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Verspätetes, beschädigtes oder verlorenes Gepäck mit Swiss International Air Lines? Nach dem Montrealer Übereinkommen könnten Ihnen bis zu 1.920 € Entschädigung zustehen. Wir kümmern uns um alles - Sie müssen nur Ihre Daten einreichen.



Es ist stressig, ohne Gepäck am Zielort anzukommen, egal wie zuverlässig die Fluggesellschaft ist. SWISS tut ihr Bestes, um Gepäckstücke pünktlich zu liefern, aber Gepäckverspätungen und -beschädigungen können dennoch vorkommen. Wenn Sie mit SWISS aus Deutschland fliegen, ist es entscheidend, was Sie in den ersten Stunden nach Feststellung des Gepäckproblems unternehmen.
Gepäckprobleme bei SWISS: Wichtige Fakten
Wurde Ihre Reise durch eine Verspätung oder den Verlust Ihres Gepäcks durch die Fluggesellschaft ruiniert?Ihnen könnten bis zu 1.920 € zustehen.Starten Sie Ihren Anspruch und holen Sie sich, was Ihnen zusteht
SWISS ist wie alle internationalen Fluggesellschaften an das Montrealer Übereinkommen gebunden. Dieses Übereinkommen legt klare Regeln fest:
Dieser Rahmen gilt für Flüge von Deutschland in die Schweiz, Langstreckenflüge und alle anderen internationalen Reisen.

Wenn Ihr Gepäckstück nicht auf dem Gepäckband erscheint, sollten Sie dies zunächst SWISS persönlich oder online melden.
Begeben Sie sich am Flughafen zum Lost & Found-Büro in der Nähe der Gepäckbänder (in Zürich befinden sich diese in den Ankunftshallen 1 und 2; in Frankfurt, München und Berlin finden Sie die SWISS-Schalter im Bereich „Lost & Found“). Wenn Sie nicht in der Schlange warten möchten, können Sie auch vor Verlassen des Flughafens über die Website von SWISS eine Meldung über verspätetes Gepäck einreichen.
Sobald die Meldung erstellt wurde, erhalten Sie eine PIR-Referenznummer. Betrachten Sie diese Nummer als Ihren Tracking-Code, mit dem Sie den Status Ihres Gepäcks online verfolgen, sich für Updates anmelden und sogar die Lieferdetails anpassen können, wenn sich Ihre Pläne ändern.
Sobald Ihr Gepäck gefunden wurde, sorgt SWISS dafür, dass es zu Ihrem Zielflughafen weitergeleitet und Ihnen dann zugestellt wird. Beachten Sie, dass Zollkontrollen oder lokale Abfertigungen zu einer gewissen Verzögerung führen können, bevor Sie Ihr Gepäck wieder in Empfang nehmen können.
Wenn Sie mit SWISS nach Deutschland fliegen und Ihr Gepäck nicht erscheint, begeben Sie sich bitte direkt zum Gepäckservice-Schalter im Ankunftsbereich, bevor Sie den Flughafen verlassen. Hier finden Sie ihn:
An jedem dieser Standorte kann das Personal Ihren PIR eröffnen, Ihnen den Referenzcode geben und Ihnen erklären, wie Sie den Status verfolgen oder die Lieferung arrangieren können.
Wenn Ihr Gepäck beschädigt angekommen ist, melden Sie dies bitte umgehend beim Gepäckservice-Schalter am Flughafen. Am Flughafen Zürich befinden sich diese Büros in den Ankunftshallen 1 und 2.
Alternativ können Sie innerhalb von 3 Tagen nach Ihrem Flug online eine Schadensmeldung einreichen.
Die Meldungen werden von der Dolfi1920 GmbH bearbeitet, einem Reparatur- und Ersatzspezialisten, der mit SWISS zusammenarbeitet. Sobald Sie einen Schadensbericht eingereicht haben, wird der Koffer untersucht und Sie werden direkt über die Möglichkeiten informiert. In vielen Fällen kann der Koffer repariert oder durch einen ähnlichen ersetzt werden. Ist beides nicht möglich, wird eine Entschädigung in Höhe des aktuellen Wertes des Koffers vereinbart.
Beachten Sie, dass normale Gebrauchsspuren wie leichte Kratzer oder kleine Abnutzungserscheinungen als normale Abnutzung behandelt werden und nicht abgedeckt sind.

Wenn Ihr Gepäck verspätet ist, informieren Sie SWISS umgehend, idealerweise noch bevor Sie den Flughafen verlassen. Wenn Sie während der Wartezeit wichtige Dinge wie Hygieneartikel oder Kleidung kaufen mussten, können Sie eine Erstattung beantragen, aber Ihr schriftlicher Antrag muss innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt Ihres Gepäcks bei SWISS eingehen.
Wenn Ihr Gepäckstückbeschädigt ist, zeigen Sie es so schnell wie möglich dem Gepäckbüro am Flughafen. Wenn Sie bereits abgereist sind, können Sie dies dennoch innerhalb von 3 Tagen nach Ihrer Ankunft online melden. Um für eine Reparatur, einen Ersatz oder eine Entschädigung in Betracht zu kommen, muss Ihr schriftlicher Anspruch innerhalb von 7 Tagen eingereicht werden.
Wenn Ihr Gepäckstück nach 21 Tagen immer noch nicht aufgefunden wurde, behandelt SWISS es als offiziell verloren. Zu diesem Zeitpunkt können Sie einen vollständigen Entschädigungsanspruch geltend machen, der sowohl das Gepäckstück als auch dessen Inhalt abdeckt.
Für jede Art von Anspruch verlangt SWISS Ihren PIR-Code, Ihre Bordkarte, Ihre Gepäckanhänger und Ihre Quittungen. Deutsche Passagiere sollten außerdem ihre IBAN und BIC angeben, damit die Auszahlung direkt auf ihr Bankkonto überwiesen werden kann.
Wenn Ihr Gepäck verspätet ist und Sie ohne das Nötigste festsitzen, erwartet SWISS, dass Sie nur das kaufen, was Sie wirklich brauchen, wie eine Zahnbürste, Deodorant, ein Ladegerät für Ihr Handy oder Wechselkleidung. Bewahren Sie alle Quittungen auf, egal wie gering der Betrag ist, und achten Sie darauf, dass die Artikel klar aufgeführt sind. Wenn Sie später Ihren Anspruch geltend machen, dienen diese Quittungen als Nachweis für die Erstattung.
Wenn Sie fachkundige Hilfe wünschen, kann AirAdvisor Ihnen den Stress abnehmen. Als weltweit einziges Unternehmen, das sich ausschließlich mit Ansprüchen auf Gepäckentschädigung befasst, macht AirAdvisor es Ihnen einfach: Unser digitales Tool prüft Ihre Anspruchsberechtigung, berechnet die Höhe Ihrer Entschädigung und hilft Ihnen, alle Unterlagen rechtzeitig einzureichen. Mit mehr als 620.000 bereits unterstützten Passagieren sorgen wir dafür, dass verlorenes oder verspätetes Gepäck niemals Geldverlust bedeutet.
Prüfen Sie, ob Ihr Flug berechtigt ist und wie viel Sie von der Fluggesellschaft erhalten könntenGeben Sie zunächst einige Details zu Ihrem Flug in den unten stehenden Link ein!Prüfen Sie Ihren Flug
Verspätetes oder verlorenes Gepäck?
Entschädigung kann bis zu 1.920 € betragen, wenn Ihr aufgegebenes Gepäck unsachgemäß behandelt wurde.Automatischer Schutz. Keine Anträge. Kein Warten.

Unser Team von Rechtsexperten hat bereits mehr als 620.000 Fälle bearbeitet und Passagieren geholfen, eine Entschädigung zu erhalten, auch wenn sie von der Fluggesellschaft zunächst abgewiesen wurden.
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