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Ab wann darf man alleine fliegen?

Ab wann darf man alleine Fliegen: Im Alter von 5 - 18 Jahren

André Kern
Verfasst von André Kern
17 MInuten Lesezeit
Zuletzt aktualisiert: August 28, 2024

Es gibt Altersgrenzen: Kinder mit 5 Jahren, 12 Jahren, 14 oder 16 Jahren - es gibt immer wieder Unterschiede, je nach Lebensalter, Reiseort und ob Sie mit dem Flugzeug fliegen oder nicht. 

Was also ist gesetzlich erlaubt? In der Europäischen Union und bei internationalen Reisen?

Wir haben alle Antworten -  für Kinder zwischen 5 - 18 Jahren.

Ab wieviel Jahren darf man alleine fliegen?

Ab wieviel Jahren darf man alleine fliegen?

Bevor wir alle Details erklären, geben wir dir einen Überblick über die allgemeinen Regeln. Denk daran, dass es Ausnahmen gibt - je nach Land, in das du reist, und je nach Fluggesellschaft.

Eine wichtige Erklärung wird der Begleitservice sein, der bei Reisen mit dem Flugzeug von vielen Airlines vorausgesetzt wird (oft mit Zusatzgebühren). Was dies bedeutet, erklären wir ebenfalls nachstehend. 

Außerdem kann es einen Unterschied zwischen Reisen innerhalb der EU und internationalen Reisen geben. Alle Erklärungen zu den Details in der Tabelle findest du nachstehend im Artikel: 

Alter

Dürfen sie alleine reisen?

Dürfen sie mit Erlaubnis reisen?

Müssen sie mit Begleitservice reisen?

Besondere Ausnahmen / Bedingungen

5 Jahre

Nein, müssen begleitet werden.

Ja, aber nur mit Begleitung (über 16 Jahren)

Ja, immer.

Keine alleinige Flugreise möglich, Begleitung durch einen Erwachsenen oder ein Geschwisterteil ab 16 Jahren erforderlich.

12 Jahre

Nein, außer mit Zustimmung der Eltern.

Ja, mit schriftlicher Erlaubnis.

Kann notwendig sein

UM-Service optional, könnte aber weiterhin erforderlich sein - je nach Airline. 

13 Jahre

Nein, außer mit Zustimmung der Eltern.

Ja, mit schriftlicher Erlaubnis.

Kann notwendig sein

UM-Service optional, könnte aber weiterhin erforderlich sein.

14 Jahre

Nein, außer mit Zustimmung der Eltern.

Ja, mit schriftlicher Erlaubnis.

Kann notwendig sein

UM-Service optional, könnte aber weiterhin erforderlich sein.

15 Jahre

Nein, außer mit Zustimmung der Eltern.

Ja, mit schriftlicher Erlaubnis.

Optional, je nach Airline.

UM-Service optional, je nach Airline.

16 Jahre

Ja, ohne Einschränkungen.

Ja, in den meisten Fällen keine Erlaubnis erforderlich.

Optional, je nach Airline

UM-Service in der Regel nicht mehr erforderlich.

17 Jahre

Ja, ohne Einschränkungen.

Ja, in den meisten Fällen keine Erlaubnis erforderlich.

Nicht erforderlich.

In den meisten EU-Ländern gelten sie als junge Erwachsene und können ohne Einschränkungen reisen.

18 Jahre

Ja, uneingeschränkt.

Ja, uneingeschränkt.

Nicht erforderlich.

Volle Rechte und Pflichten eines Erwachsenen im Reiseverkehr.

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Einverständniserklärung und Elterliche Erlaubung - was Kinder und Jugendliche in der EU beim Reisen brauchen

In der EU und in vielen anderen Ländern ist es so, dass minderjährige Kinder unter bestimmten Umständen eine schriftliche, von den Eltern oder Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung vorzeigen müssen, wenn sie alleine reisen. 

Diese Regelungen können je nach Land, Fluggesellschaft und Reiseziel nochmals variieren.

Altersspezifische Regelungen:

  • Unter 16 Jahren: In vielen Fällen wird eine elterliche Erlaubnis verlangt, insbesondere wenn das Kind ohne Begleitung oder mit einer anderen Person als den Eltern reist. Diese Erlaubnis sollte in der Regel schriftlich vorliegen und kann zusätzlich beglaubigt sein.
  • 16 bis 18 Jahre: In einigen Ländern und bei bestimmten Fluggesellschaften kann auch für Jugendliche bis 18 Jahre eine elterliche Einverständniserklärung erforderlich sein, besonders wenn sie alleine ins internationale Ausland reisen. Das ist jedoch nicht überall der Fall, und es gibt Länder, die ab 16 Jahren keine solche Erklärung mehr verlangen. Man muss sich also noch spezifisch für das Reiseland informieren (meist über das Auswärtige Amt - dort geben Sie einfach das Zielland in die Suchleiste ein). 

Wo ist die Erlaubnis erforderlich?

  • Grenzkontrollen: Insbesondere bei Reisen ins Ausland, sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU, können Grenzbeamte eine solche Einverständniserklärung verlangen. Das betrifft vor allem Reisen in Länder mit strikten Einreisebestimmungen für Minderjährige.
  • Flughäfen: Einige Fluggesellschaften verlangen die Vorlage der elterlichen Erlaubnis bereits beim Check-in, insbesondere wenn der Begleitservice genutzt wird oder das Kind alleine fliegt (Erklärung folgt). 
  • Reisen mit Dritten: Wenn ein Kind mit einer anderen Person als den Eltern reist (z. B. Verwandte, Freunde), wird oft eine schriftliche Erlaubnis der Eltern verlangt.

Es ist also ratsam, sich vor jeder Reise genau über die spezifischen Anforderungen des Ziellandes und der Fluggesellschaft zu informieren. Dazu zählen Konsulate, Botschaften und die Fluggesellschaften selbst, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Wenn es Zweifel gibt, kann es hilfreich sein, eine solche Erklärung beglaubigen zu lassen, um Missverständnissen vorzubeugen.

Reisen für Kinder und Jugendliche innerhalb der EU und international:

  • Innerhalb der EU: Die Regelungen für unbegleitete Kinder und Jugendliche sind in der EU relativ einheitlich. Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren können mit dem Begleit-Service der Fluggesellschaft alleine reisen. Jugendliche ab 12 Jahren dürfen ohne Begleitung reisen, wobei der UM-Service optional bis zum Alter von 15 oder 17 Jahren angeboten wird, abhängig von der Fluggesellschaft. Ab 16 Jahren ist das Reisen ohne Begleitung uneingeschränkt erlaubt.
  • International: Die Regelungen können international variieren, da jedes Land seine eigenen Einreisebestimmungen und Altersgrenzen hat. Es ist wichtig, sich vor der Reise bei der jeweiligen Fluggesellschaft und dem Konsulat des Ziellandes zu informieren. Grundsätzlich gelten ähnliche Regelungen wie in der EU: Kinder unter 12 Jahren benötigen in der Regel den UM-Service, während Jugendliche ab 12 Jahren unter bestimmten Bedingungen alleine reisen dürfen. Auch hier ist der UM-Service oft bis 17 Jahre optional verfügbar.

Wenn Kinder oder Jugendliche Fliegen

Wenn Kinder oder Jugendliche Fliegen: Begleitung notwendig? 

Begleitservice oder Unaccompanied Minor (UM)-Service 

Der UM-Service ist ein Betreuungsdienst, den Fluggesellschaften für unbegleitete minderjährige Reisende anbieten. Kinder, die diesen Service in Anspruch nehmen, werden während der gesamten Flugreise betreut. 

Dies beginnt beim Check-in, wo sie von einem Mitarbeiter der Fluggesellschaft abgeholt werden, und endet bei der Übergabe an eine autorisierte Person am Zielort.

Während des Fluges kümmern sich die Flugbegleiter speziell um das Kind und sorgen dafür, dass es sicher und komfortabel reist. Dieser Service ist verpflichtend für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren, die alleine fliegen, und optional für Jugendliche bis 17 Jahren, abhängig von den Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Es wird empfohlen, diesen Service auch für ältere Kinder zu nutzen, wenn sie unerfahren oder besonders ängstlich sind.

Unser Lesetipp:Das erste mal Fliegen 

Beispiel: Ablauf des Unaccompanied Minor (UM) Services beim Reisen ins Ausland mit dem Flugzeug 

  1. Buchung des UM-Services: Eltern buchen den Flug und wählen dabei den Unaccompanied Minor (UM) Service als Zusatzoption. Dabei geben sie alle notwendigen Informationen an, wie z.B. die Kontaktdaten der Personen, die das Kind zum Flughafen bringen und am Zielort abholen werden.
  2. Ankunft am Abflughafen: Am Check-in-Schalter (am Flughafen) der Fluggesellschaft melden sie das Kind für den UM-Service an. Ein Mitarbeiter der Fluggesellschaft überprüft die Reisedokumente und Ihre Einverständniserklärung. 
  3. Begleitung durch den Flughafen: Nach dem Check-in wird das Kind von einem speziell geschulten Mitarbeiter der Fluggesellschaft abgeholt. Dieser Mitarbeiter begleitet das Kind durch die Sicherheitskontrollen und sorgt dafür, dass es rechtzeitig am Gate ankommt.
  4. Einschiffung und Betreuung an Bord: Das Kind wird vor allen anderen Passagieren an Bord gebracht. Während des Fluges kümmert sich das Kabinenpersonal besonders um das Kind. Sie stellen sicher, dass es sich wohlfühlt, etwas zu essen und zu trinken bekommt und während des gesamten Fluges betreut wird.
  5. Ankunft am Zielflughafen: Nach der Landung bleibt das Kind so lange im Flugzeug, bis alle anderen Passagiere ausgestiegen sind. Anschließend wird es von einem Mitarbeiter der Fluggesellschaft abgeholt und durch den Flughafen begleitet.
  6. Übergabe an die Kontaktperson: Am Ankunftsbereich wird das Kind nur an die zuvor angegebene, autorisierte Kontaktperson übergeben. Diese Person muss sich mit einem gültigen Ausweisdokument identifizieren. Der Mitarbeiter der Fluggesellschaft stellt sicher, dass die Person identifiziert und autorisiert ist, bevor das Kind übergeben wird.
  7. Bestätigung der Übergabe: Nach der erfolgreichen Übergabe an die Kontaktperson erhält die Fluggesellschaft eine Bestätigung, dass das Kind sicher angekommen ist. Die Eltern am Abflughafen werden ebenfalls darüber informiert, dass das Kind sicher angekommen ist und übergeben wurde.
  • Kosten: Der UM-Service ist in der Regel mit zusätzlichen Kosten verbunden, die je nach Fluggesellschaft und Flugstrecke variieren.
  • Dokumente: Eltern sollten sicherstellen, dass alle notwendigen Dokumente (Einverständniserklärung, Pass, Visa, falls erforderlich) bereit sind.
  • Kontaktpersonen: Es ist wichtig, dass die Kontaktdaten der abholenden Person genau und korrekt angegeben werden, um Verzögerungen bei der Übergabe zu vermeiden.

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Mit dem Flugzeug reisen: Je nach Airline unterscheiden sich die Regeln

Airlines unterscheiden sich. Je nach eigenen Vorstellungen, wann eine Reise für Kinder erlaubt sein sollte. So gibt es auch einige Fluggesellschaft die Kinder unter 18 Jahren das alleinige Reise nicht ermöglichen. 

Jede Airline hat ihre eigenen Verfahren entwickelt. Diese Variationen können von den Ländern, in denen die Fluggesellschaften losfliegen. 

  • Airlines wie Lufthansa und Air France bieten beispielsweise einen umfangreichen Betreuungsservice für unbegleitete Minderjährige an, während andere wie Ryanair und EasyJet diese Dienstleistung nicht im Angebot haben – was die unterschiedlichen Altersgrenzen erklärt.

Top 10 Airlines in der EU und ihre Regelungen für alleinreisende Kinder

Airline

Mindestalter für Alleinreise

Erlaubnis für Alleinreise mit UM-Service

Erlaubnis für Alleinreise ohne UM-Service

Besondere Bedingungen/Anforderungen

Lufthansa

Ab 5 Jahren

Ja, verpflichtend für Kinder unter 12 Jahren

Ab 12 Jahren

Formular: „Einverständniserklärung für Alleinreisende Minderjährige“ – Muss in zweifacher Ausfertigung beim Check-in abgegeben werden.

Air France

Ab 4 Jahren (Inland), ab 5 Jahren (international)

Ja, verpflichtend bis 12 Jahren (Inland), bis 15 Jahren (international)

Ab 12 Jahren (Inland), ab 15 Jahren (international)

Formular: „Declaration of Parental Consent“ – Muss mindestens 48 Stunden vor Abflug eingereicht werden.

Eurowings

Ab 5 Jahren

Ja, für Kinder unter 12 Jahren verpflichtend

Ab 12 Jahren

Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren können von einem mindestens 16 Jahre alten Geschwisterkind begleitet werden.

Condor

Ab 5 Jahren

Ja, verpflichtend für Kinder unter 12 Jahren

Ab 12 Jahren

Bekannte für ihre familienfreundlichen Dienstleistungen, die sicherstellen, dass auch die jüngsten Passagiere gut betreut werden.

Ryanair

Ab 16 Jahren

Nicht verfügbar

Ab 16 Jahren

Kein UM-Service, keine speziellen Dienstleistungen für unbegleitete Minderjährige.

EasyJet

Ab 16 Jahren

Nicht verfügbar

Ab 16 Jahren

Kein UM-Service – erst ab 16 Jahren dürfen Jugendliche alleine fliegen.

Iberia

Ab 5 Jahren

Ja, verpflichtend bis 12 Jahren

Ab 12 Jahren

Ähnlich wie Lufthansa bietet Iberia für jüngere Kinder den UM-Service an, der ab 12 Jahren nicht mehr erforderlich ist.

American Airlines

Ab 5 Jahren

Ja, verpflichtend bis 15 Jahren

Ab 15 Jahren

Formular und Betreuungsservice verpflichtend für Kinder bis 15 Jahren.

Turkish Airlines

Ab 7 Jahren

Ja, verpflichtend bis 12 Jahren

Ab 12 Jahren

Kinder ab 7 Jahren können den UM-Service nutzen, ab 12 Jahren ist eine Alleinreise ohne Service erlaubt.

British Airways

Ab 14 Jahren

Nicht verfügbar

Ab 14 Jahren

Der UM-Service wurde abgeschafft – erst ab 14 Jahren erlaubt British Airways die Alleinreise.

Darf man mit 12 - 15 Jahren alleine fliegen? 

Kurz und bündig: Es ist möglich unter Voraussetzungen. Hier sind die Schritte für eine Alleinreise eines z.B. 14-jährigen Kindes von Deutschland nach Frankreich:

  1. Einverständniserklärung der Eltern: Eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern ist erforderlich, die alle relevanten Informationen zur Reise enthält – inklusive der Kontaktinformationen der Eltern und der Abholperson am Zielort.
  2. Buchung des UM-Services: Bei Lufthansa und Air France wäre der UM-Service für internationale Flüge bis 15 Jahren erforderlich. Eltern sollten dies im Voraus buchen.
  3. Kontaktperson am Zielort: Eine Person muss benannt werden, die das Kind am Flughafen in Frankreich abholt. Diese Information muss in der Einverständniserklärung enthalten sein.
  4. Reisedokumente: Das Kind sollte alle notwendigen Reisedokumente mit sich führen – einschließlich Reisepass oder Personalausweis, Einverständniserklärung der Eltern und gegebenenfalls das Formular der Airline.
  5. Sicherheitskontrollen und Vorbereitung: Das Kind sollte vor der Reise darüber informiert werden, was es erwartet, und wie es sich im Falle von Unvorhergesehenem verhalten soll.

Mann, der auf den Flug ihrer Töchter wartet

Experten-Tipps für Eltern und Jugendliche beim Reisen und Fliegen 

Vorbereitung auf die Reise

Die richtige Vorbereitung ist entscheidend, damit die Reise für unbegleitete Minderjährige reibungslos verläuft. Eltern und Jugendliche sollten sicherstellen, dass alle wichtigen Dokumente und Vorbereitungen rechtzeitig abgeschlossen sind. Hier sind einige Tipps und eine Checkliste zur Unterstützung:

Tipps zur Kontaktaufnahme mit der Fluggesellschaft im Vorfeld

  • Frühzeitige Buchung: Buchen Sie den UM-Service so früh wie möglich, da es je nach Fluggesellschaft und Flugstrecke Einschränkungen geben kann.
  • Detaillierte Information: Geben Sie der Fluggesellschaft alle notwendigen Informationen, einschließlich der Kontaktdaten der Person, die das Kind am Flughafen begleitet, und der Person, die das Kind am Zielort abholt.
  • Klärung von Abläufen: Fragen Sie bei der Fluggesellschaft nach den genauen Abläufen am Abflugs- und Ankunftsflughafen, damit Sie und Ihr Kind genau wissen, was Sie erwarten können.
  • Kontaktliste: Erstellen Sie eine Liste aller wichtigen Kontakte (Eltern, Fluggesellschaft, Kontaktpersonen am Zielort) und geben Sie diese Ihrem Kind mit.
  • Packliste: Erstellen Sie eine Packliste mit den Dingen, die Ihr Kind während der Reise benötigt (Bordkarte, Snacks, Unterhaltung, Wechselkleidung).

Checkliste für die Reisevorbereitung: Wenn Minderjährige alleine fliegen 

Schritt

Details

Erledigt (✓)

1. Reisepass überprüfen

Gültigkeit des Reisepasses überprüfen und sicherstellen, dass er am Reisetag bereit liegt.

 

2. Einverständniserklärung

Einverständniserklärung der Eltern ausfüllen und unterschreiben lassen.

 

3. UM-Service buchen

UM-Service bei der Fluggesellschaft buchen und alle erforderlichen Informationen angeben.

 

4. Fluggesellschaft kontaktieren

Kontakt mit der Fluggesellschaft aufnehmen, um alle Details und Abläufe zu klären.

 

5. Kontaktpersonen benennen

Kontaktdaten der Person, die das Kind am Zielort abholt, der Fluggesellschaft übermitteln.

 

6. Check-in-Details klären

Details zum Check-in und zur Betreuung am Flughafen klären, inklusive benötigter Dokumente.

 

7. Notfallkontakte notieren

Liste der wichtigen Notfallkontakte erstellen und dem Kind mitgeben.

 

8. Packliste erstellen

Packliste für das Kind erstellen (Reisedokumente, Snacks, Unterhaltung, Kleidung).

 

9. Reiseversicherung prüfen

Prüfen, ob eine Reiseversicherung vorhanden ist und ob diese den UM-Service abdeckt.

 

10. Erinnerungen setzen

Erinnerungen für wichtige Schritte setzen (z.B. rechtzeitiger Check-in, Dokumente bereithalten).

 

Können Kinder International alleine fliegen?

Flug in die USA (außerhalb der EU)

Anhand dieses Beispiels können Sie sehen, dass es spezifische Länderbestimmungen gibt. Nicht nur die USA haben hier besondere Regeln - auch andere Länder wollen bestimmte Vorgaben erfüllt haben.  

Vorgehen:

  1. Buchung des Fluges: Auch hier kann das Kind den Flug wie ein Erwachsener buchen. Dennoch gibt es spezifische Regelungen für die Einreise in die USA, die beachtet werden müssen.
  2. Einverständniserklärung der Eltern: Während eine formale Einverständniserklärung in vielen Fällen nicht obligatorisch ist, empfehlen es einige Fluggesellschaften, eine solche mitzuführen – insbesondere für Minderjährige, die alleine ins Ausland reisen. Dies kann Missverständnissen bei der Einreise vorbeugen.
  3. Begleitservice: Bei Flügen in die USA bieten einige Fluggesellschaften weiterhin den UM-Service an. Dieser ist für 16-Jährige optional, kann aber je nach Airline und den Präferenzen der Eltern gebucht werden.
  4. Visum und ESTA-Antrag: Im Gegensatz zu Reisen innerhalb der EU benötigt das Kind ein Visum oder muss das elektronische System für Reisegenehmigungen (ESTA) nutzen, um in die USA einzureisen. Der ESTA-Antrag muss im Voraus online gestellt und genehmigt werden.
  5. Reisedokumente: Neben dem Reisepass muss das Kind eine gültige ESTA-Genehmigung oder ein Visum mit sich führen. Ohne diese Dokumente wird die Einreise in die USA verweigert.
  6. Kontaktinformationen am Zielort: Es ist sinnvoll, dass das Kind die Kontaktinformationen der Personen, bei denen es in den USA untergebracht ist, sowie der Eltern oder Erziehungsberechtigten bei sich trägt. Diese Informationen können von den US-Grenzbeamten angefordert werden.

Relevante Unterschiede:

  • Visumpflicht/ESTA: Im Gegensatz zur Reise nach Madrid oder London ist für die USA ein Visum oder eine ESTA-Genehmigung zwingend erforderlich.
  • Strengere Einreisebestimmungen: Die USA haben strenge Einreisebestimmungen, insbesondere für Minderjährige, die alleine reisen. Die Grenzbeamten können zusätzliche Dokumente oder Informationen anfordern.

Legal:

  • Die Reise in die USA ist für das Kind legal, wenn alle notwendigen Dokumente wie Reisepass, ESTA oder Visum vorliegen.
  • Eine Einverständniserklärung der Eltern ist nicht gesetzlich erforderlich, kann jedoch nützlich sein.

Nicht legal:

  • Das Fehlen einer ESTA-Genehmigung oder eines Visums. Ohne diese Dokumente ist die Einreise in die USA nicht erlaubt.
  • Falsche Angaben im ESTA-Antrag oder Visumverfahren könnten zu schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen führen und die Einreise in die USA verhindern.

Lesetipps: 

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Häufig gestellte Fragen:

Dürfen Kinder alleine fliegen?

Kinder dürfen alleine fliegen, jedoch hängt dies stark vom Alter des Kindes und den Richtlinien der jeweiligen Fluggesellschaft ab. In der Regel bieten viele Fluggesellschaften einen Betreuungsservice für unbegleitete Minderjährige (Unaccompanied Minor Service, kurz UM Service) an, der sicherstellt, dass das Kind während der gesamten Reise betreut wird. Dieser Service ist oft verpflichtend für Kinder unter einem bestimmten Alter, beispielsweise unter 12 Jahren. Einige Airlines erlauben es Kindern ab 12 Jahren, ohne diesen Service zu fliegen, aber dies variiert je nach Fluggesellschaft und Land. Die Eltern müssen jedoch sicherstellen, dass alle erforderlichen Dokumente, wie eine Einverständniserklärung, vorliegen und die Airline-Richtlinien beachtet werden.

Dürfen Minderjährige alleine fliegen?

Ja, Minderjährige dürfen alleine fliegen, allerdings gibt es je nach Alter unterschiedliche Regelungen. Für jüngere Kinder ist der UM Service oft verpflichtend, während ältere Jugendliche in der Regel mehr Freiheit haben und ohne spezielle Betreuung reisen können. Es ist wichtig, dass Eltern die spezifischen Anforderungen der Fluggesellschaft prüfen, da einige Airlines für jüngere Reisende zusätzliche Unterlagen, wie eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern, verlangen. Je nach Land und Fluggesellschaft können auch besondere Bedingungen oder Einschränkungen gelten.

Ab welchem Alter dürfen Kinder alleine fliegen?

Das Mindestalter, ab dem Kinder alleine fliegen dürfen, variiert je nach Fluggesellschaft. Bei einigen Airlines, wie Lufthansa und Iberia, dürfen Kinder ab 5 Jahren alleine fliegen, jedoch nur mit dem UM Service. Bei anderen Fluggesellschaften, wie Ryanair und EasyJet, ist eine Alleinreise erst ab 16 Jahren möglich, da kein Begleit-Service angeboten wird. Für Kinder ab 12 Jahren erlauben viele Fluggesellschaften das Alleinreisen ohne Betreuungsservice, wobei es immer noch empfehlenswert ist, eine Einverständniserklärung der Eltern mitzuführen. Es ist wichtig, vor der Buchung die Altersgrenzen der jeweiligen Airline zu prüfen.

Darf man mit 14 alleine fliegen?

Ja, mit 14 Jahren darf man in der Regel alleine fliegen, allerdings gibt es hier einige Unterschiede zwischen den Fluggesellschaften. Bei den meisten Airlines ist der Unaccompanied Minor Service (UM-Service) bis zu einem bestimmten Alter – oft 15 oder 16 Jahre – verpflichtend oder zumindest empfohlen. Dieser Service stellt sicher, dass das Kind während der gesamten Reise betreut wird. Wenn der UM-Service nicht in Anspruch genommen wird, ist es meist erforderlich, dass die Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung ausstellen, die das Kind bei sich trägt. Einige Airlines verlangen auch, dass eine Kontaktperson am Zielort festgelegt wird, die das Kind am Flughafen abholt.

Darf man mit 15 alleine fliegen?

Ja, mit 15 Jahren ist es in der Regel erlaubt, alleine zu fliegen. Viele Fluggesellschaften bieten jedoch weiterhin den UM-Service an, den Eltern optional buchen können. Während dieser Service bei jüngeren Kindern oft verpflichtend ist, haben 15-Jährige normalerweise die Wahl, ob sie ihn in Anspruch nehmen möchten oder nicht. Für internationale Reisen oder längere Strecken ist es ratsam, die Regeln der jeweiligen Airline genau zu prüfen und eventuell eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern mitzuführen. 

Darf man mit 16 alleine fliegen?

Ja, mit 16 Jahren darf man in der Regel alleine fliegen. Die meisten Fluggesellschaften betrachten 16-Jährige als reif genug, um ohne Betreuungsservice zu reisen. Dies gilt sowohl für Flüge innerhalb der EU als auch für internationale Reisen. Allerdings ist es ratsam, dass die Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung mitgeben, um potenzielle Probleme am Flughafen zu vermeiden. Einige Airlines bieten weiterhin den Begleitservice für 16-Jährige an, jedoch ist dieser in den meisten Fällen optional.

Darf man mit 17 alleine fliegen?

Ja, mit 17 Jahren darf man alleine fliegen. In diesem Alter gelten Jugendliche bei den meisten Fluggesellschaften als voll flugfähig ohne besondere Betreuung. Sie können sowohl innerhalb der EU als auch international ohne Begleitservice reisen. Die meisten Airlines verlangen in diesem Alter keine schriftliche Einverständniserklärung mehr, es kann jedoch je nach Zielland nützlich sein, eine solche mitzuführen, um eventuelle Fragen der Behörden zu klären.

Ab wann darf man alleine reisen?

Kinder dürfen je nach Airline ab 5 Jahren alleine reisen, jedoch nur mit dem verpflichtenden UM Service. Ab 12 Jahren ermöglichen viele Fluggesellschaften das Reisen ohne diesen Service, allerdings sollten Eltern sicherstellen, dass alle nötigen Dokumente und Einverständniserklärungen vorliegen. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen in der Regel ohne jegliche Einschränkungen alleine reisen, sowohl innerhalb der EU als auch international. Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Fluggesellschaft zu prüfen, um sicherzustellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden.

Braucht man als Kind eine Vollmacht um zu Fliegen? 

Eine Vollmacht oder Einverständniserklärung ist oft notwendig, wenn ein Kind alleine fliegen soll. Diese sollte alle relevanten Informationen zur Reise enthalten, wie die Kontaktdaten der Eltern, die Reiseroute und die Details der Abholperson am Zielort. Einige Fluggesellschaften bieten spezifische Formulare an, die von den Eltern ausgefüllt werden müssen. Es ist wichtig, dass diese Vollmacht am Tag des Fluges bereit ist und alle Informationen korrekt und vollständig sind, um Probleme am Check-in oder bei der Einreise zu vermeiden. In einigen Fällen kann es auch notwendig sein, die Vollmacht notariell beglaubigen zu lassen, insbesondere bei internationalen Reisen.

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