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Die größte Reform der EU261-Verordnung seit mehr als 20 Jahren wurde in dieser Woche vom Europäischen Parlament verabschiedet. Seitdem sorgen Schlagzeilen über neue Fluggastrechte bei vielen Reisenden für Verwirrung. Viele fragen sich, ob die bisherigen Rechte überhaupt noch gelten. Die Antwort lautet: Ja. Sie bleiben unverändert bestehen, voraussichtlich mindestens bis zur zweiten Hälfte des Jahres 2027.
Am Dienstag, dem 7. Juli 2026, haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments (MEPs) die Reform der EU261-Verordnung mit 646 zu 12 Stimmen angenommen. Die EU261-Verordnung regelt den Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 €, wenn ein Flug erheblich verspätet ist oder annulliert wird. Die Reform geht aber noch weit über das Thema Entschädigung hinaus.
Sie bringt Änderungen bei der Sitzplatzvergabe für Familien, stärkt den Schutz von Menschen mit Behinderungen, schreibt vor, welche Leistungen im Ticketpreis enthalten sein müssen, und regelt sogar, ob eine Airline Fluggäste zurückweisen darf, weil sie ihre Bordkarte selbst ausgedruckt haben. Bis die neuen Vorschriften in Kraft treten, werden jedoch alle Entschädigungsansprüche weiterhin nach der derzeit geltenden EU261-Verordnung bearbeitet, genau wie seit 2004.
| Was ändert sich? | Heute | Neue Regeln (ab Ende 2027) |
| Schwelle für Entschädigung bei Verspätungen | 3 Stunden | 3 Stunden (unverändert) |
| Höhe der Entschädigung | 250 €, 400 € oder 600 €, je nach Flugdistanz | 250 €, 400 € oder 600 € (unverändert) |
| Frist zur Geltendmachung eines Anspruchs | Je nach Land unterschiedlich, häufig mehrere Jahre | Einheitlich 9 Monate |
| Antwort der Airline auf einen Anspruch | Keine feste Frist | 30 Tage für Zahlung oder Begründung einer Ablehnung |
| Erstattung nach einer Flugannullierung | Auf Antrag, oft langsame Bearbeitung | Automatisch, wenn Sie eine Erstattung wählen |
| Informationen zur Geltendmachung eines Anspruchs | Werden nur selten bereitgestellt | Müssen innerhalb von 4 Tagen übermittelt werden, ohne App oder Kundenkonto |
| Sitzplätze für Familien | Nebeneinanderliegende Sitzplätze sind oft kostenpflichtig | Kostenloser Sitzplatz neben jedem Kind unter 14 Jahren |
| Handgepäck im Ticketpreis | Wird häufig erst während der Buchung hinzugefügt | Handgepäck muss bereits im ersten angezeigten Ticketpreis enthalten sein |
| Persönlicher Gegenstand | Abhängig von der jeweiligen Airline | Ein kleiner Koffer, eine Tasche oder ein Rucksack ist kostenlos garantiert |
| Rückflug nach einem verpassten Hinflug | Die Airline kann den Rückflug stornieren | Der Rückflug bleibt erhalten, ohne zusätzliche Gebühren |
| Gebühren für Namenskorrekturen und ausgedruckte Bordkarten | Werden von einigen Airlines erhoben | Nicht mehr zulässig |
| Außergewöhnliche Umstände | Werden von Gerichten im Einzelfall bewertet | Werden in einer offenen Liste gesetzlich definiert |
| Entschädigung bei Langstreckenflügen | Volle Entschädigung | Airlines können die Entschädigung um 50 % kürzen, wenn eine Ersatzbeförderung angeboten wird oder die Ankunft höchstens 4 Stunden verspätet erfolgt |
Die wichtigste Zahl bei dieser Reform war drei. Seit mehr als einem Jahrzehnt setzen sich Airlines dafür ein, die Schwelle für Entschädigungen bei Flugverspätungen von drei auf fünf oder mehr Stunden anzuheben. Und frühere Entwürfe des Rates der Europäischen Union, in dem die nationalen Regierungen vertreten sind, sahen auch genau diese Änderung vor. Im endgültigen Gesetzestext bleibt die Schwelle jedoch bei drei Stunden.
Auch die Höhe der Entschädigung nach der EU261-Verordnung bleibt unverändert: 250 € für Flüge bis 1.500 km, 400 € für längere Flüge innerhalb der EU sowie für alle übrigen Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km und 600 € für Flüge über 3.500 km. Der Anspruch auf eine Rückerstattung oder eine Ersatzbeförderung, wenn ein Flug weniger als 14 Tage vor dem Abflug annulliert wird, bleibt ebenfalls so bestehen. Gleiches gilt für den Anspruch auf Entschädigung bei einer Nichtbeförderung.
Virginijus Sinkevičius, stellvertretender Vorsitzender des Verkehrsausschusses des Europäischen Parlaments, fasste das Ergebnis mit den Worten zusammen:
Wir haben gute Nachrichten für alle, die fliegen. Wir haben intensiv daran gearbeitet, sicherzustellen, dass Fluggäste keine ihrer bisherigen Rechte verlieren, und gleichzeitig den Schutz von Familien, Menschen mit eingeschränkter Mobilität und anderen Personen, die ihn am meisten benötigen, zu verbessern.
Sobald die neuen Vorschriften in Kraft treten, müssen Airlines Reisenden innerhalb von vier Tagen nach Ende ihrer Reise klare Anweisungen dazu übermitteln, wie sie einen Entschädigungsanspruch einreichen können. Sie dürfen den Prozess auch nicht mehr hinter einem verpflichtenden App-Download oder der Erstellung eines Benutzerkontos verstecken. Entscheiden Sie sich nach einer Flugannullierung für eine Rückerstattung statt einer Ersatzbeförderung, muss diese automatisch erfolgen.
Nachdem Sie einen Entschädigungsanspruch eingereicht haben, hat die Airline 30 Tage Zeit, ihn entweder zu bezahlen oder genau zu begründen, warum er abgelehnt wurde. Dabei muss sie auch auf die nächsten Schritte im Beschwerdeverfahren hinweisen. Pauschale Ablehnungsschreiben ohne Begründung werden jetzt nicht mehr ausreichen. Das ist besonders wichtig, weil viele Airlines derzeit die Unterschiede zwischen einer Rückerstattung und einer Entschädigung bewusst oder unbewusst verschwimmen lassen.
Die Frist zur Geltendmachung einer Entschädigung nach der EU 261-Verordnung beträgt neun Monate ab dem Tag der Flugstörung. Diese einheitliche Frist gilt jetzt in der gesamten EU und ersetzt die derzeit unterschiedlichen nationalen Fristen. Sobald die neuen Vorschriften umgesetzt sind, wird es wichtiger denn je sein, einen Anspruch möglichst zeitnah geltend zu machen.
Anton Radchenko, Luftfahrtrechtsexperte und Gründer von AirAdvisor, hält diese Frist für die Änderung, die Fluggäste am stärksten spüren werden.
Die Drei-Stunden-Regel war das wichtigste Ziel der Airlines, und sie bleibt bestehen. Was mir Sorgen bereitet, ist die Frist von neun Monaten. Wir setzen regelmäßig Entschädigungen für Fluggäste durch, deren Flüge vor zwei oder drei Jahren verspätet waren oder annulliert wurden. Solche Ansprüche wird es nach den neuen Vorschriften nicht mehr geben. Wenn Ihr Flug in den vergangenen Jahren verspätet war oder kurzfristig annulliert wurde und bisher noch kein Anspruch geltend gemacht wurde, sollten Sie das vor Inkrafttreten der neuen Regelung tun.
Wer in den vergangenen Jahren einen Flug hatte, der sich um mindestens drei Stunden verspätet hat oder kurzfristig annulliert wurde, kann in wenigen Minuten prüfen, ob ein Anspruch auf Entschädigung besteht.

Wer schon einmal mit Kindern einen Billigflug gebucht hat, kennt das Problem: Entweder wird für die Sitzplatzreservierung bezahlt oder darauf gehofft, dass die automatische Sitzplatzvergabe der Airline dafür sorgt, dass Eltern und Kinder zusammensitzen - und das sechsjährige Kind nicht plötzlich zehn Reihen entfernt sitzt.
Nach den neuen Vorschriften sind Airlines verpflichtet, eine Begleitperson eines Kindes unter 14 Jahren kostenlos auf einem benachbarten Sitzplatz unterzubringen.
Dasselbe Recht auf einen kostenlosen Sitzplatz nebeneinander gilt auch für Begleitpersonen von Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität sowie für schwangere Frauen. In allen Fällen müssen die unterstützungsbedürftige Person und ihre Begleitperson ohne zusätzliche Kosten zusammensitzen können.
Fluggäste mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität erhalten durch die neuen Vorschriften einen zusätzlichen Schutz, der eine bisher bestehende Lücke schließt. Wird ein Flug verpasst, weil der Flughafen es nicht geschafft hat, die betroffene Person rechtzeitig zum Gate zu bringen, muss die Airline künftig eine Entschädigung leisten, eine Ersatzbeförderung anbieten und die erforderliche Unterstützung bereitstellen.
Momentan stellt der Flughafen zwar die Rollstuhl- und Mobilitätshilfe bereit, die Airline führt jedoch den Flug durch. Kommt es bei dieser Unterstützung zu Problemen und wird der Flug deshalb verpasst, ist bislang nicht eindeutig geregelt, wer dafür verantwortlich ist. Die neuen Vorschriften schaffen Klarheit: Die Airline muss eine Entschädigung zahlen, einen Ersatzflug buchen und Unterstützung leisten. Auch dann, wenn der Flughafen die Ursache für das Problem war.
Zusammen mit dem Anspruch auf einen kostenlosen benachbarten Sitzplatz für die Begleitperson bedeutet das, dass sich die Unterstützung jetzt über die gesamte Reise erstreckt und nicht nur auf den Check-in beschränkt ist.
Die Reform ändert mehrere Regelungen im Kleingedruckten, die sich darauf auswirken, was man letztendlich tatsächlich für den Flug bezahlt.
Jedes Flugticket umfasst künftig das Recht, einen persönlichen Gegenstand - etwa eine kleine Tasche oder einen Rucksack - kostenlos mit an Bord zu nehmen. Außerdem müssen Airlines, Buchungsportale und Preisvergleichsseiten schon zu Beginn des Buchungsvorgangs Ticketpreise anzeigen, die das Handgepäck beinhalten. Dadurch entspricht der angezeigte Preis auf einer Buchungswebsite viel eher dem Betrag, der am Ende tatsächlich bezahlt wird.
Airlines dürfen zwar weiterhin günstigere Tarife für Reisende anbieten, die vollständig auf Handgepäck verzichten. Sie müssen jedoch zunächst den Preis inklusive Handgepäck anzeigen und den günstigeren Tarif erst danach anbieten.
Airlines dürfen künftig weder Gebühren für die Korrektur eines Schreibfehlers im Namen noch für den Ausdruck einer Bordkarte nach dem Check-in verlangen. Außerdem muss es möglich sein, die Bordkarte digital zu erhalten, ohne ein Benutzerkonto anzulegen oder eine App herunterzuladen. Und wer seine Bordkarte zu Hause selbst ausdruckt, darf deshalb am Gate nicht von der Airline zurückgewiesen werden.
Derzeit können Airlines den Rückflug stornieren, wenn der Hinflug nicht angetreten wird. Nach den neuen Vorschriften geht das nicht mehr. Ihr Rückflug bleibt bestehen, ohne zusätzliche Gebühren.
Die Reform ist das Ergebnis von Verhandlungen, und auch die Airlines konnten einige Änderungen zu ihren Gunsten durchsetzen. Auf Langstrecken dürfen sie die Entschädigung künftig um 50 % reduzieren, wenn sie Reisende mit einem Ersatzflug an ihr Ziel bringen oder diese dort mit höchstens vier Stunden Verspätung ankommen.
Auch bei der Betreuungsleistung für Verpflegung und Hotelübernachtungen gibt es jetzt Einschränkungen. Nach den neuen Vorschriften müssen Airlines Fluggästen zwar weiterhin ab einer Wartezeit von zwei Stunden Erfrischungen und Verpflegung bereitstellen. Ist die Flugstörung aber auf Umstände zurückzuführen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, müssen sie Hotelkosten nur noch für maximal drei Übernachtungen übernehmen.
Außergewöhnliche Umstände sind Ereignisse, auf die sich eine Airline berufen kann, um keine Entschädigung zahlen zu müssen. Bislang wurde von Gerichten im Einzelfall entschieden, welche Ereignisse darunter fallen. Die neue Regelung nennt sie erstmals ausdrücklich. Dazu gehören unter anderem Naturkatastrophen, Kriege, extreme Wetterbedingungen, randalierende Fluggäste sowie Streiks von Flughafenpersonal, der Flugsicherung oder Bodenabfertigungsdiensten. Und auch weitere vergleichbare Ereignisse können als außergewöhnliche Umstände anerkannt werden.
Streiks des eigenen Airline-Personals gelten auch nach den neuen Vorschriften nicht als außergewöhnlicher Umstand. Ebenso bleiben technische Defekte grundsätzlich in der Verantwortung der Airline. Wer also ein Ablehnungsschreiben erhält, in dem sich die Airline auf außergewöhnliche Umstände beruft, sollte diese Begründung nicht einfach so akzeptieren. Die Airline muss nachweisen, dass solche Umstände auch tatsächlich vorlagen, nicht Sie.

Die neuen EU261-Regeln könnten voraussichtlich ab der zweiten Hälfte des Jahres 2027 auf Flüge angewendet werden. Ein offizielles Datum gibt es bislang jedoch nicht, da zuvor noch drei Schritte erforderlich sind.
Zunächst muss der Rat der Europäischen Union, der sich aus den Regierungen der Mitgliedstaaten zusammensetzt, die Reform bestätigen. Dies wird voraussichtlich bis Anfang August 2026 erfolgen. Danach wird die neue Regelung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, dem offiziellen Veröffentlichungsorgan, in dem alle EU-Rechtsakte erscheinen. Zwanzig Tage nach dieser Veröffentlichung tritt sie dann formell in Kraft. Danach haben die Mitgliedstaaten und Airlines noch ein Jahr Zeit, die neuen Vorgaben umzusetzen. Dazu gehören z. B. die Anpassung von Buchungssystemen und die Einführung automatischer Rückerstattungen.
Bis die neuen Vorschriften in Kraft treten, gelten die bisherigen Regeln uneingeschränkt weiter, auch für Flugunregelmäßigkeiten aufgrund von Streiks, Unwettern oder Personalmangel in diesem Sommer. Landet ein Flug heute mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden, kann auch schon heute ein Entschädigungsanspruch geltend gemacht werden. Dabei gelten weiterhin die derzeitigen Fristen des jeweiligen Landes und noch nicht die künftig vorgesehene einheitliche Frist von neun Monaten.
Kommt es in diesem Sommer zu einer Flugunregelmäßigkeit, sollten die Bordkarte aufbewahrt, die Dauer der Verspätung sowie die von der Airline genannte Ursache dokumentiert und alle Belege für Ausgaben während der Wartezeit aufbewahrt werden. Bitten Sie die Airline um eine schriftliche Bestätigung des Grundes für die Flugunregelmäßigkeit. Diese Information entscheidet häufig darüber, ob ein strittiger Entschädigungsanspruch erfolgreich durchgesetzt werden kann.
Beruft sich die Airline auf außergewöhnliche Umstände, sollte nicht vergessen werden: Den Nachweis dafür muss die Airline erbringen, nicht Sie. Und wird ein Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug annulliert, umfasst der Anspruch gegenüber der Airline nicht nur eine Entschädigung, sondern auch eine Ersatzbeförderung oder Rückerstattung. Diese Rechte haben die umfassendste Reform der EU261-Verordnung seit mehr als 20 Jahren unverändert überstanden.
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