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Muss der zweite Vorname wirklich auf das Flugticket?

Zweiter Vorname auf dem Flugticket – notwendig oder überflüssig?

André Kern
Verfasst von André Kern
5 MInuten Lesezeit
Zuletzt aktualisiert: November 19, 2024

Nicht zwingend notwendig in der EU - kommt jedoch auch hier darauf an. Oft problematisch bei internationalen Reisen. Denn der Name dient zur Identifikation und hat für viele Länder Sicherheitsgründe. 

Wir zeigen Ihnen, wann Sie wie handeln müssen + inkl. Airline- und länderspezifischen Regeln.

Zweitname bei der Flugbuchung vergessen - was tun? 

Angenommen, Ihr vollständiger Name im Pass lautet "Anna Maria Schmidt", und auf dem Flugticket steht nur "Anna Schmidt". In den meisten Fällen, insbesondere bei Flügen innerhalb der EU, den USA oder nach Kanada, wäre das in Ordnung, da nur der erste Vorname und der Nachname erforderlich sind. 

Bei Flügen in einige asiatische Länder oder bestimmte Regionen des Mittleren Ostens kann es strikter sein – hier sollten Sie sich vorab bei der Airline informieren, ob alle Vornamen erforderlich sind.

Muss der zweite Vorname auf dem Flugticket stehen?

Der zweite Vorname auf einem Flugticket ist oft optional, zumindest für die meisten Fluggesellschaften und Ziele. In Europa und Nordamerika beispielsweise sind Airlines meist flexibel. Solange der Hauptvorname und der Nachname korrekt auf dem Ticket stehen, gilt die Buchung in der Regel als gültig. „Lena Maria Schuster“ kann hier auf dem Ticket einfach als „Lena Schuster“ erscheinen – das verursacht normalerweise keine Probleme.

Wann muss man den zweiten Vornamen angeben?

In bestimmten Ländern, wie den Vereinigten Arabischen Emiraten, China oder Indien, ist es ratsam, den zweiten Vornamen anzugeben, wenn dieser im Reisepass aufgeführt ist. Diese Länder legen Wert darauf, dass der Name auf dem Ticket exakt dem Namen im Pass entspricht. 

Wer also in diese Regionen reist und im Pass einen zweiten Vornamen wie „Anna Katharina Weber“ hat, sollte sicherstellen, dass dieser auch auf dem Ticket auftaucht, um Verzögerungen oder Probleme bei der Passkontrolle zu vermeiden.

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Unser Lesetipp:

Was passiert, wenn der zweite Vorname auf dem Flugticket fehlt?

Je nach Zielland und Airline unterscheidet sich die Antwort. Wir haben jedoch einige Beispiele für Sie, die aktuell zeigen wie Länder und Fluggesellschäften direkt vor Ort damit umgehen:

  • Lufthansa: Wenn Ihr vollständiger Name „Anna Katharina Müller“ ist und auf dem Ticket nur „Anna Müller“ steht, wird dies in der Regel akzeptiert. Solange der Hauptvorname und Nachname korrekt sind, gilt die Buchung als gültig.
  • KLM: Bei einem Ticket mit dem Namen „Lukas M. Schneider“, obwohl im Pass „Lukas Martin Schneider“ steht, sind kleinere Abweichungen wie das Fehlen des zweiten Vornamens meist unproblematisch.
  • British Airways: Hier wird ebenfalls akzeptiert, wenn der zweite Vorname fehlt, beispielsweise bei „Julia Maria Bauer“ auf dem Pass und „Julia Bauer“ auf dem Ticket.

Striktere Regeln in Asien und im nahen Osten

  • Vereinigte Arabische Emirate: Bei einer Buchung für „Johann Peter Fischer“, bei der auf dem Ticket nur „Johann Fischer“ steht, kann es bei der Einreise nach Dubai zu Komplikationen kommen. Die Passkontrolle könnte die Diskrepanz bemerken und eine Klärung verlangen.
  • China: Die Behörden sind dafür bekannt, strenge Kontrollen durchzuführen. Wenn „Sabine Anna Weber“ nur als „Sabine Weber“ gebucht ist, könnte dies zu einer Verzögerung oder sogar einer Verweigerung der Einreise führen.
  • Indien: Auch hier sollte der vollständige Name, wie im Pass angegeben, auf dem Ticket stehen. Ein Beispiel wäre „Matthias Johannes Meier“, der als „Matthias Meier“ auf dem Ticket möglicherweise Probleme bekommt.

Beispiele für doppelte Nachnamen:

  • Spanien: In Ländern wie Spanien, wo doppelte Nachnamen üblich sind, könnte ein Name wie „Miguel Ángel Fernández García“ Probleme haben, wenn das Ticket nur „Miguel Fernández“ angibt. Die spanischen Behörden legen großen Wert auf vollständige Namensangaben.
  • Mexiko: Bei der Buchung eines Tickets für „Clara Sophie Becker-Klein“, die nur als „Clara Becker“ im System steht, könnte die Einreise oder die Flugabfertigung Schwierigkeiten bereiten.

Lockerere Regeln in anderen Regionen:

  • USA und Kanada: In Nordamerika ist man oft nachsichtiger. Wenn „Maximilian Paul Schröder“ als „Maximilian Schröder“ auf dem Ticket steht, wird dies in der Regel akzeptiert. Auch kleinere Fehler wie vertauschte Vornamen und Nachnamen („Schröder Maximilian“ statt „Maximilian Schröder“) sind oft kein Problem, solange der Hauptname übereinstimmt.
  • Australien: Eine Passagierin namens „Lisa Marie Keller“ kann ohne Probleme mit einem Ticket reisen, auf dem nur „Lisa Keller“ steht.

Frau hält Bordkarte

Muss mein zweiter Vorname auf meiner Bordkarte stehen?

Die Bordkarte übernimmt die Namen exakt, wie sie auf dem Ticket gebucht sind. Wenn der zweite Vorname also im Ticket angegeben ist, wird er auch auf der Bordkarte erscheinen. Fehlt er auf dem Ticket, dann fehlt er natürlich auch auf der Bordkarte. Für die Sicherheitskontrollen und das Boarding spielt der zweite Vorname meist keine Rolle – Hauptsache, die wesentlichen Namen stimmen mit dem Ausweis überein.

Reisen mit Bindestrich-Namen: Was Sie bei Flugtickets beachten müssen

Namen mit Bindestrich, also Doppelnamen, unterliegen oft speziellen Regelungen, da sie im Pass als eine Einheit betrachtet werden. In der Regel gilt: Wenn ein Name im Reisepass durch einen Bindestrich verbunden ist, sollte dieser auch auf dem Flugticket vollständig und korrekt wiedergegeben werden, da der Doppelname als ein einziger Name gilt.

Hier einige konkrete Beispiele und Regeln für Bindestrich-Namen:

  • Europa und die USA: In den meisten europäischen Ländern sowie den USA und Kanada wird es oft toleriert, wenn ein Bindestrich im Namen fehlt, solange der gesamte Name vorhanden ist. Beispielsweise kann eine Person mit dem Namen „Clara Müller-Schmidt“ meist problemlos fliegen, auch wenn auf dem Ticket nur „Clara Müller Schmidt" oder „Clara Mueller-Schmidt“ steht, da der gesamte Name, wenn auch leicht abgewandelt, enthalten ist.
  • Länder mit strikteren Regeln (z. B. Vereinigte Arabische Emirate, China): In diesen Ländern muss der Name auf dem Ticket exakt mit dem Pass übereinstimmen. Das heißt, wenn der Name „Karl-Heinz Fischer“ ist, muss der Bindestrich im Ticket ebenfalls angegeben werden. Ohne Bindestrich könnte es als anderer Name betrachtet werden und zu Problemen bei der Einreise führen.

Insgesamt gilt: Um Komplikationen zu vermeiden, sollten Sie bei Doppelnamen mit Bindestrich genau darauf achten, dass der Name auf dem Ticket exakt wie im Pass geschrieben ist, vor allem bei Reisen in Länder mit strengen Einreisevorschriften. Eine Namenskorrektur nach der Buchung kann mit hohen Kosten verbunden sein – je nach Airline können diese zwischen 50 und 300 Euro betragen.

Kann man den zweiten Vornamen weglassen?

Ja, häufig ist das möglich. Viele Fluggesellschaften lassen es zu, den zweiten Vornamen wegzulassen, weil er nicht für die Identitätsprüfung entscheidend ist. Entscheidend ist in erster Linie, dass der Nachname und der erste Vorname exakt mit den Angaben im Pass übereinstimmen. Vor allem in Ländern wie den USA, Kanada oder in EU-Mitgliedstaaten ist es oft unproblematisch, den zweiten Vornamen einfach wegzulassen.

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AirAdvisor ist erschienen in:

  • CNN
  • Forbes
  • USA Today
  • Mirror