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Es kann viele Gründe geben, warum Sie Ihren Flug stornieren müssen. Und wenn Sie dies tun, ist die erste Frage, die Ihnen wahrscheinlich in den Sinn kommt: „Muss ich eine Strafgebühr zahlen?”. Die Antwort auf diese Frage hängt von mehreren Faktoren ab, beispielsweise von den Stornierungsbedingungen der Fluggesellschaft, der Art des von Ihnen gekauften Tickets und dem Zeitpunkt der Stornierung.
In diesem Artikel teilen unsere Rechtsexperten von AirAdvisor ihr Wissen mit Ihnen und erklären Ihnen diese verschiedenen Faktoren, damit Sie im Bedarfsfall keine Strafgebühren für die Stornierung Ihres Fluges zahlen müssen.
Kurz gesagt: Ja, das können Sie! Allerdings gibt es einige Dinge, die Sie vor dem Kauf eines erstattungsfähigen Tickets beachten sollten. Ein erstattungsfähiges Ticket ist in der Regel teurer als ein nicht erstattungsfähiges Ticket, bietet jedoch eine weitaus größere Flexibilität, Ihren Flug ohne Strafgebühren umzubuchen oder zu stornieren. Aus diesem Grund kann ein erstattungsfähiges Ticket eine gute Option sein, wenn Sie sich noch nicht zu 100 % für Ihre Reisepläne entschieden haben oder die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass sich diese ändern.
Ein großer Vorteil dieses Ticketart ist zwar, dass Sie im Falle einer Stornierung eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises erhalten, aber es ist wichtig zu wissen, dass:
Diese Gebühren und Kriterien können je nach Fluggesellschaft variieren. Daher ist es wichtig, die Richtlinien der Fluggesellschaft zu Stornierungen und Änderungen zu überprüfen, um sich über mögliche Gebühren oder Einschränkungen zu informieren, bevor Sie ein erstattungsfähiges Ticket kaufen. Bei Lufthansa fällt je nach Tarif und Serviceklasse eine Stornierungsgebühr an, die bei vielen Tarifen etwa 180 € betragen kann. Bei besonders günstigen Tarifen kann jedoch überhaupt keine Rückerstattung möglich sein. Inhaber von erstattungsfähigen Tickets haben Anspruch auf eine Rückerstattung nach Abzug der Stornierungsgebühr, sofern sie mehr als 24 Stunden vor Abflug stornieren.
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Zwar bieten viele europäische Fluggesellschaften kostenlose Stornierungen an, doch variieren die Richtlinien und Bedingungen in der Regel je nach Fluggesellschaft und Ticketart. Beispielsweise erlauben viele Fluggesellschaften eine kostenlose Stornierung, jedoch nur, wenn Sie dies innerhalb von 24 Stunden nach der Buchung Ihres Tickets tun. Nachfolgend finden Sie eine Liste von Fluggesellschaften, die in gewissem Umfang kostenlose Stornierungen anbieten:
Einige dieser Richtlinien können sich seit der Erstellung dieses Artikels geändert oder aktualisiert haben. Es empfiehlt sich daher, die aktuellsten Informationen direkt bei der Fluggesellschaft einzuholen.

Viele Fluggesellschaften bieten als Kundenservice eine 24-stündige Bedenkzeit an, in der Sie Ihren Flug ohne Gebühren stornieren können, wenn Sie Ihre Meinung ändern oder aus anderen Gründen innerhalb von 24 Stunden nach der Buchung stornieren müssen. Diese Regelung gilt in der Regel sowohl für erstattungsfähige als auch für nicht erstattungsfähige Tickets.
Wenn Sie Ihren Flug direkt bei der Fluggesellschaft buchen, haben Sie eher Anspruch auf die 24-Stunden-Bedenkzeit als bei einer Buchung über eine Website eines Drittanbieters wie Expedia oder Opodo, wo die 24-Stunden-Regel möglicherweise nicht gilt. Buchungsseiten von Drittanbietern haben oft ihre eigenen Richtlinien für Stornierungen und Änderungen, die möglicherweise nicht mit den Richtlinien der Fluggesellschaft übereinstimmen. In einigen Fällen bieten Buchungswebsites von Drittanbietern möglicherweise keine Widerrufsfrist an oder haben andere Richtlinien in Bezug auf Stornierungen und Änderungen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die 24-Stunden-Bedenkzeit in Europa keine gesetzliche Vorschrift ist, sondern eine Richtlinie, die von einigen Fluggesellschaften angeboten wird. Daher ist es immer ratsam, vor dem Kauf die spezifischen Richtlinien der Fluggesellschaft und des Buchungskanals zu überprüfen, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Rechte und Ihren Schutz verstehen.
Wenn eine Fluggesellschaft Ihren Flug aus einem europäischen Land storniert, haben Sie Anspruch auf bestimmte Schutzmaßnahmen und Entschädigungen gemäß der Verordnung EU261/2004. Die spezifischen Rechte und Entschädigungen, auf die Sie Anspruch haben, hängen von den Umständen der Stornierung ab, einschließlich des Grundes für die Stornierung und der Länge der Vorankündigung durch die Fluggesellschaft.
Wenn eine Fluggesellschaft Ihren Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflugdatum storniert, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung reicht von 250 € bis 600 €, abhängig von der Flugstrecke und der Länge der Vorankündigung durch die Fluggesellschaft.
Zusätzlich zur Entschädigung ist die Fluggesellschaft auch dafür verantwortlich, Ihnen Unterstützung zu leisten, die Folgendes umfassen kann:
Es ist wichtig zu beachten, dass die Fluggesellschaft möglicherweise keine Entschädigung zahlt, wenn die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, wie z. B. extreme Wetterbedingungen, politische Unruhen oder Beschränkungen der Flugsicherung.
Wenn eine Fluggesellschaft Ihren Flug annulliert, sollte sie Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten hinsichtlich Entschädigung und Unterstützung informieren. Sie können sich auch an den Kundendienst der Fluggesellschaft wenden oder eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einreichen, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt werden und Sie die angemessene Entschädigung und Unterstützung erhalten.
Es ist auch ratsam, eine Flugversicherung abzuschließen, um sich im Falle einer Annullierung abzusichern.
Die Geltendmachung einer Entschädigung für einen annullierten Flug kann eine überwältigende und manchmal stressige Aufgabe sein. Hier kommen wir ins Spiel. AirAdvisor kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu verstehen und sicherzustellen, dass Sie die Entschädigung und Unterstützung erhalten, die Ihnen zusteht. Als Plattform, die sich auf Fluggastrechte und Entschädigungen spezialisiert hat, unterstützen wir Sie bei der Einreichung eines Anspruch gegen die Fluggesellschaft, falls Sie Schwierigkeiten haben, die Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
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