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Nicht zwingend notwendig in der EU - kommt jedoch auch hier darauf an. Oft problematisch bei internationalen Reisen. Denn der Name dient zur Identifikation und hat für viele Länder Sicherheitsgründe.
Wir zeigen Ihnen, wann Sie wie handeln müssen + inkl. Airline- und länderspezifischen Regeln.
Angenommen, Ihr vollständiger Name im Pass lautet "Anna Maria Schmidt", und auf dem Flugticket steht nur "Anna Schmidt". In den meisten Fällen, insbesondere bei Flügen innerhalb der EU, den USA oder nach Kanada, wäre das in Ordnung, da nur der erste Vorname und der Nachname erforderlich sind.
Bei Flügen in einige asiatische Länder oder bestimmte Regionen des Mittleren Ostens kann es strikter sein – hier sollten Sie sich vorab bei der Airline informieren, ob alle Vornamen erforderlich sind.
Der zweite Vorname auf einem Flugticket ist oft optional, zumindest für die meisten Fluggesellschaften und Ziele. In Europa und Nordamerika beispielsweise sind Airlines meist flexibel. Solange der Hauptvorname und der Nachname korrekt auf dem Ticket stehen, gilt die Buchung in der Regel als gültig. „Lena Maria Schuster“ kann hier auf dem Ticket einfach als „Lena Schuster“ erscheinen – das verursacht normalerweise keine Probleme.
In bestimmten Ländern, wie den Vereinigten Arabischen Emiraten, China oder Indien, ist es ratsam, den zweiten Vornamen anzugeben, wenn dieser im Reisepass aufgeführt ist. Diese Länder legen Wert darauf, dass der Name auf dem Ticket exakt dem Namen im Pass entspricht.
Wer also in diese Regionen reist und im Pass einen zweiten Vornamen wie „Anna Katharina Weber“ hat, sollte sicherstellen, dass dieser auch auf dem Ticket auftaucht, um Verzögerungen oder Probleme bei der Passkontrolle zu vermeiden.
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Unser Lesetipp:
Je nach Zielland und Airline unterscheidet sich die Antwort. Wir haben jedoch einige Beispiele für Sie, die aktuell zeigen wie Länder und Fluggesellschäften direkt vor Ort damit umgehen:
Striktere Regeln in Asien und im nahen Osten
Beispiele für doppelte Nachnamen:
Lockerere Regeln in anderen Regionen:

Die Bordkarte übernimmt die Namen exakt, wie sie auf dem Ticket gebucht sind. Wenn der zweite Vorname also im Ticket angegeben ist, wird er auch auf der Bordkarte erscheinen. Fehlt er auf dem Ticket, dann fehlt er natürlich auch auf der Bordkarte. Für die Sicherheitskontrollen und das Boarding spielt der zweite Vorname meist keine Rolle – Hauptsache, die wesentlichen Namen stimmen mit dem Ausweis überein.
Namen mit Bindestrich, also Doppelnamen, unterliegen oft speziellen Regelungen, da sie im Pass als eine Einheit betrachtet werden. In der Regel gilt: Wenn ein Name im Reisepass durch einen Bindestrich verbunden ist, sollte dieser auch auf dem Flugticket vollständig und korrekt wiedergegeben werden, da der Doppelname als ein einziger Name gilt.
Hier einige konkrete Beispiele und Regeln für Bindestrich-Namen:
Insgesamt gilt: Um Komplikationen zu vermeiden, sollten Sie bei Doppelnamen mit Bindestrich genau darauf achten, dass der Name auf dem Ticket exakt wie im Pass geschrieben ist, vor allem bei Reisen in Länder mit strengen Einreisevorschriften. Eine Namenskorrektur nach der Buchung kann mit hohen Kosten verbunden sein – je nach Airline können diese zwischen 50 und 300 Euro betragen.
Ja, häufig ist das möglich. Viele Fluggesellschaften lassen es zu, den zweiten Vornamen wegzulassen, weil er nicht für die Identitätsprüfung entscheidend ist. Entscheidend ist in erster Linie, dass der Nachname und der erste Vorname exakt mit den Angaben im Pass übereinstimmen. Vor allem in Ländern wie den USA, Kanada oder in EU-Mitgliedstaaten ist es oft unproblematisch, den zweiten Vornamen einfach wegzulassen.
Unsere weiteren Lestipps:
Keine Bewertung
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