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Eine Entschädigungsforderung von 250 € für einen Flug wurde Anfang dieses Jahres von einem Lissabonner Gericht abgewiesen — allerdings nicht wegen mangelnder Begründetheit, sondern weil das Gericht entschied, dass der Fall andernorts verhandelt werden müsse. Dieser Ort waren die Azoren, rund 1.400 Kilometer entfernt.
Der Fluggast war mit SATA Azores Airlines von Lissabon nach Ponta Delgada geflogen und kam mit mehr als vier Stunden Verspätung an. Als er einen Antrag auf 250 € Entschädigung stellte, lehnte das Zivilgericht Lissabon die Verhandlung ab. Das Gericht argumentierte, dass sowohl der Fluggast als auch die Airline ihren Sitz in Ponta Delgada hätten und der Fall deshalb dort verhandelt werden müsse. Zusätzlich wurden dem Passagier allein für die Einreichung des Antrags 51 € Gerichtskosten auferlegt.
Für Fluggäste aus dem portugiesischen Festland oder mit internationalem Hintergrund ist es keine bloße Unannehmlichkeit, wegen 250 € an ein Gericht auf den Azoren verwiesen zu werden. Ein Hin- und Rückflug nach Ponta Delgada kann mehr kosten als der Anspruch selbst — das Gericht hatte es also faktisch finanziell sinnlos gemacht, die Forderung weiterzuverfolgen.
AirAdvisor erkannte, dass dies kein Einzelfall war.
Dasselbe Verfahrensargument war bereits in mehreren ähnlichen Fällen verwendet worden. Wäre es unangefochten geblieben, würde es Fluggäste weiterhin daran hindern, Ansprüche geltend zu machen, die ihnen rechtmäßig zustehen. Cristiana Toscano, Prozessanwältin von AirAdvisor in Portugal, legte gegen die Entscheidung auf Grundlage von Artikel 105 der portugiesischen Zivilprozessordnung Rechtsmittel ein.
Ihr Argument stützte sich auf Artikel 71(1), der Fluggästen das Recht gibt, ihre Klage beim Gericht des Flughafens einzureichen, von dem die Airline ihre vertragliche Leistung erbringen sollte. Die vertragliche Leistung der Airline bestand darin, pünktlich von Lissabon abzufliegen. Dort lag die Verpflichtung — und dort war der Fluggast daher berechtigt, seinen Anspruch geltend zu machen.
Am 11. Mai 2026 gab das Lissabonner Berufungsgericht dieser Auffassung recht, hob die erstinstanzliche Entscheidung auf, bestätigte die Zuständigkeit des Lissabonner Gerichts und verhängte keine Kosten.
Dies ist nicht nur ein Sieg für einen einzelnen Fluggast. Es ist ein Urteil, das für alle relevant ist, die bei einem Flug ab Lissabon durch dieselbe Argumentation an der Durchsetzung ihrer Ansprüche gehindert wurden oder künftig betroffen sein könnten. Da es in der Berufung und nicht in der ersten Instanz entschieden wurde, hat es größeres juristisches Gewicht und wird von anderen Gerichten mit höherer Wahrscheinlichkeit berücksichtigt. Es korrigiert zudem eine Auslegung des portugiesischen Verfahrensrechts, die es für Festland- und internationale Reisende weiterhin finanziell unvernünftig gemacht hätte, eine Entschädigung einzufordern, auf die sie eindeutig Anspruch hatten.
Airlines und Verfahrenstricks sollten den Zugang zur Justiz nicht unerschwinglich machen, sagt Cristiana Toscano. Das Berufungsgericht hat eine Entscheidung korrigiert, die Fluggäste daran hinderte, Rechte einzufordern, die ihnen klar zustanden. Genau für solche Fälle sind wir da.
Wenn Sie auf einer Strecke ab Lissabon geflogen sind und eine erhebliche Verspätung oder Annullierung erlitten haben, stärkt dieses Urteil das Argument, dass Sie Ihren Entschädigungsanspruch vor einem Lissabonner Gericht geltend machen können — unabhängig davon, wo die Airline ihren Sitz hat. Es garantiert dieses Ergebnis nicht in jedem Fall, schafft aber einen Präzedenzfall, auf den sich das Rechtsteam von AirAdvisor künftig bei ähnlichen Fällen berufen wird.
AirAdvisor bearbeitet Ansprüche im Bereich Fluggastrechte in Portugal seit 2017Ob Sie entschädigungsberechtigt sind, können Sie auf airadvisor.com prüfen.Überprüfen Sie Ihren Flug
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