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Deo und Haarspray sind im Handgepäck erlaubt, solange der Behälter maximal 100 ml fasst. Größere Dosen dürfen ausschließlich im Aufgabegepäck transportiert werden.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese Vorschriften richtig anwenden, ohne Fehler zu riskieren.
In aller Kürze: Ja. Sie dürfen sowohl Deodorant als auch Haarspray mit ins Flugzeug nehmen. Allerdings gelten je nach Gepäckart bestimmte Einschränkungen:
Wenn Sie Deo oder Haarspray im Handgepäck mitnehmen möchten, müssen Sie die allgemeine Flüssigkeitsregel einhalten. Seit 2006 gilt EU-weit die Begrenzung, dass Flüssigkeiten nur in kleinen Mengen mitgeführt werden dürfen. Diese Vorschrift besagt im Kern:
Wichtig: Deosprays und Haarsprays zählen als Flüssigkeiten! Auch wenn es Sprays sind, fallen sie unter diese Regel. Halten Sie sich also auch bei Ihrem Deo an die 100-ml-Grenze, wenn es im Handgepäck bleiben soll.
Regel für Ihr Handgepäck | |
Maximale Menge pro Behälter | 100 ml (Fassungsvermögen, nicht der momentane Füllstand) |
Verpackung | In einem transparenten, wiederverschließbaren 1-Liter-Plastikbeutel (Zip-Beutel) |
Volumen des Beutels | Max. 1 Liter Inhalt pro Beutel (ca. 20×20 cm Größe) |
Anzahl Beutel pro Passagier | Ein Beutel pro Person im Handgepäck |
Vorzeigen bei Kontrolle | Ja, Beutel separat vorlegen (aus dem Koffer/Rucksack herausnehmen) |
Unsere Lesetipps für Reisende:
Ja. Haarspray wird bei der Flughafenkontrolle als Flüssigkeit gewertet. Auch wenn es in Form eines Sprühnebels aus der Dose kommt, steckt dahinter ein flüssiges Produkt (Haarspray enthält z.B. gelöste Polymere/Harze in Alkohol). Die EU-Definition stellt klar, dass Druckbehälter-Inhalte wie Haarsprays und Deodorants den Flüssigkeiten gleichgestellt sind.

Falls Ihre Lieblings-Haarspraydose 300 ml fasst oder Sie auf lange Reise gleich mehrere Deos mitnehmen möchten, ist das kein Problem. Jedoch nur im aufgegebenen Gepäck. Dort gelten lockerere Regeln als im Handgepäck, doch es gibt auch Obergrenzen, über die man Bescheid wissen sollte.
Grundsätzlich dürfen Sie Deodorant-Sprays und Haarsprays im Koffer verstauen, ohne die strenge 100-ml-Grenze.
Die EU-Flüssigkeitsregel gilt im Aufgabegepäck nicht. Allerdings greifen hier die IATA-Gefahrgutregeln: Pro Passagier maximal 2 Liter oder 2 kg an Aerosolen und Flüssigkeiten, und pro Einzelbehälter höchstens 500 ml.
Einen schnellen Vergleich zwischen Hand- und Aufgabegepäck zeigt folgende Tabelle:
Handgepäck | Aufgabegepäck | |
Max. Menge pro Behälter | 100 ml | 500 ml |
Gesamtmenge | 1 Liter (in 1 Beutel) | 2 Liter pro Person |
Aerosole erlaubt? | Ja, wenn unter 100 ml | Ja, bis zu o.g. Mengen |
Schutzkappe Pflicht | Ja (im Beutel) | Ja (Ventil sichern) |
Da wir nun so oft von der Flüssigkeitsregel gesprochen haben, hier zur Klarstellung: Als Flüssigkeiten im Sinne der Handgepäck-Kontrolle gelten auch Gels, Cremes, Pasten und Sprays. Diese sogenannte LAG-Regel (Liquids, Aerosols, Gels) ist bewusst breit gefasst, um keine Lücke zu lassen. Es gibt teils überraschende Beispiele:
Allgemein kann man sagen: Alles, was schmiert, tropft oder sprüht, wird eingeschränkt. Dazu zählen auch Dinge wie Zahnpasta, Marmelade oder Flüssig-Make-up.
Grundsätzlich lautet die Regel: Kosmetische und medizinische Spraydosen sind erlaubt, gefährliche oder zweckfremde Spraydosen sind verboten. Hier die Aufschlüsselung:
Erlaubt sind alle Spraydosen, die der Körperpflege oder Gesundheit dienen, sowie einige ungefährliche Haushaltssprays. Beispiele:
Kosmetik ja! Gefahrstoffe nein !Dieser einfache Merksatz bringt es auf den Punkt. Wenn Ihre Spraydose ein Gefahrensymbol (?) für Gift, Ätzwirkung oder radioaktive Strahlung trägt, darf sie nicht ins Flugzeug. Ein Flammensymbol alleine haben viele Kosmetiksprays, das ist toleriert im Rahmen der 2-Liter-Regel. Aber alles darüber hinaus: lieber daheim lassen.
Auf jeden Fall. Denn wie ein Deo verpackt ist, entscheidet darüber, welche Regeln gelten. Sprühdeos (Aerosol-Dosen) unterliegen den vollen Flüssigkeits- und Druckbehälter-Beschränkungen, während feste Deodorants (Sticks, Creme-Deo im Tiegel) wesentlich unkomplizierter sind.

Wenn Ihre Spraydosen größer sind als erlaubt, lautet die einfache Lösung: ab damit in den Koffer! Im Aufgabegepäck können Sie Deo und Haarspray in Normalgröße viel entspannter transportieren. Dennoch sollten Sie ein paar Punkte beachten, damit alles sicher und regelkonform verläuft.
Nochmal zur Erinnerung: Pro Dose bis 500 ml, insgesamt bis 2 Liter Aerosole pro Person, das hatten wir bereits erläutert. Innerhalb dieser Grenzen sind Kosmetik-Sprays meistens zugelassen.
Unsere weiteren Lesetipps: Was machen, wenn der Koffer verloren geht?
Innerhalb der EU sind die Sicherheitsregeln weitgehend vereinheitlicht. Bei Flügen außerhalb der EU bzw. Umsteigeverbindungen gibt es ein paar Dinge zu beachten. Erstens können manche Länder oder Airlines zusätzliche Beschränkungen haben. In den meisten Fällen sind diese identisch mit den EU-Vorgaben, aber es gibt Ausnahmen.
Israel ist bei Flüssigkeiten teils noch strenger und duldet sogar weniger Ausnahmen. Einige Flughäfen in Asien durchleuchten Transitpassagiere neu und konfiszieren Flüssigkeiten über 100 ml auch dann, wenn sie ursprünglich in EU oder Duty Free gekauft wurden (falls nicht korrekt versiegelt).
! Also denken Sie daran: Wenn Sie in Frankfurt ein Haarspray 150 ml im Duty-Free kaufen und in Dubai umsteigen, könnte es dort wieder abgenommen werden, sofern es die Sicherheitszone verlässt.
Tipp bei Langstrecke: Wenn Sie international fliegen, informieren Sie sich über die Regeln am Zielort.
Die oben genannten Beschränkungen sind in EU-weiten Sicherheitsvorschriften festgelegt. Die EU-Verordnung (EG) Nr. 185/2010 (und Nachfolgeregelungen) schreiben vor, dass Flüssigkeiten nur in begrenzter Menge im Handgepäck mitgeführt werden dürfen. Unter diese Definition fallen „Flüssigkeiten, Aerosole und Gele“, oft kurz als LAG bezeichnet.
Das heißt konkret: Haarspray und Deospray gelten trotz ihres Sprühformats als Flüssigkeiten im Sinne der Flugreise-Sicherheitsregeln. Ebenso zählen z.B. Cremes, Lotionen, Zahnpasta, Parfüm und sogar Mascara dazu. All das wird bei der Kontrolle wie Flüssigkeit behandelt.
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Neben den Sicherheitskontrollen im Handgepäck unterliegen Spraydosen auch den Gefahrgutregelungen der internationalen Luftfahrtbehörden (IATA/ICAO). Diese schreiben vor, wie Druckbehälter (Aerosole) im Flugzeug transportiert werden dürfen. Für kosmetische und medizinische Aerosole (z.B. Deo, Haarspray, Rasierschaum) gilt:
Ja, wenn der Behälter maximal 100 ml groß ist. Eine 80-ml-Reisegröße ist erlaubt und muss in den 1-Liter-Beutel. Eine große 150-ml-Dose mit nur 80 ml Rest hingegen nicht.
Feste Deos und dicke Cremes zählen nicht als Flüssigkeit und sind unabhängig von der Größe im Handgepäck erlaubt.
Ja, sofern auf der Dose unter 100 ml angegeben sind. Pump-Sprays sind unproblematisch, Aerosole zwar erlaubt, werden aber oft genauer kontrolliert. Im Zweifel besser in den Koffer legen.
Dann ist es weg. Sie bekommen es nicht zurück. Ein Bußgeld gibt es bei normaler Kosmetik nicht, aber es kann zu Verzögerungen kommen.
Ja, im Koffer dürfen auch große Dosen transportiert werden. Es gelten nur die Gesamtobergrenzen für Spraydosen von etwa 2 Litern pro Person. Verschlusskappe sichern, damit nichts austritt.
Handgepäck erlaubt? | Aufgabegepäck erlaubt? | Beachten Sie jedoch: | |
Deospray / Haarspray unter 100 ml | Ja | Ja | 100 ml-Begrenzung, 1-L-Beutel |
Deospray / Haarspray über 100 ml | Nein | Ja | Koffer: max. 500 ml pro Dose, 2 L gesamt |
Rasierschaum (Aerosol) | Ja bis 100 ml | Ja | Wie Aerosole |
Trockenshampoo (Spray) | Ja bis 100 ml | Ja | Wie Aerosole |
Pump-Sprays (ohne Treibgas) | Ja bis 100 ml | Ja | Normale Flüssigkeit |
Deo-Stick / -Puder | Ja, unbegrenzt | Ja | Keine Flüssigkeit |
Deo-Roller (flüssig) | Ja bis 100 ml | Ja | Flüssigkeit |
Festes Deo (Stick, Creme) | Ja, unbegrenzt | Ja | Keine Flüssigkeit |
Haarwachs / Haargel | Ja bis 100 ml | Ja | Gel = Flüssigkeit |
Shampoo / Duschgel / Conditioner | Ja bis 100 ml | Ja | Flüssigkeit |
Lotion / Bodylotion | Ja bis 100 ml | Ja | Flüssigkeit |
Cremes aller Art | Ja bis 100 ml | Ja | Flüssigkeit/Gel |
Zahnpasta | Ja bis 100 ml | Ja | Gel |
Maskara (Wimperntusche) | Ja bis 100 ml | Ja | Pastös = Flüssigkeit |
Parfüm / Eau de Toilette | Ja bis 100 ml | Ja | Flüssigkeit |
Duty-Free-Parfüm > 100 ml | Ja (versiegelt) | Ja | Muss STEB-Beutel haben |
Lippenstift (fest) | Ja, unbegrenzt | Ja | Keine Flüssigkeit |
Lipgloss | Ja bis 100 ml | Ja | Flüssigkeit |
Flüssiges Make-Up / Foundation | Ja bis 100 ml | Ja | Flüssigkeit |
Kontaktlinsenflüssigkeit | Ja bis 100 ml | Ja | Flüssigkeit |
Medikamente flüssig | Ja, auch über 100 ml | Ja | Ausnahme, Nachweis möglich |
Medikamente Tabletten | Ja | Ja | Keine Flüssigkeit |
Babynahrung / Milch | Ja, auch über 100 ml | Ja | Ausnahme |
Marmelade / Konfitüre | Ja bis 100 ml | Ja | Gel = Flüssigkeit |
Lebensmittel flüssig/pastös (Joghurt etc.) | Ja bis 100 ml | Ja | Flüssigkeit |
Feste Lebensmittel (Brot, Käse etc.) | Ja | Ja | Keine Flüssigkeit |
Pfefferspray / CS-Gas | Nein | Nein | Verboten |
Farbspray / Lackspray | Nein | Nein | Verboten |
Insektenspray (Chemisch) | Nein | Nein | Verboten |
Imprägnierspray | Nein | Nein | Verboten |
Industrie-/Technische Aerosole | Nein | Nein | Verboten |
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