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Koffer gepackt, Ticket bereit, Vorfreude groß. Doch dann der Schockmoment – der Reisepass ist weg. Was tun, wenn der Flug morgen geht?
Bei dieser Frage dreht es sich vor allem um das Reiseziel.
Wo fliegen Sie hin und von wo aus? Um alle Fälle zu besprechen, gehen wir nachstehend alle möglichen Beispiele durch. Bei Reisen in die EU und internationale Reisen.
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Bei Reisen innerhalb der EU genügt in der Regel ein Personalausweis, um sich auszuweisen. Wenn also der Reisepass verloren geht, aber der Personalausweis noch da ist, können Sie in den meisten Fällen trotzdem fliegen.
Sollten Sie auch diesen verlegt haben, gibt es die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis beim Bürgeramt zu beantragen.
Dies kann in manchen Fällen auch kurzfristig erfolgen (1 - 3 Stunden), allerdings sollten Sie dafür früh genug am Tag erscheinen, um alles rechtzeitig zu erledigen. Denken Sie daran, dafür entstehen Kosten (aktuell 26 €) und man benötigt ein aktuelles Passbild. Dieser ist dann 12 Monate gültig, muss jedoch zurückgegeben werden, nachdem Sie einen neuen Reisepass erhalten haben.

Haben Sie im EU-Ausland Ihren Pass verloren, bleibt die Frage, wie Sie zurück nach Deutschland kommen. Auch hier reicht normalerweise der Personalausweis aus, wenn Sie ihn dabei haben. Sollte sowohl Reisepass als auch Personalausweis verschwunden sein, können Sie sich an die deutsche Botschaft oder das Konsulat wenden. Diese stellen Ihnen einen "Reiseausweis als Passersatz" aus. Das ist ein Dokument, das speziell für die Rückkehr in Ihr Heimatland ausgestellt wird - Sie können dort auch jederzeit anrufen!
Ist dies alles an einem Tag möglich? Nicht immer
Es ist möglich, dass Sie nicht fliegen können, wenn wichtige Dokumente fehlen und Sie keinen rechtzeitigen Ersatz bekommen - das kann ärgerlich sein, doch lässt sich in einigen Fällen nicht vermeiden.
Vor allem, wenn es keine deutsche Botschaft oder ein Konsulat in unmittelbarer Nähe gibt oder wenn Sie den Verlust erst kurz vor Abflug bemerken, könnten Sie gezwungen sein, den Flug umzubuchen oder zu verschieben. Gerade in kleineren Städten kann es länger dauern, bis ein vorläufiges Dokument ausgestellt wird.
Wichtig: Die Kosten verdoppeln sich, wenn Sie Unterlagenaus dem Ausland beantragen. So kann ein vorläufiger Reisepass bis zu 96 € betragen + mögliche Zusatzkosten (ausgehend vom Deutschen Amt).
Wenn Sie Ihren Reisepass vor oder während einer Reise in ein Land außerhalb der EU verlieren, wird die Situation deutlich komplizierter. Anders als bei Reisen innerhalb der EU reicht der Personalausweis nicht aus.
Es hängt stark vom jeweiligen Land und dessen Einreise- und Sicherheitsvorschriften ab, wie Sie den Verlust handhaben können. Einige Länder sind flexibler, andere extrem streng. Der Prozess, ein Ersatzdokument zu bekommen, hängt davon ab, wo Sie sich befinden. Manchmal ist ein vorläufiger Pass schnell ausgestellt, in anderen Fällen kann es mehrere Tage dauern.
Land | Optionen bei verlorenem Pass | Bearbeitungszeit Passersatz | Besondere Anforderungen |
USA | Passersatz wird schnell ausgestellt | 1–2 Werktage | Verlustanzeige der Polizei |
Kanada | Ähnlich wie USA | 1–2 Werktage | Verlustanzeige, evtl. Sicherheitsprüfung |
China | Passersatz + neues Ausreisevisum notwendig | 2–4 Werktage | Visum verlängern |
Russland | Strenge Kontrollen, Registrierung erneut nötig | 2–5 Werktage | Langsame Bürokratie |
Thailand | Passersatz ausreichend, Ausreise relativ einfach | 1–3 Werktage | Weniger Bürokratie als in China |
Australien | Schneller Passersatz, Ausreise meist unkompliziert | 1–2 Werktage | Nur Passersatz nötig |
Vereinigte Arabische Emirate | Hohe Sicherheitsanforderungen, Passersatz notwendig | 2–3 Werktage | Visum prüfen lassen |
Wenn Sie Ihren Flug wegen eines eigenen Fehlers, wie dem Verlust des Reisepasses, verpassen, steht Ihnen keine Entschädigung von der Airline zu. Hier liegt die Verantwortung bei Ihnen.
Falls Ihnen die Beförderung aus anderen Gründen als dem abgelaufenen oder verlorenen Reisepass verweigert wird, informieren Sie sich über die Rechte von Fluggästen in der EU, um herauszufinden, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben.
Anders ist es, wenn die Verspätung durch die Airline verursacht wird. In solchen Fällen haben Sie nach der EU-Fluggastrechteverordnung unter Umständen Anspruch auf Entschädigung, etwa bei technischen Problemen oder Verspätungen von mehr als drei Stunden.
War Ihr Flug über 3 Stunden verspätet oder wurde er gestrichen? Sehen Sie, ob AirAdvisor Ihnen eine Entschädigung herausholen kann.Überprüfen Sie Ihren Flug

Sobald Sie den Verlust bemerken, sollten Sie Folgendes tun:
Falls der Kinderreisepass verloren geht, gibt es folgende Möglichkeiten:
Ein vorläufiger Kinderreisepass kann in Ausnahmefällen von den örtlichen Bürgerämtern ausgestellt werden. Hierfür müssen die Sorgeberechtigten schnell handeln, den Verlust melden und neue Passfotos des Kindes bereitstellen. Der vorläufige Reisepass wird oft noch am gleichen Tag ausgestellt, allerdings müssen Sie dafür früh beim Amt erscheinen und alle Unterlagen (z. B. Geburtsurkunde, Lichtbild, Nachweis über die elterliche Sorge) parat haben.
Der Eilpass ist eine weitere Option, wenn der Kinderreisepass fehlt. Er wird in der Regel nur für dringende, nachgewiesene Reisen ausgestellt. Beachten Sie, dass dieser Pass teurer ist und die Ausstellung je nach Behörde 1 bis 3 Werktage dauern kann. Zudem ist er nicht für jedes Reiseziel zugelassen. Manche Länder akzeptieren nur reguläre Reisepässe.
Befinden Sie sich bereits im Ausland und der Pass des Kindes geht verloren, hilft auch hier die deutsche Botschaft oder das Konsulat. Sie können hier ebenfalls einen Reiseausweis als Passersatz für das Kind ausstellen, um die Heimreise zu ermöglichen. Für die Ausstellung sind ebenfalls aktuelle Passfotos und eine Verlustmeldung der örtlichen Polizei nötig.
Hier hängt ebenfalls vieles von den Fluggesellschaften und Reisezielen ab. Innerhalb der EU und des Schengen-Raums werden abgelaufene Dokumente je nach Land und Fluggesellschaft unterschiedlich gehandhabt. In einigen Fällen wird ein leicht abgelaufener Personalausweis bei der Sicherheitskontrolle toleriert, in anderen nicht.
Innerhalb der EU gelten oft flexible Regeln - oder anders ausgedrückt: Sie könnten Glück haben. In manchen Fällen erlauben es die Behörden, mit einem leicht abgelaufenen Personalausweis zu reisen. Das ist jedoch kein Ratschlag - grundsätzlich sollten Sie immer davon ausgehen, dass dies Probleme verursacht.
Bei Reisen außerhalb der EU, etwa in die USA oder Asien, gibt es keine Ausnahmen. Ein abgelaufener Reisepass wird an der Grenze oder bei der Einreise nicht akzeptiert. Ohne gültigen Pass werden Sie den Flug weder antreten noch ins Land einreisen können.
Einer der Vorteile des Reisens in der EU ist, dass man keinen Reisepass benötigt, hat man seinen Personalausweis dabei. gilt für alle EU-Mitgliedsstaaten, einschließlich Kreta als Teil von Griechenland. Das bedeutet, wenn Sie Ihren Reisepass verloren haben oder keinen besitzen, können Sie trotzdem problemlos in die folgenden Länder reisen:
Diese Regel auch für einige Nicht-EU-Länder, die dem Schengen-Raum beigetreten sind, wie Norwegen, Schweiz oder Island. Hier reicht ebenfalls der Personalausweis aus.
Es gibt allerdings auch einige Ausnahmefälle, bei denen selbst innerhalb der EU ein Reisepass oder ein temporäres Dokument erforderlich sein könnte:
Länder wie Irland, Zypern oder Bulgarien gehören zwar zur EU, sind aber keine Schengen-Mitglieder. In der Regel wird hier auch der Personalausweis akzeptiert, jedoch könnten strengere Einreisekontrollen stattfinden. Es kann sinnvoll sein, trotzdem einen Reisepass mitzunehmen, besonders bei Reisen außerhalb des Festlands.
Situation | Aktion (Was tun?) | Lösungen EU | Lösungen außerhalb der EU |
Reisepass verloren – EU | - Verlust bei Polizei melden - Bürgeramt/Botschaft kontaktieren | - Mit Personalausweis reisen - Vorläufigen Ausweis beantragen | - "Reiseausweis als Passersatz" bei Botschaft beantragen |
Reisepass verloren – Nicht-EU | - Verlust bei Polizei melden - Botschaft kontaktieren | - | - "Reiseausweis als Passersatz" - Visum eventuell neu beantragen |
Kinderreisepass verloren – EU | - Verlust melden - Bürgeramt kontaktieren | - Vorläufigen Kinderreisepass beantragen | - "Reiseausweis als Passersatz" beantragen |
Kinderreisepass verloren – Nicht-EU | - Verlust bei Polizei melden - Botschaft kontaktieren | - | - Vorläufigen Pass oder "Reiseausweis" beantragen |
Abgelaufener Reisepass – EU | - Vorläufigen Ausweis beantragen | - Mit Personalausweis reisen | - "Reiseausweis als Passersatz" beantragen |
Abgelaufener Reisepass – Nicht-EU | - Ersatz beantragen | - | - Eilpass oder "Reiseausweis" erforderlich |
Reisepass gestohlen – EU | - Diebstahl bei Polizei/Botschaft melden | - Mit Personalausweis weiterreisen | - "Reiseausweis" beantragen |
Reisepass gestohlen – Nicht-EU | - Diebstahl melden - Botschaft kontaktieren | - | - "Reiseausweis" beantragen - Visum neu beantragen |
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Das hängt davon ab, wohin Sie fliegen. Innerhalb der EU reicht in der Regel ein gültiger Personalausweis aus, um zu reisen. Wenn Sie ins Nicht-EU-Ausland fliegen, benötigen Sie einen Reisepass oder einen „Reiseausweis als Passersatz“, den Sie bei der deutschen Botschaft beantragen können.
Melden Sie den Verlust sofort bei der Polizei, um den Reisepass offiziell als gestohlen oder verloren zu registrieren. Danach sollten Sie sich an das Bürgeramt (innerhalb Deutschlands) oder die deutsche Botschaft bzw. das Konsulat (im Ausland) wenden. Mit dem polizeilichen Bericht und weiteren Dokumenten (wie einem Passfoto und einem Nachweis Ihrer Identität) kann Ihnen der Passersatz ausgestellt werden.
Das hängt von der Situation ab. Im Ausland kann ein „Reiseausweis als Passersatz“ meist innerhalb von 1–2 Tagen bei der deutschen Botschaft ausgestellt werden. Ein normaler Reisepass dauert länger. In dringenden Fällen gibt es in Deutschland die Möglichkeit, einen Express-Reisepass zu beantragen, der innerhalb von drei bis vier Tagen verfügbar ist.
Die Verlängerung eines Reisepasses dauert in Deutschland normalerweise vier bis sechs Wochen. Wenn es schneller gehen muss, können Sie einen Express-Reisepass beantragen, der in drei bis vier Tagen ausgestellt wird. Dieser Service kostet jedoch mehr als ein regulärer Reisepass.
Ja, wenn Sie Ihren Reisepass verloren haben, können Sie bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat im Ausland einen „Reiseausweis als Passersatz“ beantragen. Dieser ermöglicht Ihnen die Rückkehr nach Deutschland, ist aber nur für diese spezielle Reise gültig.
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