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Deo, Haarspray & Kosmetik im Handgepäck: Ja oder Nein?

Haarspray & Deo im Flugzeug: Was ist erlaubt? Was gehört in den Koffer?

verifgreen
André Kern

11 MInuten Lesezeit

Zuletzt aktualisiert:  

Deo und Haarspray sind im Handgepäck erlaubt, solange der Behälter maximal 100 ml fasst. Größere Dosen dürfen ausschließlich im Aufgabegepäck transportiert werden.

Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese Vorschriften richtig anwenden, ohne Fehler zu riskieren.

Die schnelle Antwort: Darf Deo und Haarspray mit ins Flugzeug?

In aller Kürze: Ja. Sie dürfen sowohl Deodorant als auch Haarspray mit ins Flugzeug nehmen. Allerdings gelten je nach Gepäckart bestimmte Einschränkungen:

  • Deo im Handgepäck:Ja, aber nur in kleinen Behältern bis 100 ml. Ihr Deo-Spray oder -Roller muss in den durchsichtigen 1-Liter-Beutel für Flüssigkeiten passen und bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden.
  • Haarspray im Koffer: Ja, auch größere Haarspraydosen dürfen ins aufgegebene Gepäck. Beachten Sie jedoch auch hier die Obergrenzen: Pro Person sind insgesamt etwa 2 Liter Spraydosen erlaubt, und pro Dose max. 500 ml (IATA-Richtlinie). Achten Sie darauf, dass die Schutzkappe auf der Dose bleibt, um ein ungewolltes Versprühen zu verhindern.

4 Regeln für das Handgepäck: Die 100ml-Grenze

Wenn Sie Deo oder Haarspray im Handgepäck mitnehmen möchten, müssen Sie die allgemeine Flüssigkeitsregel einhalten. Seit 2006 gilt EU-weit die Begrenzung, dass Flüssigkeiten nur in kleinen Mengen mitgeführt werden dürfen. Diese Vorschrift besagt im Kern:

  1. Maximal 100 ml pro Behälter: Jeder einzelne Behälter (Flasche, Spraydose, Tube etc.) darf höchstens 100 Milliliter fassen Entscheidend ist dabei das Fassungsvermögen des Behälters, nicht die Restmenge. Eine fast leere 150-ml-Dose zählt dennoch als 150 ml!
  2. Transparenter 1-Liter-Beutel: Alle Flüssigkeitsbehälter müssen gemeinsam in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel (ca. 20×20 cm, max. 1 Liter Volumen) transportiert werden. Pro Passagier ist ein solcher Beutel erlaubt.
  3. Vorzeigen bei der Kontrolle: Diesen Beutel müssen Sie an der Sicherheitskontrolle aus dem Handgepäck nehmen und separat aufs Band legen. So kann das Personal die Flüssigkeiten schnell prüfen.
  4. Ausnahmen: Medikamente und Spezialnahrung (z.B. Babynahrung) dürfen über 100 ml mitgenommen werden, wenn sie während der Reise benötigt werden. Diese müssen Sie gegebenenfalls durch Rezepte oder Atteste belegen und ebenfalls vorzeigen.
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Wichtig: Deosprays und Haarsprays zählen als Flüssigkeiten! Auch wenn es Sprays sind, fallen sie unter diese Regel. Halten Sie sich also auch bei Ihrem Deo an die 100-ml-Grenze, wenn es im Handgepäck bleiben soll.

Checkliste für Flüssigkeiten im Handgepäck

 

Regel für Ihr Handgepäck

Maximale Menge pro Behälter

100 ml (Fassungsvermögen, nicht der momentane Füllstand)

Verpackung

In einem transparenten, wiederverschließbaren 1-Liter-Plastikbeutel (Zip-Beutel)

Volumen des Beutels

Max. 1 Liter Inhalt pro Beutel (ca. 20×20 cm Größe)

Anzahl Beutel pro Passagier

Ein Beutel pro Person im Handgepäck

Vorzeigen bei Kontrolle

Ja, Beutel separat vorlegen (aus dem Koffer/Rucksack herausnehmen)

Unsere Lesetipps für Reisende:

Zählt Haarspray als Flüssigkeit?

Ja. Haarspray wird bei der Flughafenkontrolle als Flüssigkeit gewertet. Auch wenn es in Form eines Sprühnebels aus der Dose kommt, steckt dahinter ein flüssiges Produkt (Haarspray enthält z.B. gelöste Polymere/Harze in Alkohol).  Die EU-Definition stellt klar, dass Druckbehälter-Inhalte wie Haarsprays und Deodorants den Flüssigkeiten gleichgestellt sind.

Mann sitzt vor offenem Koffer

Wie viel Deo & Haarspray darf man im Koffer transportieren? 

Falls Ihre Lieblings-Haarspraydose 300 ml fasst oder Sie auf lange Reise gleich mehrere Deos mitnehmen möchten, ist das kein Problem. Jedoch nur im aufgegebenen Gepäck. Dort gelten lockerere Regeln als im Handgepäck, doch es gibt auch Obergrenzen, über die man Bescheid wissen sollte.

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Grundsätzlich dürfen Sie Deodorant-Sprays und Haarsprays im Koffer verstauen, ohne die strenge 100-ml-Grenze.

Die EU-Flüssigkeitsregel gilt im Aufgabegepäck nicht. Allerdings greifen hier die IATA-Gefahrgutregeln: Pro Passagier maximal 2 Liter oder 2 kg an Aerosolen und Flüssigkeiten, und pro Einzelbehälter höchstens 500 ml

Einen schnellen Vergleich zwischen Hand- und Aufgabegepäck zeigt folgende Tabelle:

 

Handgepäck

Aufgabegepäck

Max. Menge pro Behälter

100 ml

500 ml

Gesamtmenge

1 Liter (in 1 Beutel)

2 Liter pro Person

Aerosole erlaubt?

Ja, wenn unter 100 ml

Ja, bis zu o.g. Mengen

Schutzkappe Pflicht

Ja (im Beutel)

Ja (Ventil sichern)

Die Liquids‑Regel & was zählt als Flüssigkeit, Aerosol oder Gel?

Da wir nun so oft von der Flüssigkeitsregel gesprochen haben, hier zur Klarstellung: Als Flüssigkeiten im Sinne der Handgepäck-Kontrolle gelten auch Gels, Cremes, Pasten und Sprays. Diese sogenannte LAG-Regel (Liquids, Aerosols, Gels) ist bewusst breit gefasst, um keine Lücke zu lassen. Es gibt teils überraschende Beispiele:

  • Lippenstift (klassischer fester Lippenstift) gilt nicht als Flüssigkeit
  • Maskara (Wimperntusche) hingegen schon, da sie pastös/flüssig ist
  • Deo-Stick oder -Puder sind fest und unproblematisch. 
  • Deo-Roller mit Flüssigkeit darin fallen dagegen unter die Beschränkung.
  • Haarwachs oder -gel in Dosen gilt als Flüssigkeit/Gel (meist sind es >100 ml und gehören damit in den Koffer oder in den Beutel). 
  • Haarkissen oder feste Pomade dagegen nicht.

Allgemein kann man sagen: Alles, was schmiert, tropft oder sprüht, wird eingeschränkt. Dazu zählen auch Dinge wie Zahnpasta, Marmelade oder Flüssig-Make-up. 

Darf man Spraydosen generell im Flugzeug mitnehmen?

Grundsätzlich lautet die Regel: Kosmetische und medizinische Spraydosen sind erlaubt, gefährliche oder zweckfremde Spraydosen sind verboten. Hier die Aufschlüsselung:

Welche Spraydosen erlaubt sind

Erlaubt sind alle Spraydosen, die der Körperpflege oder Gesundheit dienen, sowie einige ungefährliche Haushaltssprays. Beispiele:

  • Deodorant-Sprays (Körperdeo, Bodyspray)
  • Haarsprays und Sprüh-Festiger fürs Haarstyling
    Rasierschaum oder Rasierspray (oft als Gel oder Schaum aus der Dose)
  • Parfüm-Sprays und Bodysprays
  • Medizinische Sprays (z.B. Asthma-Inhalator, Nasenspray, diese sind meist sowieso klein und oft von Beschränkungen ausgenommen, wenn vom Arzt benötigt)
  • Insektenspray für die Haut (Mückenschutz in Sprayform, als Körperanwendung, meist als Aerosol oder Pumpspray; kleine Mengen davon werden wie Deo behandelt)
  • Raumspray in Reisegröße (hier ist Vorsicht geboten: ein kleines Lufterfrischer-Spray dürfte zwar als Haushaltsspray durchgehen, aber es könnte wegen entflammbarer Gase und fehlendem Pflegezweck strenger betrachtet werden; im Zweifelsfall lieber in den Koffer)

Welche Spraydosen verboten sind

Kosmetik ja! Gefahrstoffe nein !Dieser einfache Merksatz bringt es auf den Punkt. Wenn Ihre Spraydose ein Gefahrensymbol (?) für Gift, Ätzwirkung oder radioaktive Strahlung trägt, darf sie nicht ins Flugzeug. Ein Flammensymbol alleine haben viele Kosmetiksprays, das ist toleriert im Rahmen der 2-Liter-Regel. Aber alles darüber hinaus: lieber daheim lassen.

  • Pfefferspray, CS-Gas, Mace: Alle Selbstverteidigungs-Sprays sind strikt verboten, selbst im Koffer.
  • Lack- oder Farbsprays: Sprühfarbe, Autolack in Dosen, Sprühkleber etc. sind entflammbar und chemisch (ebenfalls untersagt)
  • Insektenspray, Ungezieferspray: Diese fallen unter giftige/ätzende Chemikalien. Nichts für’s Flugzeug. (Kleinere Dosen Mückenspray für die Haut sind meist okay, aber Spray gegen Insektenbefall im Raum, besser nicht.)
  • Imprägnierspray, Reinigungsmittel-Sprays: Viele enthalten Lösungsmittel (entzündlich) oder andere Gefahrstoffe. Sollten nicht mitgeführt werden.
  • Industrie-Aerosole aller Art: Alles, was kein Haushalt/Kosmetik ist. 

Sprühdeo vs. Deo-Stick: Macht das einen Unterschied?

Auf jeden Fall. Denn wie ein Deo verpackt ist, entscheidet darüber, welche Regeln gelten. Sprühdeos (Aerosol-Dosen) unterliegen den vollen Flüssigkeits- und Druckbehälter-Beschränkungen, während feste Deodorants (Sticks, Creme-Deo im Tiegel) wesentlich unkomplizierter sind.

  • Sprüh-Deo: Steht unter Druck, enthält flüssiges Treibmittel, daher max. 100 ml ins Handgepäck und nur mit Schutzkappe. Im Aufgabegepäck max. 500 ml je Dose.
  • Deo-Stick / -Creme: Enthält keine flüssigen oder gasförmigen Bestandteile, ist also kein Gefahrgut und keine Flüssigkeit. Sie dürfen Deo-Sticks in beliebiger Größe ins Handgepäck packen.

Person packt Gegenstände ins Handgepäck

Deo und Haarspray im Aufgabegepäck (Koffer)

Wenn Ihre Spraydosen größer sind als erlaubt, lautet die einfache Lösung: ab damit in den Koffer! Im Aufgabegepäck können Sie Deo und Haarspray in Normalgröße viel entspannter transportieren. Dennoch sollten Sie ein paar Punkte beachten, damit alles sicher und regelkonform verläuft.

Nochmal zur Erinnerung: Pro Dose bis 500 ml, insgesamt bis 2 Liter Aerosole pro Person, das hatten wir bereits erläutert. Innerhalb dieser Grenzen sind Kosmetik-Sprays meistens zugelassen. 

Unsere weiteren Lesetipps: Was machen, wenn der Koffer verloren geht?

Unterschied zwischen EU-Inland & Langstreckenflügen

Innerhalb der EU sind die Sicherheitsregeln weitgehend vereinheitlicht. Bei Flügen außerhalb der EU bzw. Umsteigeverbindungen gibt es ein paar Dinge zu beachten. Erstens können manche Länder oder Airlines zusätzliche Beschränkungen haben. In den meisten Fällen sind diese identisch mit den EU-Vorgaben, aber es gibt Ausnahmen. 

Israel ist bei Flüssigkeiten teils noch strenger und duldet sogar weniger Ausnahmen. Einige Flughäfen in Asien durchleuchten Transitpassagiere neu und konfiszieren Flüssigkeiten über 100 ml auch dann, wenn sie ursprünglich in EU oder Duty Free gekauft wurden (falls nicht korrekt versiegelt). 

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! Also denken Sie daran: Wenn Sie in Frankfurt ein Haarspray 150 ml im Duty-Free kaufen und in Dubai umsteigen, könnte es dort wieder abgenommen werden, sofern es die Sicherheitszone verlässt.

tip

Tipp bei Langstrecke: Wenn Sie international fliegen, informieren Sie sich über die Regeln am Zielort.

Die aktuelle Rechtslage (EU-Verordnung 2015/1998)

Die oben genannten Beschränkungen sind in EU-weiten Sicherheitsvorschriften festgelegt. Die EU-Verordnung (EG) Nr. 185/2010 (und Nachfolgeregelungen) schreiben vor, dass Flüssigkeiten nur in begrenzter Menge im Handgepäck mitgeführt werden dürfen. Unter diese Definition fallen „Flüssigkeiten, Aerosole und Gele“, oft kurz als LAG bezeichnet. 

Das heißt konkret: Haarspray und Deospray gelten trotz ihres Sprühformats als Flüssigkeiten im Sinne der Flugreise-Sicherheitsregeln. Ebenso zählen z.B. Cremes, Lotionen, Zahnpasta, Parfüm und sogar Mascara dazu. All das wird bei der Kontrolle wie Flüssigkeit behandelt.

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Aerosol-Regeln nach ICAO/IATA – weltweit einheitliche Gefahrgutvorschriften

Neben den Sicherheitskontrollen im Handgepäck unterliegen Spraydosen auch den Gefahrgutregelungen der internationalen Luftfahrtbehörden (IATA/ICAO). Diese schreiben vor, wie Druckbehälter (Aerosole) im Flugzeug transportiert werden dürfen. Für kosmetische und medizinische Aerosole (z.B. Deo, Haarspray, Rasierschaum) gilt:

  • Maximal 500 ml Inhalt pro Dose: Größere Spraydosen dürfen nicht ins Flugzeug geladen werden, weder im Handgepäck noch im Koffer.
  • Maximal 2 Liter Gesamtmenge pro Person: Alle Ihre Spraydosen, Parfüms und sonstigen Toilettenartikel zusammen dürfen höchstens 2 Liter bzw. 2 Kilogramm Nettoinhalt ausmachen.
  • Nur im persönlichen Gepäck: Diese Mengen gelten pro Passagier. Es ist nicht erlaubt, große Mengen Aerosole als normales Gepäckstück oder Fracht zu verschicken, ohne sie als Gefahrgut zu deklarieren.
  • Schutz gegen Auslösen: Alle Spraydosen müssen so verpackt sein, dass kein versehentliches Austreten möglich ist.

Häufige Missverständnisse kurz erklärt

Darf ich eine DEO mit 80 ml mit ins Flugzeug nehmen?

Ja, wenn der Behälter maximal 100 ml groß ist. Eine 80-ml-Reisegröße ist erlaubt und muss in den 1-Liter-Beutel. Eine große 150-ml-Dose mit nur 80 ml Rest hingegen nicht.

Wie sind die Regeln für Cremes oder festes Deo?

Feste Deos und dicke Cremes zählen nicht als Flüssigkeit und sind unabhängig von der Größe im Handgepäck erlaubt.

Mein Haarspray liegt als Reisegröße vor. Ist das erlaubt?

Ja, sofern auf der Dose unter 100 ml angegeben sind. Pump-Sprays sind unproblematisch, Aerosole zwar erlaubt, werden aber oft genauer kontrolliert. Im Zweifel besser in den Koffer legen.

Was passiert, wenn mein Spray an der Kontrolle eingezogen wird?

Dann ist es weg. Sie bekommen es nicht zurück. Ein Bußgeld gibt es bei normaler Kosmetik nicht, aber es kann zu Verzögerungen kommen.

Kann ich Deo im Aufgabegepäck transportieren?

Ja, im Koffer dürfen auch große Dosen transportiert werden. Es gelten nur die Gesamtobergrenzen für Spraydosen von etwa 2 Litern pro Person. Verschlusskappe sichern, damit nichts austritt.

Achtung: Sicherheitskontrolle - 5 Gründe für Ablehnung

  1. Übergröße: Steht auf der Dose mehr als 100 ml, wird sie im Handgepäck abgelehnt – auch wenn sie fast leer ist. Nur Behälter mit aufgedruckten 100 ml oder weniger sind erlaubt.
  2. Keine Mengenangabe: Fehlt die ml-Angabe (abgerissenes Etikett etc.), wird die Dose meist nicht durchgelassen. Die Kontrolle braucht eine eindeutig erkennbare Größe.
  3. Defekte Dose: Verbeulte Behälter, klemmende Ventile oder undichte Sprays werden aussortiert, da sie als Risiko gelten.
  4. Fehlende Schutzkappe: Ohne Deckel kann sich das Spray versehentlich auslösen. Viele Flughäfen werten das als Sicherheitsproblem. Ventil sichern, wenn kein Deckel vorhanden ist.
  5. Unklare Beschriftung: Anonyme oder technisch wirkende Sprays ohne klare Kosmetik-Deklaration sorgen für Misstrauen. Kosmetische Aufdrucke helfen (Marke, Zutatenliste etc.).

Alle auf einen Blick: Was darf ins Handgepäck & in den Koffer?

 

Handgepäck erlaubt?

Aufgabegepäck erlaubt?

Beachten Sie jedoch: 

Deospray / Haarspray unter 100 ml

Ja

Ja

100 ml-Begrenzung, 1-L-Beutel

Deospray / Haarspray über 100 ml

Nein

Ja

Koffer: max. 500 ml pro Dose, 2 L gesamt

Rasierschaum (Aerosol)

Ja bis 100 ml

Ja

Wie Aerosole

Trockenshampoo (Spray)

Ja bis 100 ml

Ja

Wie Aerosole

Pump-Sprays (ohne Treibgas)

Ja bis 100 ml

Ja

Normale Flüssigkeit

Deo-Stick / -Puder

Ja, unbegrenzt

Ja

Keine Flüssigkeit

Deo-Roller (flüssig)

Ja bis 100 ml

Ja

Flüssigkeit

Festes Deo (Stick, Creme)

Ja, unbegrenzt

Ja

Keine Flüssigkeit

Haarwachs / Haargel

Ja bis 100 ml

Ja

Gel = Flüssigkeit

Shampoo / Duschgel / Conditioner

Ja bis 100 ml

Ja

Flüssigkeit

Lotion / Bodylotion

Ja bis 100 ml

Ja

Flüssigkeit

Cremes aller Art

Ja bis 100 ml

Ja

Flüssigkeit/Gel

Zahnpasta

Ja bis 100 ml

Ja

Gel

Maskara (Wimperntusche)

Ja bis 100 ml

Ja

Pastös = Flüssigkeit

Parfüm / Eau de Toilette

Ja bis 100 ml

Ja

Flüssigkeit

Duty-Free-Parfüm > 100 ml

Ja (versiegelt)

Ja

Muss STEB-Beutel haben

Lippenstift (fest)

Ja, unbegrenzt

Ja

Keine Flüssigkeit

Lipgloss

Ja bis 100 ml

Ja

Flüssigkeit

Flüssiges Make-Up / Foundation

Ja bis 100 ml

Ja

Flüssigkeit

Kontaktlinsenflüssigkeit

Ja bis 100 ml

Ja

Flüssigkeit

Medikamente flüssig

Ja, auch über 100 ml

Ja

Ausnahme, Nachweis möglich

Medikamente Tabletten

Ja

Ja

Keine Flüssigkeit

Babynahrung / Milch

Ja, auch über 100 ml

Ja

Ausnahme

Marmelade / Konfitüre

Ja bis 100 ml

Ja

Gel = Flüssigkeit

Lebensmittel flüssig/pastös (Joghurt etc.)

Ja bis 100 ml

Ja

Flüssigkeit

Feste Lebensmittel (Brot, Käse etc.)

Ja

Ja

Keine Flüssigkeit

Pfefferspray / CS-Gas

Nein

Nein

Verboten

Farbspray / Lackspray

Nein

Nein

Verboten

Insektenspray (Chemisch)

Nein

Nein

Verboten

Imprägnierspray

Nein

Nein

Verboten

Industrie-/Technische Aerosole

Nein

Nein

Verboten

André Kern

De Verfasser:

André Kern

Stellung: Content-Stratege

André ist ein etablierter SEO-Experte und Content-Stratege mit einer umfangreichen Karriere in der Online-Inhaltsanalyse und der Erstellung. Seine Spezialisierung baut auf seinem beruflichen Werdegang als Finanzanlagenfachmann auf und seine Rolle als CEO im Bereich der Entwicklungspsychologie hat ihn dazu befähigt, fundierte Inhalte zu erstellen, die sowohl objektiv recherchiert als auch allgemein verständlich sind.

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