Berlin und Madrid

Passagiere eines gestrichenen Fluges sollten so schnell wie möglich an den gleichen Zielort umgeleitet werden. Eine weitere Option ist eine spätere Umleitung, wenn sie für den Passagier mit ähnlichen Bedingungen geeignet ist. Die dritte Alternative ist die Rückerstattung des Tickets und der Rückflug zum Abflugort.

Reisende erhalten zusätzlich zu dieser Option Geld, wenn die Umleitung im Vergleich zum ursprünglichen Flug mehr als 2 Stunden Verspätung verursacht. Wenn Ihr umgeleiteter Flug bei einer Entfernung von bis zu 1.500 km eine Verspätung von 2 Stunden verursacht, erhalten Sie 125 €. Für mehr als 2 Stunden sind es €250. Fluggäste erhalten €400 bei annullierten Flügen ab 1.500 km innerhalb des EWR bzw. bei allen anderen Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km. Die höchste Entschädigung mit €600 gibt es für Flüge außerhalb des EWR über 3.500 km.

Die Fluggesellschaft muss jedoch keine Erstattung zahlen, wenn sie die Passagiere zwei Wochen vor Abflug benachrichtigt hat. Sie muss auch nicht zahlen, wenn sie den Flug zwischen einer und zwei Wochen vorher umbucht und dies den Passagieren mitteilt. Der neue Flug muss innerhalb von zwei Stunden abfliegen und innerhalb von vier Stunden nach dem ursprünglichen Flugplan ankommen. Eine weitere Ausnahme besteht, wenn die Annullierung aufgrund von Umständen außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft erfolgt, wie z.B. meteorologischen Bedingungen oder Sicherheitsrisiken.

Passagierrechte bei Nichtbeförderung

Es ist nicht ungewöhnlich, dass ein Reisender nicht befördert wird. Die Fluggesellschaften überbuchen ihre Flüge in manchen Fällen, sodass es physisch nicht genügend Plätze für alle Passagiere gibt, die an Bord gehen wollen. Einige Reisende erklären sich freiwillig bereit, für Gutscheine oder Vergünstigungen auf den Flug zu verzichten. Auch wenn Sie sich nicht freiwillig gemeldet haben, kann Ihnen die Beförderung verweigert werden. Bewahren Sie in diesem Fall Ihre Bordkarte und andere Dokumente auf. Fragen Sie die Fluggesellschaft schriftlich, warum Sie nicht befördert werden.

Ihre Rechte bei Nichtbeförderung der Fluggesellschaft an Ihren Zielort

Sie sollten immer eine Entschädigung erhalten, wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird. Das ist ein wichtiger Ausgangspunkt. Wenn Ihre Flugstrecke bis zu 1.500 km beträgt, erhalten Sie €250. Für Mittelstreckenflüge beträgt die Entschädigung €400 und es sind €600 für Flüge über 3.500 km.

Sie können auch die Erstattung Ihres Tickets und einen Rückflug zum ursprünglichen Abflughafen beantragen, wenn es sich um einen Anschlussflug handelt. Einen Weiterflug zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder eine anderweitige Umbuchung zu einem anderen Datum sind ebenfalls möglich, wenn Sie damit einverstanden sind.

Als Passagier haben Sie auch das Recht auf Erfrischungen, Verpflegung, Unterkunft und Transport zum Hotel. Wenn Sie dies alles selbst bezahlt haben, sollte die Fluggesellschaft Ihnen das Geld zurückerstatten.

Weitere Passagierrechte: herauf- und herabgestufte Sitzplätze und verpasste Anschlüsse

Wenn Sie in eine höhere Klasse upgegradet werden, kann die Fluggesellschaft von Ihnen keine zusätzliche Zahlung verlangen. Wenn Sie hingegen downgegradet werden, können Sie eine Rückerstattung des Ticketpreises beantragen. War Ihr Flug kürzer als 1.500 km, können Sie 35 % erstattet bekommen. Dieser Betrag erhöht sich bei Mittelstreckenflügen auf bis zu 50 % und bei Langstreckenflügen über 3.500 km auf 75 %.

Passagiere, die Anschlussflüge verpassen und deren Verspätung mehr als drei Stunden beträgt, haben das Recht auf eine Entschädigung von €250 für kurze, €400 für mittlere und €600 für längere Flüge.

Passagier versucht seinen Anschlusszug zu bekommen

Fluggäste haben auch Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr aufgegebenes Gepäck verloren ging, beschädigt wurde oder verspätet ankam. Sie können bis zu 1.300 € geltend machen, wenn der Schaden am aufgegebenen Gepäck rechtzeitig gemeldet wurde.

Fazit

Die Fluggastrechte in der EU sind viel umfassender als im internationalen Umfeld. Obwohl es seit 2004 Rechtsvorschriften für alle Flüge aus der EU und für alle ankommenden Flüge von Fluggesellschaften mit Sitz in der EU gibt, kennt die große Mehrheit der Passagiere diese nicht. Bewahren Sie im Falle eines Problems mit dem Flug also stets Reisedokumente und Quittungen auf und fordern Sie eine Entschädigung und Rückerstattung.

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Klaus 10.01.2021

sehr gut

Emma 10.01.2021

Nützliche Informationen für den Reisenden

Barbara 10.01.2021

Ich vertraue darauf, dass die Fluggesellschaft mich bei Kontaktaufnahme mit AirAdvisor entschädigt

Ursula G 10.01.2021

Ich habe viel aus diesem Artikel gelernt

Johan Schmitz 10.01.2021

Lufthansa lost my luggage 2 times in one connecting flight. Can I get compensation from them twice?

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